Zusammenfassung
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Verkehrsteuern (= Rechtsverkehrsteuern), bei denen em Vorgang des Rechtsverkehrs besteuert wird. Nicht die Grundstücke als solche unterliegen der Besteuerung — das ist Sache der Grundsteuer —, sondern Rechtsvorgänge, welche Grundstücke betreffen. Deshalb wird die Grunderwerbsteuer nicht wie die Grundsteuer periodisch veranlagt. Sie kann immer nur erhoben werden, wenn sich ein der Steuer unterliegender Rechtsvorgang mit einem Grundstück ereignet. So kann es vorkommen, daß ein Grundstück jahrzehntelang nicht zum Aufkommen an Grunderwerbsteuer beiträgt, weil bei ihm kein der Besteuerung unterliegender Rechtsvorgang vorkommt.
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v. Wallis, H. (1961). Grunderwerbsteuer. In: Verkehrsteuern. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12954-7_1
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