Zusammenfassung
Das Subsidiaritätsprinzip ist heute in der evangelischen Sozialethik weithin anerkannt. Inzwischen wird sogar die Urheberschaft im eigenen und nicht im katholischen Kontext verortet, worauf wir noch zurückkommen. Diese Wertschätzung des Subsidiaritätsprinzips in der evangelischen Gesellschaftslehre ist neueren Datums, denn in bezug auf katholische Ausformungen überwog zunächst eine vorsichtige bis skeptische Haltung.
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Literature
Cordes 1959, S. 153.
Ebd., S. 155.
Siehe Keil 1992, S. 61ff.
Aus unserer Sicht ist festzuhalten, daß die Polis keine homogene Gemeinschaft von Menschen des gleichen psychischen Typs darstellt, sondern institutionell so geordnet sein muß, daß sie imstande ist, Menschen aller Aktualisierungsgrade der rationalen Natur aufzunehmen und zu akkommodieren.
Hoesli 1993 unter Verweis auf Luyckx 1991.
In einem zweiten Referendum vom 18. Mai 1993 stimmte Dänemark zu. Grundlage für das zweite Referendum waren Sonderklauseln, die beim EG - Gipfeltreffen von Edinburgh im Dezember 1992 vereinbart wurden, welche den Maastrichter Vertrag an sich aber nicht verändern. Die EG-Unionsbürgerschaft trete in keiner Weise an die Stelle der nationalen Staatsbürgerschaften. Die Unionsbürgerschaft schaffe kein Anrecht auf Einbürgerung in Dänemark. Dänemark macht u.a. von seinem Recht Gebrauch, nicht an der Endstufe der EG - Währungsunion teilzunehmen. Es ist ferner nicht gezwungen, sich an der angestrebten Verteidigungspolitik zu beteiligen und ist auch nicht verpflichtet, Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU) zu werden. Die Regelungen gelten allein für Dänemark.
Es paßt allerdings nicht zu Hoeslis Hauptthese, daß es in der Schweiz vor allem die überwiegend katholischen Kantone der Ostschweiz waren, die das EWR-Abkommen für die Eidgenossenschaft zu Fall gebracht haben. - Hoesli vergißt des weiteren das zu über 90 Prozent katholische Fürstentum Liechtenstein, das seit 1991 Vollmitglied der EFTA ist. Liechtenstein hat sich in einer Volksabstimmung (Staatsvertragsreferendum) vom 13. Dezember 1992 im Unterschied zur Schweiz, mit der Liechtenstein über den Zoll-und Währungsvertrag sowie aufgrund weiterer Verträge in einer für das Fürstentum sicherlich existenznotwendigen Vertragsgemeinschaft verbunden ist, relativ deutlich für das EWR-Abkommen ausgesprochen. Auch die zweite EWR-Abstimmung in Liechtenstein vom 9. April 1995 war mit 55,9 Prozent Ja - Stimmen erneut erfolgreich. Dies wiederum unterstützt die These Hoeslis. Liechtenstein hat damit in erstaunlicher Weise eine einzigartige “parallele Verkehrsfähigkeit” zum EWR wie zur Schweiz erreicht.
Hoesli 1993.
Ebd. - Marc Luyckx kommentiert dies so: “Die Reformation hat sich in Ländern ausgebreitet, die außerhalb der Grenzen des Römischen Reiches geblieben waren. Vielleicht liegen auch darin einige Mißtrauensspuren gegenüber jeglichem Auferstehen eines gemeinsamen Raumes.” - Hoesli führt in demselben Artikel weiter aus: “De facto ist die EG-Konstruktion vom katholischen Einfluß geprägt: Ende der 50er Jahre werden alle sechs Länder, die sich zuerst zur Montanunion, dann zur Gemeinschaft zusammenschließen, von christdemokratischen Premierministern regiert. Zwischen dem Franzosen Robert Schumann (MRP), dem Deutschen Konrad Adenauer (CDU) und dem Italiener Alcide de Gasperi (DC), um nur von den drei Hauptsäulen der Allianz zu sprechen, gab es mehr als eine Affinität. Fünf der sechs Gründungsstaaten sind mehrheitlich katholisch, und nur die Diplomatie des sechsten Mitglieds, der Niederlande, wird damals vom Protestanten Johann Willem Beyen geführt, der im übrigen am Ende zum Katholizismus konvertiert.”
