Zusammenfassung
Der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterliegen nach § 1 ErbStG die folgenden Vorgänge:
Ob und in welchem Umfang Steuerpflicht besteht, richtet sich danach, ob der Erblasser (Schenker) oder der Erwerber (Erbe, Beschenkter) zur Zeit des Todes des Erblassers oder zur Zeit der Ausführung der Schenkung ein Inländer ist. Ist eine der genannten Personen Inländer, tritt unbeschränkte Steuerpflicht ein. Ist weder der Erblasser bzw. Schenker noch der Erwerber (Erbe bzw. Beschenker) ein Inländer, so beschränkt sich die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auf das Inlandsvermögen im Sinne des § 121 Abs. 2 BewG oder auf ein Nutzungsrecht an diesem Vermögen.
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Teß, W. (1992). Steuerpflichtige Vorgänge. In: Erbschaftsteuer Grundsteuer. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13441-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13441-1_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-02141-8
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