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Einführung und Entwicklung des Freiwilligen Arbeitsdienstes

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Erziehung durch Arbeit
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Zusammenfassung

Die letzte „große Koalition“ der Weimarer Republik unter dem Reichskanzler Herrmann Müller (SPD) scheiterte am 27. August 1930 an der Frage der Lösung der Arbeitslosigkeit. Die durch die Weltwirtschaftskrise hoch verschuldete „Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung“ bedurfte dringend einer finanziellen Sanierung. Der industriefreundliche SPD-Koalitionspartner DVP plädierte für die Senkung der Leistungen und lehnte den Kabinettsvorschlag der Beitragserhöhung von 3% auf 4% ab. Ein Kompromißvorschlag Heinrich Brünings sah eine Erhöhung von 3,5% vor, fand jedoch keine Zustimmung beim sozialdemokratischen Arbeitsminister Wissell und den Gewerkschaften. Die Koalition konnte sich nicht einigen und Müller mußte zurücktreten. Der Reichspräsident ernannte Brüning zum Reichskanzler, der nach dem von der Mehrheit des Reichstages abgelehnten Sanierungsvorschlag für die Sozialversicherung und den Staatshaushalt mit Hilfe des Artikels 48 der Verfassung regierte. Die Reichstagswahl vom 14. 9. 1930 verhalf der NSDAP zu 18% der Wählerstimmen und 107 Reichstagsmandaten und ließ sie von einer Splittergruppe zur zweitstärksten Partei aufsteigen. Dieser politische Aufstieg und die weiter anwachsende Zahl der Arbeitslosen gab den Befürwortern einer Arbeitsdienstpflicht politischen Auftrieb. Die Regierung Brüning stand im Handlungszwang. Ihre Überlegungen setzten zunächst an der Frage an, „inwieweit minderjährige Arbeitslose und Empfänger von Krisen- und Wohlfahrtsunterstützung im Rahmen der bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die für diesen Personenkreis die Unterstützungszahlung von einer als Entgelt gedachten Arbeitsleistung abhängig machen konnten, zu Pflichtarbeiten heranzuziehen seien.“ (Köhler, 1967, S. 71) Wie Reichsminister Treviranus in der Ministerbesprechung vom 27. 10. 19301 deutlich machte, erhoffte sich die Regierung damit eine Dämpfung der zunehmenden Arbeitsdienstforderungen und glaubte zudem an eine Verstärkung der Osthilfe. Parallel zu diesen Überlegungen ging das Reichsarbeitsministerium unter Adam Stegerwald (Zentrum) eigene Wege, um die Chancen für die Einführung eines Arbeitsdienstes, der finanziell und organisatorisch alle bisherigen Vorschläge überschreiten würde, prüfen zu lassen. Am 12. Januar 1931 trafen sich Vertreter der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften, des Reichsausschusses der Deutschen Jugendverbände und weitere „Experten“2 zu einer Erörterung der angeschnittenen Frage. In einem ausführlichen Eingangsreferat erläuterte Ministerialrat Bernhard Lehfeldt (1931, S. 17ff.) den Teilnehmern die Problematik einer Dienstpflicht und die Haltung der Reichsregierung. Nur allein die Verpflichtung eines Jahrgangs der männlichen Bevölkerung, so Lehfeldt, erfordere eine gigantische Organisation für ca. 450 000 Dienstpflichtige und koste bei günstiger Rechnung mindestens 1,35 Milliarden RM. Zudem sei eine Entlastung der Arbeitslosenversicherung durch die Dienstpflicht nur in geringem Umfang zu erwarten. Auch die sozialpädagogischen Effekte des Dienstes schätzte Lehfeldt eher gering ein. Im Unterschied zu den phantastischen Rechnungen der meisten Dienstpflichtbefürworter (vgl. 4.2.) war seine vorgetragene Kalkulation realistisch und zeigte bei den Teilnehmern (mit Ausnahme von Sachsenberg) Wirkung.

