Zusammenfassung
Da die Sonderverwahrung bei den Kassenvereinen nur eine völlig untergeordnete Rolle spielt, soll im Rahmen dieser Darstellung nur auf die Girosammeiverwahrung eingegangen werden. Die Sammelverwahrung von Wertpapieren durch die Kassenvereine erfolgt in der Weise, daß die von den Kontoinhabern eingelieferten Effekten ungetrennt von den Beständen anderer Kontoinhaber und etwaigen eigenen Beständen ein und desselben Wertpapiers aufbewahrt werden. Die Summe aller von einem Kassenverein im Girosammeldepot verwahrten Wertpapiere ein und derselben Art, z. B. Aktien des Volkswagenwerkes, nennt man Sammelbestand.
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Delorme, H. (1972). Sammelverwahrung von Wertpapieren. In: Wertpapier Taschenbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12894-6_38
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12894-6_38
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-47907-3
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