Zusammenfassung
Aufgrund der Wiedervereinigung besteht die Erwartung auf Entschädigung von Gläubiger- und Vermögensansprüchen bei einer Vielzahl von privaten oder institutionellen Inhabern von Hoffnungswerten, inbesondere bei ausländischen und westdeutschen Personen, deren Wertpapiertitel bisher unbedient blieben oder nur quotal bedient wurden. Weiterhin besteht begründete Hoffnung bei Personen mit Wohnsitz in oder Sitz auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder auf ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie (nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1937), die aufgrund der bis 1990 gegebenen politischen Situation daran gehindert waren, ihre Wertpapiere bei der von 1948 bis 1976 in der früheren Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin laufenden Wertpapierbereinigung und Währungsumstellung vorzulegen und anzumelden. Mangels Durchsetzbarkeit wegen höherer Gewalt dürfte die Verjährung von Ansprüchen aus festverzinslichen Wertpapieren bei dieser Personengruppe als gehemmt betrachtet werden.
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Glasemann, HG., Korsch, I. (1991). Betrachtungen zu einer Regelung von Ansprüchen aus Hoffnungswerten nach der Wiedervereinigung von 1990. In: Hoffnungswerte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13299-8_6
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-14031-7
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