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Anmerkungen

  1. BAR 43I, Bd. 1447.

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  2. Als Experten nahmen an der Sitzung u. a. teil die Professoren Eduard Spranger und Theodor Brauer, der Vorsitzende der „Gesellschaft für soziale Reform“ (vgl. auch Preller, 1949, S. 204f.), Gertrud Bäumer (Staatspartei), die später entschieden den FAD für Mädchen propagierte, der Dienstpflichtbefürworter Sachsenberg (Wirtschaftspartei), der stellvertretende ADGB-Vorsitzende und Reichstagsabgeordnete Peter Graßmann, die Präsidenten der Landesarbeitsämter von Niedersachsen und Südwestdeutschland, Link und Kälin, der Geschäftsführer des Reichsausschusses der Deutschen Jugendverbände Hermann Maaß (SAJ).

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  3. Vgl. im folgenden Köhler, 1967, S. 77 ff., der die Niederschrift der Sitzung eines christlichen Gewerkschafters zitiert.

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  4. Vgl. Protokoll der Ministerbesprechung v. 27. 3. 1931, BAR 431, Bd. 1449

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  5. H. Croon datiert in seinem, für den Archivar des RAD erstaunlich fehlerhaften, Beitrag das Treffen fälschlicherweise auf den 7. 5. (vgl. Croon, 1973, S. 70f.).

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  6. Das erste Teilgutachten der Kommission, das Ende März 1931 veröffentlicht wurde, behandelte die Fragen der Arbeitszeitverkürzung und das Problem des Doppelverdienertums. Das dritte Teilgutachten von Anfang Juni nahm Stellung zur unterstützenden Arbeitslosenhilfe und plädierte für den verstärkten Ausbau der Krisenfürsorge durch Verschärfung der individuellen Bedürftigkeitsprüfung. Nach ihrem Arbeitsauftrag durch das Reichsarbeitsministerium sollte die Kommission allerdings weniger Einzelvorschläge zur Änderung des AVAVG vorlegen, sondern grundsätzlich Strategien zur Überwindung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung ausarbeiten. Diesen hochgesteckten Erwartungen wurde sie jedoch in keiner Weise gerecht.

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  7. Unisono kritisierten die Gewerkschaften die Gefahr des Lohndrucks und die Verknappung der ohnehin geringen Mittel für Notstandsarbeiten. „Der freiwillige Arbeitsdienst bleibt entweder eine auf unrentable und volkswirtschaftlich unwichtige Arbeiten beschränkte, für eine kleine Minderheit von erwerbslosen Jugendlichen bestimmte Einrichtung, oder aber er wird, auf breiterer Grundlage durchgeführt, zum Instrument des Lohndrucks, gegen den sich die Gewerkschaften mit großer Entschiedenheit wenden müssen.“ (Spliedt, 1931, S. 404)

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  8. Im folgenden wird die Rechtsgestalt des FAD und seine organisatorische Struktur nur knapp dargestellt, da dies in der einschlägigen Literatur zur Genüge geleistet wurde (vgl. etwa Köhler, 1967; Bartz/Mor, 1979; aus NS-Sicht Sattelmair, 1937 sowie Wersing, 1933). Eine Übersicht über die einschlägigen Erlasse und Verordnungen geben Engelhardt, 1932; Boening, 1933; Gräf, 1933 sowie zugeschnitten auf die FAD-Praxis Herrnstadt, 1932). Zur Rechtsstellung der Träger der Arbeit und der Träger des Dienstes vgl. Flake, 1935, S. 14ff., ähnlich Volmer, 1932.

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  9. Übersichten zur Entwicklung des FAD 1931/32 nach Ausmaß und Arten der Arbeiten landes-und reichsweit sowie nach den Trägern der Arbeit und des Dienstes — aufgeschlüsselt nach der Verteilung auf die 13 Landesarbeitsämter — finden sich u. a. bei Funcke, 1932b; Naumann, 1934, S. 130 ff. und Syrup, 1932.

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  10. Schellenbergs bei Walter Norden und Emil Lederer eingereichte Dissertation beruht auf einer Erhebung des kommunalwissenschaftlichen Instituts über sämtliche (?) bis zum 15. 1. 1932 anerkannten FAD-Maßnahmen (n = 529), von denen über 89% (n = 471) genaueres Material erlangt werden konnte. Ausdrücklich weist Schellenberg jedoch darauf hin, daß die Ergebnisse der Erhebung auch für die zweite FAD-Phase eine „zuverlässige Erfahrungsquelle“ bieten, da die „Struktur der Arbeiten eine Änderung nicht erfahren hat.“ (Schellenberg, 1932, S. 16)

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  11. Vgl. im folgenden auch „Der freiwillige Arbeitsdienst. Bericht über erste Erfahrungen im Bezirk des Landesarbeitsamts Niedersachsen“, Januar 1932, BAR 77/1.

