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Das bilaterale Monopol und die Märkte des Aushandelns

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Preispolitik

Part of the book series: Die Wirtschaftswissenschaften ((WIWI,volume 17))

Zusammenfassung

Stehen sich auf einem Markt ein Anbieter und ein Nachfrager gegenüber, so sprechen wir von einem bilateralen Monopol. Da einem solchen Markt auf beiden Seiten des Strukturelement „Viele“ fehlt, können hier weder Nachfrage- noch Angebotsfunktionen abgeleitet werden: Das anbietende Unternehmen kann nicht erwarten, daß der Nachfrager, sofern er sich seiner Marktstellung bewußt ist, eine Preisforderung als unabänderlich ansehen und zu diesem Preise — gemäß seiner Zielsetzung — eine mehr oder weniger große Menge des angebotenen Erzeugnisses abnehmen wird. Umgekehrt kann aber auch das nachfragende Unternehmen nicht damit rechnen, daß der Anbieter widerspruchslos auf ein bestimmtes Preisangebot eingehen und dazu eine bestimmte Menge liefern wird.

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Referenzen

  1. Zum Beispiel das einzige Fuhrunternehmen eines Ortes, das in der Hauptsache Transporte für eine im gleichen Ort ansässige Firma ausführt; so Krelle, Preistheorie, Tübingen, Zürich 1961, S. 405.

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  2. Erhebung über die Preissituation des Beschaffungsmarktes vom Standpunkt des Einkäufers, Ergebnisbericht des Arbeitskreises Gubitz-Kuczewski der Schmalenbach-Gesellschaft, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, N. F., 11. Jg. (1959), S. 563 ff., insbes. S. 568.

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  3. Die letztgenannte Voraussetzung dient der Vereinfachung. Die Allgemeingültigkeit der folgenden Überlegungen wird dadurch nicht eingeschränkt.

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  4. Zur Theorie des isolierten Tausches vgl.: V. Pareto, Manuel d’Économie politique, Paris 1927, Kap. III, § 116; ferner K. Wicksell, Vorlesungen über Nationalökonomie, 1. Teil, Jena 1913, S. 101. In neuerer Darstellung: E. Schneider, Einführung in die Wirtschaftstheorie, 2. Teil, 6. Aufl., Tübingen 1960, S. 351 ff.; S. Weintraub, Price Theory, New York, Toronto, London 1949, S. 266 ff.

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  5. Der Einfachheit halber sind hier konstante Grenzkosten (= variable Durchschnittskosten) unterstellt. Die Analyse wäre in gleicher Weise durchführbar, wenn ein gekrümmter Verlauf der Grenzkostenkurve angenommen wird.

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  6. Auf die Voraussetzung, daß die Firma N in der betrachteten Periode eine solche Menge ihres Erzeugnisses Y herstellt und absetzt, wie es der Menge x0 des erworbenen Rohstoffes entspricht, eine Voraussetzung, die in der traditionellen Theorie des bilateralen Monopols stillschweigend enthalten ist, soll im folgenden noch näher eingegangen werden. Vgl. hierzu Abschnitt II 2.

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  7. Die Kontraktkurve wurde erstmals von Edgeworth im Rahmen seiner Theorie des isolierten Tausches in die Literatur eingeführt; sie wird darum auch Edgeworth-Kurve genannt. Vgl. Edgeworth, Mathematical Psychics, London 1881, ferner On the Determinateness of Economic Equilibrium, Papers Relating to Political Economy, London 1925, Bd. 2, S. 313.

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  8. Kurzfristig mag zwar auch eine Einigung außerhalb dieses Gebietes möglich sein, jedoch muß dann das benachteiligte Unternehmen die berechtigte Hoffnung hegen, in absehbarer Zeit Einigungen herbeiführen zu können, die auch ihm einen Gewinn ermöglichen.