Hoesli 1993.
Ebd. in bezug auf Luyckx 1991.
Asam/Heck 1985, S. 7.
Asam 1985, S. 14.
Ebd., S. 15, 26f.
Siehe Vilmar/Runge 1986.
Ebd., S. 17. - Im Unterschied zu Vilmar/Runge habe ich “Graswurzelrevolution” und “Basisdemokratie” - als in diesem Zusammenhang nicht unbedingt zwingend - vernachlässigt, A.W.
Ebd., S. 18.
Ebd., S. 20.
Siehe Anheier/Seibel 1990, Ronge 1988.
Roth 1992, S. 12.
Ebd., S. 17.
Ebd., S. 18.
Siehe Evers 1992.
Ebd., S. 55.
Ebd.
Bühl 1992, S. 11.
Simon u.a. 1993, S. 22.
Simon 1993, S. 60.
Simon u.a. 1993, S. 23.
Simon 1993, S. 72ff.
Dieser Begriff ist ebenso wie derjenige der “Dritten Welt” (vor allem nach dem Zusammenbruch der “Zweiten Welt”) umstritten. Die Begriffe werden aber nach wie vor gebraucht, auch wenn die Probleme inzwischen differenzierter behandelt werden, vgl. Harris 1986, Menzel 1992, Nohlen/Nuscheler 1992, Opitz 1991.
Glagow 1992, S. 304f. Siehe auch Senft 1990, S. 319ff.
Glagow 1992, S. 305.
Ebd., S. 311ff.
Ebd., S. 320.
Ebd., S. 322f.
Ebd., S. 323.
Ebd., S. 324.
Engelhardt 1981, S. 59.
Wegner 1989, S. 49f.
Evers 1991, S. 634.
Pankoke 1986, S. 120f.
Der Wirtschaftswissenschaftler und Jesuiten-Pater Friedhelm Hengsbach, Schuler und geistiger Erbe des Oswald von Nell-Breuning, hat in einem Interview im “Stern” (Nr. 34 vom 19. August 1993, S. 108–113) die in Bonn verfolgte Politik, die Armen zu schröpfen und die Leistungsstarken zu schonen, “fast als Regierungskriminalität” bezeichnet. Die Diskussion über den Mißbrauch von Sozialleistungen sei der Versuch, Opfer zu Tätern zu machen. Überspitzt formuliert gäbe es nur noch Spielregeln für Sieger und einen gesellschaftlichen Konsens, die Schwachen herauszudrücken: “Es können aber nicht alle Sieger sein. In unserem System steigt die Inanspruchnahme öffentlicher Vorteile proportional zum Einkommen. Da entwickelt sich eine Ideologie der Leistungskraft, bei der die Leistungsfähigen gar nicht mehr merken, wie sehr sie von der Gesamtheit subventioniert werden…. Es geht auf Dauer nicht, daß 80 Prozent der Deutschen den erarbeiteten Wohlstand für sich behalten, ohne die jetzt Ausgegrenzten fair daran zu beteiligen. Die gegenwärtige Gerechtigkeitslücke verträgt sich nicht mit dem, was immer lauthals als soziale Marktwirtschaft gepriesen wird. In den 80er Jahren gab es eine überwiegend freie Marktwirtschaft, und die soziale Komponente wurde systematisch ausgehöhlt.” (S. 111) - Die gegenwärtige Wertedebatte, die Bescheidenheit, Fleiß und Verzicht predige, sei “gespenstisch”; denn “wenn die Politiker einfach nachplappern, daß individuelle Leistung sich wieder lohnen muß, dann ist das angesichts der verfestigten Massenarbeitslosigkeit fast eine Form von Regierungskriminalität. Man kann doch nicht vor allem auf individuelle Tugenden setzen, wenn es um strukturelle Ungleichgewichte in der Wirtschaft geht.… Wer ausschließlich unternehmensbezogen argumentiert, treibt die Gesellschaft in eine gnadenlose, zerstörerische Rvialität.” (S. 113 )
Heinze 1986, S. 28.
