Zusammenfassung
Wie bei jedem Versicherungsvertrag muß auch bei der Unfallversicherung Versicherungsteuer abgeführt werden. Sie wird vom Versicherungnehmer zusammen mit dem Beitrag an seinen Versicherer bezahlt, der sie der Finanzbehörde weiterleitet. Bei der Festsetzung der Höhe dieser Steuer wurde die Unfallversicherung ungerecht behandelt, da ihr der Steuersatz für die Sachversicherung in Höhe von 5%. des Beitrags auferlegt wurde, obwohl sie eine Personenversicherung ist. Es müßte das Ziel der Unfallversicherer sein, mit der Zeit dahin zu kommen, daß die Unfallversicherung von der Finanzverwaltung ebenso wie de Lebensversicherung behandelt wird, die nur 2%, des Beitrags bezahlen muß. Mindestens müßte das für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, die der Lebensversicherung ähnlich ist, erreicht werden.
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Literatur
Vgl. auch die im Quellennachweis aufgeführten Schriften von Opitz und Theis —v. d. Thüssen.
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Grewing, H. (1967). Steuerfragen. In: Unfallversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“, vol 9. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12972-1_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12972-1_10
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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