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Anmerkungen

Anmerkungen Kapitel 1

  1. Eine solche Sichtweise von Jugend verdichtete sich in der Weimarer Republik zum Konzept der „jungen Generation“ und mündete andererseits in einen ausgesprochenen Jugendmythos, dessen Zeichen durch die Jugendbewegung gesetzt wurden, über diese jedoch weit hinausging. Jugend als Chiffre für einen über den Parteien und Ideologien stehenden sozialen Träger einer neuen Gesellschaft wurde spätestens nach der Reichstagswahl von 1930 zu einem politisch folgenreichen Mythos, der in der Beschwörung der Frontkameradschaft, des Schützengrabenerlebnisses des Ersten Weltkrieges seinen imaginären Bezugspunkt für die Kriegs-und die Nachkriegsgeneration besaß. E. Günther Gründel hat dies 1932 in einem vielbeachteten Buch beschworen: „In den Schützengräben des Weltkriegs, im Schmelzofen der Nachkriegsjahre, in den sozialistisch gestimmten Herzen einer neuen Jugend sind endlich diese dünkelhaften Bildungs-und Standesschranken niedergerissen worden. Eine neue Generation von deutschen Menschen hatte erstmals den deutschen Volksgenossen, den Schicksals-und Leidensgefährten in allen Schichten erkannt. Hier erst wurde der neue Deutsche geboren. Erst seit dem Weltkrieg beginnen die Deutschen, eine neue, nein, überhaupt eine Nation zu werden.“ (Gründel, 1932, S. 352) Politisch-aktivistisch wurde der Jugendmythos vor allem von der NSDAP und Teilen der bürgerlichen Jugendbewegung kultiviert, ideologisch-programmatisch im Umkreis des TAT-Kreises fundiert. Den Jugendmythos als konkrete politische Kraft zu beschwören und die Brücke zwischen der vielbeschworenen Frontgeneration und der frustrierten Nachkriegsgeneration als Vortrupp des Kommenden zu bauen, darum bemühte sich zum Beispiel der Jungkonservative Leopold Dingräve (i. e. E. W. Eschmann) in seiner viel diskutierten Schrift „Wo steht die junge Generation?“ (1931). Der in der „TAT“ verfolgte Dritte Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus als die deutsche Synthese basierte auf der Prämisse einer umfassenden geistigen und gesellschaftlichen Krise, deren Hauptopfer die junge Generation sei. Wenn diese im gleichen Atemzug zum sozialen Träger der Überwindung der Krise stilisiert wird, so ist diese Konstellation allerdings keineswegs richtungspolitisch zuordenbar. Denn auch innerhalb der SPD begann nach dem Wahlschock von 1930 eine Generationendiskussion, war die Rede vom Generationskonflikt innerhalb der Partei und ihrer Wählerschaft. Die Überzeugung des Austromarxisten Ernst Fischer (1931), daß der Sozialismus nur durch und mit der Jugend zu erreichen sei, war in dieser Kontroverse keineswegs eine Außenseiterposition. Auch innerhalb der Arbeitslagerbewegung spielt das Generationsdenken und seine elitäre Komponente neben dem sozialpädagogischen und volksbildnerischen Aspekt eine dominante Rolle. Zum Generationseffekt als Entwicklungsfaktor der NS-Bewegung vgl. Kater, 1985.

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  2. Der Jugendkult war aber nicht nur ein Faktor in der tagespolitischen Auseinandersetzung, sondern wurde als grundsätzliche Orientierung mit der Vision des „Jugendreiches der Bünde“ in Teilen der bürgerlichen Jugendbewegung gepflegt (vgl. Stambolis, 1982). Emphatisch und radikal in diesem Sinne Jonas Lesser: „Aber die alte Generation heute, die — verschwindend wenige ausgenommen — einer Umkehr nicht mehr fähig, durch ein Propheten-wort nicht mehr bildbar ist, die allem Natürlichen und Ursprünglichen entfremdet und darum für alles Geistige und Göttliche blind und stumpf bleibt, auf dieses Geschlecht ist nicht zu hoffen. Diese Widerwelt, die das Chaos selbst ist, muß man sich wohl zu Tode fiebern lassen, auf daß das Neue, Zukunftsvolle aufbrechen könne und sich erfülle.“ (Lesser, 1932, S. 15) Zurpropagandistischen Verwertung des Jugendmythos durch die NS-Bewegung vgl. Maßmann, 1933 sowie Dudek, 1987.

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  3. Zu den Ursachen des Generationskonflikts als eine über einzelne Schichten und Berufsgruppen hinausgehende Erscheinung vgl. zusammenfassend Mommsen, 1985, S. 52 ff.; Domansky/Heinemann, 1984. Einführend zur Geschichte der bürgerlichen und proletarischen Jugendbewegung, Giesecke, 1981, S. 81 ff.; methodisch problematisch und theoretisch indiskutabel dagegen die Studie von Raasch, die mit pejorativer Begrifflichkeit und die bündische Ideologie glorifizierenden Elementen rechtskonservativen Zuschnitts durchsetzt ist. Dies beginnt bei der analytischen Unterscheidung zwischen deutscher und marxistischer Jugendbewegung (Raasch, 1984, S. 7), setzt sich fort in der Einschätzung, die Jugend der Bundesrepublik sei durch „psychowidrige Theorien“ orientierungslos gemacht worden (S. 9) und goutiert die Rückkehr zum Volksbewußtsein sowie die Ablehnung der Prinzipien der Aufklärung und Emanzipation. („Psychowidrig war die rationalistische Desillusionierungspädagogik, die bald nach der Gründung der Bundesrepublik anlief… Ebenso psychowidrig war die hinzukommende Vergangenheitsbewältigungspädagogik… Letzte und folgerichtige Konsequenz aus der Desillusionierungs-und Vergangenheitsbewältigungspädagogik war schließlich die Emanzipationspädagogik. Sie setzte an die Stelle von verpflichtenden Wertsystemen und psychorelevanten Lebensgemeinschaften die anarchistische Subjektivität.“ [S. 263f.]) Mit solch schlichten Konstruktionen wird man weder der bürgerlichen Jugendbewegung noch der Jugendsituation in der Bundesrepublik gerecht.

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  4. Lampel hat hier fast wörtlich Anleihen gemacht bei der Denkschrift „Vorschläge aus der jungen Generation zum Freiwilligen Arbeitsdienst“ (BAR 43 I/2085, S. 348). Bei ihr handelte es sich um eine der vielen Eingaben zur Gestaltung des FAD an die Reichsregierung. Initiiert von Führern der Schlesischen Jungmannschaft wurden die „Vorschläge“ von 44 Persönlichkeiten und Verbandsführern unterschiedlicher politischer Couleur unterzeichnet, u. a. von Adolf Reichwein, Hans Dehmel, Hans Raupach, Hans Richter, von Heinz Dähnhardt (Freischar junger Nation), dem Leiter der Evangelisch-Sozialen Schule Spandau, Alexander von Viebahn, und der Bundesführung des Stahlhelm. Den Anspruch der Unterzeichner als Führer der jungen Generation zu sprechen, relativiert allerdings die Tatsache, daß seitens des Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände durch ihren Geschäftsführer Herrmann Maaß (SAJ) eine eigene Denkschrift zum FAD erarbeitet wurde (Köhler, 1967, S. 115). Die der bündischen Jugendbewegung zuzurechnende, von Werner Kindt herausgegebene, Zeitschriftenschau „Wille und Werk“ zitiert die Vorschläge bezeichnender Weise als „Denkschrift der jungen Generation“ (H 9/1932, S. 67).

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  5. Ähnlich wie zu Beginn der dreißiger Jahre zeichnet sich gegenwärtig der Trend ab, daß Dauerarbeitslose zunehmend in die Sozialhilfe abrutschen. Eine von der Stadt Essen jüngst erstellte Studie zur Struktur arbeitsloser Sozialhilfeempfänger kommt zu dem alarmierenden Ergebnis, daß 74% der Betroffenen länger als ein Jahr arbeitslos sind; fast zwei Drittel dieser Gruppe waren Jugendliche unter 20 Jahre. „Bei einer Arbeitslosenquote von rund 16 Prozent errechnete die fünfgrößte deutsche Stadt für knapp 35 Prozent ihrer Erwerbslosen den Sozialhilfe-Status. Nur ein Viertel erhält Arbeitslosengeld.“ (Frankfurter Rundschau v. 21. 3. 1986, S. 1) Nach einer Studie des Deutschen Städtetages stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger von 1981 bis 1985 um 60%o. Bei jedem Dritten der ca. 760000 Haushalte, die im September 1985 Sozialhilfe bekamen, war Arbeitslosigkeit der Hauptgrund. (taz v. 3. 6. 1986, S. 5)

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  6. Apologetisch in diesem Sinne Stelling (1985) und dies. (1986); vgl. auch die Reaktionen ehemaliger RAD-Aktivisten auf die Veröffentlichungen von Sybil Gräfin Schönfeldt (1978; 1985) in der ZEIT Nr. 43 v. 18. 10. 1985, S. 72).

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Anmerkungen Kapitel 2

  1. Damit soll die in der europäischen Diskussion stark betonte Anbindung des Begriffs soziale Bewegung an eine bestimmte Programmatik (etwa im Sinne emanzipatorischer Gehalte) entkoppelt werden. Erinnert sei deshalb an Rammstedts Postulat: „Sich mit sozialer Bewegung zu beschäftigen heißt, sich ständig die faschistische Bewegung zu vergegenwärtigen…“ (Rammstedt, 1978, S. 9).

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  2. Damit soll nicht der Wert ideologiekritischer Analysen bestritten werden, aber die Brauchbarkeit von Arbeiten angezweifelt werden, die Ideologiekritik über ein vordergründiges „Entlarvungs-Motiv“ organisieren. In diesem Sinne vgl. z. B. Kupffer, 1984.

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  3. Auf eine systematische Darstellung der Begriffsgeschichte und konkurrierender Theorieansätze wird hier verzichtet. (vgl. Beckmann, 1979) Ziel der folgenden Überlegung ist die Entwicklung eines heuristischen Untersuchungskonzepts, das vorliegende Studie anleitet. Auf eine Differenz zur pädagogischen Geschichtsschreibung soll aber hier schon hingewiesen werden. Unter sozialer Bewegung wird hier gemeinhin nicht die Arbeiterbewegung, sondern der Beginn sozialpädagogischen und sozialpolitischen Engagements (Wichern, Ketteler, Kolping) verstanden (vgl. Scheibe, 1984, S. 30ff.).

