Zusammenfassung
Mit der Zuteilung erreicht der Bausparer das durch den Abschluß seines Bausparvertrages gesteckte Vertragsziel, den fälligen Anspruch auf die Gewährung des Bauspardarlehens und die Rückzahlung seines Sparguthabens. Der Anspruch auf Zuteilung besteht, wenn der Bausparer alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat und die Zuteilungsmasse der Bausparkasse für eine Zuteilung seines Vertrages ausreicht. Nimmt er die Zuteilung nicht an, so wird sein Vertrag fortgesetzt und er kann später auf schriftlichen Antrag die Wiederzuteilung seines Vertrages erreichen. Hierfür ist zumeist eine Sperrfrist von 3 Monaten vorgesehen, die zwischen dem Antrag und der Wiederzuteilung abgewartet werden muß.
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Zink, A. (1981). Zuteilung des Bausparvertrages. In: Der Bausparvertrag. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13605-7_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13605-7_6
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-01135-8
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