Zusammenfassung
Die voranstehende Abhandlung hatte die Aufgabe, den Zusammenhang zwischen Bilanz und Geld- bzw. Zahlungsrechnung darzutun. Dieser Zusammenhang wird im kaumännischen Rechnungswesen infolge der Inventurrechnung und der sog. Bilanz-gleichung bei der doppelten Buchhaltung leicht übersehen, ganz abgesehen von neuen Bilanztheorien wie der „organischen Bilanz”, die ihn vollständig aufheben.
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Referenzen
Bei den deutschen, Gemeinden durch die Kassen- und Haushalts-VO.
Vgl. meinen Aufsatz: Grundlegende Mängel im finanzwirtschaftlichen Rechnen und ihre Überwindung. Finanzarchiv Band 9, S. 61ff.
Soweit es sich um erneuerungsbedürftige Gegenstände handelt.
Leupold, Die Verwaltungsbuchführung der deutschen Gemeinden, 2. Aufl. Leipzig 1942. Ferner Johns, R., Die Vollrechnung der Gemeinden, ZfhF. Jahrg. 32. S. 145ff. und Ders., Die öffentliche Bilanz (in der Festschrift für Walb S. 165fr.); dazu die Buchbesprechung von L. Mülhaupt, ZfhF. Jahrg. 36, S. 256ff.
Zuerst von mir in dieser Form dargestellt in dem oben erwähnten Aufsatz im Finanzarchiv; wegen der V-Fälle s. u.
Vgl. seine „Vollrechnung” a. a, O.
Vgl. meine „Erf Olgsrechnung” S. 96ff.
Ausdrücke von mir.
Ausdrücke von mir.
Zu letzteren rechnen z. B. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, die nicht vorhersehbar waren.
Der Grundgedanke stammt von Markus, K. Zeitgemäße Verwaltungsbuchführung. Die Grundsätze der Kameralbuchführung, Ebenswalde o. J.
Einzelheiten bei Johns a. a. O.
Vgl. Johns, a. a. O. S. 182.
Die Beispiele werden im Zusammenhang mit Abschnitt IV besser verständlich. Es schien jedoch zweckmäßig, sie hier bereits herauszustellen.
Siehe den Aufsatz B.
Vgl. dazu neuerdings auch M. R. Lehmann in seinem Aufsatz: Auskoömlichkeits-statistik u. Wirtschaftslichkeitsstatistik der Betriebswirtschaft, ZfhF., Jahrg. 36, S. 240ff.
Vgl. dazu die vorweggenommenen Beispiele S.
Der Begriff stammt von mir. Man erkennt hieraus, wie bedeutsam dieser in den Sprachsatz der Betriebswirtschaftslehre noch nicht genügend eingegangene Begriff werden kann.
Die Verminderung von Kassenmitteln bedeutet deren Inanspruchnahme für Finanzierungszwecke. Dasselbe gilt für Forderungseingänge u. a.
Vgl. Ostersetzer, Zur Praxis von Liquiditätsuntersuchungen, ZfhF., Jahrg. 34, S. 90ff.
Jahrg. 4 S. 468ff.
Es handelt sich hier um die Schweizer Form der Kassenobligationen (3–5 jährig).
ZfhF. Jahrg. 20, S. 485.
Eine Ausnahme machen bisher nur die Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Versicherungsgesellschaften, die, insbesondere wegen der Berechnung der Prämienreserven, die alten Bestände mitvereinnahmen und die neuen mitverausgaben.
In seiner letztlichen Begründung ist Bauer zu denselben Ergebnissen wie ich in meiner Erfolgsrechnung gekommen, aber durchaus unabhängig von mir (Beständeveränderungsrechnung). Beide Veröffentlichungen sind im gleichen Jahr erschienen.
Hierauf liegt hier der Schwerpunkt.
Vgl. Abschnitt B über die Einnahme- und Ausgaberechnung.
Siehe Beispiel 8, Pos. 26.
Es wäre sehr erwünscht, wenn diese Veröffentlichung den Anlaß gäbe, noch andere praktisch geübte Formen bekanntzugeben.
Vgl. S.
Vgl. dazu meinen Aufsatz „Bilanzrationalisierung” (ZfhF., Jahrg. 36, S. 261), der sich gegen die überspitzten Vereinheitlichungstendenzen auf dem Gebiet der verschiedenen Bilanzarten zusammen mit der Preiskalkulation wendet.
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Walb, E. (1966). Die finanzwirtschaftliche Bilanz. In: Finanzwirtschaftliche Bilanz. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13405-3_3
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12624-9
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