Zusammenfassung
Während Zweige wie die Seetransportversicherung oder die Gebäudefeuerversicherung auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken können, handelt es sich bei der Kunstversicherung um einen Gegenstand, der sich erst in den letzten Jahrzehnten herausgebildet hat1. Nicht als ob Kunstgegenstände früher gewissermaßen als unversicherbar gegolten hätten. Es konnte ja durchaus sein, daß etwa zum versicherten Hausrat oder zum versicherten Transportgut auch ein Kunstgegenstand gehörte. Das war jedoch nur ein Beispielsfall für die zahlreichen unterschiedlichen Sachen, aus denen sich ein Hausrat, ein Umzugsgut usw. zusammensetzen konnte. Auch heute noch ist es gang und gäbe, daß in den entsprechenden Auflistungen neben Möbeln, Elektrogeräten usw. auch einmal ein Ölbild oder eine Marmorbüste erscheint. Das allein rechtfertigt es jedoch noch nicht, von einer spezifischen Kunstversicherungsdeckung zu sprechen.
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Literatur
Eine Übersicht findet sich in der von der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft herausgegebenen Schrift „Kunst und Versicherung“, München 1984. Vgl. auch Müller-Gotthard — Schmit, Versicherung von Kunstwerken, ZVersWiss 1982 S. 211–220.
Picker S. 119.Am Beispiel der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen ist die Entwicklung anschaulich beschrieben bei Schmalenbach, Die Lust auf das Bild — Ein Leben mit der Kunst —, Berlin 1996.
Die gängigen Bedingungswerke sind abgedruckt bei Prehn, Versicherung in Museen und Ausstellungen, Heft 26 der Materialien aus dem Institut für Museumskunde, Berlin 1989 sowie bei Armbruster, Privatversicherungsrecht, Handbuch des Museumsrechts, Bd. 2, Opladen 1992. Hinzugekommen sind mittlerweile die von der Chubb Insurance Company of Europe S.A. in Zusammenarbeit mit der Aon Artscope Kunstversicherungsmakler GmbH formulierten „Kunst Versicherungsbedingungen“ (ART 2000 ).
Für das Kunstrecht im allgemeinen gibt es bereits eine Reihe von Lehr-und Forschungseinrichtungen, und es finden zunehmend Tagungen, Foren usw. statt, vgl. insoweit die Beiträge von Müller-Katzenburg (II.) und (IV.). und von Maier-Solgk. Aber auch der Kunstversicherungsbereich artikuliert sich zunehmend als Sondermaterie. Vgl. etwa den vom Institute of Art and Law — IAL — herausgegebenen kleinen Sammelband „Art and Insurance“, Leicester 1996. Für den deutschen Bereich vgl. u.a. die zusammenfassenden Darstellungen von Armbruster (I.), Kappel, Liesenberg und Prehn. Hingewiesen sei auch auf den von der Gallery Association of New York herausgegebenen Sammelband „Insurance and Risik Management for Museums and Historical Societies”, New York 1985 sowie auf Nauert-Black, Fine Arts Insurance — A Handbook for Art Museums, Washington 1979.
Picker S. 119; Wenzke, Kunsttourismus und Schadenverhütung S. 75–83. Auch wenn man diese Formulierung als etwas zu drastisch empfinden mag, ist doch nicht zu bestreiten, daß der Kulturgüterverkehr früher nicht bekannte Ausmaße angenommen hat, gerade bei den hochwertigen Objekten. Vgl. Müller-Katzenburg (I.) S. 25–29.
Zu den Gestaltungsmöglichkeiten beim sog. Kultursponsoring vgl. Müller-Katzenburg (III.) S. 1–8.
Einstweilen gehört es allerdings noch zum „Ehrenkodex“ der meisten Museen, im Leihverkehr untereinander keine Entgelte oder sonstige Gegenleistungen zu fordern; vgl. insoweit die „Empfehlungen für die Organisation großer Ausstellungen”, abgedruckt als Nr. 9 der Mitteilungen und Berichte aus dem Institut für Museumskunde (1996) unter Ziff. 8 und 9 — im folgenden zitiert als „Empfehlungen“ —.
