Zusammenfassung
Der Ausdruck „Individual“ ist der begriffliche Gegensatz zu dem Ausdruck „Sozial“. Die Bezeichnung „Individual-Unfallversicherung“ macht also den Unterschied zur „Sozial-Unfallversicherung“ deutlich. Während sich letztere, wie ihr Name sagt, auf den Menschen als gesellschaftliches Wesen bezieht, will die Individual-Versicherung den Menschen als Einzelwesen (Individuum) erfassen. Letzterem steht nicht entgegen, daß in der Individual-Versicherung auch juristische Personen und Vereine zugunsten Dritter eine Versicherung abschließen können. In diesen Fällen schließt die juristische Person oder der Verein als „Versicherungsnehmer“ für die von ihr oder ihm vertretenen „Versicherten“ den Versicherungs-Vertrag ab.
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Grewing, H. (1967). Abgrenzung zur Sozial-Unfallversicherung. In: Unfallversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“, vol 9. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12972-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12972-1_2
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Print ISBN: 978-3-663-12531-0
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