Zusammenfassung
Was zählt alles zu den Steuern? Man könnte sagen: Steuern sind all das, was die Bürger an den Staat zu zahlen haben. Aber eine solche Umschreibung wäre falsch. Erste Zweifel ergeben sich schon bei der Frage: Was zählt alles zum Staat? Sicher gehören Bund, Länder und Gemeinden dazu. Zu zahlen ist aber auch die Kirchensteuer, und die Kirchen sind heute nicht mehr Teil des Staates. Rechnen zum Staat auch die Träger der Sozialversicherung, die Zwangsabgaben (Sozialversicherungsbeiträge) erheben, oder die Pflichtversicherung in den Krankenkassen? Schon bei der Frage, was zum „Staat“ gehört, ergeben sich also Abgrenzungsprobleme. Wir wollen zum Staat nur Bund, Länder und Gemeinden zählen.
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Schneider, D. (1978). Das Besteuerungsverfahren. In: Grundzüge der Unternehmensbesteuerung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13333-9_2
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