Überblick
Die §§ 1 bis 12 befassen sich mit allen Fragen, die die Gründung, Errichtung und Eintragung der GmbH betreffen. Geandert oder neu eingeführt sind die §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 9 a, 9 b, 9 c, 10, 12.
Der erste Abschnitt des Gesetzes enthält wesentliche Änderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Vorschriften der §§ 1, 2, 5 Abs. 4 enthalten wesentliche Neuerungen zur Einmann-Gründung und zum Gläubigerschutz. Sie betreffen Sacheinlagen, Sachübernahmen und Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4).
Sollte trotz der neuen Vorschrift des § 5 Abs. 4 eine Sacheinlage überbewertet sein, so begründet § 9 eine Nachzahlungspflicht des Gesellschafters. § 9c soll die erhöhte Prüfungspflicht des Registerrichters regeln.
Der neue § 6 Abs. 2 bringt Bedingungen, unter denen eine natürliche Person nicht Geschäftsführer sein darf. § 7 Abs. 2 verlangt eine Mindesteinzahlung von DM 25 000,-. § 8 schreibt erweiterte Anmeldungsu nterlagen vor. In §§ 10 und 12 sind nur redaktionelle, in § 11 keine Änderungen vorgenommen worden.
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© 1980 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Hilber, W., Vogel, K. (1980). Errichtung der Gesellschaft §§ 1–12. In: Das neue GmbH-Gesetz. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13644-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13644-6_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-96031-1
Online ISBN: 978-3-663-13644-6
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