Zusammenfassung
Jede Unternehmung ist als lebendiger Organismus stets auch der Gefährdung eines solchen ausgesetzt. Auch die Unternehmung kann von einer Krankheit befallen werden, die sodann nach Diagnose und Therapie verlangt. Die Erkrankung zeigt sich vielfach erst spät in einer Störung des finanziellen Gleichgewichts; ihre eigentlichen Ursachen liegen tiefer und zeitlich früher. Die Finanzkrise liefert weder konkrete Hinweise auf diese Ursachen, noch zeigt sie die Ansatzpunkte der Therapie auf; dies ist vielmehr Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Sanierung. — Der Verfasser des folgenden Beitrags geht aus von den Symptomen einer Unternehmungskrise, zeigt anhand empirischen Materials die wichtigsten Krankheitsursachen auf und verfolgt — nunmehr beschränkt auf das Gebiet der betrieblichen Finanzwirtschaft — die zahlreichen Möglichkeiten und Konsequenzen der Sanierung.
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Literatur
Reinmar Fürst (Insolvenzen in betriebswirtschaftlicher Schau, Stuttgart, 1962 S. 7) berichtet aufgrund einer privaten Statistik, daß in Nordrhein-Westfalen „während dreier Jahre je einmal 16, 17 und 10 •/6 aller gerichtlichen Vergleichsverfahren ohne Erlaß geendet“ haben.
Ohne ForderungserlaB konnte auch das Vergleichsverfahren im Falle Henschel and Sohn GmbH, Kassel, im Jahre 1957 abgewickelt werden (vgl.: Der Volkswirt 1958, S. 45).
Theo H. Rinklin, Die vergleichsfähige und die konkursreife Unternehmung, Stuttgart 1960, S. 43. — Die Oberbegriffe „Erfolgslage“ und „Liquiditätslage” wurden von mir eingefügt.
Horst Schreiber, Sanierung, Sanierungsgewinn, Besserungsverpflichtungen und -leistungen im Steuerrecht, Düsseldorf 1958. S. 11.
Die durchschnittliche Deckungsquote für nicht bevorrechtigte Konkursforderungen gegenüber Erwerbsunternehmen betrug 1965 lediglich 6,3’/x, 1964 nur 5,5 ‘b. (Quellen: Statistisches Jahrbuch für die BRD 1967, S. 388.)
Als ältere Arbeit zu diesem Thema kann genannt werden: Fritz Fleege-Althoff, Die notlei- dende Unternehmung, Bd. I: Krankheitserscheinungen und Krankheitsursachen, Stuttgart 1930.
Gerhard Hahn, Ursachen von Unternehmensmißerfolgen, Köln 1958; Theo H. Rinklin, Die vergleichsfähige und die konkursreife Unternehmung, Stuttgart 1960; Bernhard Bellinger, Unternehmungskrisen und ihre Ursachen. in: Handelsbetrieb und Marktordnung, Festschrift für C. Ruberg, Wiesbaden 1962, S. 49 ff; Horst Keiser, Betriebswirtschaftliche Analyse von Insolvenzen bei mittelständischen Einzelhandlungen, Köln-Opladen 1966.
Dun and Bradstreet Inc., Classification of Causes of Business Failures in US Total Year 1958, New York 1957.
Deutsche Übersetzung zitiert nach Rinklin, a.a.O., S. 37.
Dieses Ergebnis stimmt annähernd mit dem Arbeitsresultat Rinklins überein (a.a.O., S. 55).
G. Hahn, Untersuchungen über die Ursachen von Unternehmermißerfolgen (besonders im rheinischen Industriebezirk), Dissertation Köln 1958, S. 80 ff.
Horst Keiser, a.a.O., S. 102.
Erinnert sei an die Krise der Zweiradindustrie und hier beispielhaft an die 1957 eingetrete- nen Sanierungsfälle der Victoria Werke AG, Nürnberg, und der ExpreBwerke AG, Neumarkt.
Mitgeteilt von H. G. Plaut, berichtet von M. SSchting, in ZfB 1963, S. 660.
Quelle: Statistisches Jahrbuch f. d. BRD 1955, S. 371.
Vgl. hierzu etwa H. Schreiber, a.a.O., S. 51 ff., und H. Brönner, Die Besteuerung der Gesellschaften, Stuttgart 1957, S. 170 f.
Vgl. Reichsfinanzhof-Urteil v. 14. 7. 1942, RStB1. S. 958.
Vgl. Reichsfinanzhof-Urteil v. 23. 3. 1938, RStBl. S. 586.
vgl. Reichsfinanzhof-Urteil v. 7. 4. 1943, RStBl. S. 450.
