Zusammenfassung
Obwohl die Lebensversicherer weitgehend den allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsbestimmungen unterliegen, unterscheidet sich z. B. die Bilanz eines Lebensversicherers in entscheidenden Positionen von der eines Bank- oder Industriebetriebes. Auch die Neufassung der Rechnungslegungsvorschriften seitens der Versicherungsaufsichtsbehörde im Jahre 1954/55 hat nicht in allen Punkten eine Anpassung gebracht. Früher war es üblich, die Gewinn(G)- und Verlust(V)rechnung der Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva voranzustellen, eine Handhabung, die in der Wirtschaft allgemein seit Jahrzehnten nicht gebräuchlich war. Die G- und V-Rechnung des Lebensversicherers hat heute noch im Vergleich zur Industriebilanz vertauschte Seiten. Die Aufwendungen erscheinen nicht links und die Erträge nicht rechts, sondern umgekehrt finden sich links die Einnahmen und rechts die Ausgaben. Ein bemerkenswerter materieller Unterschied besteht darin, daß durch die G- und V-Rechnung nicht nur das Geschäft des Berichtsjahres, sondern durch die Übernahme der versicherungstechnischen Überträge auch ein Einblick in die Erfolgsrechnung der Vorjahre gewährt wird.
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Mohr, HH., Hofmann, H. (1965). Die Bilanz des Lebensversicherers. In: Lebensversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“, vol 5. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13208-0_6
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Print ISBN: 978-3-663-12593-8
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