Ebd., S. 29f.
Wegner 1989, S. 159.
Vobruba 1991, S. 157.
Siehe insbesondere Honneth 1993, Leibfried/Voges 1992. - Honneth 1993 hebt mit Recht hervor (S. 518): “Wenn heute Versuche unternommen werden, den sozialen Charakter unserer Epoche zeitdiagnostisch zu bestimmen, so spielen darin Phänomene der materiellen Armut keine nennenswerte Rolle mehr; stets wird stillschweigend vorausgesetzt, daß mit der Herausbildung des modernen Wohlfahrtsstaates die Probleme der puren Existenzsicherung ihre alltagsprägende Bedeutung verloren haben und an ihre Stelle daher Fragen der ideellen Lebensbewältigung getreten sind. Wie irreführend, ja falsch diese Unterstellung ist, wenn sie auf die Bevölkerung im ganzen bezogen wird, tritt nicht erst in empirischen Untersuchungen zutage, in denen über neue Formen der Verarmung zu lesen ist; schon jeder Gang durch die Fußgängerzone einer westdeutschen Großstadt oder gar die Straßen einer verslumten Hochhaussiedlung macht mit einem Schlag deutlich, daß mehr und mehr Bevölkerungskreise heute in die Spirale der sozialen Verelendung hineingerissen werden.” - “Die Zahl der deutschen Sozialhilfeempfänger ist in dem Zeitraum zwischen 1973 und 1989 von ungefähr 1,3 Prozent der Bevölkerung auf 4,5 Prozent angestiegen; wenn dazu noch der entsprechende Prozentsatz von Ausländern und die Zahl derer gerechnet werden, die von der ihr zustehenden Sozialhilfe keinen Gebrauch machen, so beläuft sich die Gesamtzahl der Sozialhilfebedürftigen im Jahre 1989 auf ungefähr 7 Prozent…. Heute davon auszugehen, daß ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung in der Bundesrepublik unter relativer Einkommensarmut leiden, ist das Ergebnis der nüchternen Schätzung auf der Basis aller verfügbaren Daten” (S. 521). In Deutschland gibt es nach Gewerkschaftsangaben derzeit rd. 7,25 Millionen Arme: 4,65 Mio. im Westen und 2,6 Mio. im Osten. Oberproportional betroffen sind in Ost und West vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien (Hanesch u.a. 1994). - Allerdings zeichnet sich bis heute die Gefahr einer wachsenden sozialen Marginalisierung größerer Bevölkerungsteile durch die zunehmende Kumulation einzelner Problemlagen in West-und Ostdeutschland (noch) nicht ab. Vgl. zu letzterem Aspekt Landua/Habich 1994.
Voy, Polster, Thomasberger 1991/1, S. 15ff. - Die Autoren fragen daher an, ob mit Neoliberalismus, Deregulierung und “weniger Staat’ ein Zurück zu sozialen Strukturen der europäischen Jahrhundertwende zu erwarten ist (dies. 1991 /II, S. 15).
Siehe zu den folgenden Ausführungen Döring 1993.
Insofern ist endlich eine entsprechende Migrationspolitik zu betreiben. Deutschland ist ein Einwanderungsland, wobei Einwanderung und Asyl zu trennen sind; ein Einwanderungsgesetz und eine liberalere Einbürgerungspraxis sind vonnöten. - Siehe dazu insbesondere Cohn-Bendit, Schmid 1992.
Siehe hierzu Kokott 1993.
Döring 1993, S. 389.
Ebd., S. 390f. - Nur nebenbei sei mit Döring erwähnt, daß die Tendenz zur Reduktion der Haushaltsgröße natürlich auch den Wohnungsmarkt belastet.
Ebd., S. 391ff.
Vgl. Guggemos 1993.
Siehe auch Klose 1993.
Guggemos 1993 (I), S. 9.
Guggemos 1993 (II), S. 29ff.
Ebd., S. 15ff.
Siehe hierzu auch das Schema ebd., S. 48.