In Deutschland unlängst in Gestalt der AXA Nordstern Art Versicherung AG. Ab Herbst 2001 wird das Unternehmen nur noch firmieren unter Axa Art Versicherung AG (vgl. den Geschäftsbericht 2000 S. 14).
Es handelte sich um das Ausleihen der Mona Lisa nach Tokio, wo weder Angaben über den vereinbarten Wert, den Versicherungstarif, die Reiseroute usw. an die Öffentlichkeit gelangten. Vgl. insoweit den instruktiven Beitrag „Die Mona Lisa in Tokio — ein Reisebericht“, abgedruckt in der oben (FN 1) zitierten Schrift „Kunst und Versicherung”.
Vgl. das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herausgegebene „Jahrbuch 2000“ — Die deutsche Versicherungswirtschaft.
Im Geschäftsbericht 2000 der AXA Nordstern Art Versicherung AG wird auf S. 7 berichtet, der Brutto-Kostensatz habe sich „erfreulicherweise von 43,8% auf 38,3%“ verringert.
Vgl. den Geschäftsbericht 2000 der AXA Nordstern Art Versicherung AG, wo die Beitragseinnahmen für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft im Inland mit 25,4 Mill. DM beziffert werden.
Marx S. 91–94.
Vgl. hierzu anschaulich die Schrift von Ullrich.
Eine ähnliche Labilität auf dem Büchermarkt beschreibt Schiffrin S. 69–79 und passim.
Näheres hierzu bei Küfner-Schmitt — Kulka S. 53, 70–72.
Wie das bereits vielfach — auch auf internationaler Ebene — stattfindet, z.B. in Gestalt der „Réunion des responsables des musées et institutions Européens et Américains, organisateurs des grandes expositions“ welche 1994 in Wien die schon erwähnten „Empfehlungen” verabschiedet hat.
Es hat allerdings auch schon Ausstellungen gegeben, bei denen die Versicherungskosten 39% bzw. 41% des Gesamtbudgets aufgezehrt haben; vgl. insoweit die Zahlen in L’ARGUS vom 12.3. 1993 S. 35. Das dürften jedoch Sonderfälle gewesen sein. Aus den dem Verf. von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Verfügung gestellten Zahlen für 5 große Ausstellungen — aus der jüngeren Vergangenheit — ergab sich, daß die Versicherungskosten Anteile um die 12% der Gesamtkosten erreichten, wobei ein Höchstwert von ca 24% einem Niedrigstwert von ca 3% gegenüberstand Eine umfassende statistische Übersicht gibt es nicht.
Hier wird auf den — mittlerweile historischen — Vorgang der „Sammlung Berggruen“ angespielt, historisch zumindest in Bezug auf die Rechtsform. Die ehemaligen Dauerleihgaben sind inzwischen in das Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übergegangen.
So hat z B unlängst die Stadt Gera beschlossen, die bis dahin bestehende Kunstversicherung für wichtige Dauerleihgaben aus Kostengründen aufzugeben und stattdessen eine „Stadthaftung“ zu übernehmen. Diese Thematik ist unter F. V. näher dargestellt.
Näher hierzu unter E. III.
Es scheint an der Akzeptanz in der Praxis gefehlt zu haben.
So dezidiert Nauert-Black S. 52–54.
Dieses Spezialthema mit seinen stark international-rechtlichen Bezügen wird im folgenden nicht behandelt. Es sei insoweit verwiesen auf die Arbeiten von Müller-Katzenburg (I.), Siehr und Streinz.
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Gärtner, R. (2002). Allgemeine Übersicht über die Kunstversicherung und den Kunstversicherungsmarkt. In: Handbuch des Museumsrechts X. Berliner Schriften zur Museumskunde, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12433-7_1
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