Zusammenfassung
Mit dem „Gesetz über die Deutsche Bundesbank” (BBankG) vom 26. 7. 1957 wurde die seit 1948 als Zentralbank der Bundesrepublik tätige „Bank Deutscher Länder“ durch die Deutsche Bundesbank abgelöst. Dieser Wechsel war nicht nur eine Namensänderung. Die Bank Deutscher Länder bildete zusammen mit den Landeszentralbanken nach amerikanischem Vorbild ein zweistufiges Zentralbanksystem:
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Die Landeszentralbanken waren unabhängige Körperschaften, die die Beziehungen mit den Kreditinstituten (Regelung des Geldumlaufes, Kreditversorgung) in eigener Verantwortung durchführten.
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Die Bank Deutscher Länder hatte das Notenprivileg. Sie hatte deshalb für die Zahlungsfähigkeit der Landeszentralbanken zu sorgen, stand aber in keinem direkten Verkehr mit den Geschäftsbanken.
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Herber, H., Engel, B. (1986). Die Deutsche Bundesbank greift als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Geld- und Kreditpolitik in das Wirtschaftsgeschehen ein. In: Volkswirtschaftslehre für Bankkaufleute. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12929-5_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12929-5_9
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