Zusammenfassung
Schloßbesitzer Nettets verkauft an Reich ? ha Wald für 100.000,- DM. Er verlangt und erhält ein grundbuchlich (dinglich) abgesichertes Vorkaufsrecht. Als Reich an Kuhn für 150.000,- DM nach zwei Jahren weiterverkauft, verlangt Nettets unter Hinweis auf sein Vorkaufsrecht von Reich oder Kuhn Übertragung des Waldes für 100.000,- DM. Außerdem weist er Reich darauf hin, daß er verpflichtet gewesen wäre, den Wald erst ihm anzubieten.
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von Stetten, W.F. (1985). Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13256-1_16
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Print ISBN: 978-3-409-27730-3
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