Zusammenfassung
Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches von 1876 bis 1945 und wurde geführt in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, deren Grundkapital Ende 1944 150 Mio. Reichsmark betrug. Durch Bankgesetz vom 30.8. 1924 wurde die Reichsbank entsprechend dem Dawes-Gutachten neu organisiert. Durch Gesetz vom 10.2. 1937 wurde die Reichsbank voll dem Einfluß des Reiches unterstellt, der „Führer“ ernannte Reichsbank-Präsidenten und Mitglieder des Direktoriums. Die Vertretung der Anteilseigner wurde ausgeschaltet. Im Bankgesetz vom 15.6. 1939 wurde die Höhe des Betriebskredites an das Reich dem „Führer“ überlassen und der Ankauf von kurzfristigen Reichsschatzanweisungen und Reichswechseln in praktisch unbegrenzter Höhe für die Rüstungs- und Kriegsfinanzierung zugelassen.
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Glasemann, HG., Korsch, I. (1991). Die ungeregelten Ansprüche aus Aktien und Anteilscheinen. In: Hoffnungswerte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13299-8_5
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