Zusammenfassung
Der Kunde ist verpflichtet, die Bank in jedem Einzelfall, bei formularmäßig erteilten Aufträgen außerhalb des Formulars darauf hinzuweisen, wenn aus Verzögerungen oder Fehlleitungen bei der Ausführung von Aufträgen oder von Mitteilungen hierüber ein Schaden entstehen kann. In diesen Fällen haftet die Bank im Rahmen ihres Verschuldens. Fehlt ein derartiger Hinweis, so haftet die Bank nur für grobes Verschulden-, die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Zinsausfall, wenn der Auftrag für den Kunden zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
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Werhahn, J.W. (1983). Verzögerungen oder Fehlleitungen. In: Das Kreditgeschäft im Lichte der AGB. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13648-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13648-4_2
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Print ISBN: 978-3-409-01248-5
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