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  4. Schon Robert Park, der 1921 den Begriff „kollektives Verhalten“ in die amerikanische Soziologie einführte, hatte das Institutionalisierungsproblem thematisiert. „The history of almost any single social movement — woman’s suffrage, prohibition, protestantism — exhibits in a general way, if not in detail, this progressive change in character. There is at first a vague general discontent and distress. Then a violent, confused, and disorderly, but enthusiastic and popular movement arises. Finally the movement takes form; develops leadership, organization; formulates doctrines and dogmas. Eventually it is accepted, establihed, legalized. The movement dies, but the institution remains.“ (Park, 1967, S. 235)

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  5. Smelsers „value-added-approach“ will die Entstehung von sozialen Bewegungen als ein stufenbezogenes Prozeßmodell, in dem jede Stufe für die nächste eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung darstellt, theoretisch fassen. Drei Entstehungsbedingungen zeichnet Smelser für das Auftreten „kollektiven Verhaltens“ aus (vgl. Smelser, 1972, S. 36ff.): Strukturelle Anfälligkeit und strukturelle Spannung innerhalb einer Gesellschaft sowie das dadurch bedingte Entstehen einer generalisierten Vorstellung, die mobilisierend, norm-und wertgebunden ist. Ob diese handlungsinduzierend wirkt, hängt von „Beschleunigungsfaktoren“ ab. Über die Chancen einer Bewegung entscheidet, ob sie über eine effektive Mobilisierung verfügt, die letztendlich wiederum abhängig ist von der sozialen Kontrolle durch die Instanzen des herrschenden Systems. Diese braucht keineswegs repressiv zu sein. Das Oppositionspotential einer sozialen Bewegung kann vielmehr auch dadurch abgedämpft werden, daß politische Entscheidungsträger das „Thema“ übernehmen und in politisches Handeln einführen.

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  6. Generell geht Weniger davon aus, daß wahre „pädagogische Gesinnung“ sich nicht ideologisch oder parteipolitisch fragmentieren lasse, sondern alle „Menschen erzieherischen Willens“ (1952, S. 54) verbinde. Erziehungstheoretisch erhält dieses Argument in der Konzeptualisierung der Volk-Bildung (vgl. Kap. 6.3.) und im Erziehungsfeld „Volkslager“ seine spezifische Präzisierung.

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  7. Der 1932 erstmals publizierte Aufsatz „Kulturkritik, Schulreform und pädagogische Bewegung“ (Weniger, 1952, S. 59ff.) ist nochmals im August 1948 in aktualisierter Form erschienen. Dort macht Weniger den Scheingebrauch der Argumente der pädagogischen Bewegung und ihre Instrumentalisierung durch den Staat dafür verantwortlich, daß sie 1933 kaum Widerstand geleistet hat. Wilhelm Flitner periodisierte die reformpädagogische Bewegung anders als Nohl und Weniger, aber nicht in Widerspruch zu beiden, in drei Phasen. Die erste sei durch eine Vielfalt einzelner Reformversuche gekennzeichnet, die zweite Phase erweiterte diese zu pädagogischen Gesamtprogrammen, während die dritte Phase schließlich zu nüchterner Reflexion führte und eine kritische Synthese der pädagogischen Programmatik anbahnte.

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  8. Nohl, 1949b, S. 219; Hervorhebung im Original.

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  9. Wie allgemein im Bildungsbürgertum als dem Träger des Kulturkrisenbewußtseins spielt der Gemeinschaftsbegriff in Nohls Theorie eine zentrale Rolle. Die anvisierte neue Kultur sollte auf die Basis eines neuen Gemeinschaftsgefühls wachsen. Hier kommen vor allem die geschlossenen Erziehungsgemeinschaften zum Tragen wie sie in der Landerziehungsheimbewegung und der Jugendbewegung praktiziert werden. Denn auch für Nohl gilt, daß Gemeinschaft nicht verstanden, in Begriffe gefaßt werden kann, sondern „gefühlt“ und „erlebt“ werden muß. Hier ergeben sich zu den Zielsetzungen der Arbeitslagerbewegung ebenso zahlreiche Bezüge wie bei der von Nohl geforderten Aufgabe der Sozialpädagogik, an der „Personalisierung der Masse“ mitzuwirken.

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  10. Auf die Schwäche dieser Konzeption verweist Schulze: „Sie unterschätzt das Gewicht und Beharrungsvermögen der pädagogischen Institutionen, und sie überschätzt die Integrationskraft der pädagogischen Theorie.“ (Schulze, 1979, S. 557)

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  11. Im folgenden werden die Begriffe „Arbeitsdienstbewegung“ und „Arbeitslagerbewegung“ synonym verwendet. Zur Binnendifferenzierung der Bewegung (Kap. 4.1.); zum Flügel der Volkslagerbewegung (Kap. 6).

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  12. Gekoppelt war die Siedlungsideologie im Osten stets mit antipolnischen Ressentiments, von denen auch Nohl nicht frei war. So zitierte er zustimmend den preußischen Historiker Otto Hinzte, der 1903 vom „Vordringen des Polentums“ und vom „polnischen Bazillus“ sprach (Nohl, 1932b, S. 451) und forderte selbst „den Wall von deutschen Menschen“ im Osten zu verstärken, sonst „brechen die Polen wirklich über kurz oder lang dort ein, das braucht nicht kriegerisch zu sein, sondern gewissermaßen schon rein mechanisch herüberströmend…“ (Nohl, 1932a, S. 67).

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  13. Kritisch gegen Nohls Pestalozzi-Bezug und die dort vorgetragene „Gemüthaftigkeit“ der Wohnstubenerziehung und mit der Forderung nach Rückbesinnung auf das germanische Bauerntum (Schwartz, 1933, S. 332f.). Positiv dagegen rezipiert Laack (1932b, S. 342ff.) für die Deutsche Schule für Volksforschung und Erwachsenenbildung Nohls Überlegungen (Nohl, 1932 a) und hebt als „gutes Beispiel“ die „einheitliche Ausgestaltung der Kulturarbeit im Flatower Grenzkreis“ hervor, „wo systematisch unter vorbildlicher Leitung alle Gruppen und Organisationen, veranlaßt durch die gemeinsame Front gegen das Polentum, zusammen arbeiten.“ (S. 346)

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  14. Für die Zeit von 1925 bis 1942 konnten 28 Dissertationen zum Thema FAD/RAD/Arbeitsdienstpflicht gefunden werden. Davon wurden 20 im Zeitraum zwischen 1932 und 1936, also zwischen der Einführung des FAD (1931) und des RAD (1935) an philosophischen, wirtschaftswissenschaftlichen und juristisch-staatswissenschaftlichen Fakultäten angenommen. Nach 1945 erschienen 2 Dissertationen zum Thema in der DDR und 3 in der Bundesrepublik (vgl. Kap. 3). 15 der 28 Dissertationen wurden an juristischen-staatswissenschaftlichen Fakultäten eingereicht, 8 an philosophischen, 4 an wirtschaftswissenschaftlichen und 1 an einer landwirtschaftlichen Fakultät. 11 von ihnen gehen auf erziehungswissenschaftliche Fragestellungen überhaupt nicht ein, 14 Arbeiten beschäftigen sich zumindest in einem Kapitel mit Erziehungsfragen im Arbeitsdienst, in 1 Arbeit dominiert dieser Aspekt und 2 Arbeiten sind ausschließlich der Erziehungsproblematik gewidmet. Will Decker, „Leiter der Inspektion des Erziehungs-und Bildungswesens in der Reichsleitung des Deutschen Arbeitsdienstes nennt 1935 die Zahl von 21 „wissenschaftlichen Arbeiten, die bisher insgesamt an den deutschen Hochschulen über den Arbeitsdienst geschrieben worden sind.“ (Decker, 1935, S. 6) Bei Deckers Arbeit handelt es sich um seine Antrittsvorlesung an der Berliner Hochschule für Politik, der vor 1933 Ernst Jäckh vorstand. Er wurde von Paul Meier-Benneckenstein abgelöst, der die Hochschule im NS-Wissenschaftsverständnis formierte. In diesem Zusammenhang sei auf die bedeutsame Reglementierung verwiesen, daß die intensive wissenschaftliche Bearbeitung und Begleitung des Arbeitsdienstes durch die Nationalsozialisten schon frühzeitig politisch präjudiziert wurde. In einem von Leo von Funcke im Auftrag des Reichskommissars für den Arbeitsdienst am 3. Mai 1933 veröffentlichten Erlaß heißt es zur Förderung wissenschaftlicher Forschungen: „Während früher der freiwillige Arbeitsdienst die Vermehrung der Arbeitsgelegenheiten schlechthin zum Ziele hatte, ist es eine der Hauptaufgaben des staatlichen Arbeitsdienstes, die Idee der Volksgemeinschaft dadurch zu verwirklichen, daß Angehörige aller Berufsschichten, Hand-und Geistesarbeiter, im gemeinsamen Dienst mit Hacke und Schaufel zusammengeführt werden. Es ist künftig nicht mehr vertretbar, wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die sich als eine Sondermaßnahme für eine bestimmte Berufsschicht (Akademiker, Ingenieure) darstellen würden, im Arbeitsdienst ausführen zu lassen. Ich bitte daher, in Zukunft derartige Arbeiten nicht mehr als Arbeitsdienst neu anzuerkennen.“ (RGBI. I, 1933, S. 125)

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  15. So auch der in der Führerschulung aktive spätere Arbeitsführer Alfred Krüger zum RAD: „Nur aus einem neuen Erlebnis wird eine neue Wirklichkeit. Wir werden ein Volk nicht durch neue theoretische Erörterungen, sondern dadurch, daß wir jeden hineinstellen in das Erlebnis seines Volkes, wie es im Arbeitsdienst geschieht. Nationalsozialist wird man nur im Lager, in der Kolonne, in der gemeinsamen Arbeit. Die Arbeit ist das stärkste Erziehungsmittel. Im Arbeitsdienst aber trifft sich Arbeit und Erziehung im Erlebnis.“ (Krüger, 1936, S. 292; Hervorhebung im Original)

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  16. So sah Wilhelm Flitner den deutschen Erzieher in den Tagen um den 5. März 1933 „teils mitgerissen“, „teils in der Beklommenheit“ und kritisiert die „pluralistische Aufteilung der Staatsmacht“ in der Weimarer Republik. Gegen die Partikularinteressen hätte der Staat nicht die „Erziehungsansprüche der Nation“ durchgesetzt. „So hat er noch zuletzt das große Werk des Arbeitsdienstes pluralistisch in die Hände der Verbände geraten lassen, statt es aus der Unmittelbarkeit des pädagogisch verantwortlichen Führers zu Staat und Nation heraus zu gestalten.“ (Flitner, 1933, S. 410) Eine solche über die pädagogische Verantwortung legitimierte Zentralisierung des FAD dürfte innerhalb der Volkslagerbewegung und der Jugendpflegeorganisationen auf wenig Gegenliebe gestoßen sein.

