Zusammenfassung
Die mit Beschluß des Ministerrates der DDR vom 1. März 1990 gegründete Treuhandanstalt und die in diesem Zusammenhang stehende Verordnung über die Umwandlung volkseigener Betriebe in Kapitalgesellschaften hielten noch an der Wahrung des Volkseigentums und somit an der Negierung des Privateigentums an Grund und Boden fest. Erst das von der freigewählten Volkskammer der DDR am 17. Juni mit Wirkung zum 1. Juli 1990 beschlossene Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) stellt der Treuhandanstalt (THA) die Aufgabe, im Rahmen der Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft “Grund und Boden für die wirtschaftlichen Zwecke bereitzustellen”. Hierbei war die durchgängige Anpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes insbesondere dadurch zu fördern, daß durch zweckmäßige Entflechtung von DDR-typischen Unternehmensballungen marktfähige Unternehmen und eine effiziente Wirtschaftsstruktur herausgebildet wurden.
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Aengevelt, W.O. (1994). Die Rolle des Berliner Modells für die Herausbildung des Immobilienmarktes in den neuen Bundesländern 1991–1993. In: Iglhaut, J. (eds) Wirtschaftsstandort Deutschland mit Zukunft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12453-5_2
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