Vgl. Reichsfinanzhof-Urteil v. 2. 3. 1937, RStBl. S. 626.
Reichsfinanzhof-Urteil v. 20. 7. 1937, RStBI. 1938, S. 44.
So Mirre-Dreutter, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, 2. Aufl. 1939, S. 572, zit. bei H. Schreiber, a.a.O., S. 58.
H. Schreiber, a.a.O., S. 58 ff.
H. Emmerich, Die Sanierung, I. Teil, Mannheim 1930, S. 18.
Hans Töndury — Erik Gsell, Finanzierungen, Zürich 1948, S. 284.
Vgl. hierzu die eingehende Studie von T. H. Rinklin, a.a.O. Die von ihm untersuchte Vergleichsfähigkeit ist ein spezieller Fall der Sanierungsfähigkeit, da eine Sanierung auch ohne Gläubigerbeanspruchung denkbar ist.
So rechnet etwa L. Beckmann (Die betriebswirtschaftliche Finanzierung, Stuttgart, 2. Aufl. 1956, S. 172 ff.) die Forderungsverzichte der Gläubiger nicht zur Sanierung, sondern nennt sie „sanierungsähnliche Transaktionen“. — Anders E. Schmalenbach, Die Aktiengesellschaft, Köln-Opladen 1950, S. 249 ff.
Zusammengefaßt aus Mitteilungen in: Der Volkswirt 1958, S. 160 f. und 1959, S. 834.
E. Schmalenbach, Dynamische Bilanz, 12. Aufl., Köln-Opladen 1956, 5. 91.
vgl. Fachgutachten des Instituts der Wirtschaftsprtifer 1937, Nr. 2, Gutachtensammlung 1956, S. 91.
T. H. Rinklin berichtet (a.a.O., S. 66), daß bei den 50 von ihm untersuchten notleidenden Unternehmungen nicht in einem einzigen Fall per Saldo stille Reserven zutage getreten seien; vielmehr hätten nicht selten „vorgetäuschte Werte“ 50 bis 90 ^/6 der jeweiligen Buchwerte ausgemacht.
Eine andere Regelung bestand vor 1937. Im alten Recht (9 262 HGB) konnte die gesetzliche Rücklage nur zur Deckung eines in der Jahresbilanz bereits ausgewiesenen Verlustes herangezogen werden.
E. Schmalenbach, Die Aktiengesellschaft, a.a.O., S.224 ff.
Vgl. G. Schmölders, Moratorium, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl. Stuttgart 1960, Bd. 3, Sp. 3034 H.; G. Lohmeyer, Moratorium, in: Enzyklopädisches Lexikon für das Geld-, Bank-und Börsenwesen, Frankfurt/Main 1957, Bd. 2, S. 1168 ff.
RdF-EriaB vom 10. 2. 1934, RStB1. 1934, S. 162.
Bestätigt etwa durch BFH-Urteil vom 13. 2. 1957, DStR 1957, S. 403.
Für die Wandelanleihe der Aschaffenburger Zellstoffwerke AG, Aschaffenburg, von 1955 (Emissionsbetrag 11 Millionen DM) setzen die Anleihebedingungen folgendes fest: 5’/s Mindestverzinsung; fair jedes ’/e e/e Dividende über 41/e 7e erhöht sich die Verzinsung der Wandelschuldverschreibung um ’/e ’/e bis höchstens 7’/e %. (Quelle: Mlndner, Rudolf, Das kleine Börsenlexikon, Düsseldorf 1958, S. 448.)
Die Aktionäre haben bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht (3 221 Abs. 3 AktG).
Näheres ist dem juristischen Schrifttum zu entnehmen; eine knappe und sehr klare Orientierung bietet A. Hueck, Gesellschaftsrecht, 11. Aufl.. Manchen-Berlin 1963, S. 197 ff.
Beispiel: Bei den Gewerkschaften I, II und III der Bergwerksgesellschaft Einigkeit mbH, Hannover/Wittmar, wurde der Verlust des Geschäftsjahres 1957 von 0,73 Mill. DM durch eine ZubuBe von 330 DM je Kux abgedeckt. Für die Beseitigung des Verlustes aus 1956 in Höhe von 0,32 Mill. DM war eine ZubuBe von 170 DM je Kux eingefordert worden.
Vgl. Töndury - Gsell, a.a.O., S. 297.
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Pausenberger, E. (1970). Die finanzielle Sanierung. In: Janberg, H. (eds) Finanzierungs-Handbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13409-1_28
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