Zusammenfassung
Soll im Rechtsverkehr Sicherheit herrschen, so müssen Einrichtungen geschaffen werden, mit deren Hilfe der Rechtsgenosse erkennen kann, welche Rechte anderer an der einzelnen Sache bestehen. Besonders wichtig ist dies für die dinglichen Rechte, denn ihre Wirkung ist absolut, sie sind von jedermann zu respektieren. Es ist nötig zu wissen, wer Eigentümer ist und wer sonstige absolute Rechte an der Sache hat, denn nur so lassen sich Störungen des Berechtigten vermeiden. Ist solche Erkenntnis aber nicht zu gewinnen, so muß es notwendig zu Konflikten kommen, man vertraut einem Veräußerer und erfährt danach, daß man eine fremde Sache erworben hat; man läßt sich eine Sache verpfänden ohne zu wissen, daß sie bereits als Sicherheit einem anderen Gläubiger angeboten wurde. Solche Fälle werden sicher zu Auseinandersetzungen mit dem wahren Eigentümer oder Pfandgläubiger führen.
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© 1970 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Dittmer, W.G. (1970). Das Grundbuchrecht. In: Sachenrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13067-3_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13067-3_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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