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  17. Zur internationalen Entwicklung des Arbeitsdienstgedankens vgl. Schulz, 1925, S. 75ff.; Brauer, 1935, S. 10ff.; Müller-Brandenburg, 1937.

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Anmerkungen Kapitel 3

  1. Eine unvollständige Aufstellung der zum Arbeitsdienst verfaßten Dissertationen der dreißiger Jahre befindet sich bei Bühler, 1978, S. 225 ff.. Instruktiv heute noch vor allem Schellenberg, 1932; auffallend, daß es sich bei den Arbeiten meist um juristische, wirtschafts-und staatswissenschaftliche Studien handelte, die jedoch auch erziehungstheoretische Fragestellungen behandeln.

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  2. Zu den relevanten Archiven aus diesem Umfeld zählt das „Archiv der deutschen Jugendbewegung“ (Witzenhausen), das von H. Neumann verwaltete „Archiv des Boberhauskreises“ in Kaiserslautern. Dagegen verfügt das Bundesarchiv nur über unvollständige Materialien; interessant hier ist der kürzlich erworbene Bestand „ZSg 145“; es handelt hier um Materialien und Erinnerungen von der „Traditionsgemeinschaft Ostpreußischer Arbeitsdienst“, die allerdings wegen ihres offensichtlich strategischen Interesses, merkbarer Erinnerungslücken der Beteiligten und ihrem apologetischen Duktus quellenkritisch verwendet werden sollten. Ähnliches gilt für die zahlreichen Zeugnisse der Aktivisten der Arbeitslagerbewegung nach 1945, die nicht selten nach dem Kriterium politischer und sozialer Wünschbarkeit gegenüber den Schriften vor 1933 abweichen oder damals bestehende verbandsinterne Kontroversen umdeuten bzw. nachträglich legitimieren.

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  3. Angesichts des sozialen Drucks auf arbeitslose Jugendliche sollte man mit dem Freiwilligkeitsprinzip behutsamer umgehen als dies Köhler tut. Denn in der FAD-Praxis war die freiwillige Teilnahme häufig nur eine Scheinalternative. So drohten einzelne Arbeitsämter und Kommunen Jugendlichen bei Ablehnung der Arbeit im FAD mit Unterstützungsentzug (Schellenberg, 1932, S. 44) Der Leipziger Oberbürgermeister z. B. kündigte an, daß die Stadt künftig Arbeitsplätze nur noch an jene vergeben werde, die am FAD teilgenommen haben. (Deutscher Arbeitsdienst, H. 8/1932, S. 207)

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  4. Politisch konträr, aber in der Einschätzung ähnlich äußert sich der Archivar des FAD/RADArchivs Ostpreußens Siegfried Klöß: „Die Organisation des FAD in ihrer ganzen Vielseitigkeit bildete den Grundstock, auf dem der RAD organisch aufbaute, sich planmäßig erweiterte und innerlich vervollkommente. — Die Form der Gliederung aber, zu der sich der FAD bis zur Einführung des RAD entwickelt hatte, blieb bis zum Jahre 1945 im wesentlichen bestehen.“ (BAZSg 145/3)

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  5. Die Idee des Werkjahres für Abiturienten entstand im Kontext der Diskussion um die Überfüllung der Hochschulen und der zunehmenden Zahl arbeitsloser Akademiker. Sie wurde Ende 1931 vom Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerkes, Reinhold Schairer, in die Öffentlichkeit gebracht, um die erwarteten ca. 30000 Studienbewerber zeitweise von den Hochschulen fernzuhalten. Seitens des Reichsinnenministeriums wurde in einer Vorlage vom 9. 12. 1932 ein Werkhalbjahr vorgeschlagen (BAR 43, Bd. 1458), das das Kabinett auf Druck des Reichsfinanzministers wegen der erforderlichen 4,5 Millionen RM ablehnte. Stattdessen befürwortete Finanzminister Krosigk eine verstärkte Heranziehung der Abiturienten im FAD. Schon im Januar 1933 war man sich über die Durchführung eines Werkhalbjahres auf freiwilliger Basis im Reichsarbeitsministerium einig. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde das Werkhalbjahr ab Sommer 1933 realisiert.

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  6. Zur Geschichte der Schlesischen Jungmannschaft vgl. Kapitel 6.2.

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  7. Nohl und Schelsky waren nicht die einzigen im Nachkriegsdeutschland, die am Gedanken des Jugendarbeitsdienstes festhielten. Hans Raupach interpretierte 1949 die Arbeitslager als Formen „genossenschaftlicher Selbsthilfe“, an die angeknüpft werden müsse. Aber: „In dieser Zeit der deutschen Selbstkritik, die maßvolle Grenzen überschreitend, oft bis zur Selbsterniedrigung geht und damit auch die Möglichkeit verschüttet, an echte Werte der jüngsten Vergangenheit anzuknüpfen, erschien es angebracht, Stimmen des Auslandes aufzurufen, daß Lebensformen der deutschen Jugend weiterwirken, deren Spuren im eigenen Volke vom Sturm des Zusammenbruchs verweht worden sind.“ (Raupach, 1949, S. 90) In erster Linie aber war es die rechtsextreme Subkultur der fünfziger Jahre, die den Gedanken des Arbeitsdienstes tradiert hat und in der sich ehemalige RAD-Führer organisierten — etwa in dem „Bund der Notgemeinschaft ehemaliger RAD-Angehöriger“. Auf parlamentarischer Ebene forderte am 9. 2. 1950 der rechtsextreme DRP-Abgeordnete Richter im Deutschen Bundestag die Einführung einer Arbeitsdienstpflicht. Am 21. 7. 1950 unterbreitete Erich Mende (FDP) ein detailliertes Programm zur Einführung eines „Jugendnotdienstes“ und eines „freiwilligen Landdienstes“. Auch die Jugendorganisation des CDU-Koalitionspartners DP forderte in ihrem Grundsatzprogramm die Einführung eines FAD. Im übrigen jedoch taucht die Arbeitsdienstproblematik in den Parteiprogrammen der Nachkriegsjahre nicht mehr auf. Offensichtlich wirkte hier die Diskreditierung des Systems der Jugendzwangsarbeit im Dritten Reich noch nachhaltig fort. Am konsequentesten wurde und wird der Arbeitsdienstgedanke nach 1945 in den politisch irrelevanten Traditionsgemeinschaften ehemaliger FAD- und RAD-Angehöriger gepflegt, die im „Bund der Notgemeinschaften ehemaliger berufsmäßiger Arbeitsdienstangehöriger und ihrer Hinterbliebenen (BNA) e. V.“ zusammengeschlossen sind. Zu den intern geführten Kontroversen zwischen RAD-Führern und Aktivisten der Arbeitslagerbewegung vgl. AdJb, Sammlung Auslandsarbeit, Land-und Arbeitsdienst (SALA), Brief (Ehrenthal an Kläbe v. 22. 1. 1973; zu den Umdeutungen Hierls nach 1945 vgl. Hierl an Croon: „Was war und was wollte der Reichsarbeitsdienst?“, BA, Nachlaß Hierl; Hierl, 1953; ders., 1954; ders. 1955.

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  8. Vgl. für viele der zeitgenössischen Untersuchungen Dehn, 1929 Staewen-Ordemann, 1933; literarisch eindrucksvoll die im Milieu der Heimerziehung und der „wilden Cliquen“ spielenden Romane Glaser, 1932; ders., 1953; Haffner, 1932; Ehrhardt, 1931.

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  9. Einen ersten knappen, aber instruktiven Einstieg in das Thema bieten Lessing/Liebel, 1980, S. 391 ff., wenngleich die Perspektive zu sehr auf die Arbeiten Peter Martin Lampels konzentriert ist.

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Anmerkungen Kapitel 4.1

  1. Schlicker hat in seiner Studie zahlreiche bislang unbekannte Aktenbestände des Reichsarbeitsministeriums für die Zeit von 1918 bis 1931 sowie andere Quellen nichtstaatlicher Provenienz, eingelagert im Deutschen Zentralarchiv Potsdam (DZA), bearbeitet, auf die an dieser Stelle mehrfach zurückgegriffen werden wird.

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  2. Denkschrift DZA I, RAM Nr. 2797 Bl. 185ff., zit. n. Schlicker, 1968, S. 22ff.)

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  3. Aus der Vielfalt der Arbeitsdienstpropaganda sei hier exemplarisch verwiesen auf Föllmer, 1920; Malachowski, 1922; Aumann, 1924; Mahraun, 1924 (vgl. Kap. 4.2.). Den umfassendsten Überblick über die Arbeitsdienstpropaganda vor Einführung des FAD liefert Schlicker, 1968, S. 18ff.

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  4. In bemerkenswert distanzierter und sachlicher Form rekonstruiert Rosenberger die Argumente der Dienstpflichtbefürworter und ihrer Kritiker in der Zeitschrift der Arbeitgeberverbände (Rosenberger, 1930, S. 462ff.), um mit der Befürchtung Letzterer zu enden: „Erst ein deutscher Diktator würde voraussichtlich imstande sein, ein so gigantisches Werk voll zu erfassen und durchzuführen.“

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Anmerkungen Kapitel 4.2

  1. Gestützt auf Freikorpsangehörige und mit Unterstützung der Reichswehrführung begann Schmude Siedlungsvorhaben als Fürsorge-Bemühung für ehemalige Reichswehrangehörige. Im Sommer 1920 sollen 11 Siedlungen bestanden haben, die von der „Arbeitsgemeinschaft Baden e. V.“ geleitet wurden. Deutlich stehen Schmudes Pläne im Kontext der allgemeinen Fürsorgebemühungen der Reichswehr für ehemalige Angehörige. (vgl. auch Freising, 1937, S. 10ff). Zu Schmudes Siedlungsgesellschaft „Neu-Deutschland“ vgl. Fuchs, 1957, S. 67 ff.

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  2. Programm der „Arbeitswehr“: BAR 77/139, S. 22; Wahlspruch der „Arbeitswehr. Verein für die Einführung der allgemeinen Arbeitsdienstpflicht“ (ab 1921 der „Wirtschaftsdienstpflicht“) lautete: „Der Spaten bringt uns die Rettung, nicht das Schwert.“

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  3. Aumann: Wirtschaftsdienstpflicht, in: BAR 77/189, S. 37ff.; den erziehungspolitischen Kontext der Aumannschen Pläne dokumentiert der erste Satz der Beitrittserklärung zur „Arbeitswehr“: „Ich bin davon überzeugt, daß die Erziehung unseres jungdeutschen Nachwuchses in Familie, Schule und Leben allein nicht genügt, um ihm über seine staatsbürgerlichen Pflichten in so weitem Umfange Aufklärung zu geben, daß er als stimmberechtigtes Mitglied der Volksgemeinschaft Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers genügend auszuüben wüßte.“ BAR 77/139, S. 28.

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  4. Stadtarchiv Berlin-Borsig-Archiv, zit. n. Schlicker, 1968, S. 26, Anm. 66.

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  5. AdJb — Sammlung Auslandsarbeit, Land-und Arbeitsdienst (SALA).

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  6. Frankfurter Zeitung v. 6. 4. 1923.

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  7. AdJb-SALA, Flugblatt „Die Arbeitsdienstpflicht“ v. 3. 1. 1924.

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  8. Zum DBfA allgemein vgl. BAR 36/1930 (Akten Deutscher Gemeindetag).

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  9. Alle Zitate aus: „Deutsche Monatsschrift für Arbeitsdienstpflicht“, Heft 1/1924.

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  10. ebda.

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  11. ebda.; eine Zusammenfassung der Diskussion liefert Kruse, 1924, S. 334 ff.

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  12. Schreiben des DBfA an den Deutschen Städtetag v. 1. B. 1924, BAR 36/1930.

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  13. abgedruckt in Deuerlein, 1962, S. 641ff.

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  14. So der jungdeutsche RT-Abgeordnete Prof. Prütz auf einer Jungdo-Kundgebung im November 1930 in Berlin (Der Jungdeutsche, Nr. 267 v. 14. 11. 1930).

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  15. Die Aktivitäten des Jungdo schlossen auch sozialpolitisches Engagement ein. So lag die Hauptaufgabe der jungdeutschen Frauenarbeit im Bereich sozialer Arbeit und Hilfstätigkeit: „in den,Geusenküchen`, deren größte in Kassel, Minden, Pirna und Oldenburg arbeiteten, in den Speisungen, Sachwertsammlungen, Holzeinschlägen für Bedürftige, Hilfsaktionen bei Unglücksfällen und Wetterkatastrophen.“ (Hornung, 1958, S. 110)

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  16. Hille (1933, S. 86) spricht dagegen von „800000 Menschen“.

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  17. Die NS-Geschichtsschreibung hat die an sich unbedeutende Denkschrift, die von Seeckt selbst nicht zur Kenntnis genommen wurde, zum Ausgangspunkt ihrer Darstellungen genommen (z. B. Hase, 1940; Erb, 1934; Gulkowski-Teichmann, 1937; Decker, 1935, S. 19; Petersen, 1938, S. 12). Differenzierter dagegen die historische Skizze von Hauenstein (1934), aber auch Theobald (1935, S. 11ff.); Tsay (1940, S. 9ff.); Flake (1935, S. 1ff.) und Iden (1936, S. 7ff). Schulz verfolgt in seiner 1925 bei Max Sering und Eduard Spranger eingereichten Dissertation die Idee der Arbeitsdienstpflicht bis zu Morus und Campanella zurück (Schulz, 1925, S. 10ff).

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  18. Hierl, K.: Was war und was wollte der RAD? Text der öffentlichen Anhörung vor der Spruchkammer Ludwigshafen am 15. 8. 49; BA, Nachlaß Hierl; in diesem vom Druck der Distanzierung von den Gewaltverbrechen des Nationalsozialismus diktierten Text versteift Hierl sich darauf, der RAD hätte „ausgesprochen demokratische Züge“ gehabt. Seiner Grundidee nach, nämlich in erzieherischer Absicht die Klassenschranken zu überwinden und „freie Bahn dem Tüchtigen“ zu ermöglichen, sei er Bestandteil der Idee der „sozialen Demokratie“. „Der Geist, in dem der Reichsarbeitsdienst geführt wurde, der im Reichsarbeitsdienst gepflegt wurde, war alles Andere als der Geist einer Gewaltherrschaft. Einem solchen Geist wurde im Reichsarbeitsdienst nicht Vorschub geleistet, sondern entgegengewirkt.“ Auch an anderer Stelle (1953; 1955) unterschlug Hierl die wehrpolitischen Aspekte des RAD zugunsten seiner „erzieherischen“ Intentionen.

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  19. Mit Schreiben vom 5. 10. 1933 ernannte der Reichsarbeitsminister Stellrecht zum Arbeitsgauführer (BAR 77/77). Ab 1934 war Stellrecht tätig als „Beauftragter des Reichsjugendführers des Deutschen Reiches zur Jugendertüchtigung“. Charakteristisch für das NS-Erziehungsverständnis konnte Stellrecht 1944 schreiben, er habe „neun Jahre in Arbeitsdienst und Hitler-Jugend maßgebend in der nationalsozialistischen Erziehungsarbeit“ gestanden (Stell-recht, 1944, S. 5).

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  20. Vgl. hierzu Stellrecht, 1933, S. 12ff.; S. 93ff.; zu den technischen und organisatorischen Planungen S. 75ff., S. 116ff.

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  21. Vorsitzender des Vereins war der spätere Generalarbeitsführer des Arbeitsgaues VI Major a. D. Schroeder. Die Dachorganisation der diversen „Vereine zur Umschulung“ nannte sich 1932 „Reichsverband Deutscher Arbeitsdienstvereine“ und nahm durch Schroeder als Gast und Beobachter an den Sitzungen der am 6. 1. 1933 in Berlin gegründeten „Reichsarbeitsgemeinschaft der Dienstträgerverbände“, ein Zusammenschluß der wichtigsten FAD-Dienstträger, teil.

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  22. Auch in dieser primär propagandistischen Schrift äußert Stellrecht sich detailliert zu erziehungspolitischen Fragestellungen des Arbeitsdienstes. Danach bleibt wichtiges Erziehungsziel eine umfassende „kämpferische Haltung“, die im Gemeinschaftserlebnis des Lagers und der Arbeit ihre Wurzeln hat. Wenn dabei die Erziehung zum „neuen Menschen“, der Abbau der „stark liberal und rationalistisch eingestellten Schule und Hochschule“, die Annäherung junger Menschen „der verschiedensten Stände in der inneren Haltung“ an Volksgemeinschaft und „deutschen Boden“, betont werden, so bewegt sich Stellrecht, wenn er zudem das „preußisch-deutsche Lebensgefühl“ beschwört, völlig im Rahmen des erziehungspolitischen Feldes des Dritten Reiches (vgl. Scholtz, 1985). Aus nationalsozialistischer Sicht vgl. Decker, 1937; Kallsperger, 1939; Hische, 1935; Petersen, 1938. In komprimierter Form finden sich die nationalsozialistischen Erziehungsziele und -bereiche für den RAD bei Scheibe, 1942, S. 17 ff. Vgl. auch Zeitschrift für Politik H 12/1934.

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  23. Eng verwandt mit Schöpkes „Landwerk“ war auch die sog. „Ostmärkische Landarbeiter-und Siedlerschule“ bei Frankfurt/O. Hier wurden Erwerbs-und Berufslose zur Landwirtschaftlichen Arbeit umgeschult und anschließend als Saisonarbeiter vermittelt. Nach Schlicker (1968, S. 103) wurde die Schule finanziell von der „Artamanen-Förderergesellschaft“ und dem „Reichsverband der deutschen land-und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände“ zeitweise unterstützt. Ihr eigentlicher Initiator war der ehemalige Offizier und Kapp-Putschist Martin Eisenbeck, Mitglied des Stahlhelm und seit Mai 1931 der NSDAP und der SA. Im Dritten Reich wurde Eisenbeck als Arbeitsgauführer Ostpreußen einer der wichtigsten Mitarbeiter Hierls. Auf seine Initiative geht die Sammlung „FAD/RAD stpreußen“ im Bundesarchiv Koblenz (ZSg 145) zurück. Vgl. im besonderen den Aktennachlaß Eisenbecks, hrg. v. Arbeitsführer Kurt Soyka 1935–45, BA ZSg 145/8.

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  24. Die Verbindung von Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Siedlung und imperialistischer Kolonialpolitik knüpfte im Zusammenhang mit seinem Plan der Entindustrialisierung auch der ehemalige kaiserliche Kolonialbeamter Rudolf Böhmer, den Hans Grimm in „Volk ohne Raum“ als „seinen Bezirksamtmann“ von der Lüderitz-Bucht beschrieben hat. Sein seit 1928 in mehreren Auflagen erschienenes Buch „Das Erbe der Enterbten“ fand in der gesamten rechten Publizistik eine fast überschwengliche Resonanz. Entstädterung, Entindustrialisierung, Eroberung neuer Kolonien, Aufstellung eines Arbeitsheeres waren die zentralen Schlagworte seines aggressiv imperialistischen Programmes, das ihn ab 1931 zum beliebten Bezugsautor der reaktionären Arbeitsdienstpropaganda werden ließ. Böhmers wie auch Schöpkes Buch erschienen im Verlag des alldeutschen Verlegers und Stahlhelm-Mitglieds J. F. Lehmann (München). Aus konservativer Sicht kritisch mit dem „gutgemeinten Dilettantismus“ (S. 44) der Arbeitsdienstpflicht-Befürworter setzt sich der ehemalige Senatspräsident Gottfried Flügge (1929) auseinander. Aus erziehungspolitischer Perspektive prüft er die Argumente jener, die die Arbeitsdienstpflicht als Ersatz für die Wehrpflicht forderten und kommt auch zur Enttäuschung des Herausgebers der Schrift, dem NSDAP-Funktionär Dr. Werner Best, zu dem Schluß: „Jene herbe und harte Staatsgesinnung, die die Erziehung durch die Wehrmacht krönte, ist durch die Arbeitsdienstpflicht nicht zu erreichen. Es gibt keine körperliche Arbeit, die ihrer Art nach geeignet wäre, in diesem Stücke auch nur etwas ähnliches zu erziehen, wie es der Wehrpflicht möglich gewesen ist.“ (Flügge, 1929, S. 22) So kommt er mit Bedauern zu einer „völligen Ablehnung der Arbeitsdienstpflicht“ (S. 47) und plädiert stattdessen unter Hinweis auf die Aktivitäten der Artamanen und des Landwerks für einen freiwilligen Arbeitsdienst und „die Wiedereinführung der Wehrpflicht als ein heiliges Recht Deutschlands“ (ebda.).

