Zusammenfassung
Der wegen Trunksucht entmündigte Maler Lois kauft beim Atelier “last cry” Leinwand für 500,- DM und alte Naturfarben zum Preise von 1.000,- DM, beim Malermeister Pinsel einen speziellen Firniß zum Preise von 500,- DM. Nach einer Flasche Whisky ist er richtig in Schwung und malt die “Nachtwache” von Rembrandt fast naturgetreu ab. Als das Bild fertig ist, erscheinen sowohl der Inhaber des Ateliers, Schönig, als auch Malermeister Pinsel und fordern jeweils das Bild von Lois. Sie bringen vor:
-
a)
Kaufverträge seien nicht zustandegekommen, weil Lois wegen Trunksucht entmündigt und damit nicht geschäftsfähig sei,
-
b)
zudem hätten sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, mindestens seien sie, wenn nicht Alleineigentümer, Miteigentümer des Bildes.
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von Stetten, W.F. (1985). Vermischung und Verbindung. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13256-1_36
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