Zusammenfassung
In der Regel stellt der in den veröffentlichten GuV-Rechnungen ausgewiesene Jahresüberschuß nicht den wirklichen Reingewinn1) dar, sondern ist durch stille Rücklagen beeinflußt: Die Bildung stiller Rücklagen mindert den Jahresüberschuß, die Auflösung stiller Rücklagen erhöht ihn. Um den wirklichen Reingewinn zu erhalten, müssen daher neugebildete stille Rücklagen dem ausgewiesenen Jahresüberschuß hinzugefügt, aufgelöste stille Rücklagen davon abgezogen werden. (Von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, die ebenfalls den Jahresüberschuß zu niedrig erscheinen lassen, kann abgesehen werden, da sie bei den folgenden Berechnungen nicht ins Gewicht fallen.)
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Beyer, E. (1971). Schätzung des Reingewinns mit Hilfe des Steuerausweises. In: Wie liest man Bilanzen?. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12884-7_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12884-7_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-16211-1
Online ISBN: 978-3-663-12884-7
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