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  9. Für den Fall, daß ein anderes Ziel als die Erreichung eines maximalen Gewinnes angestrebt wird, sind die Iso-Gewinnkurven durch Iso-Nutzenkurven zu ersetzen. Die Kontraktlinie wird dann in der Regel nicht mehr senkrecht, sondern in irgendeiner Weise geneigt verlaufen. Das bedeutet aber: In solchen Fällen ist nicht nur der Preis, sondern auch die auszutauschende Menge umstritten. Auf eine Analyse solcher Situationen muß hier verzichtet werden.

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  10. Ist die Einigung für einen der beiden Kontrahenten nicht lebenswichtig, würde z. B. bei Nichteinigung das Unternehmen N einen anderen Rohstoff verarbeiten können, dessen Bearbeitung zwar kostspieliger sein möge, der aber frei erhältlich ist, so rückt der Grenzpunkt Ma nach unten, und zwar bis zu jener Iso-Gewinnkurve Gr des Nachfragers, die bei Nichteinigung für ihn noch realisierbar wäre. Kommt keine Einigung zustande, so kann N immerhin noch einen Gewinn in dieser Höhe erzielen. Für ihn ist mithin eine Einigung nur dann interessant, wenn sie ihm einen höheren Gewinn erbringt. Der Einigungsbereich wird hier durch die Strecke zwischen dem Schnittpunkt der Iso-Gewinnkurve GN = Gr mit der Kontraktlinie E und dem Punkt MN wiedergegeben. Entsprechendes gilt, wenn die Einigung für den Anbieter nicht lebenswichtig ist, wenn er also auch ohne Einigung mit N sein Erzeugnis in irgendeiner Weise, z. B. unverarbeitet, absetzen könnte.

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  11. Marktform des Nachfragemonopols, vgl. 3. Kapitel, Abschnitt C.

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  12. Marktform des Polypols auf vollkommenem Markte, vgl. 5. Kapitel, Abschnitt A.

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  13. Der Einfachheit halber sei davon abgesehen, die Kosten der Lagerhaltung Überlegungen mit einzubeziehen.

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  14. Der Übersichtlichkeit halber ist ein linearer Verlauf dieser Kuryen unterstellt. Die Allgemeingültigkeit der Analyse wird dadurch nicht beeinträchtigt

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  15. Die Tatsache, daß eine Einigung zum Zeitpunkt t0,2 auch die Gewinnlage in der Periode T2 beeinflußt, kann außer acht gelassen werden, sofern nicht einer der beiden Partner erwartet, durch das Hinauszögern der gerade anstehenden Einigung seme Position nachhaltig, d. h. auch im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen entscheidend verbessern zu können. Von einer solchen Möglichkeit sei hier abgesehen.

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  16. Bestünde für das Unternehmen A die Möglichkeit, im Falle eines Konkurses die Anlagen seines bisherigen Partners N zu übernehmen and seinem eigenen Betriebe anzugliedern, so wird es seinem Partner höchstwahrscheinlich nur die Kombination MA zugestehen, bei deren Verwirklichung ihm auch ohne Integration der gesamte Gewinn zuflieBen würde.

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  17. In der Literatur haben diese Marktformen bisher nur wenig Beachtung gefunden. (Vgl. aber Krelle, a. a. 0., S. 508 ff. Krelle analysiert hier ausführlich eine Situation, in der ein Anbieter zwei Nachfragern (bier Händlern) gegentibersteht.) Dieser Umstand bedeutet aber keineswegs, daB ihnen in der Wirklichkeit keine Bedeutung zukame; vgl. hierzu den bereits erwähnten Bericht des Arbeitskreises Gubitz-Kuczewski der Schmalenbach-Gesellschaft, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, N. F., 11. Jg. (1959), S. 563 ff.

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© 1963 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Jacob, H. (1963). Das bilaterale Monopol und die Märkte des Aushandelns. In: Preispolitik. Die Wirtschaftswissenschaften, vol 17. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13123-6_8

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  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-12566-2

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