Zusammenfassung
Deutschlands Auslandsanleihen, ausgegeben von 1924 bis 1945, lauteten auf Fremdwährungen, Goldmark oder Reichsmark. Nach dem Zweiten Weltkrieg sah das Londoner Schuldenabkommen von 1953 unter anderem die Regelung der seit Beginn der dreißiger Jahre bis 1953 nicht mehr vollständig bedienten, deutschen Auslandsanleihen privater oder öffentlich-rechtlicher Schuldner vor. Dabei übernahm die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland die Schulden aus Auslandsanleihen des ehemaligen Deutschen Reiches und des ehemaligen Freistaates Preußen. Die Regelung der rückständigen Schulden aus Auslandsanleihen erfolgte weitgehend durch die Festlegung neuer Fälligkeiten, die Reduzierung der ursprünglichen Zinssätze, die Verbriefung der rückständigen Zinsen durch Ausgabe neuer Schuldverschreibungen (Fundierung) und den Ersatz von Goldklauseln durch eine Dollarklausel. Die im Londoner Schuldenabkommen festgelegten Modalitäten zur Ablösung und Rückzahlung der vor 1945 emittierten, rückständigen deutschen Auslandsanleihen wurden im wesentlichen bis zu Beginn der achtziger Jahre reibungslos erfüllt.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Glasemann, HG. (1993). Einführung. In: Deutschlands Auslandsanleihen 1924–1945. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13572-2_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13572-2_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-14038-6
Online ISBN: 978-3-663-13572-2
eBook Packages: Springer Book Archive