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Der Bindungsgedanke und das Problem der Sicherheit in der Unternehmungsfinanzierung

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Der Bindungsgedanke in der Finanzierungslehre

Zusammenfassung

Die Finanzierung einer Unternehmung muß einer Reihe von Forderungen genügen. Sie soll die Unternehmung nicht nur mit den Zahlungsmitteln versorgen, welche der Leitung nach Art, Menge und Fristigkeit zur Erreichung des Unternehmungszwecks geeignet erscheinen. Sie soll nach H. O. Gold-schmidt darüber hinaus der Unternehmung jene finanzielle Struktur geben, welche

  1. 1.

    ihr auf lange Sicht die für die Erreichung des Unternehmungszwecks notwendige und ausreichende Widerstandsfähigkeit verleiht,

  2. 2.

    ihre Entwicklung nicht behindert und

  3. 3.

    die niedrigstmöglichen Kosten verursacht und damit bestmöglich zur Maximierung des Gewinns beiträgt88).

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Referenzen

  1. H. O. Goldschmidt, Financial planning in industry, a. a. O., S. 101.

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  2. J. L. Mey, Weerstandsvermogen en financiële reorganisatie van ondernemin-gen, Amsterdam 1946, S. 59.

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  3. Wie A. Lehmann (Kommentar zur österreichischen Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsordnung, Wien 1916) nachgewiesen hat, läßt sich der Tatbestand der Überschuldung letztlich ebenfalls auf Zahlungsunfähigkeit zurückführen. Lehmann definiert (S. 465): „Zahlungsunfähigkeit ist... jener andauernde Zustand eines Schuldners, in dem er infolge Mangels an Zahlungsmitteln außerstande ist, fällige Forderungen andrängender Gläubiger zu berichtigen. Überschuldung liegt vor, wenn alle fälligen und nicht fälligen, bedingten und unbedingten Schulden den wahren Wert des gesamten Aktivvermögens übersteigen.“ Beide Begriffe sind nicht identisch, denn es kann einerseits Zahlungsunfähigkeit trotz Überwiegens der Aktiven über die Schulden vorliegen, andererseits braucht bei Überschuldung dann keine Zahlungsunfähigkeit vorzuliegen, wenn der Schuldner aufgrund hohen Einkommens oder persönlicher Kreditwürdigkeit in der Lage ist, seinen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. (Lehmann, a. a. O., S. 262.) Lehmann versucht nun, aus der Idee des Konkurses einen übergeordneten Konkursgrund, den sogenannten materiellen Konkurs, herauszuarbeiten, auf den die im Gesetz genannten Gründe zurückzuführen sein müssen. Dieser materielle Konkurs wird von ihm als die Vermögenslage des Schuldners bezeichnet, „in der er die privatrechtlichen Ansprüche seiner Gläubiger gar nicht oder nicht rechtzeitig befriedigen kann“. (S. 465.) Dieser Zustand läßt sich aber nach der modernen Terminologie ohne weiteres durch den Begriff der Illiquidität charakterisieren. Lehmann weist nach, daß sich der Begriff der Zahlungsunfähigkeit voll und ganz mit diesem materiellen Konkurs deckt. Bei Überschuldung dagegen kann der Schuldner, wie oben dargelegt, durchaus in der Lage sein, seine Schuldner rechtzeitig zu befriedigen. „Die Überschuldung dokumentiert also den Eintritt des materiellen Konkurses nur in jenen Fällen, in denen es sich von vornherein um einen Schuldner handelt, dessen Persönlichkeit überhaupt für die Bezahlung der Schulden nicht in Betracht kommt, in denen also nur das vorhandene Aktivvermögen ausschlaggebend ist, so zum Beispiel bei Verlassenschaften und bei juristischen Personen.“ (S. 465.) Hierin liegt die offizielle Begründung — A. Lehmann weist dies an Hand von Quellen nach — für die gesetzliche Regelung, daß neben der Zahlungsunfähigkeit als allgemeinem Konkursgrund für die genannten Gesellschaften auch die Überschuldung als Konkursgrund angesehen wird. Daraus ergibt sich, daß sich der Tatbestand der Überschuldung letztlich auch als ein Liquiditätsproblem erweist und insofern dem Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit sehr verwandt ist.