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  12. An anderer Stelle der Denkschrift wird die notwendige jugendpflegerische Betreuung bejaht, jedoch mit der Einschränkung, sie dürfe nicht dazu führen, „die praktische Arbeit zu verringern… Vorträge über Land und Leute, Lichtbildervorträge, Vermittlung guter Lektüre, Spaziergänge tragen dazu bei, daß die Arbeitsdienstwilligen sich in den Arbeitslagern heimisch fühlen. Es muß jedoch vermieden werden, die Betreuung zu überspannen. Die jungen Leute, die den ganzen Tag im Freien gearbeitet haben, werden an langen theoretischen Auseinandersetzungen nur noch geringes Interesse haben; sie sind abends müde und brauchen ausreichend Schlaf.“ (S. 15) Als erzieherisch positiv wird dagegen der „Milieuwechsel“ für die Großstadtjugend, wenn sie in geschlossenen Lagern auf dem Land arbeitet, betont. Fast folgerichtig hebt denn auch die Denkschrift die Lager des Jungdeutschen Ordens (vgl. Kap. 4.2.) als besonders vorbildhaft hervor.

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  13. vgl. hierzu Funcke, 1932b, S. 362

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  14. Fachgruppe Bauindustrie des Reichsverbandes der Deutschen Industrie: Betrifft: Freiwilliger Arbeitsdienst, v. 20. 4. 1932, in: SALA, AdJb.

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  15. BAR 43I, Bd. 2045

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  16. So versuchte beispielsweise Hans Raupach den Reichsbanner-Führer Höltermann in einem persönlichen Gespräch zur Teilnahme des Reichsbanners am FAD zu gewinnen (Mitteilung H. Neumann v. 7. 9. 1985). Vgl. auch die Denkschrift „Vorschläge aus der jungen Generation zum freiwilligen Arbeitsdienst“ (BAR 43I, Bd. 2085); zum politischen Kontext der Denkschrift vgl. Kap. 1 (Anm. 4)

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  17. Deutsche Freischar Nr. 7 v. 15. 6. 1932.

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  18. So schrieb Leopold Locator (i. e. Hans Richter) von der DF am 29. 5. 1932: „Wenn die heutige Regierung Hunderte von Millionen für die Sanierung privater Banken und Kreditgesellschaften ohne Zögern zur Verfügung gestellt hat, so ist es selbst den verantwortungsbewußten Führern der jungen Generation nicht mehr möglich, ihren Gefolgschaften das monatelange Zögern der Regierung verständlich zu machen. Es reicht nicht aus, wenn der Reichskanzler im Reichstage den Ausbau des FAD zwar verkündet, sonst aber die Ausführung dem üblichen Mechanismus der einzelnen Ressorts überläßt. Der Einbau der ausgesperrten Jugend in die Arbeits-und Lebenszusammenhänge des Volkes ist eine volkspolitische Notwendigkeit, deren Meisterung ebenso unerläßlich ist wie jene Bankenunterstützungsaktion, soll die Zukunft der Nation nicht zerstört werden.“ (Locator, 1932 b, S. 193) In ähnlicher Diktion an gleicher Stelle auch Uhde, 1932.

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  19. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Forderungen nach Einführung eines weiblichen FAD (vgl. Kap. 7.5.).

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  20. Zum Aufgabenfeld des Reichskommissars und seiner rechtlichen Stellung vgl. Grafenstein, 1934, S. 29ff., dessen Dissertation eine juristische Würdigung der VO vom 16. 7. 1932 vornimmt. Zur Neugestaltung aus der Sicht der Arbeitsverwaltung vgl. Jaerisch, 1932.

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  21. Vgl. die Berichte zum Heilsberger Lager, in: BAZSg 145/3.

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  22. Bericht Ralf Holtz, Einsatzleiter 1932/33: BAZSg 145/3; dort auch Bericht Walter Steinweg: „Erziehung und Unterricht im FAD 1932–1934 in Ostpreußen.

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  23. Schreiben vom 23. 12. 1932, BAR 36/1942.

