Zusammenfassung
In Westdeutschland und in West-Berlin erfolgte nach der Neuordnung des Geldwesens in der Währungsreform (1948) Anfang der 50er Jahre die Währungsumstellung bei festverzinslichen Wertpapieren. Die Umstellung der privaten Forderungen regelte das Umstellungsgesetz vom 27. Juni 1948, welches im Laufe der Zeit um 49 Umstellungsverordnungen ergänzt wurde. Das Umstellungsverfahren legte fest, daß Geldinstitute, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen in einer Sonderbilanz die Errechnung der ihnen zustehenden Ansprüche auf Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand vorzunehmen hatten. Bei den auf Reichsmark lautenden Wertpapieren wurden in diesem Zusammenhang im Währungsgebiet der Deutschen Mark allein 2300 verschiedenartige Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von rund 17 Mrd. Reichsmark umgestellt.
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Glasemann, HG., Korsch, I. (1991). Die Währungsumstellung, der Lastenausgleich und die Wertpapierbereinigung. In: Hoffnungswerte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13299-8_2
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