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  4. H. Reinboth, a. a. O., spricht (S. 130) von dem Prinzip der Vorsorge für künftige Kapitalaufnahme, in das man seiner Meinung nach auch die Vorsorge dafür einbeziehen könnte, „daß Kredite, die nicht aus dem Wiedergeldwerdungsprozeß der Unternehmung — sei es wider Erwarten oder entsprechend der unternehmerischen Planung — ablösbar sind, bei Fälligkeit durch neues Kapital ersetzt werden können“.

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  5. H. Reinboth, a. a. O., S. 128.

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  6. Vgl. auch P. Deutsch, Grundfragen der Finanzierung im Rahmen der betrieblichen Finanzwirtschaft, Wiesbaden 1962, S. 16 f. Deutsch unterscheidet im Rahmen der betrieblichen Finanzwirtschaft zwei Hauptgebiete, von denen „das erste ein strukturpolitisch-organisatorisches, das andere ein dynamisch-dispositionelles Gepräge hat“.

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  7. Vgl. über diese Funktion des Eigenkapitals als Risikoträger die ausführliche Diskussion anläßlich der Arbeitstagung der Schmalenbach-Gesellschaft in Köln am 29. März 1963. Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, N. F., 15. Jg. (1963), S. 217 ff. — Vgl. insbesondere K. Schwantag, Eigenkapital als Risikoträger, ebenda, S. 218 ff. 95) D. Härle, a. a. O., S. 62.

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  8. H. D. Deppe, Untersuchungen zum Wachstum eines Kreditinstitutes. Ein Beitrag zur Lehre von den Funktionalzusammenhängen im Bankbetrieb, Münster 1963 (noch nicht veröffentlichte Habilitationsschrift), S. 149.

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  9. Mit Recht schreibt daher R.-R. Hoff mann (a. a. O., S. 114): „Wie groß das zur Absicherung des Risikos vor Kapitalverlusten in den Investitionen erforderliche Garantiekapital im Vergleich zur gesamten Investitionssumme mindestens sein muß bzw. sein soll, darüber lassen sich allgemeine Angaben nicht machen. Zu sehr ist die hierfür maßgebliche Risikoschätzung von der allgemeinen sowie der besonderen Konjunkturlage, von der Art der Leistungserstellung, der Liquidierbarkeit der Investitionsobjekte, den subjektiven Erwartungen sowohl der Investoren als auch der Kreditkapitalgeber und vielen anderen, von Investition zu Investition wechselnden Daten abhängig, als daß sich ein schematischer Maßstab für das, richtige’ Verhältnis von Beteiligungs- zu Kreditkapitalmenge finden ließe.“ Hoffmann sieht in dem Risiko von Kapitalverlusten „überhaupt die letzte und eigentliche Ursache für die Notwendigkeit des Vorhandenseins von Beteiligungskapital in den Betrieben“. (Ebenda S. 115 f.)

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  10. H. D. Deppe, Untersuchungen zum Wachstum eines Kreditinstituts, a. a. O., S. 150. Vgl. dazu auch S. Asztély, Finansiell planering, 2. Aufl., Stockholm 1965, S. 74.

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  11. Selbstverständlich können für eine Kapitalerhöhung auch mehrere Gründe bestimmend sein, so daß es mitunter unmöglich ist, zu sagen, auf Grund welcher Funktion die Erhöhung vorgenommen wurde. So war anläßlich der Kapitalerhöhung der Deutschen Effekten- und Wechsel-Bank, Frankfurt/M., im Jahre 1964 folgendes zu lesen: „Die Bank wertet die Pari-Emission als Entgegenkommen gegenüber ihren Aktionären und verspricht sich von der Kapitalaufstockung auch noch eine Erweiterung ihrer Refinanzierungsmöglichkeiten und nicht zuletzt eine Verbesserung der Optik, vor allem dem Ausland gegenüber.“ Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 17. Jg. (1964), Heft 9, S. 39 f.

