Zusammenfassung
Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) bildet den zweiten Teil des Jahresabschlusses. Zwar steht auch die Bilanz im Dienste der Erfolgsermittlung; sie weist jedoch den Jahreserfolg nur in einer Gesamtsumme aus. Die Erfolgsrechnung erklärt darüber hinaus das Zustandekommen des Erfolges nach Art, Höhe und Quelle. Die Rechnungslegung der Erfolgsrechnung ist also so zu verstehen, daß die erfolgswirksamen Wertbewegungen der Unternehmung für einen bestimmten Zeitraum artmäßig und nach Quellen gegliedert offengelegt werden sollen.
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Referenzen
Die Neufassung des § 132 AktG 1937 durch das Gesetz über die Kapitalerhohung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung vom 23.12. 1959 bot die Möglichkeit, entweder die Kontoform oder die Staffelform anzuwenden. Das AktG 1965 übernimmt die Vorschriften des Gesetzes vom 23.12.1959 fast unverändert, jedoch unter Fortfall der Kontoform.
Vgl. dazu E. Aufermann, Grundzüge betriebswirtschaftlicher Steuerlehre, Wiesbaden 1959, S. 47 ff.
Vgl. Godin-Wilhelmi, a. a. O., S. 904 f.
Reichsgesetzblatt I S. 925.
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Heinen, E. (1968). Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). In: Handelsbilanzen. Die Wirtschaftswissenschaften, vol 33. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13316-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13316-2_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12609-6
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