Zusammenfassung
Es handelt sich darum, in möglichst kurzer Frist mit geringsten Betriebsstörungen und Kosten alle Materialien lückenlos und fehlerfrei nach Gattung, Menge und individuellen Merkmalen so aufzunehmen, daß kein Gegenstand in den Lagern und Betriebswerkstätten unerfaßt bleibt und Doppelaufschreibungen vermieden werden. Dazu ist notwendig: rechtzeitige Auswahl der erforderlichen Arbeiter und Angestellten; Verteilung der Arbeitsaufgaben an schreibende, aufnehmende und kontrollierende Belegschaftsmitglieder; genaue, möglichst schriftliche Anweisung an die Mitwirkenden bezüglich der Durchführung der Inventur und der Art der Eintragung in die Aufnahme-Formulare; vorbereitende Unterweisung aller Beteiligten; Einteilung des Unternehmens in genau abgegrenzte Aufnahmebezirke. Mit der Durchführung der Inventur sind nur solche Werksangehörigen zu betrauen, bei denen man Ernst, Pflichtbewußtsein, Sorgfalt und sonstige Eignung für diese spezielle Aufgabe voraussetzen kann.
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Literatur
Vgl. auch Exkurs Nr. XI, Seite 375 ff.
Vgl. hierzu auch den Abschnitt „Die industrielle Fertigung“.
Steuerlich ist durch die Einkommensteuerrichtlinien die permanente Inventur unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zugelassen.
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Kalveram, W. (1960). Inventur der Materialbestände. In: Industriebetriebslehre. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13293-6_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13293-6_18
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12607-2
Online ISBN: 978-3-663-13293-6
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