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  25. Auf die eher skurilen Organisationen, die sich am Rande der Arbeitsdienstdiskussion plaziert hatten, sei hier nicht näher eingegangen. Zu ihnen zählen z. B. der am 10. 10. 1931 in Berlin von dem Volkswirt Dr. Paul Fischer gegründeten „Deutscher Arbeitsbund. Schutzverband gegen Arbeitslosigkeit und Verarmung“, der den „Tag voller Freiheit“ in der Abschaffung des Geldsystems kommen sah. (BAR 36/1936) Für die Schaffung geschlossener Wirtschaftsräume und die Einführung bargeldloser Zirkulation durch Einführung von „Buchgeld“ trat auch der am 30. 3. 1931 in München von dem arbeitslosen Architekten Lorenz Mesch gegründete Verein „Zukunft — Verein zur Hebung des Arbeitswertes e. V.“ ein. Seine Agitation führte kurzzeitig in Münchner Bankkreisen zu Irritationen und Anfragen an staatliche Stellen (vgl. BAR 36/1932). Ähnlich phantastisch war der Finanzierungsvorschlag eines Arbeitsdienstjahres, den der Aufsichtsratsvorsitzende der Mannheimer Hansabank, Carl Ben-sel (1930) vorlegte und als „Programm zur nationalen Sammlung“ preisen ließ. Bensels Grundidee war, die Arbeitsdienstpflicht mit einer allgemeinen Berufsarbeitsschule zu verknüpfen, die sich ihre Werkstätten selbst schafft.

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  26. Vgl. die verschiedenen Eingaben Faupels an Papen, BA R 43I, Bd. 2086.

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  27. Über den ersten Vorsitzenden existieren unterschiedliche, quellenmäßig nicht entscheidbare Angaben: Gereke wird von Köhler (1967, S. 159f.), Hans Wendt dagegen von Hase (1940) genannt. Belegbar ist dagegen Gerekes Mitgliedschaft im Ehrenpräsidium des Bundes; Angaben zur Führungsschicht „Der Arbeitsdienst“ 1. Jg. 1931, S. 17 sowie Schlicker, 1968, S. 262ff.. Stellvertreter Schmeidler wurde 1933 Leiter des Verwaltungs-und Wirtschaftsamtes in der Reichsleitung des Arbeitsdienstes.

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  28. Lübbert (1883–1963) war ab 1910 Syndikus im Diamantenbergbau Südwestafrikas und Vorsitzender der Lüderlitzer Minenkammer; ab 1926 war L. Generaldirektor der größten deutschen Privatbahngesellschaft, der „AG für Verkehrswesen“ und Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten. Zeitweise gehörte er dem Bundesvorstand des Stahlhelm an. (Zu seiner dortigen Rolle vgl. Berghahn, 1966, S. 164, 226 und 240.) Nach Schlicker (1968, S. 264, Anm. 133) war L. auch als Berater Röhms tätig und wurde deshalb am 30. 6. 1934 kurzzeitig verhaftet.

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  29. Heinz Oskar Hauenstein leitete kurzfristig zusammen mit Hans Raupach die im September 1932 gegründete „Mittelstelle für Arbeitsdienst in Volkslagern“ (Berlin), ohne aktiv in deren Geschäfte einzugreifen. Die Gründung der Mittelstelle ging auf eine Initiative des Deutschen Studentenwerk (Dresden) und dessen Vorstandsmitglied Dr. Sikorski zurück, das die Mittelstelle auch finanzierte. In einer Mitteilung Hans Raupachs vom Juli 1986 heißt es dazu: „Über die Motive HH (Heinz Hauenstein, PD.) in die MSt (Mittelstelle, P. D.) einzuführen hatte ich mit Dr. S. nicht gesprochen. HH war mit seinem,Schlageterbund` Träger von Diensten im offiziellen FAD an verschiedenen Stellen des Reiches. Ich nehme an (nachträglich), daß Vertreter von Industrieverbänden, die ihn seit dem Ruhrkampf finanziell unterstützten, beim StW (Studentenwerk, P. D.) für seine Einbeziehung plädiert hatten.“ Nach Mitteilung von H. Neumann (ABk) schied HH schon nach wenigen Tagen aus. Raupach wurde in der Mittelseite durch die beiden SJ-Mitglieder Rudolf Brée und Otto Matschoss unterstützt. (Brief Neumann v 9 6 1986)

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  30. Zwei Aufsätze zur Arbeitsdienstpflicht erschienen schon 1920 (Nr. 20) und 1922 (Nr. 7) in der Bundeszeitung ohne größere Resonanz.

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  31. DZA I, Potsdam, Stahlhelm, Nr. 320, Bl. 17f., zit. n. Schlicker, 1968, S. 144.

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  32. Heinz (1933, S. 70) spricht dagegen von ca. 350 Lagern mit 15000 Teilnehmern. Schon unmittelbar nach der Einführung des FAD war der Stahlhelm im Herbst 1931 unter den Wehrverbänden führender Dienstträger: Stahlhelm (7), Jungdo (5), NSDAP (1), Reichsbanner (1) (Syrup, 1931, Sp. 1627).

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  33. Hier sind unmittelbare Einflüsse der Volkslagerpädagogik um Eugen Rosenstock und die Schlesische Jungmannschaft feststellbar. Denn Mitglieder des Jungstahlhelm hatten schon an den Lagern in Löwenberg zwischen 1928 und 1930 teilgenommen (Heinz, 1933, S. 33ff.). Dort waren die „Lebensberichte“ ein entscheidendes Bildungselement gewesen (vgl. Kap. 6.3.). Zu den Erfahrungen von Jungstahlhelmern in sog. „Volkslagern“ vgl. auch Heinz, 1933, S. 31ff.).

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  34. Das Buch erschien in der Schriftenreihe der im Kohlhammer-Verlag erscheinenden Monatszeitschrift „Arbeit und Gemeinschaft“. Sie wurde vom Nürnberger Stadtrat Dr. Fischer herausgegeben und befaßte sich mit Fragen des Arbeitsdienstes, der Arbeitsbeschaffung und der Arbeitsmarktpolitik.

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  35. Zu diesen Methoden zählten u. a. die Einführung der Zeitkarte, ein individuelles Arbeitskontrollbuch, Veröffentlichung der Leistungssteigerung in den Werkstätten, aber auch Betriebssport sowie Angebote des außerdienstlichen „Gemeinschaftslebens“ zur Stärkung des „Werksfamilien-Bewußtseins.“

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  36. Ludwig Preller charakterisiert in seinem Standardwerk zur Sozialpolitik in der Weimarer Republik die Arbeit des DINTA u. a. mit dem Hinweis, „die betriebliche Atmosphäre sollte vom Klassenkampf,entgiftet` und zwischen Betrieb und Arbeiter eine Vertrauensbasis geschaffen werden, für die auch Werkszeitungen, Wohlfahrtseinrichtungen, Hausfrauenschulen u. a. warben. Das Institut arbeitete mit einer Forschungsstelle für industrielle Schwerarbeit (Prof. Poppelreuter) zusammen und bildete zur Durchführung seiner Aufgaben,Einsatz-und Bereitschaftsingenieure aus. Mit der organisierten Arbeiterschaft kam das Dinta naturgemäß schon bald in Konflikt, da seine vom betrieblichen Blickfeld orientierte Arbeiterpolitik im (wenn auch nie ausgesprochenen) Gegensatz zur kollektivwirtschaftlichen Einstellung der Gewerkschaften stand. Hiergegen wandten sich besonders die Freien Gewerkschaften aufs schärfste, wenn sie auch mit manchen Zielen der Förderung der Jungarbeiter übereinstimmten. Die Wendung Dr. Arnolds zur DAF sofort nach deren Entstehung bestätigte später die Befürchtungen der Gewerkschaften, daß die Industrie mit dem Dinta höchst eigennützige Ziele verfolgt hatte.“ (Preller, 1949, S. 132) Innerhalb der DAF übernahm Arnold das „Amt für Berufserziehung und Betriebsführung der Deutschen Arbeitsfront“. Ihm unterstand auch die 1936 unter dem Soziologen Heinz Marr an der Universität Frankfurt gegründete „Gesellschaft für Sozialwissenschaft e. V.“, die programmatisch auf empirische Regionalforschung ausgerichtet war. Zum DINTA vgl. auch Hinrichs, 1981.

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  37. Einzige Ausnahme bildete hier die bemerkenswerte Dissertation, die Kurt Joachim Fischer 1934 bei Arnold Bergsträsser einreichte. Sie hebt sich deutlich „in übertrieben wissenschaftlicher Objektivität“ (S. 6) von den nationalsozialistischen Deutungen des FAD ab, u. a. Mit der doppeldeutigen Begründung: „Die Aufgabe dieser Arbeit schließt mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, am 30. Januar 1933. Die Arbeit will keine Kritik sein. Sie ist unangebracht, weil es der Bericht über Versuche ist. Kritik ergibt sich allein aus dem Ende dieses Arbeitsdienstes und dem Siege des Gedankens der nationalsozialistischen Arbeitsdienstpflicht.“ (Fischer, K., 1936, S. 11)

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Anmerkungen Kapitel 4.3

  1. Für die Frühphase der Weimarer Republik vgl. Verhandlungen der Nationalversammlung, I. Wahlperiode 1919, Sachregister „Arbeitspflicht, Arbeitszwang“, S. 5744f..

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  2. Verhandlungen der Nationalversammlung, I. Wahlperiode 1919, 65.. Sitzung, S. 1876ff..

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  3. Verhandlungen des Reichstags, I. Wahlperiode 1920, 14. Sitzung vom 30. 7. 1920, S. 428 ff..

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  4. ebda.

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  5. ebda.

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  6. ebda.

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  7. Innerhalb der Zentrum-DDP-DVP-Koalitionsregierung Fehrenbach war besonders in der Zentrum-Fraktion der Plan einer Arbeitsdienstpflicht nicht durchsetzbar. Darauf spielte Schücking an, als er seinen Antrag im Oktober 1920 zurückzog. „Es freut mich, daß dieser Gedanke hier bei großen Parteien des Hauses Anklang gefunden hat. Da aber einige der Parteien, namentlich solche der Koalition, sich heute trotz grundsätzlicher Bedenken in dieser Frage nicht festlegen wollen, so genügt es mir, die Anregung gegeben zu haben, und ich ziehe den Antrag auf die Resolution zurück.“ (Verhandlungen des Reichstags, I. Wahlperiode 1920, 22. Sitzung vom 27. 10. 1920.

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  8. ebda. Zur positiven Haltung von Erzberger und Rathenau in der Arbeitsdienstfrage vgl. Dudek, 1985, S. 265.

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  9. Der Jungdeutsche, Nr. 47 v. 25. 2. 1927

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  10. Verhandlungen des Reichstags, Anlagen, Drucksache Nr. 2083, I. Wahlperiode 1924. Neben den erwähnten Ministern Scholz und Wirth, neben Erzberger und Rathenau sprach sich auch der Außenminister des Fehrenbach-Kabinetts Simons (parteilos) für die Arbeitsdienstpflicht aus (Levermann, 1928, S. 55f.).