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  24. Schreiben vom 16. 12. 1932 an den Deutschen Städtetag, BAR 36/1942

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  25. Das Junge Deutschland, H 12/1932, S. 415f.

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  26. Schreiben des Reichskommissars an den Deutschen Städtetag v. 24. 11. 1932, BAR 36/1940.

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  27. Die Struktur und Entwicklung des FAD im Bereich des LAA Sachsen untersucht detailliert Naumann, 1934, S. 150ff., der für diese Region nachweist, wie sehr die Häufigkeit bestimmter Dienstträger und das Verhältnis von offenen und geschlossenen Lagern abhängig war von den politischen Verhältnissen in den Städten und Gemeinden.

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  28. Allerdings ließ Art. 3 der VO v. 16. 7. 1932 die Einschaltung von Privatunternehmern in den Arbeitsdienst durchaus zu. Entsprechend heißt es in Volmers Kommentar: „Die Nutzbarmachung der großen Erfahrungen und Erkenntnisse des Unternehmertums ist auch im FAD nicht ausgeschlossen, wenn die Interessen und der Charakter des FAD gewahrt bleiben und die Einschaltung eines Unternehmers technisch und wirtschaftlich einen Vorteil darstellt.“ (Volmer, 1932, S. 33) Vgl. auch die VO v. 15. 10. 1932 in: RABI. I, 1932, S. 220–222.

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  29. Vermerk v. 5. 10. 1932, BAR 36/2013.

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  30. Zit. nach: Das Junge Deutschland, H 9/1932, S. 300.

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  31. So heißt es in der Darstellung eines Kyffhäuser-Arbeitslagers vom April 1932 in Greifenhagen: „Der Trupp ist einheitlich gekleidet, jeder trägt hohe schwarze Stiefel, graue Drillichjacke und Feldmütze mit Schern. Die Kleidung wird nach 12 Wochen Eigentum der Arbeitsfreiwilligen… Die Durchführung eines Lagerlebens ist nur unter Verhältnissen denkbar, die von Zucht und Ordnung bestimmt sind. Unter straffer Führung hat sich in diesem Lager in wenigen Tagen eine Arbeitsgemeinschaft im schönsten Sinne des Wortes herangebildet.… Der Geist, der in diesem Lager herrscht, ist vaterländisch. Über dem Heim weht die Flagge des Kyffhäuserbundes…“ (BA R 77/133). Dazu kommentierte die kommunistische „Volkswacht“ Stettin: „Bis in die Nacht hinein wird mit Trommeln und Pfeifen die nächtliche Ruhe gestört… Alte Kamellen werden diesen jungen Leuten aufgewärmt. Wenn es zum Sportplatz oder Schießstand geht, werden alte, teils ziemlich gemeine Soldaten-und Militärlieder gesungen, die ja zu den Gewehren, die die Jünglinge umhängen haben, wenn sie durch die Stadt marschieren, besser passen, als unsere Volkslieder. Das Hissen der Kyffhäuserfahne wird als eine Herausforderung der Greifenhagener Bevölkerung betrachtet. Oder sollte das die neue Reichsfahne der jetzigen Regierung sein?“ (ebda.)

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  32. Sitzung des Vorstandes des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen v. 25. 2. 1933, BAR 36/2013.

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  33. Schreiben Neufville an den Dt. Gemeindetag v. 23. B. 1932, BAR 36/2013)

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  34. Die Vorarbeiten zum Notwerk-Erlaß gehen auf entsprechende Überlegungen der Wehrmachtsabteilung des Reichswehrministerium vom Spätsommer 1932 zurück, die in einer umfassenden Denkschrift zur Jugendpolitik enthalten sind. BAR 43I1, Bd. 519, Schreiben Schleicher an Papen v. 17. 10. 1932, hier: Anlage.