Ebd., S. 32.
Ebd.
Hummel 1982, 1991 sowie Hummel u.a. 1985, 1986.
Vgl. Coffman 1973.
Siehe insbesondere Basaglia u.a. 1975, Stucki 1975.
Guggemos 1993 (II), S. 103ff.
Ebd., S. 116ff.
Koch-Arzberger/Schumacher 1988, S. 272.
Guggemos 1993, siehe Bd. II, S. 309ff. und passim.
Stewing 1992, S. 33ff. - Siehe auch Isensee 1968, Zuck 1968.
Stewing 1992, S. 36ff.
Ebd., S. 40ff.
Ebd., S. 45f., hier: S. 46.
Siehe Empfehlungen 1993.
Scholz 1993, S. 4 - Siehe auch Voscherau 1993, S. 6. Voscherau hält “das Ergebnis, das die Gemeinsame Verfassungskommission erzielt hat, nicht für das letzte Wort. Nach einem erfolgreichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern mag sich das Interesse der Deutschen wieder Verfassungsfragen zuwenden. Es mag dann einen Parlamentarischen Rat oder Verfassungskonvent geben, der sich des Art. 146 GG und der Frage der Verfassung des geeinten Deutschlands im Rahmen der Europäischen Union noch einmal annimmt.”
Zur Verwirklichung eines vereinten Europa wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.“
Maier 1971.
Bermbach 1991, S. 193–211.
Luhmann 1993.
Münch 1984, 1986 und 1991.
Koselleck 1972, S. 853.
Siehe Kielmansegg 1977.
Ebd., S. 231.
Evers 1993, S. 1011.
Vgl. Kersting 1990, S. 918ff., 927ff.
Waszek 1986.
Vgl. Huber 1990.
Lüthe 1991, Streminger 1994.
Bermbach 1985.
Vgl. auch Hellesnes 1993, der Mill als Diskursrationalisten charakterisiert, der die menschliche Fallibilität in Verbindung mit der Unterstellung eines universalistischen Begriffs der Vernünftigkeit herausgearbeitet habe. Jede Auffassung, die nicht diskursiv herausgefordert werde, sterbe ab. Es geht um das “Risiko der verlorenen Einsicht”, das von Mill - hier in rekonstruierter Weise dargestellt - so begründet wird: (1) Unsere negative Beurteilung der abweichenden Meinung könnte selber unhaltbar sein. (2) Die Zensur der vermeintlich schädlichen bzw. unmoralischen Meinungen kann also als Unterdrückung des Wahren bzw. des normativ Richtigen funktionieren. (3) Die Gefahr, die die Unterdrückung der abweichenden Meinungen mit sich bringt, besteht in dem Risiko, eine wichtige Einsicht zu verlieren (S. 189ff.).
Waschkuhn 1984, S. 195ff.
Ebd., S. 179ff.
Klein 1994, S. 6f.
Dettling 1994 a, S. 5.
Ebd., S. 374f.
Ebd., S. 380.
Waschkuhn 1984.
Demokratie in der Krise 1994, S. 13.
Ebd., S. 16.
Ebd., S. 18.
Ebd., S. 35.
Dahrendorf 1992 d, S. 80.
Dahrendorf 1992 a, S. 271.
Ebd., S. 279.
Dahrendorf 1992 b, S. 565.
Ebd., S. 566.
Ebd., S. 568.
Vgl. besonders instruktiv Lhotta 1993, S. 123ff. und noch pointierter und im guten Sinne polemisch die Gegenposition bei Abromeit 1992.
So vor allem Abromeit 1992.
So insbesondere Lhotta 1993, ähnlich Kimminich 1987.
Lhotta 1993, S. 126.
Ebd., S. 127.
Die unitarische Zweckausrichtung wird ferner bewirkt durch die Sozialstaatsklausel, die uniforme Auslegung der Grundrechte, das legislative Übergewicht des Bundes, die funktionale Verschränkung von Bund und Ländern, die Bundesaufsicht, die Bundesauftragsverwaltung, die Mischfinanzierung und vermöge des Grundsatzes der Bundestreue, vgl. Lhotta 1993, S. 128, Anm. 62.
