Skip to main content

Allgemeiner Teil

  • Chapter
Finanzwissenschaft
  • 17 Accesses

Zusammenfassung

Das Objekt der Finanzwissenschaft ist die Finanzwirtschaft öffentlicher Verbände. Der wichtigste öffentliche Verband ist der souveräne Staat, der eigentliche Träger der politischen Herrschaftsgewalt. Außer ihm gibt es noch zahlreiche andere öffentliche Verbände, die ebenfalls öffentliche Herrschaftsrechte, allerdings vom Staat abgeleitete, ausüben. Zu ihnen gehören unter anderem die Gemeinden, die hinsichtlich ihrer Bedeutung für die öffentliche Finanzwirtschaft wie für das allgemeine Wohl eine bedeutsame Rolle spielen. Da sich das Wesen der Finanzwirtschaft am klarsten in der Staats finanzwirtschaft ausdrückt, werden wir uns im folgenden auch immer auf diese beziehen, wenn von der Finanzwirtschaft die Rede ist und nicht etwas anderes gesagt wird.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Referenzen

  1. Wir verwenden hier die Terminologie von Walter Eucken.

    Google Scholar 

  2. Etwas Ähnliches meint wohl auch Lorenz von Stein, wenn er schreibt: „Will der Staat für seine Verwaltung die-wirtschaftlichen Mittel durch das Steuerwesen empfangen, so muß er wiederum durch seine Verwaltung die Bedingung eben jener Steuerkraft des Volkes herzustellen wissen, aus der das Steuerwesen entfließt. Und damit entsteht jener organische Kreislauf im innersten Leben des Staates, den das unmittelbare Gefühl des Volkes immer empfunden, den aber erst jetzt die Wissenschaft zu formulieren gewußt hat: die Steuerkraft soll die Steuer, die Steuer die Verwaltung, die Verwaltung aber wieder die Steuer kraft erzeugen.“ Lehrbuch der Finanzwissenschaft, II, 1, 358, 5. Aufl., 1885.

    Google Scholar 

  3. Siehe auch: Finanzen und Steuern im In- und Ausland, herausgegeben vom Statistischen Reichsamt, Berlin 1930, S. 103.

    Google Scholar 

  4. Siehe dazu: Herzog, Richard, Wirtschaftliches Gleichgewicht, Akzelerationseffekt und Finanzpolitik, Gerloff-Festschrift, Tübingen 1951.

    Google Scholar 

  5. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, S. 213.

    Google Scholar 

  6. Max Weber, a. a. O., S. 743.

    Google Scholar 

  7. Als Kuriosum darf vermerkt werden, daß der Begriff Reichshaushaltplan ein längeres Leben geführt hat als das Reich. Der im November 1946 erschienene Haushaltplan der britischen Zone — seit vielen Jahren der erste veröffentlichte Staatshaushaltplan in Deutschland — bezeichnete sich anachronistisch als Reichshaushaltplan.

    Google Scholar 

  8. Unter affectation versteht man im Französischen u. a. die Widmung einer Geldsumme für einen bestimmten Zweck.

    Google Scholar 

  9. Darunter fallen die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Stadt- und Landkreise sowie die Provinzen.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1952 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Herzog, R. (1952). Allgemeiner Teil. In: Finanzwissenschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13403-9_1

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13403-9_1

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-12623-2

  • Online ISBN: 978-3-663-13403-9

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics