Zusammenfassung
1957 erschien in Baden-Württemberg der erste Lehrplan für das Fach Gemeinschaftskunde, dessen Stoffplan die elementaren Komplexe umschließt, die Arnold Bergstaesser als die Hauptgegenstände des politischen Lehrwissens bezeichnet hat: 1. Die Gegenwartsanalyse der modernen industriewirtschaftlichen Gesellschaft; 2. die Kenntnis des für diese Gesellschaft den politischen Rahmen bildenden Gemeinwesens und insbesondere seiner Willensbildungsform; 3. einen Überblick über den Gesamtzusammenhang der internationalen Politik; 4. die Einsicht in die letzten Motivationen des politischen Handelns, d. h. in das Gedankengut der großen Staatsdenker. Um den Stoff der Gemeinschaftskunde mit dem der Geschichte möglichst zu koordinieren, wurde Gemeinschaftskunde je zweistündig in die 6. und in die 9. Gymnasialklasse gelegt, weil in diesen Klassen in Geschichte im ersten wie im zweiten Durchgang der Zeitraum von 1850 bis zur Gegenwart behandelt wird. Jedoch keinesfalls alle Bundesländer haben so früh wie Baden-Württemberg ein selbständiges Fach »Gemeinschaftskunde« für die politische Bildung eingerichtet. Nur so ist es zu verstehen, daß die Kultusministerkonferenz im Jahre 1960 durch ihre Saarbrücker Rahmenvereinbarung folgendes für alle Unter- und Oberprimen »verbindliches Unterrichtsfach« schuf: »Gemeinschaftskunde (insbesondere Geschichte, Geographie, Sozialkunde; es geht hier nicht um den Anteil der Fächer an der Stundenzahl, sondern um übergreifende geistige Gehalte)«.
Gekürzt um eine die Politische Bildung allgemein erörternde Einleitung. (Anm. d. Red.)
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Gall, W. (1967). Die Militärgewalt des Staates als Problem der politischen Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Höheren Schule. In: Politische Bildung heute. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12315-6_3
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