Ebd., S. 130.
Schultze 1985, S. 101.
Ebd., S. 131f. mit Bezug auf Fürst 1988, S. 263ff.
Wir folgen im weiteren Schultze 1993.
Ebd., S. 225f.
Die Gemeinden in der Bundesrepublik können davon ein Lied singen, man denke nur an die Sozialhilfe, die von den Kommunen aufzubringen ist.
Siche Scharpf 1985.
Schultze 1993, S. 230f.
Ebd., S. 232.
Ebd., S. 233.
Siehe Prätorius 1989.
Siehe u.a. Kohler-Koch 1992, Kreile 1991, 1992.
Prätorius 1989, S. 91f.
Ebd., S. 104.
Vgl. Waschkuhn 1987 und 1995.
Siehe insbesondere die Beiträge von Fürst, Hesse und Willke, in: Ellwein u.a. 1987 (Bd. 1), ferner Schuppert 1989, Voigt 1993. Vgl. auch bereits Humboldt 1792 (1960).
Luhmann 1981.
Luhmann 1984.
Willke 1983, S. 49.
Hesse 1987.
Allerdings sollte damit keineswegs auf eine Analyse sozioökonomischer Machtkonstellationen und oligopolistischer Strukturen verzichtet werden.
Zur politikwissenschaftlichen Thematisierung des Raumes siehe Fürst 1993.
Wir folgen hier Baumheier 1993.
Die Hauptwanderungsströme aus den neuen in die alten Länder betreffen vor allem die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen (und zwar hier überwiegend nach Bayern). Die Abwanderung konzentriert sich vor allem auf erwerbsfähige, jüngere Personen (unter 25 Jahren), während der Personenkreis der über 50jährigen den geringsten Anteil aufweist. Da durch die Abwanderungen insbesondere leistungsfähige, gut ausgebildete jüngere Erwerbspersonen betroffen sind, sind damit auch die Substanz der Regionen und ihre Entwicklungschancen betroffen. Zugleich erhöht sich in den Zielgebieten der alten Länder (das sind vor allem Bayern, Baden - Württemberg, Nordrhein - Westfalen, Niedersachsen, am geringsten Saarland, Rheinland - Pfalz, Hamburg und Bremen) - insbesondere in den großen Verdichtungsräumen - der Überlastungsdruck. Er ist mitverantwortlich für die gravierenden Engpässe auf den regionalen Wohnungsmärkten der alten Länder.
In den neuen Ländern sind mit Ausnahme Berlins - sowie ansatzweise Leipzigs und Dresdens - nahezu ausschließlich Stadtnetze mit besonderem Entwicklungsbedarf vorhanden, d.h. Stadtregionen, deren Vernetzung und damit Attraktivitätssteigerung eine bewußte raumordnerische Strategie für den Aufbau in den neuen Ländern darstellen. Der Orientierungsrahmen (siehe im Text oben) sieht mehrere Stadtnetze als entwicklungsfähig an, wobei auch die “grenzüberschreitende” Bedeutung zwischen dem alten und dem neuen Bundesgebiet von besonderem Interesse ist. Ferner werden Leitbilder für die Umwelt und Raumnutzung erarbeitet, wobei ökologische Gesichtspunkte eine große Rolle spielen.
Baumheier 1993, S. 219.
Ritter 1987, S. 345.
Sturm 1991, S. 586ff.
Siehe Gerdes 1991, S. 586ff., Schema auf S. 587.
Schultze/Sturm 1983, S. 385.
Ebd., S. 389.
Siehe Hennis 1977/79. In “kritisch-progressiver” Sicht wurde ziemlich ähnlich, wenngleich mit anderen Vorzeichen, von “Legitimationsproblemen” gesprochen.
Dubiel 1985, S. 127f.
Siehe Hirschman 1992.
Blüm 1982, S. 1039.
Richter 1987, S. 309f.
Ebd., S. 61.
Ebd., S. 61.
In: Der Spiegel 47 (1993), Nr. 26 vom 28. Juni, S. 63.