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  11. Verhandlungen des Reichstags, Anlagen, Drucksache Nr. 1480, III. Wahlperiode 1926; als Antragsteller zeichneten u. a. Stöhr, Dr. Best, Feder, Dr. Frick, Ludendorff, v. Graefe, Strasser, Graf Reventlow.

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  12. Verhandlungen des Reichstags, Anlagen, Drucksache Nr. 468, IV. Wahlperiode 1928.

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  13. Der von „Drewitz, Feidel, Holzamer, Sachsenberg und Genossen“ vom 18. 10. 1930 gezeichnete Entwurf greift auf Argumentationen von Schöpke, Wilhelm u. a. zurück; Verhandlungen des Reichstags, Anlagen, Drucksache Nr. 144, V. Wahlperiode, 1930.

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  14. Verhandlungen des Reichstages, Anlagen, Drucksache Nr. 445, V. Wahlperiode 1930.

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Anmerkungen Kapitel 4.4

  1. Metallarbeiter-Jugend, 1924, S. 225

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  2. Metallarbeiter-Jugend, 1924, S. 172

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  3. Metallarbeiter-Jugend, 1924, S. 97

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  4. Metallarbeiter-Jugend, 1926, S. 255

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  5. Vgl. hier die „Aufklärungsbroschüre“ des KJD (1924)

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  6. Zur politischen Ideengeschichte des Arbeitsdienstgedankens unter den analytischen Kategorien „Individualismus“ und „Universalismus“ und bezogen auf kapitalistische und sozialistische Gesellschaften vgl. die an der Handelshochschule Mannheim eingereichte Dissertation von Schiettinger (1932).

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  7. Die Rote Fahne, Nr. 83 v. 31. 7. 1924. „Die Arbeitsdienstpflicht wird nach der Eroberung der Diktatur des Proletariats von der Arbeiterklasse verwirklicht werden.“ (Die Rote Fahne v. 25. 9. 1920)

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  8. Einladungsplakat, BAR 36/1930; zur Veranstaltung vgl. den Bericht in: Vorwärts, Nr. 260 v. 4. 7. 1924.

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  9. Neue Erziehung, H 7/1924 mit weiteren Überlegungen zur Arbeitsdienstpflicht. Zur „Gemeinschafts-und Arbeitserziehung“ bekannte sich auch Oestreich, doch hat sein Konzept der Produktionsschule mit seinen volkskulturellen Implikationen und der Unterscheidung zwischen „kapitalistischer Produktion“ und „pädagogischer Produktion“ mit semantisch ähnlichen Zielentwürfen des Arbeitsdienstes nichts zu tun (vgl. Reintges, 1975, S. 37ff.).

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  10. Resolution des Politbüros des ZK der KPD vom 4. 6. 1930, in: Die Rote Fahne v. 15. 6. 1930.

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  11. Die Junge Garde Nr. 1/1930

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  12. Alle Zitate aus: „Aufruf an die werktätige Jugend Deutschlands zum Kampf gegen die Militarisierung und Faschisierung durch die Arbeitsdienstpflicht“, in: Die Rote Fahne vom 17. 1. 1931.

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  13. „Arbeitsbeschaffungsforderungen des KJVD, in: Die Junge Garde vom 14. 6. 1931.

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  14. ebda.; dort auch das für den KJVD typische Agitationsmuster: Aufruf zur Schaffung von „Kampfausschüssen und Kampfkolonnen gegen Arbeitsdienstpflicht und Zwangsarbeit“… „unter der Führung der Jungkommunisten“ und als Alternative: „das leuchtende Beispiel der Sowjetunion, wo die Jugend keine Arbeitslosigkeit und keinen Lohnabbau kennt, wo keine Zwangsarbeit und Unterdrückung herrscht.“

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  15. „Über die Bedeutung und Lehren des 6. Reichsjugendtages“, in: Die Jugendinternationale, Heft 3/1931.

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  16. Jugend-Führer, Mitteilungen für die Leiter der Jugend-Abteilungen in den Gewerkschaften, hrg. v. Vorstand des ADGB, Februar 1931, S. 9–11.

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  17. Die Gilde „Soziale Arbeit“ war ein Zusammenschluß von haupt-und ehrenamtlich in der sozialen Arbeit tätigen Frauen und Männern, die aus der Jugendbewegung stammten oder ihr nahestanden. Geschäftsführer war der Berliner Jugendpfleger Justus Ehrhardt. Bekannte Mitglieder der Gilde waren u. a. Curt Bondy, Helmut Tormin, August Verleger, Karl Wilker, Werner Kindt, Walter Herrmann, August Oswalt; vgl. auch Bondy, 1930 sowie Fünfzig Jahre (1975).

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  18. Rundbrief der Gilde „Soziale Arbeit“ Nr. 20/1931, S. 144.

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  19. Zum Phänomen der „wilden Cliquen“ aus zeitgenössischer sozialpädagogischer Sicht: Voß/ Schön, 1930; Ehrhardt, 1930; Fournier, 1931. Neuerdings Lessing/Liebel, 1981, Peukert, 1984.

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Anmerkungen Kapitel 5.1

  1. Zu der Gattung von Jugendforschung, die eine stark normative Problemwahrnehmung mit pädagogisch-moralischen Lösungsmustern verband zählen z. B. die Arbeiten von Heinrich Kautz (1926; 1929) und Günter Dehn (1929). Dagegen kommen in den Arbeiten von Dinse (1932) und Krolzig (1930) betroffene Jugendliche zur Selbstdarstellung ihrer Lebenssituation in der Großstadt.

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  2. Zur kritischen Würdigung des RJWG vgl. Hasenclever, 1978, S. 73 ff. Mit der gesetzlichen Einführung der öffentlichen Jugendhilfe kommt es zu einem Professionalisierungsschub in der Ausbildung von Sozialarbeitern.

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  3. Zur Vorgeschichte und Struktur des AVAVG vgl. Preller, 1949, S. 363 ff.

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  4. Über Erwerbslosenfreizeiten und Bildungsarbeit „an Erwerbslosen“ mit Beispielen aus der Praxis der Pflichtarbeit berichtet aus der Sicht der Volksbildungsbewegung Keiser, 1928, S. 174ff.

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  5. Die nahe Verwandtschaft der Idee der Notstandsarbeiten zum FAD ergibt sich schon aus der Tatsache, daß die Verordnung zum FAD als neuer § 139a in das AVAVG integriert wurde. (Vgl. Kap. 7.1.). Neben den Notstands-und Pflichtarbeiten konnten Jugendliche nach §92 AVAVG zur Fortbildung oder Umschulung verpflichtet werden. Eine Teilnahmeverweigerung zog einen vierwöchigen Unterstützungsentzug nach sich. (vgl. Herrnstadt, 1927, S. 12ff.)

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  6. Dagegen deutet aus pädagogischer Sicht Heiß (1929) den jugendlichen Radikalismus als Folge eines Generationskonfliktes, bedingt durch einen „besonders leidenschaftlichen und mit Reizbarkeit geladenen Gesamtzustand der Seele.“ (S. 382)

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  7. Die folgenden Bemerkungen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind wie bei allen anderen Arbeiten mit der methodischen Hypothek belastet, daß die Arbeitslosenstatistiken nicht das Ausmaß der verdeckten bzw. unsichtbaren Arbeitslosigkeit erfassen. Nicht alle Erwerbslosen waren gemeldet, nicht jeder Erwerbslose war ohne Erwerb durch Gelegenheitsarbeiten; Kurzarbeit brachte oft kaum mehr als die Unterstützungssätze. Nach Schätzungen des ADGB betrug das Heer der unsichtbar Arbeitslosen 1932 800000 bis 1 Million, das Institut für Konjunkturforschung schätzte die Zahl sogar auf ca. 2 Millionen, andere Schätzungen sprechen von 2,4 Millionen (Spliedt, 1932, S. 770). Die Reichsanstalt rechnete mit 10–15% unsichtbar Arbeitslosen. Es dürften hauptsächlich Frauen und Jugendliche gewesen sein, die im Verlauf der Krise nicht mehr vom Arbeitsamt erfaßt wurden und den Sockel der unsichtbaren Arbeitslosigkeit bildeten.

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  8. Die folgenden Daten sind entnommen Blaich, 1985; vgl. auch den Überblick zum gegenwärtigen Forschungsstand: dort S. 143 ff.

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  9. Vgl. auch die Altersschichtung der 14–23jährigen bei Kutzner, 1932, S. 53f.

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  10. Den Organisierungsgrad der Jugendlichen unter 21 Jahren vom 31. 3. 1926 gibt Meves (1929, S. 157) wieder. Vgl. auch die von unseren Daten geringfügig abweichenden Angaben bei Paetel, 1963, S. 63.

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  11. Die Prozentwerte geben den Anteil der Jugendarbeitslosigkeit an der Gesamtarbeitslosigkeit in diesem Bezirk an.

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  12. Seitens des ADGB kritisierte deren Jugendsekretär Walter Maschke die Umlenkung auf bildungspolitische und sozialpädagogische Betreuungsmaßnahmen, da sie nicht die Notwendigkeit mindern, den Jugendlichen „durch Arbeitsbeschaffung und Freimachung von Arbeitsplätzen den Zugang zu normaler Erwerbsarbeit zu ermöglichen.“ (Maschke, 1932, S. 251)

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Anmerkungen Kapitel 5.2

  1. Einen Überblick über das Engagement der Inneren Mission bei der Betreuung erwerbsloser Jugendlicher bieten die Berichte von Bertha Finck (1931), der Referentin für Wohlfahrtsund Jugenddienst im Zentral-Ausschuß der Inneren Mission.

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  2. Richtlinien zur Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose v. 17. 9. 1930, §1; Nachdruck: Finck, 1931, S. 82ff..

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  3. Vgl. hierzu die Lagerordnung für die verschiedenen Erwerbslosenlager der ev.-sozialen Schule v. 1. 3. 1932, BAR 77/1934.

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  4. Entsprechend kritisierte aus Sicht der Berufspädagogik Paul Ziertmann, den zahlreichen Maßnahmen fehle es an „Einheitlichkeit und Zielstrebigkeit“ und forderte die Konzentration der beruflichen Bildungsmaßnahmen in der öffentlichen Berufsschule. (Ziertmann, 1931 b, S. 98)

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  5. Vgl. hierzu den Erfahrungsbericht von Ullrich, der 1929/30 vier Erwerbslosenfreizeiten der Volkshochschulen Sachsen, Dresden und Zwickau in Verbindung mit den örtlichen Arbeitsämtern leitete. (Ullrich, 1930, S. 115ff.)