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  12. So erklärte z. B. der Aufsichtsratsvorsitzende der BASF anläßlich der Hauptversammlung im Jahre 1963, daß die Gesellschaft, um eine Dividende von 18% zahlen zu können, einen Gewinn von fast 30% des Aktienkapitals erwirtschaften müsse. Deshalb wolle die Gesellschaft den Weg der Anleihefinanzierung gehen, solange das Verhältnis von Eigenkapital: Fremdkapital es noch zulasse. Der nächste Schritt werde eine direkte Kapitalerhöhung zu angemessenem Kurs sein. (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. 5.1963, S. 21).

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  13. Über die Gründe, die eine Unternehmung zu einer Kapitalerhöhung veranlassen können, vgl. P. Deutsch, a. a. O., S. 117 f. und S. 130 f.

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  14. Ein Beispiel hierfür bietet die Hauptversammlung der Schering AG, Berlin, vom Jahre 1961, in der u.a. gesagt wurde: „Es ist gar kein Zweifel, vom Standpunkt der Geschäftsführung würden wir es uns im Augenblick leichter machen, wenn wir unseren Kredit stärker in Anspruch nehmen würden, als das bisher geschehen ist. Ich glaube auch, wir können davon ausgehen, daß die Gesellschaft in ihrer heutigen Form durchaus kreditwürdig ist und in der Lage wäre, solche Kredite zu bekommen... Wir sind nun bei dem Entschluß, doch das Kapital [gemeint ist das Grundkapital] zu erhöhen, von der Überlegung ausgegangen, daß gerade in den unruhigen politischen Zeiten wir uns alle Möglichkeiten für die Zukunft offenlassen sollten für den Fall, daß einmal Dinge passieren, die uns vielleicht in eine ungewöhnliche Situation bringen können...“ (Blick durch die Wirtschaft vom 29. Nov. 1961). Auch die Kapitalerhöhung der Dresdner Bank im Jahre 1963 wurde vorgenommen, „um den Risiken, die eines Tages kommen können, vorzubeugen“. (Blick durch die Wirtschaft vom 18. 6.1963).

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  15. Im Jahre 1964 hat die Schering AG dann ihr Kapital erhöht, um möglichen verschärften Kapitalmarktsituationen gerecht zu werden. „... für einen solchen Fall möchten wir unter allen Umständen Objekte haben, die uns auch dann eine Weiterfinanzierung und eine Weiterentwicklung der Gesellschaft gegebenenfalls vorübergehend mal in stärkerem Umfang auf der Basis von Fremdkapital gestatten.“ (Das Wertpapier — Reden und Berichte, Beilage zu Nr. 7 a/1964, S. 3.).

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  16. Als interessantes Beispiel hierfür sei die jüngste Kapitalerhöhung der Commerzbank Aktiengesellschaft angeführt, die damit begründet wurde, „daß das Ausland auf eine entsprechende Relation des Eigenkapitals zur Bilanzsumme sehe. Diese betrage jetzt 4,7 %, sie werde nach der Kapitalerhöhung auf knapp über 5 % steigen. Vom Kreditvolumen her habe noch keine Notwendigkeit für eine Kapitalerhöhung bestanden; diese betrage erst das 14fache der haftenden Mittel, während die Obergrenze beim fachen liege. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. März 1964, Nr. 73, S. 26.

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  17. vgl. dazu die Kapitalerhöhungen der Rheinisch-Westfälischen Boden-Credit-bank AG (Das Wertpapier, 1965, S. 341)

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  18. der Theo Goldschmidt AG (ebenda, 1964, S. 14).

