Zusammenfassung
Gegenüber dem Abschlußtyp B wird in der monatlichen Erfolgsrechnung der Verbrauch zu festen Verrechnungspreisen erfaßt. Daher schiebt sich in Klasse 2 das Konto 28 für Preisdifferenzen ein, das die Bewertungsabweichungen zwischen Einstands- und Verrechnungspreisen aus Klasse 3 aufnimmt. Auf diese Weise werden die Konten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Verrechnungspreisen belastet und zu Verrechnungspreisen nach Klasse 4 und 5 weitergegeben. Lediglich die bezogenen Teile werden zu Einstandspreisen verrechnet. Ebenso werden die Inventurdifferenzen (39) über Konto 28 verbucht.
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Literatur
Die Zusammensetzung dieser Summe ist aus der Kontrolle des Rohüberschusses auf S. 40 zu ersehen.
Die Zusammensetzung dieser Summe ist aus der offiziellen Gewinn- und Verlustrechnung auf S. 39 ersichtlich.
Die Summe vermindert sich, wenn die Posten 25 und 27 auf der Sollseite abgesetzt werden, wie vorher, auf 183 130 – 3 450 = 179 680.
Vorabschlußbuchung.
Enthält 3 080,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 1 200,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 1 400,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 2 040,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 800,— DM Vorabschlußbuchung.
2 300,— DM, davon sind nach 475 belastet der Rest auf aktive Abgrenzung (600,— DM Vorabschlußbuchung).
Enthält 1 200,— DM Vorabschlußbuchung.
Rohstoffe 100,— DM; Handelswaren 100,— DM.
Hilfs- und Betriebsstoffe 600,— DM; Fertigerzeugnisse 200,— DM; Teile eigener Herstellung 200,— DM.
Enthält 1 200,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 300,— DM Vorabschlußbuchung.
Enthält 140,— DM Vorabschlußbuchung.
Davon Pflichtbeiträge 1 820,— DM. 15) Rohstoffe und bezogene Teile: 68 700 + 2 400 = 71100.
Dient zur Aufnahme der Differenz zwischen Klasse 4 und 5 in Höhe von 20,— DM.
Statt des Saldos können auch die Seitensummen brutto übertragen werden.
Dieses Konto kann auch in Klasse 2 als Abgrenzungskonto zu 28 geführt werden.
Diese lassen sich noch nach Erzeugnissen und Handelswaren aufteilen.
Für die Selbstkosten verkaufter Erzeugnisse ist diese Aufteilung nicht aus den Konten heraus möglich. Die Gesamtselbstkosten ergeben sich durch Abzug der Bestandsmehrung: 226 870 – 16 400 = 210 470 nach (80). Eventuell ist auch der Abfallerlös abzusetzen.
246 200 – 232 400 = Minderbestand.
70 000 – 53 600 = Mehrbestand.
Bei Saldierung der Klassen 4 und 5 in sich ergibt sich vom Konto Verrechnungsdifferenzen (59) als Aufwand der Betrag von 20,— DM.
1 000,— DM gehen zur Finanzbuchhaltung (28).
6 200,— DM kommen von 33.
Buchungen innerhalb der Betriebsbuchhaltung.
303 200,— DM Anfangsbestände und 37 600,— DM kommen von der Finanzbuchhaltung.
13 900,— DM gehen zur Klasse 2.
3 050,— DM kommen von der Finanzbuchhaltung.
297 192,— DM sind Erlöse aus der Finanzbuchhaltung.
Die Klassen 4 und 5 sind mit 20,— DM netto übertragen.
Netto saldiert (auch Bruttoübertragung möglich).
Die Summe vermindert sich, wenn die Kosten 25, 275 und 276 auf der Sollseite gekürzt werden, wie vorher, auf 185 902 – 3 450 = 182 425.
In der Gliederung sind zunächst die gesetzlichen Bezeichnungen angeführt; in Klammern sind Abkürzungen in Anlehnung an den Vorschlag des Instituts der Wirtschaftsprüfer angegeben.
Position 8 ist für gesondert auszuweisendes Anlagevermögen eingefügt. Die einzelnen Posten sind jeweils an passender Stelle einzuordnen. 3) Die gesondert auszuweisenden Posten a) und b) sind eingefügt. 4) Kommen für Sonderfälle in Frage (DM-Eröffnungsbilanz).
Auf eine weitere Unterteilung entsprechend VII auf der Passivseite ist verzichtet worden.
Nach Schlegelberger ist der Gewinnvortrag als Rücklage unter II, 2 auszuweisen.
Als gesondert auszuweisender Posten eingefügt.
Auf andere Möglichkeiten der Unterteilung ist verzichtet worden.
Enthält u. U. aufgelöste Rücklagen.
Nach § 130 Akt.-Ges. sind 5% vom Endbetrage der Hauptspalte zu berechnen, d. h. 5/195 von a + b — c — d.
In der Gliederung sind zunächst die gesetzlichen Bezeichnungen angeführt; in Klammern sind Abkürzungen in Anlehnung an den Vorschlag des Instituts der Wirtschaftsprüfer bzw. Erläuterungen angegeben.
In der Praxis häufig eingefügt; dann sind die unter I, 1 auszuweisenden Löhne und Gehälter wieder abzusetzen.
Eingefügt, da gesondert auszuweisen oder mit I, 9 bzw. II, 1 zu vereinigen; eventuell auch unter I, 8.
Den Zinsen stehen ähnliche Aufwendungen gleich.
Wird Kapitalertragsteuer mit ausgewiesen, so ist dies anzugeben: einschl. DM Kapitalertragsteuer.
In der Praxis häufig eingefügt.
I, 9 und II, 1 weisen beide den sogenannten Rohüberschuß aus, d. h. entweder als Ertragsüberschuß (II, 1) oder als Aufwendungsüberschuß (I, 9).
Zusätzlich aufgegliedert; der Gewinnvortrag ist als aufgelöste Rücklage aufgefaßt. 9) Darunter jede Auflösung stiller Reserven.
Gesondert auszuweisen nach gesetzlicher Vorschrift.
Entsprechend II, 4a).
Die Neudotierung erfolgt bei Feststellung des Jahresabschlusses; sie ist gesondert auszuweisen, da sie nicht zum gesetzlichen Reingewinn gehört. Wegen der Berechnung der gesetzlichen Rücklage vgl. das Formular für die offizielle Bilanz, Anmerkung 10).
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Kosiol, E. (1951). Jahresabschluß für Fertigungsbetriebe mit Kostenstellenrechnung und mit monatlicher Erfolgsrechnung. In: Der Jahresabschluß in Industriebetrieben. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13593-7_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13593-7_6
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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