Zusammenfassung
Unsere Kiste, die in der Schlinge über die Reling gelangt ist und über der Ladeluke hängt, soll nun von den dafür bereitgestellten Organen im Schiffsraum seemäßig verstaut werden. Sollte ein Verlader oder Empfänger aus diesem oder jenem Grunde die Absicht haben, die Verladung oder das Löschen seines Gutes zu verfolgen, muß er sich bei Betreten des Schiffes beim Kapitän melden, der ihn dann dem Ladeoffizier zuführt. Ein eigenmächtiges Betreten des Schiffes oder gar das mit Lebensgefahr verbundene Betreten der Laderäume ist nicht erlaubt. Jeder Außenhandelskaufmann sollte einmal die Gelegenheit wahrnehmen, an Bord eines Schiffes einer Verladung beizuwohnen, um die damit verbundenen Probleme aus eigener Anschauung kennenzulernen.
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Leue, HJ. (1964). Die Stauung im Schiffsraum. In: Die Praxis des Seefrachtgeschäfts. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13515-9_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13515-9_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12658-4
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