Zusammenfassung
Der Versicherungsvertretervertrag wird zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertreter oder zwischen einem Generalagenten und „echten“ Untervertreter geschlossen. Es handelt sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag, jedoch nicht auch um einen gegenseitigen Vertrag im Sinne der §§ 320 ff. BGB, da Leistung und Gegenleistung nicht in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander stehen. Denn der Vertreter erhält seine Provision nicht für die ihm vertraglich auferlegten Vermittlerbemühungen, sondern für die Vermittlungserfolge, die er als solche nicht unmittelbar schuldet. Auch die dem Vertreter für zusätzliche Aufgaben verwaltender oder betreuender Art zahlbaren Provisionen sind grundsätzlich erfolgsbezogen.
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Müller-Stein, J. (1997). Zur Rechtsstellung des selbständigen Versicherungsvertreters. In: Das Recht der Versicherungsvermittlung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13638-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13638-5_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-92790-1
Online ISBN: 978-3-663-13638-5
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