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  35. Hierzu zählten in der Regel neben dem Arbeitsamt und den Gemeinden Jugend-und Berufsverbände, Wohlfahrtsorganisationen, aber auch Pfarrer und Lehrer. Eine ähnliche Zusammensetzung weisen auch die freiwilligen Kameradschaften auf. Im Bezirk des Arbeitsamtes Niederlahnstein z. B. waren bis zum 9. 2. 1933 40 Kameradschaften gebildet, davon 16 von katholischen Jugendvereinen, 10 von Gemeinden, 4 von Zusammenschlüssen verschiedener Jugendverbände, 3 von Sportvereinen, 2 von evangelischen Jugendgruppen und 1 vom Stahlhelm. Vgl. HHStA, Abt. 479/88. Bis zum B. 2. 1933 waren hier im Notwerk 968 männliche und 178 weibliche Teilnehmer registriert. Ebda.: Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses für das Notwerk der deutschen Jugend v. 9. 2. 1933.

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  36. Zum Notwerk und FAD im Bereich Offenbach vgl. Offenbach-Nachrichten v. 18. 2. 1933; Pressesammlung zum Notwerk im Rhein-Main-Gebiet, HHStA, Abt. 479/92.

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  37. Das Junge Deutschland H 6/1933, S. 169.

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  38. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 4. 1. 1933, BA R 36/2031.

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  39. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 12. 1. 1933, BA R 36/2031.

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  40. Schreiben vom 26. 1. 1933, BAR 36/2031.

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  41. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 31. 12. 1932, BAR 36/2031.

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  42. Schreiben an den Präsidenten des LAA Hessen v. 14. 2. 1933, HHStA Abt. 479/88.

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  43. Walter Friedländer (1933, S. 391) schreibt für Ende Februar: „Die nicht organisierten, bisher nicht in die Hilfsaktionen einbezogenen Jugendlichen, haben sich keineswegs zum Notwerk gedrängt. So sind in Berlin von etwa 120000 arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren durch das Notwerk ungefähr 12000, also nur 10% erfaßt worden, von denen aber weit mehr als die Hälfte schon in den Gruppen der Sport-und Jugendverbände, den Kursen der Arbeitsämter und Berufsschulen, den Werkheimen der Jugendämter und im freiwilligen Arbeitsdienst zusammengerufen worden waren.“

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  44. Schreiben OB Berlin an den Dt. Städtetag v. 3. 2. 1933, BAR 36/2031.

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  45. Schreiben an das LAA Hessen v. 20. 1. 1933. In einem weiteren Bericht v. 9. 2.1933 heißt es: „Der im Aufruf erwartete Erfolg der Beteiligung von Arbeitgeberorganisationen in Bezug auf Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien usw., ist hier nicht zu verzeichnen gewesen. Ausser der Firma Opel hat sich keine Firma zur kostenlosen Bereitstellung von Werkstätten und Handwerkszeugen erklärt… Erfreulich ist die Beteiligung der Lehrerschaft an den geistigen Bildungsmaßnahmen, vor allem auf dem Lande, zu verzeichnen.“… Die Schwierigkeiten in den Städten sollen „durch Einflechtung von stellungslosen Junglehrern nach Möglichkeit gesteuert werden.“ (HHStA Abt. 479/90.

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  46. Vgl. hierzu die zahlreichen Antragsformulare und beigefügten Lehrpläne in: HHStA Abt. 479/88–91.

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  47. Neben Dehmel und Stratenwerth wurde auch Herbert Schmeidler in das Reichskommissariat berufen. Stratenwerth hatte sich in der Arbeitsdienstbewegung durch die Leitung eines 500 Mann starken Arbeitslagers einen Namen gemacht, das auf einem Truppenübungsplatz in der Senne ab Herbst 1931 mit Aufforstungsarbeiten beschäftigt war. Stratenwerth galt als ein Gegner der Dienstpflicht und verband den Arbeitsdienstgedanken mit weitgespannten Siedlungserwartungen (Stratenwerth, 1932, S. 11ff.).

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  48. Syrup wurde im Kabinett Schleicher Arbeitsminister. An der Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft der Dienstträgerverbände war er ebenfalls beteiligt. Angeschlossen waren der Arbeitsgemeinschaft: Katholisches Reichswerk für Arbeitsdienst, Evangelische Zentrale für Arbeitsdienst, Stahlhelm, Verein für Umschulung (NSDAP), Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband, Jungdeutscher Orden, Deutsche Studentenschaft, Deutsche Turnerschaft, Studentenwerk, Technische Nothilfe, Sozialer Dienst, Reichsbund für Arbeitsdienst, Mittelstelle für Arbeitsdienst in Volkslagern.