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  6. In ähnlicher Weise beschrieb Kurt J. Fischer schon 1934 den Verhaltenstypus proletarischer Jugendlicher: „Die deutschen Landstraßen waren von Wandernden überfüllt — man schätzte sie im Frühjahr 1932 auf 11/2 Millionen, davon mindestens eine Million Jugendlicher —; die Kriminalität nahm zu, — durch sie wuchs die moralische Haltlosigkeit… Bei den Jugendlichen selbst suchte sich eine gewisse Unbekümmertheit den Ausweg, der in Gleichgültigkeit mündete, wenn er nicht zu den eben angezeigten Schäden führte. Diese Gleichgültigkeit bezog sich vor allem auf die eigene Zukunft, in der Gegenwart bezog sie sich auf den Staat, wenn sie sich nicht in den politischen Organisationen gesammelt hatten.“ (Fischer, K., 1934, S. 61f.)

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  7. Von der Praxis der Jugendämter, jugendliche Straftäter in FAD-Lager zu schicken, berichtet auch Abel (1935, S. 32)

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  8. Die in den Jahren 1932 bis 1934 verfaßte „jugendkundliche Untersuchung über Grundlagen und Grenzen sozialpädagogischer Betreuung der arbeitslosen Jugend“ unterscheidet sich methodisch wie theoretisch erheblich von vergleichbaren Arbeiten nationalsozialistischen Zuschnitts. Abels Studie zu den psychischen und sozialen Auswirkungen der Jugendarbeitslosigkeit basiert auf der Beziehungssoziologie Leopold von Wieses und der Jugendpsychologie Eduard Sprangers und verarbeitet eine Fülle von Materialien, die im Sinne der Feldforschung gewonnen wurde. So hospitierte er mehrere Monate in einem Erwerbslosenkursus (15 Teilnehmer) und arbeitete insgesamt 11 Wochen in zwei FAD-Lagern als einfacher Arbeitsdienstwilliger. Während dieser Zeit fertigte er zahlreiche Beobachtungsnotizen und schloß seine Feldforschung jeweils mit einer Fragebogenaktion ab. Diese Feldforschung diente ihm zur „Schaffung einer Verstehensgrundlage“ ebenso wie seine Beobachtungen in Wärmehallen, Spielsalons, die Verarbeitung des Tagesbuchs eines Jugendlichen, mit dem er in einem FAD-Lager zusammenlebte, Aufsätze von Jugendlichen zum Thema „Ich bin arbeitslos“ und das Heranziehen anderer zeitgenössischer jugendlicher Studien.

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Anmerkungen Kapitel 6.1

  1. Bundesmitteilungen — Rundbriefe der Bundesleitung des Alt-Wandervogel Deutsche Jungenschaft, Nr. 4, Dez. 1924, S. 20 In dem von den 20 Bünden veröffentlichten „Aufruf“ hieß es: „Inland und Ausland rufen zu Unterstützungswerken für die deutsche Jugend auf. Nur wir, die Bünde der deutschen Jugendbewegung, verzichten bisher auf ein gemeinsames Handeln, obwohl Hunger und Erwerbslosigkeit bis tief in die Reihen unserer Mitglieder eingedrungen sind. Und doch sind wir selber mitschuldig an denen unter uns, die hungern und frieren, weil wir es versäumen, gemeinsam uns für sie einzusetzen und ihr Lebensrecht dem Staate und der Wirtschaft gegenüber zu vertreten. Darum rufen wir Euch, getrieben von unserer Verantwortung und Verpflichtung unserm Geschlechte gegenüber dazu auf, mit uns für ein staatliches Arbeitspflichtgesetz für die deutsche Jugend einzutreten… Jeder junge Deutsche im Alter von 18 bis 25 Jahren soll in Zukunft verpflichtet sein, ein Jahr im Kreise seiner gleichaltrigen Kameraden gemeinnützige Arbeit für das Volksganze zu leisten.“ (Original in: AdJb-Sammlung „Auslandsarbeit, Land-und Arbeitsdienst“, im folgenden abgekürzt [AdJb-SALA])

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  2. Es folgen Vorschläge für Themen und Referenten; Quelle: s. Anm. 1

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  3. Erwähnt werden soll an dieser Stelle, daß Adolf Reichwein als Mitglied der Akademischen Freischar Marburg schon 1921 zusammen mit Studenten und Jungarbeitern in Bodenrod (Taunus) ein Lager durchführte, das bei gemeinsamer Arbeit dem gegenseitigen Kennenlernen über die sozialen Schranken hinweg dienen sollte. Vgl. Henderson, 1958, S. 49f.

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  4. Der Wandervogel-Zeitschrift des Bundes für Jugendwanderungen (Alt-Wandervogel), Heft 4–6/1923, S. 36)

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  5. Reinhold Schairer (Jg. 1889) war Mitglied im Alt-Wandervogel und bis 1933 Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerkes. 1932 publizierte er ein viel beachtetes Buch über „Die akademische Berufsnot“.

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  6. Zum Gesundheitszustand der Studentenschaft, untersucht am Beispiel der TBC-Fälle, vgl. Kater, 1975 a, S. 52 ff.

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  7. Vgl. Merkblatt der Studentenhilfe Frankfurt v. 14. 7. 1924; BAR 129/111

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  8. III. Bericht Schlesische Jungmannschaft v. 1. 10. 1925, S. 14f.; ABk

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  9. Eine ähnliche Position vertrat auf der Seite der Theorieproduzenten Rosenstock; vgl. Kap. 6.3.

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  10. III. Bericht…, a.a.O., S. 15; vgl. auch Götsch, 1927.

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  11. a.a.O., S. 16

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  12. a.a.O., S. 17

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  13. Vgl. auch den Bericht über das Lager in Dassel von Georg Götsch (1926, S. 99–113); Einladung Buskes v. 27. 3. 1926 mit Hinweisen auf die Finanzierung des Lagers durch die Arbeitsleistung der Teilnehmer, in: AdJb, A 2–21/1; zur Planung des Lagers den 4-seitigen Plan von Georg Götsch v. 23. 1. 1926 (ebda.). Das Papier spricht zwei zentrale Probleme der damaligen bündischen Studentenschaft an: die Generationsfrage und das Problem der Berufsfindung. Die Arbeitslager dienten zur „nötige(n) geistige(n) Grundlage“ für die dem Jungenschaftsalter entwachsenen Jungmannschaften und die Vorträge während des Lagers hätten die Funktion, den „Blick auf Berufsziele und männliche Wirklichkeit“ zu lenken.

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  14. III. Bericht…, a.a.O.; S. 17

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  15. Nicht frei von Selbstüberschätzung waren in diesem Punkte die Analysen der Aktivisten der SJ. Noch 1949 schrieb Raupach: „An der Schwelle des Jahres 1933 ergab sich folgendes Bild: Innerhalb der schier unübersehbaren Vielfalt der Arbeitsdienste bildeten die Arbeitslager der Jugendbewegung den Vortrupp, der vor allem über die Wahrung der ursprünglichen Ziele der Selbsterziehung und Selbstverwaltung wachte und gleichzeitig den Weg in ein soziales Neuland nach dem Arbeitsdienst vorfühlte. Über die eigentlich bündischen Lager hinaus setzten sich wesensverwandte Kräfte in den Arbeitsdienstorganisationen der Gewerkschaften, der großen konfessionellen Verbände und auch der vormilitärischen Verbände durch, die sich in einer Front der autonomen Bewegung gegenüber den Tendenzen der verbandsmäßigen und militaristischen Erstarrung befanden.“ (Raupach, 1949, S. 93) Eine solche Interpretation hatte mit der Realität des FAD nur bedingt etwas zu tun. Denn die Vertreter des Volkslageransatzes befanden sich in einer deutlichen Minderheitenposition und die „Front der autonomen Bewegung“ fiel mit der Verordnung vom 28. 4. 1933 sang-und klanglos in sich zusammen. Denn mit ihr wurde dem Stahlhelm und der NSDAP das Monopol der Trägerschaft im Arbeitsdienst übertragen. (vgl. BAR 77/77) Aus nationalsozialistischer Sicht stellte Naumann in seiner Dissertation gar fest: „Ein Blick auf Sinn und Gestaltung der Arbeitslager innerhalb der Erwachsenenbildung wird… beweisen, daß anfangs nichts in den Arbeitslagern dieser Bewegung auf den Arbeitsdienst hinwies. Er wird aber auch zeigen, daß wertvolle Formen, nicht der Inhalt zur Übernahme in den Arbeitsdienst brauchbar waren.“ (Naumann, 1934, S. 94f.)

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Anmerkungen Kapitel 6.2

  1. Die Deutsche Freischar (DF) war der größte Bund der bürgerlichen Jugendbewegung der Zwischenkriegszeit. Er entstand am 17./18. 4.1926 durch Zusammenschluß des Alt-Wandervogels/Deutsche Jungenschaft, des Großdeutschen Pfadfinderbundes und des Wandervogels/Deutscher Jugendbund. Bundesführer wurde Hans Dehmel, der dem Bund 1927 auch den Namen gab. Seit Dezember 1927 fungierte das von Werner Kindt herausgegebene Wochenblatt „Der Zwiespruch“ als amtliches Mitteilungsorgan der DF; eine Monographie zur Geschichte der DF fehlt bis heute; zum Überblick vgl. Kindt, 1974, S. 1050 ff.

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  2. Greiff, 1985, S. 140 spricht von ca. 300 Mitgliedern. Beide Angaben beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Zeiträume.

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  3. Zur sog. Grenzland-und Auslandsarbeit der bündischen Jugend vgl. Kindt, 1974, S. 1529 ff. Während Kügler (ebda.) als ehemaliger Beteiligter die Auslandsbeziehungen als „vom Geist gleichberechtigter Partnerschaft getragen“ (S. 1532) sieht, kritisiert Schlicker diese als „besonderen Beitrag zur faschistischen Expansionsvorbereitung“ (1968, S. 113f.).

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  4. Vgl. hierzu die von ehemaligen SJ-Mitgliedern zusammengestellte affirmative „Freundesgabe für Hans Dehmel“ (Greiff u. a., 1970) Dagegen kritisch zur Rolle Dehmels als Bundesführer der Deutschen Freischar“, seiner großdeutsch-völkischen Ideologie und seines „oligarchischen“ Führungsstils Graul, 1985, S. 52ff..

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  5. Unklar bleibt, nach welchen Kriterien Greiff die Auswahl getroffen hat. Vermutlich handelt es sich um den aktivsten Kern der SJ, der auch nach 1945 dem Boberhaus-Kreis verbunden blieb.