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  19. Nach den Worten des Aufsichtsratsvorsitzers der Siemens und Halske AG wurde das Kapital erhöht, weil es zu den Finanzierungsgrundsätzen des Hauses gehört, daß das Anlagevermögen durch das ausgewiesene Eigenkapital gedeckt wird. (Das Wertpapier, 1964, S. 195.) Und der Vorsitzer des Vorstandes der Farbenfabriken Bayer AG führte zur Kapitalerhöhung des Jahres 1963 aus: „Seit unserer Neugründung 1952 bemühen wir uns, durch Verstärkung des Eigenkapitals über Kapitalerhöhung und Dotierung der Rücklagen ein ausgewogenes Verhältnis zum Fremdkapital und zum Anlagevermögen trotz der starken Ausdehnung unseres Unternehmens aufrechtzuerhalten. Die goldene Regel, daß das Eigenkapital mindestens 50 % der Bilanzsumme ausmachen und das Anlagevermögen decken sollte, ist bei uns derzeit nur in ihrem ersten Teil voll eingehalten. Die sehr hohen Investitionen der letzten Jahre, die die Bilanzsumme schneller als den Umsatz ansteigen ließen, haben dazu geführt, daß das Anlagevermögen Ende 1962 nur zu 94,9 % durch Eigenkapital gedeckt ist.“ Deswegen wurde eine Kapitalerhöhung von 100 Mill. DM vorgeschlagen (Blick durch die Wirtschaft vom 8. 7.1963).

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  20. Vgl. dazu H. Lipfert, Wandlungen von Kapitalstruktur und Finanzierungsformen deutscher Industrie-Aktiengesellschaften..., a. a. O., S. 576 ff.

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  21. „Die Risikofunktion des Eigenkapitals macht eben seine exakte rechnerische Bestimmbarkeit unmöglich. Das Risiko als etwas in der Zukunft Liegendes, kann nur geschätzt werden in gewissen Grenzen, die der subjektiven Beurteilung unterliegen.“ H. K. Vellguth in der Diskussion der Schmalenbach-Gesellschaft über „Eigenkapital als Risikoträger“, a. a. O., S. 251.

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  22. Ein Schaden wäre darin zu sehen, daß die Unternehmung, die diese Regeln befolgte, unter Umständen auf eine vorteilhaftere und ebenfalls ausreichende Sicherheit bietende Kombination von Finanzierungsmöglichkeiten verzichten würde.

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  23. So haben z. B. gründliche holländische Untersuchungen (Emissie-Bedrijvig-heid en financiële structuur van ondernemingen. Publikatie van de stichting voor economisch onderzoek der universiteit van Amsterdam, Leiden 1963) folgende Entwicklung des Anteils des dauerhaften und langfristigen Kapitals und des dauernd oder langfristig gebundenen Vermögens (dauerhafte Produktionsmittel, Beteiligungen an anderen Unternehmungen, immaterielle Aktiva, Anzahlungen auf dauerhafte Produktionsmittel und Neubauten einschließlich der Lagerbestände und Halbfabrikate) jeweils in v. H. der Bilanzsumme einschließlich der stillen Reserven ergeben: Bei den Unternehmungen fast aller Industriezweige mit Ausnahme der Unternehmungen der Gruppe IV. hat sich die Relation von dauerhaftem und langfristigem Kapital zu dem langfristig gebundenen Vermögen von 1949–1960 zum Teil erheblich verbessert. Bei den Unternehmungen der Gruppen I.—III. ist eine Annäherung an die Vorkriegsrelationen festzustellen. Nach schwedischen Untersuchungen hat sich dagegen bei 87 Aktiengesellschaften das Verhältnis des Eigenkapitals zum Anlagevermögen von 1,4 im Jahre 1947 auf 0,9 im Jahre 1960 und das Verhältnis von Eigen- und langfristigem Fremdkapital zum Anlagevermögen im gleichen Zeitraum von 1,75 auf 1,4 verschlechtert. Vgl. dazu: S. Asztély, Finansiell planering, a. a. O., S. 72.

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  24. K. Schwantag, Eigenkapital als Risikoträger, a. a. O., S. 225.

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  25. K. Hax, Die langfristigen Finanzdispositionen, a. a. O., S. 458 f.; L. Orth, Die kurzfristige Finanzplanung, a. a. O., S. 2, spricht von einem strukturellen und einem dispositiven Gleichgewicht im finanzwirtschaftlichen Sektor.

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  26. H. Albach, Investition und Liquidität, a. a. O., S. 197.

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Mülhaupt, L. (1966). Der Bindungsgedanke und das Problem der Sicherheit in der Unternehmungsfinanzierung. In: Der Bindungsgedanke in der Finanzierungslehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13601-9_3

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