Staatsoberhäupter in westlichen Demokratien pp 110-131 | Cite as
Großbritannien
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Zusammenfassung
Die gegenwärtige Stellung der Krone im britischen Verfassungssystem ist das Resultat eines jahrhundertelangen Prozesses, der in gleicher Weise, wie er die Stellung der Krone veränderte, zunächst die Macht des Parlaments stärkte und später de facto einen großen Teil der Parlamentsmacht auf das Kabinett und den Premierminister übertrug. Insofern ist die Entwicklung der Krone im politischen System Großbritanniens von der allgemeinen Verfassungsentwicklung nicht zu trennen. Als die wichtigsten Ereignisse seien in diesem Zusammenhang erwähnt: die Magna Charta Libertatum (1215), die den englischen König verpflichtete, beim Erlaß von Steuern den Rat der weltlichen und geistigen Lords einzuholen; die Beratung des Königs erfolgte in der „Curia Regis“, für die sich später die Bezeichnung „Parlament“ einbürgerte. Aus der „Curia Regis“, dem Thronrat, entstand mit der Zeit eine voll ausgebildete ständische Körperschaft, die sich darüber hinaus in „Lords“ und „Commons“, in „Oberhaus“ und „Unterhaus“ differenzierte. Im Jahr 1628 ließ sich das jetzt so genannte „Parlament“ in der „Petition of Rights“ von König Karl I. aus der Stuart-Dynastie bestätigen, daß es in bestimmten Abständen tagen durfte und daß der König Beschwerden der Untertanen gegen seine Beamten auszuräumen hatte, bevor es ihm die geforderten Steuern und Ausgaben bewilligte.
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Anmerkungen
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