Daß der sächsische Ministerpräsident besonderes Augenmerk auf die soziale Kontrolle legt, ist vor allem auch deswegen problematisch, weil man in der früheren DDR mit diesen sozialen Kontrollmechanismen ungute Erfahrungen sammeln konnte.
Siehe Vogel 1986.
Vilmar/Runge 1986, S. 79f.
Weisser 1978, S. 353. Es war indes gerade Weisser, welcher der Sozialdemokratie im Sinne des Pluralismus den Gedanken einschärfte, daß freiheitliche Gesellschaft in der Vielfalt und Eigenverantwortung überschaubarer Einheiten und Gemeinschaften begründet sein müsse.
Strasser 1980, S. 228ff.
Ebd., S. 229.
Ebd.
Ebd., S. 230.
Ebd.
Nell-Breuning 1986.
Eppler 1984, S. 155f.
Scherer/Vilmar 1986, S. 50. Siehe auch dies. 1983.
Grundsatzprogramm, hrsg. vom SPD-Vorstand, S. 33f.
Ebd., S. 43.
Ebd., S. 46. - Grenzen der Subsidiarität im Hinblick auf die Überdehnung werden allerdings nicht benannt.
Huber 1985.
Ebd., S. 11 f.
Beck 1986, siehe auch Beck 1988.
Huber 1985, S. 11.
Ebd., S. 12.
Ebd., S. 138f.
Ebd., S. 139f.
Ebd., S. 140.
Ebd., S. 143f.
Ebd., S. 148f.
Ebd., S. 149.
Ebd., S. 157.
Ebd., S. 226. -Zum garantierten Grundeinkommen bzw. Bürgergehalt vgl. u.a. Opielka/Vobruba 1985, Rawls 1979, S. 310ff., Schmid 1984, Vobruba 1990, Wohlgenannt/Büchele 1990.
Huber 1985, S. 227.
Vgl. Raschke 1993, S. 111.
Siehe u.a. Brumlik/Brunkhorst 1993, Honneth 1993 (1994), Zahlmann 1992 (1994).
Honneth 1993, S. 10.
Benhabib 1993, S. 114.
Gegenteiliger Auffassung sind Alexander/Smith 1994, siehe auch Pocock 1993. Leider gehört im Kontext der “Civil Society” inzwischen auch der Rechtsradikalismus zum neuen bundesrepublikanischen Bewegungssektor, vgl. Bergmann/Erb 1994.
Durkheim 1991, S. 9ff.
Ebd., S. 128.
Siehe Manifest 1994 (Auszüge in deutscher Sprache). - Den Text tragen vollständig oder in großen Teilen u.a. mit: der Politikberater Francis Fukuyama, der Nationalökonom Albert O. Hirschman, der Soziologe David Riesman und die Feministin Betty Friedan.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Jansen 1994, S. 256. - Etzioni teilt auch nicht die Vorstellung eines notwendigen Widerspruchs zwischen moderner kapitalistischer Ökonomie und werteteilender Gemeinschaft. Er verweist des weiteren darauf, daß auch Hillary Rodham Clinton (also die Präsidentengattin) mit dem Terminus “Politics of Meanings” einige Punkte der Kommunitaristen in aktueller Weise zusammengefaßt hat.
Adam 1994.
Habermas 1992, S. 434f.
Ebd., S. 444.
Ebd., S. 449.
Ebd., S. 450.
Ebd., S. 451.
Ebd., S. 460.
Roth 1992, S. 19.
Siehe Evers/Svetlik 1993.
Evers 1992, S. 55.
Reese-Schäfer 1992, S. 45f.
Ebd., S. 47.
Ebd., S. 48ff.
Maus 1992, S. 110.
Ebd., S. 113.
Ebd., S. 114.
Heuser 1994.
Ebd.
Ebd.
Dubiel 1994.
Siehe Brunkhorst 1994.
Vgl. Schmalz-Bruns 1994, S. 27f.
Strasser 1994, S. 25f.
Meyer 1994, S. 246f.
Ebd., S. 259.
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Waschkuhn, A. (1995). Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips und seiner Relationen für die Gesamtgesellschaft. In: Was ist Subsidiarität?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12443-6_3
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