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  49. Den Kontroversen zwischen der Stahlhelm-Führung und Hierl lagen unterschiedliche Einschätzungen über den Weg zur Arbeitsdienstpflicht zugrunde. Im Gegensatz zu Hierl wollte Seldte die Pluralität der Dienstträgerorganisationen weitgehend erhalten und den Arbeitsdienst stärker paramilitärisch ausrichten. Obwohl Hierl jeden Anschein vermeiden wollte, der RAD sei eine vormilitärische Institution, wurden mit der Dienstvorschrift Nr. 10 militärische Exerzierrituale nach dem Vorbild des Heeres vorgeschrieben. „Die vollständige Durchführung dieser Dienstvorschrift wurde allen Führern im Außendienst zur Pflicht gemacht, sie erlernten ihre Beherrschung im täglichen Dienstbetrieb und während der allgemeinen Unterführer-und Zugführerlehrgänge… Vorausgegangen waren dieser Entwicklung Differenzen im Stab Konstantin Hierls zwischen Lancelle und Surén. Lancelle war der Vertreter des absoluten Vorrangs eines straff geführten Ordnungsdienstes, Surén vertrat den Vorrang der Leibeserziehung für die körperliche und charakterliche Ertüchtigung. Lancelle konnte sich durchsetzen, Surén schied aus dem Arbeitsdienst aus…“(Bericht Böhmfeld, B ZSg 145/3, IIe) Major a. D. Hans Surén war zu dieser Zeit Leiter des Amtes für Leibeserziehung in der Reichsleitung des Deutschen Arbeitsdienstes. Zu seinen erziehungstheoretischen und leibeserzieherischen Vorstellungen im Sinne einer „Erziehung zur wahren Massendisziplin“ vgl. Surén, 1934, S. 47ff.. Ähnliche Vorstellungen wie Surén propagierte 1921 schon der Generalsekretär des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen Carl Diem, der in einem Arbeitsdienstjahr die Gelegenheit zu einer planmäßigen Körperschulung sah und der Überzeugung war, daß sich deren hygienischer und pädagogischer Vorteil in wirtschaftliche Werte umsetzen werde. (Diem, 1921, S. 85)

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  50. Schreiben v. 29. 4. 1933, BAR 77/77.

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  51. Der Zusatz „freiwillig“ wurde nach dem 30. 1. 1933 fallengelassen. In einem Erlaß v. 15. 5. 1933 sprechen Hierl und Seldte sogar schon von der durch die „Regierung der nationalen Revolution geschaffene(n) Arbeitsdienstpflicht“. zit. n. Das Junge Deutschland H 6/1933, S. 161.

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  52. „Denkschrift über die Verhältnisse im Arbeitsdienst“, BAR 36/1915; die weiteren Zitate stammen aus der Denkschrift.

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  53. Vgl. dagegen die literarische Darstellung des Arbeitsdienstlebens bei Nebe (1934 im Georg Westermann-Verlag) mit den zahlreichen sexuellen Anspielungen, die Frauen die Rollen der Hure oder des „anständigen“ Naturwesens vom Lande zuschreiben.

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  54. Schreiben des Bayerischen Gemeindetages v. 12. 4. 1934, BAR 36/1915.

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  55. Nach dem RAD-Gesetz wurden erstmals am 1. 10. 1935 200000 Jugendliche zum Arbeitsdienst zwangsverpflichtet.

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  56. Die Forderung nach einem „Werkjahr“ für Abiturienten und einem „Freijahr“ für Altakademiker wurde am 14. 12. 1932 vom Kabinett Schleicher noch abgelehnt. Vom 19. 4. 1933 bis 30. 9. 1933 organisierten Reichskommissar und Reichsinnenminister gemeinsam ein studentisches Werkhalbjahr, an dem ca. 10000 Abiturienten teilnahmen. Nach den Richtlinien sollte das freiwillige Werkhalbjahr in geschlossenen Lagern durchgeführt und eine sechswöchige Teilnahme an den Geländesportkursen des Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung einschließen. (Vgl. Das Junge Deutschland H 2/1933, S. 52f.) Am 16. 6. 1933 verkündete zudem Rust eine zehnwöchige Arbeitsdienstpflicht für Studenten der ersten vier Semester (Seipp, 1935, S. 23).

