Zusammenfassung
Das Ende des zweiten Weltkrieges mit der berühmten, schon etwas sagenhaft gewordenen Konferenz von Bretton Woods hat dann nach diesen trüben Erfahrungen durch die Gründung des Internationalen Währungsfonds einen höchst produktiven neuen Ansatz gebracht. Die Ausstattung der Notenbanken mit internationaler Liquidität, zu der wir neben den eigentlichen Währungsreserven bis zu einem gewissen Grade auch die Kreditfazilitäten rechnen können und müssen, wurde internationalisiert und institutionalisiert durch die Schaffung organisierter internationaler Kreditlinien im Abkommen über den Internationalen Währungsfonds selbst, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Internationalen Währungsfonds in der Allgemeinen Kreditvereinbarung der „Zehnergruppe“ und später dann auch durch die verschiedenen, teils bilateralen, teils multilateralen Swapabkommen zwischen einzelnen Notenbanken. Alles das diente der Institutionalisierung und Planung der Versorgung mit internationaler Liquidität und der Abschirmung des internationalen Währungssystems gegen Krisen, die sich aus Zahlungsbilanzschwierigkeiten einzelner Länder entwickeln könnten. Die „Sonderziehungsrechte“, die in den letzten Monaten die Politiker und die Zeitungsschreiber mit Recht so lebhaft beschäftigt haben, stehen ganz in dieser Linie.
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Pfleiderer, O. (1970). Außenwirtschaftliche Aspekte der Währungspolitik. In: Ziele und Grenzen der Währungspolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12849-6_2
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