Zusammenfassung
Der Anwender elektronischer Datenverarbeitung hat es meist mit einem komplexen System von aufeinander abgestimmten gerätetechnischen und programmtechnischen Komponenten zu tun. Die gerätetechnische Ausstattung, die Hardware, umfaßt eine oder mehrere Datenverarbeitungsanlagen, die aus einer oder mehreren Zentraleinheiten, aus Geräten zur Ein- und Ausgabe, aus Geräten zur Speicherung von Daten und gegebenenfalls aus Einrichtungen zur Datenübertragung bestehen. Die programmtechnische Ausstattung, die sogenannte System-Software besteht aus einem bzw. aus mehreren Betriebssystemen; ein Betriebssystem ist ein Programm, das die Zusammenarbeit der gerätetechnischen Komponenten organisiert, steuert und überwacht und Übersetzer, Programmgeneratoren und Dienstprogramme enthält. Dieses System, das elektronische Datenverarbeitungssystem, steht dem Anwender zur Lösung seiner Aufgaben zur Verfügung, wobei er sich vorhandener Anwender-Software bedient oder selbst solche Programme entwickelt. Die Art und Weise, in der die Aufgaben der Anwender mit Hilfe des Systems bearbeitet werden, bezeichnet man als Betriebsweise eines elektronischen Datenverarbeitungssystems.
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Gewald, K., Kasper, K. (1970). Betriebsweisen elektronischer Datenverarbeitungssysteme. In: Jacob, H. (eds) Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung. Schriften zur Unternehmensführung, vol 12. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13357-5_3
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