Zusammenfassung
Die Gewährung langfristiger Kredite gehört nicht zum Aufgabenbereich der Kreditbanken; sie kann nur von einem Institut vorgenommen werden, das in der Lage ist, sich selbst langfristig die zur Ausleihung erforderlichen Mittel zu beschaffen. Als Spezialbanken zum Betriebe des langfristigen Darlehensgeschäftes wurden die privaten Hypothekenbanken ins Leben gerufen, die sich diesem Geschäft — von wenigen unbedeutenden Ausnahmen abgesehen — ausschließlich widmen. Erscheint es dem Kaufmann oder Unternehmer in dem einen oder anderen Falle richtig und sinnvoll, vorhandene Kreditbedürfnisse nur kurz- oder mittelfristig zu befriedigen, so ist es auf der anderen Seite in einer Vielzahl von Fällen unbedingt erforderlich, eine Kreditaufnahme dergestalt vorzunehmen, daß die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits sich auf eine Vielzahl von Jahren, also langfristig, erstreckt. Eine solche langfristige Rückzahlung bietet sich in solchen Fällen geradezu zwingend an, in denen mit zwar ständigen, aber nicht — von der Ertragsquelle her gesehen -Steigerungsfähig en Einnahmen gerechnet werden kann, wie dies z.B. beim Haus- und Grundbesitz in der Regel der Fall ist. Je nach der Natur der Kreditwünsche — ob kurz- bzw. mittelfristig oder langfristig — wird sich der Kreditsuchende an seine Kreditbank oder an ein Institut des langfristigen Kredits, eine Hypothekenbank, wenden. Die folgende Abhandlung soll einführen in die Geschäftspraxis der Realkreditinstitute*).
Statt zahlreicher Literaturangaben sei auf das grundlegende Werk des Realkreditwesens, das „Handbuch des Realkredits“, herausgegeben von Franz Steffan (1963), hingewiesen.
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Referenzen
Vgl. hierzu Hafels: Die gemeindliche Schuldendienstgrenze aus der Sicht kreditgebender Banken, in: Der langfristige Kredit, 1963, S. 579ff.
Über die Auswahl des Sachverständigen vgl. Christ: Westdeutsche Bodenkreditanstalt, in: Deutsche Banken in Einzeldarstellungen, 1961, S. 115 f.
Über die mit der Beleihung von Fertighäusern verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen vgl. Rüchardt in: Der langfristige Kredit, 1963, S. 295 ff. und Weimar in MdR, 1963, S. 818 f.
Siehe hierzu auch Ulimann: Das städtische Geschäft, in: Die deutschen Hypothekenbanken, Band III, 1937, S. 61 ff.
Vgl. auch Jessen, H.: Das landschaftliche Kreditwesen, Wiesbaden 1962.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, November 1963, S. 57.
Z. B. für das Land Nordrhein-Westfalen durch RdErl. vom 5. August 1958 und 25. Januar 1962 (MB1 NRW 1958 S. 2165 und 1962 S. 428).
Vom 1. Februar 1955 — R 3/35 — und 28. Februar 1963 — A 6934 B.
Zu Vorstehendem vgl. Rieger: Die Hypothekarkredit- und Pfandbriefinstitute im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 1948–1959, S. 1–60.
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Schmitz-Morkramer, C. (1964). Finanzierungsaufgaben und Ausleihungspraxis der privaten Hypothekenbanken. In: Janberg, H. (eds) Finanzierungs-Handbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13410-7_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13410-7_12
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12628-7
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