Zusammenfassung
Das Lebensversicherungsgeschäft wird im Bereich der Bundesrepublik in verschiedener Hinsicht, zunächst einmal in die Arten der Großlebens-und der Klein lebensversicherung eingeteilt. Die Unterscheidung erfolgt je nach der Höhe der zur Versicherung gelangenden Summe. Großlebensversicherungsverträge zählen etwa ab einer Versicherungssumme von 3000 DM1), bei bestimmten Tarifformen allerdings auch schon ab 2000 DM, während das kleine Lebensgeschäft Versicherungen unter den genannten Summen umfaßt. Jeder Lebensversicherer zieht bei seinen Tarifen etwa auf der skizzierten Linie den Schnitt, wobei er dann an seine Abgrenzungen gebunden ist. Er kann also nicht für dieselben Summen Groß- und Kleinlebenstarife anbieten. Im Volumen überwiegen in Deutschland bei der Stückzahl der Versicherungen bei weitem die Klein- und bei der Versicherungssumme die Großlebensversicherungen.
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Mohr, HH., Hofmann, H. (1965). Die Arten der Lebensversicherung. In: Lebensversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“, vol 5. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13208-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13208-0_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12593-8
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