Zusammenfassung
Der Antrag auf Versichertenrente oder auf Hinterbliebenenrente sollte, damit Rechtsnachteile vermieden werden und der Versicherte eine Rente erhält, möglichst frühzeitig beirn Städtischen Versicherungsamt oder der zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Das heißt, daß ein Antrag auf Altersruhegeld etwa 3 bis 4 Monate vor Vollendung des 65. (bzw. 60.) Lebensjahres und ein Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente möglichst sofort nach Erkennen der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt werden sollte.
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Fritzsche, HA. (1972). Rentenantragstellung. In: Ratgeber für Rentenversicherte. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13100-7_11
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