Zusammenfassung
Die mit der Erstellung und Veröffentlichung von Bilanzen verbundenen Zwecksetzungen haben zur Entwicklung von Regeln der Dokumentation und Rechenschaftslegung geführt. Diese als „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (§ 149 Abs. 1 AktG)1), „Erfordernisse ordentlicher Buchführung2)“ oder „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung3)“ bezeichneten Prinzipien stellen grundlegende und bindende Ordnungsvorschriften für die Bilanzierung dar. Sie gelten für alle Unternehmungsformen gleichermaßen (§ 38 Abs. 1 HGB). Ihre Entwicklung vollzog sich nicht einheitlich und ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung kaufmännischer Gepflogenheiten haben Rechtsprechung sowie Gesetzgebung und wissenschaftliche Diskussion ihren Inhalt geprägt. Sie bestehen aus formalen, materiellen sowie relationalen Regeln und stellen Konventionen für die Rechnungslegung dar.
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Heinen, E. (1974). Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. In: Handelsbilanzen. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13319-3_3
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Print ISBN: 978-3-409-16704-8
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