Zusammenfassung
Die sozialphilosophische Grundkategorie der Subsidiarität im Kontext der katholischen Soziallehre geht theoriengeschichtlich auf den Theologen und Philosophen Thomas von Aquin (um 1225–1274, heiliggesprochen 1323) zurück. Als einer der wichtigsten Vertreter der hochscholastischen Naturrechtstheorie erscheint in seinem teleologischen Naturverständnis Gott als Urheber und Ziel des Seins. Der Mensch hat einen göttlichen Lenkungsplan zu vollziehen. Damit ist eine Gesetzeshierarchie als Stufenbau und Organisationsprinzip von Staat und Gesellschaft verbunden. Das organische Zusammenleben der Menschen ist in richtiger Weise bestimmt durch die Teilhabe an der „lex aeterna“ (dem ehernen Gesetz) der Schöpfungsordnung. Die lex aeterna findet in Rücksicht auf den Menschen ihre Entsprechung in einer „lex naturalis“ (einem natürlichen Gesetz) vernunftgemäßen Handelns, die ihre praktischen Impulse aus dem Dekalog und der Botschaft des Evangeliums bezieht. Menschliche Personalität ist nicht als Autonomie gedacht, sondern als Teilhabe (participatio) an der göttlichen Ordnung. So etwas wie Handlungsfreiheit gibt es nur in bezug auf die Ausführung der im göttlichen Schöpfungsakt gesetzten Zwecke. 14
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Literature
Richter 1987, S. 296f.
Matz 1969, S. 128.
Vereno 1974, S. 324.
Richter 1987, S. 297f. - Um mögliche Mißverständnisse wegen der Einordnung von Althusius in dieses Kapitel zu vermeiden, ist ausdrücklich darauf zu verweisen, daß er selbst nicht im katholischen Sozialmilieu verwurzelt ist, sondern in seiner Sozialisation mit einem humanistisch-säkularisierten Calvinismus vertraut wurde und später eindeutig ein Parteigänger der protestantischen Fürsten war.
Kühnhardt 1991, S. 39.
Hüglin 1990, S. 204.
Denzer 1985, S. 243.
Richter 1987, S. 297.
Denzer 1985, S. 268.
Hüglin 1990, S. 221.
Ebd., S. 224.
Richter 1987, S. 298.
Texte zur katholischen Soziallehre 1985, S. 271.
Lindgens 1987, S. 89f.
Zit. nach Zsifkovitz 1980, Sp. 2997f.
Richter 1987, S. 300.
Nell-Breuning 1978, S. 55.
Es kommt daher nicht von ungefähr, daß das Subsidiaritätsprinzip auch von grünalternativer Seite immer wieder aufgegegriffen wurde, zumal sich hier auch zahlreiche Theologen engagierten.
Zu Nell-Breuning siehe insbesondere Klein 1989 und Brusis/Grönefeld 1990.
Nell-Breuning 1985, S. 55.
Ebd., S. 56.
Ebd., S. 57.
Komprehension meint in der Philosophie die Zusammenfassung oder Vereinigung von Mannigfaltigem zu einer Einheit.
Ebd., S. 58.
Wir benötigen hier allerdings einen etwas größeren Aufwand, weil selbstredend auch der Verfasser ein ziemlich unbedarftes menschliches Wesen ist.
Nell-Breuning 1976, S. 62.
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Waschkuhn, A. (1995). Subsidiarität als Grundkategorie in der Ideengeschichte und katholischen Soziallehre. In: Was ist Subsidiarität?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12443-6_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-12710-1
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