Zusammenfassung
Die gegenwärtige Stellung der Krone im britischen Verfassungssystem ist das Resultat eines jahrhundertelangen Prozesses, der in gleicher Weise, wie er die Stellung der Krone veränderte, zunächst die Macht des Parlaments stärkte und später de facto einen großen Teil der Parlamentsmacht auf das Kabinett und den Premierminister übertrug. Insofern ist die Entwicklung der Krone im politischen System Großbritanniens von der allgemeinen Verfassungsentwicklung nicht zu trennen. Als die wichtigsten Ereignisse seien in diesem Zusammenhang erwähnt: die Magna Charta Libertatum (1215), die den englischen König verpflichtete, beim Erlaß von Steuern den Rat der weltlichen und geistigen Lords einzuholen; die Beratung des Königs erfolgte in der „Curia Regis“, für die sich später die Bezeichnung „Parlament“ einbürgerte. Aus der „Curia Regis“, dem Thronrat, entstand mit der Zeit eine voll ausgebildete ständische Körperschaft, die sich darüber hinaus in „Lords“ und „Commons“, in „Oberhaus“ und „Unterhaus“ differenzierte. Im Jahr 1628 ließ sich das jetzt so genannte „Parlament“ in der „Petition of Rights“ von König Karl I. aus der Stuart-Dynastie bestätigen, daß es in bestimmten Abständen tagen durfte und daß der König Beschwerden der Untertanen gegen seine Beamten auszuräumen hatte, bevor es ihm die geforderten Steuern und Ausgaben bewilligte.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Anmerkungen
Vgl. dazu die Sammlung der wichtigsten britischen Verfassungsgesetze bei Peter Cornelius Mayer-Tasch,Die Verfassungen Europas, 2. Aufl., München 1975, S.229ff.
Vgl. zum Gesamtkomplex des britischen Verfassungsrechts das umfassende Werk von Karl Löwenstein, Staatsrecht und Staatspraxis von Großbritannien, Tübingen 1967.
Vgl. dazu grundlegend das klassische Werk von A. V. Dicey, Introduction to the Study of Law of the Constitution, zuerst erschienen in London 1885.
Vgl. Karl-Ulrich Meyn,Die „Constitutional Conventions“ in der britischen Verfassungsordnung. Zugleich ein Beitrag zum Dreiparteiensystem und Europa-Referendum, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts,N. F., 25. Jg. (1976), S.133–192. Meyn erläutert im Zusammenhang mit den Verfassungskonventionen die wichtigsten Grundlinien des britischen Verfassungsverständnisses.
Vgl. Ivor Jennings, Cabinet Government, London 1959.
Vgl. insbesondere die durch ihren systematischen Zugriff vor den üblichen verfassungsrechlichen Darstellungen ausgezeichnete Studie von S. A. de Smith,Constitutional and Administrative Law, 2.Aufl., Harmondsworth 1974.
Vgl. Economist vom 14.7.1986.
Vgl. dazu bereits Walter Bagehot, The English Constitution (Erstaufl. 1867), Introduction by R. H. S. Crossman, London und Glasgow 1963, S. 119.
Vgl. de Smith,a.a.O., S.111.
Vgl. Times vom 17.1.1984.
Vgl. Guardian vom 18.7.1985.
Vgl. dazu und zum folgenden Kurt Kluxen,Geschichte und Problematik des Parlamentarismus, Frankfurt/M. 1983, sowie Kluxens eigene Beiträge in: Kluxen (Hg.), Parlamentarismus, 3.Aufl., Köln und Berlin 1971.
Vgl. John P. Mackintosh,The British Cabinet, 3.Aufl., London 1977.
Vgl. Meyn,a.a.O. S.167.
Vgl. David Butler (Hg.), Coalitions in British Politics, London und Basingstoke 1978.
Vgl. Bagehot,a.a.O., S.111.
Vgl. de Smith,a.a.O., 5.101.
Vgl. Rainer Klemmt, Die Verantwortlichkeit der Minister in Großbritannien, Tübingen 1983.
Vgl. Robert T. McKenzie, British Political Parties, 2. Aufl., London 1964.
Vgl. de Smith,a.a.O., S.101 f.
Dies gilt auch für den sonst überaus mitteilungsfreudigen früheren Premierminister Harold Wilson,The Governance of Britain, London 1976.
Vgl. Financial Times vom 23.7.1986.
Vgl. de Smith,a.a.O., S.144 f.
Vgl. Economist vom 26.7.1986.
Vgl. dazu auch R. H. S. Crossman,einen früheren Labour-Politiker, dessen Analysen an die Tradition Bagehots anknüpfen: Inside View: Three Lectures on Prime Ministerial Government, London 1972, S.41, 53.
Vgl. Richard Rose und Dennis Kavanagh,The Monarchy in Contemporary Political Culture, in: Comparative Politics,8.Jg. (1975/76), S.548–576.
Rights and permissions
Copyright information
© 1989 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Hartmann, J., Kempf, U. (1989). Großbritannien. In: Staatsoberhäupter in westlichen Demokratien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12380-4_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-12380-4_5
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11925-0
Online ISBN: 978-3-663-12380-4
eBook Packages: Springer Book Archive