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  57. Personalakten von Arbeitsdienstführem befinden sich unvollständig im HHStA und zwar vom Arbeitsgau XXIV (Abt. 483/2960 b), vom Gau XXV (Abt. 483/3093) und vom Arbeitsgau XXXI (Hessen) in Abt. 483/1998; 2917; 2918; 2933; 2960 a; 3030; 2961.

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  58. Bericht Wittke, BAZSg 145/6 („Erinnerungen an meine AD-Zeit“).

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  59. Bericht Raether, BAZSg 145/6 („Geburtsstunde des Ostpreußischen Arbeitsdienstes“).

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  60. Zur Führerschulung und -ausbildung im RAD vgl. Tsay, 1940, S. 124ff..

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  61. Bericht Max Boldt, BAZSg 145/7 („Mein Weg zum AD“).

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  62. Anfang Januar 1933 sollen es insgesamt 13000 Mann in 465 Lagern gewesen sein (Fischer, 1936, S. 156)

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  63. Denkschrift: „Vorschläge aus der jungen Generation zum Freiwilligen Arbeitsdienst, BAR 43I, Bd. 2085.

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  64. Erlaß zur Führerschulung v. 5. 9.1932, Nachdruck in: Das Junge Deutschland H 9/1932, S. 306 ff.

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  65. Entsprechend dieser curricularen Vorgaben erstellten Dienstträger und im FAD engagierte Personen Handreichungen und Schulungsmaterialien, die das pädagogische Wissen um die Führung von Arbeitslagern in lehrplanartiger Form zusammenfassten und didaktisch aufbereiteten. Vgl. etwa den Leitfaden des Gießener Arbeitsamtsdirektors Herrmann Bues mit praxeologischen Anleitungen zu Fragen des Gruppenlebens, der Freizeitgestaltung, der Arbeitspsychologie und der Lagerverwaltung (Bues, 1933). Als Beispiel einer didaktisch und methodisch geleiteten Arbeit zur pädagogischen Gestaltung des Tagesablaufs, zur Freizeitgestaltung und zur Organisation von Feiern und Festen im Arbeitsdienst vgl. Raupach, 1934b, S. 224ff. Diese Typik der Produktion von pädagogischem Wissen erwies sich in der Praxis wegen ihrer Gebrauchswertorientierung als besonders hilfreich, weil sie das „Betriebswissen“ der Führerschaft komplettierte und Lagerpraxis gestalten helfen konnte.

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  66. Vgl. BAR 77/133 (Sammlung Wrissenberg): Führerschule-Grensinghof. Heinz (1933, S. 45ff.) berichtet über die soziale Zusammensetzung der Führeranwärter, daß auffallend stark nationalsozialistische und sozialdemokratische Teilnehmer vertreten waren. „Die Sozialdemokraten haben sich an die kasernenexakte Hausordnung mit Stubendienst, Ordnungsstrafen, Revierreinigen ebenso zu gewöhnen wie die Nationalsozialisten daran, daß beim gemeinsamen Kartoffelschälen keine politischen Aufklärungsvorträge gehalten werden dürfen.“ (Heinz, 1933, S. 46.)

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  67. Nachdruck in: Das Junge Deutschland H 10/1932, S. 351f..

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  68. Die dem Pressechef der Reichsregierung unterstellte „Reichszentrale für Heimatdienst“ belieferte ab Herbst 1932 die einzelnen Führerschulen mit didaktischen Materialien (Literatur, Bildreihen für Lichtbildervorträge) und stellte Referenten und Schulungsleiter zur Verfügung. Nach einer Mitteilung des Stahlhelm-Blattes „Der Arbeitsdienst. Verordnungsblatt…“ (Nr. 1) vom 1. 11. 1932 soll darüber hinaus an der Universität Marburg ein Lehrstuhl für Arbeitsdienst eingerichtet und mit dem Privatdozenten Dr. Wiskemann besetzt worden sein. (Schlicker, 1968, S. 389, Anm. 191) Tatsächlich handelte es sich um einen Lehrauftrag für Fragen der Arbeitsbeschaffung, des Arbeitsdienstes und der Siedlung, den der Assistent und spätere Lehrstuhlvertreter von Walter Troeltsch am Staatswissenschaftlichen Seminar, Erwin Wiskemann, im WS 1932/33 erhielt. (Auerbach, 1979, S. 148)

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  69. Vgl. die Berichte Wittke (BAZSg 145/6) und Steinweg (BAZSg 145/3).

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  70. Zu den Einrichtungen der NS-Führerschulung vgl. auch die von Carl Schmitt geförderte Arbeit von Peter Hußmann (1935, S. 76ff.).

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  71. Schon im Dezember 1932 forderte die NSDAP, daß alle im FAD bewährten Führer, „von deren Wert der Wert der ganzen Einrichtung abhängt, durch Gewährung einer der Notlage unseres Volkes angepaßten, aber auskömmlichen Besoldung dem Arbeitsdienst erhalten bleiben. Die Möglichkeit, ein ausreichendes Auskommen im Arbeitsdienst zu finden, muß auch für verheiratete Führer geschaffen werden.“ (Völkischer Beobachter v. 5. 12.1932)

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  72. Die herrschende pädagogische Argumentationsfigur hat 1933 Heinz Beutler von der Schlesischen Jungmannschaft in der Zeitschrift „Die Erziehung“ auf den Begriff gebracht: „Nach wie vor wird die Persönlichkeitsbildung das hohe Ziel der Pädagogik bleiben. Aber die junge Generation ist so an dialektisches Denken gewohnt, daß Persönlichkeitsbildung als isolierter Vorgang nahezu zu einer Denkunmöglichkeit wird. Am gesundesten und vielseitigsten wird die Persönlichkeit in einer Gruppe von Kameraden gebildet. Dadurch ist auch die Gewähr geboten, daß die Bildung auf die Gemeinschaft ausgerichtet wird. Das humanistische Bildungsideal bleibt erhalten, dafür garantiert die ganze Lebensweise der jungen Generation, aber der Grad der Verwirklichung wird von den Bedürfnissen der Gemeinschaft abhängig gemacht.“ (Beutler, 1933, S. 422; vgl. auch Kap. 5.1.)

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  73. Vgl. hierzu den Bericht von Erxleben (1932) über das Arbeitslager des Vereins „Kinderschutz und Jugendhilfe Frankfurt a. M.“ auf der Wegscheide, das eng an die Pädagogik der Volkslagerbewegung angelehnt war.

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  74. Laack bezog sich hier auf Angriffe der Presse, die Volksbildungsbewegung wolle den FAD majorisieren und den Reichskommissar durch einen ihr genehmen Mann (Bäuerle, Goerdeler) ersetzen. Gegen den Einfluß der politischen Parteien und Konfessionen setzte Laack auf die bildungspolitische Neutralität der „gestaltenden Volksbildung“. (Laack, 1932 c, S. 433)

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  75. Die Denkschrift ist nachgedruckt bei Bäumer, 1933 und Kallsperger, 1939; kritisch kommentiert von Büttner, 1932, die die Führung der Mädchengruppe „von gelernten sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Kräften“ fordert.

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  76. Ähnlich bestätigt Büttner (1932, S. 312): Als beste Form der Unterbringung habe sich „nicht das Lager, sondern das Heim herausgestellt, und zwar sowohl das Wohnheim als auch das,offene` oder Tagesheim.“

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  77. Dabei betrug die Arbeitslosenrate der jungen Frauen unter 25 Jahren an der Gesamtzahl der Frauenarbeitslosigkeit 40%, während diese Zahl sich bei den Männern auf 25% belief.

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  78. Weitere Beispiele aus dem weiblichen FAD vor 1933 bei Marawske-Birkner, 1942, S. 210ff., Klose-Stiller, 1978.

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  79. Die Arbeitsdienstpflicht für 17- bis 25jährige junge Mädchen wurde durch eine Verordnung des Ministerrates für Reichsverteidigung am 4. 9. 1939 eingeführt. Befreit werden konnten voll Berufstätige, Mädchen, die in der beruflichen Ausbildung standen oder als helfende Familienangehörige in der Landwirtschaft benötigt wurden. Ab 29. 7. 1941 wurden die „Arbeitsmaiden“ nach Beendigung des RAD für weitere 6 Monate zum Kriegshilfsdienst verpflichtet. (Scheibe, 1942, S. 38f.)

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Dudek, P. (1988). Einführung und Entwicklung des Freiwilligen Arbeitsdienstes. In: Erziehung durch Arbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12096-4_7

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