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  6. Eugen Rosenstock (1888–1973), geb. als Sohn eines jüdischen Bankiers in Berlin, begann seine akademische Karriere als Rechtshistoriker; nach seiner Promotion 1910 in Heidelberg habilitierte er 1912 an der angesehenen Juristischen Fakultät der Universität Leipzig und wurde mit 23 Jahren der jüngste Privatdozent im Kaiserreich; nach Teilnahme am 1. Weltkrieg als Reserveoffizier zunächst Leiter der Werkszeitung der Daimler-Benz-Werke wird R. 1921 zum ersten Leiter der Frankfurter Akademie der Arbeit berufen. Nach tiefgreifenden Kontroversen mit dem übrigen Lehrpersonal scheidet er schon 1922 aus dieser Position aus und nimmt 1923 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Bürgerliches, Handels-und Arbeitsrecht an der Universität Breslau an. Seit dieser Zeit engagiert R. sich in der Erwachsenenbildung und arbeitet eng mit dem Hohenrodter Bund zusammen. In diesem Zusammenhang kommt es zu einer engen Kooperation mit der Schlesischen Jungmannschaft und der Arbeitslagerbewegung, die 1930 zerbricht (vgl. Kap. 6.5.) Seiner Strafversetzung an die Universität Frankfurt 1933 zuvorkommend, emigriert R. in die USA und übernimmt 1934 dort an der Harvard Universität eine Professur. Bleibt dort jedoch Außenseiter und wird an das Dartmouth College nach Vermont abgeschoben. Nach 1950 verschiedentlich Gastprofessuren in der Bundesrepublik (Göttingen, Münster, Köln, Heidelberg). Vgl. auch Rosenstock, 1968; sowie die biographische Skizze seines Schülers Kurt Ballerstedt (in: Rosenstock, 1958, S. 297ff.). Vgl. jüngst auch Faulenbach, 1982, S. 102ff., der primär die historischen Arbeiten des „genialen Außenseiters“ der Geschichtswissenschaften würdigt; allerdings sind seine Bemerkungen zu Rosenstocks Anteil an der Arbeitslagerbewegung wenig erhellend. Begriffe wie Rosenstocksche-Lager oder Löwenberger-Lager sind ißverständliche Formulierungen Faulenbachs, die von den Aktivisten der Bewegung nicht gebraucht wurden und wohl auch dem Selbstverständnis der Vertreter der „Volkslager“-Konzeption widersprechen.

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  7. III. Bericht Schlesische Jungmannschaft vom 1. 10. 1925, ABk, S. 6ff. Dehmel zitiert hier die Pläne des Hohenrodter Bundes, Ostern 1926 in Schlesien ein neutrales Volkshochschulheim zu eröffnen. „Die Schüler sollen grundsätzlich aus den verschiedensten Arbeits-und Weltanschauungskreisen entnommen werden und das großdeutsche Element durch Hineinnehmen einiger auslandsdeutscher junger Menschen berücksichtigt werden.“ (S. 8) Indirekt räumt Dehmel hier ein, daß die pädagogische Konzeption der späteren Lager für Arbeiter, Bauern und Studenten bereits 1925 in Teilen der freien Volksbildung ernsthaft diskutiert wurde.

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  8. Brief H. Neumann an den Verf. v. 6. 5. 85, S. 1

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  9. Zahlreiche Beispiele finden sich bei Greiff, 1985, S. 27 ff.

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  10. Offensichtlich liegt hier eine Verwechslung vor. Quellenmäßig belegen lassen sich nur zwei Abstimmungen zur Reichstagswahl 1928 und 1930. Sie basieren auf Umfragen, die die „Bündische Gesellschaft“, die politische Gilde innerhalb der DF, durchführte. Zu den Abstimmungsergebnissen, die für 1930 jeweils 4% Anhänger von KPD und NSDAP aber 30% Voten für die Staatspartei ausweisen, vgl. Paetel, 1963, S. 146.

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  11. Zur Geschichte der Liquidierung des Boberhauses im Dritten Reich vgl. Greiff, 1985; einige Dokumente sind nachgedruckt in: Greiff, u. a., 1970.

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  12. In den Kriegsjahren diente das Boberhaus als Notunterkunft für lothringische Zwangsarbeiter und brannte nach der Besetzung Löwenbergs durch sowjetische Truppen bei Sprengungen einer benachbarten Chemie-Fabrik vollständig nieder.

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  13. Wenig befriedigend sind die späteren Erläuterungs-und Rechtfertigungsversuche aus Führungskreisen der DF. Dies gilt speziell für die 34 Seiten starke, unveröffentlichte Schrift „Deutsche Freischar und Großdeutscher Bund 1933“ von Helmuth Kittel (AdJb, A 2–22/5). Kittel beschreibt in dem Papier, wie Verhandlungen der DF mit Vertretern der Reichswehr zur Garantierung ihrer Selbständigkeit scheiterten und deshalb eine „Anlehnung an die NSDAP“ (S. 9) gesucht wurde. Angesichts der massiven Einschüchterungen, Verfolgungen von Kommunisten und Sozialdemokraten im Zusammenhang mit der Märzwahl 1933 wirkt die Ansicht zumindest befremdlich, der neu gewählte Reichstag sei in einem „normalen Wahlverfahren zustande gekommen, durfte also als legale und legitime Repräsentation des Volkes gelten.“ (S. 12) Die nach den Märzwahlen einsetzende Bewegung der „nationalen Revolution“ hätte die DF „wahrgenommen. Sie hat sich durch sie in ihrem Bekenntnis zu der neuen Regierung bestätigt gefühlt, aber sie hat sich durch sie nicht legitimiert gewusst, sich selbst aufzugeben.“ (S. 13) Ähnlich verharmlosend argumentiert Rudolf Brée, Mitarbeiter Raupachs in der Mittelstelle für Arbeitsdienst in Volkslagern, wenn er schreibt: „Wenige Wochen nach Hitlers Regierungsantritt hatte kaum jemand (!) eine Vorstellung von dem Preis, der einst dafür zu zahlen sein würde…“ (Brée, 1984, S. 103)

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  14. Brief an den Reichspräsidenten vom 21. 3. 1933, in: AdJb, A 2–22/2; zur Rechtfertigung vgl. Kittel, in: AdJb, A 2–22/5. Wenn Kittel schreibt, er hätte die Beitrittserklärung vom B. 3. 33 nicht gebilligt (S. 9), so steht dies in gewissem Widerspruch zu seinem Schreiben an die „Gau-führer der ehemaligen Deutschen Freischar“ vom 9. 10. 1933, in dem es heißt: „Jeder Gedanke, jedes Gefühl und jede Handlung darf künftig nur noch dem einen Ziel dienen, die Hitlerjugend so zu gestalten, daß sie den Namen des Führers zu Recht trägt. Wir bringen dazu viel Können und Leidenschaft mit aus unseren stolzen Tradition. Sie gehören bedingungslos der Zukunft der Hitlerjugend. Der beste Weg Eures Einsatzes wird noch lange der sein, daß Ihr kleinere, übersehbare Einheiten führt, in denen Ihr persönliches Führertum zur Auswirkung bringen könnt. Ich selbst bin, getreu unserem alten alten Grundsatz, daß der Führer nichts verlangt, was er nicht selber tut, in die SA eingetreten.“ (zit. n. Paetel, 1963, S. 144f.)

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  15. Deutsche Freischar — Zeitung der Jungmannschaft und Jungenschaft im Großdeutschen Bund, 3. Jg., v. 14. 4. 1933

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  16. Karl O. Paetel war Mitglied der DF und ihrer politischen Gilde, zugleich Herausgeber der Zeitschrift „Die Kommenden“. Wegen seiner scharfen Kritik an Hindenburg in dessen Haltung zum Young-Plan (vgl. „Die Kommenden“, 12. Folge v. 21. 3. 1930) wurde er am 30. 3. 1930 aus der DF auf Antrag von Georg Götsch ausgeschlossen. Seit dieser Zeit datiert eine tiefe Feindschaft zwischen Paetel und den Führern der DF, die auch nach 1945 unvermindert anhielt. Vgl. hierzu und zu den Versuchen der ehemaligen Freischar. Führer, das Erscheinen von Paetels Buch „Jugend in der Entscheidung“ zu behindern, Nachlaß W. Kindt, AdJb, 163/196/200 — Briefwechsel mit Dehmel/Neumann/Raupach. Dort auch an vielen Stellen die pejorative Charakterisierung Paetels als „geisteskrank“, „armer irrsinnniger.Freund“. Dort auch die Einschätzung, daß die DF-Führer „einen— wie sie bald merkten — falschen Weg, den des Unterwanderns der NSDAP, eingeschlagen hatten.“ (Neumann an Kindt v. 30. 11. 1962).

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  17. Raupachs Beitrag ist erschienen in dem von W. Vesper 1934 herausgegebenen Band: Deutsche Jugend. 30 Jahre Geschichte einer Bewegung. In bündischen Kreisen wird dieser Band interpretiert als eine letzte bündische Selbstdarstellung unter nationalsozialistischen Verhältnissen. Kindt versteigt sich sogar zu der Behauptung, „wir beschlossen, Schirach einen Streich zu spielen.“ Ob diese „erlaubte Kriegslist“ allerdings als Zeichen antinazistischer Haltung gewertet werden kann, muß nach Lektüre der zum Teil von Gewaltphantasien und NS-Phraseologie (z. B. der Beitrag von Ruder) strotzenden Artikel bezweifelt werden. Auch der Hinweis Kindts, das Buch sei in einem holländischen Verlag erschienen (Kindt, 1967) unterschlägt, daß Verlagssitz Berlin war. Verständnisvoll auch Neumanns Interpretation: „Meines Erachtens mußte als Kriegslist, zur Tarnung also so getan werden, als ob… schon immer. Die Gefahr, von Fernstehenden vielleicht nicht in allen Punkten verstanden zu werden, wurde sicher bewußt in Kauf genommen.“ (Neumann an Kindt v. 20. 1. 1962, Nachlaß Kindt/196) Um das Verhalten der DF-Führer 1933, das nicht identisch ist mit dem Verhalten der Mehrheit der Mitglieder, endgültig zu beurteilen, muß berücksichtigt werden, daß sie in den sechziger Jahren bei der Bereitstellung von Dokumenten für Autoren taktisch verfahren sind. Vgl. Brief Neumann an Dehmel v. 11. 11. 1961 (ebda.). Hier ging es um Publikationen von Kneip und Raabe zur Geschichte der bündischen Jugend. Zur Genese und den Auswahlkritierien der von Kindt herausgegebenen dreibändigen Dokumentation zur Geschichte der Deutschen Jugendbewegung vgl. Nachlaß Kindt (Gesammelter Schriftenverkehr). In der Diktion des „als ob schon immer“ (Neumann) ist auch Raupachs methodischer Beitrag „Freizeitgestaltung im Arbeitsdienst“ (1934 b) verfaßt, der sematisch angepaßt, aber stellenweise doppeldeutig und eher distanziert beschreibend die Erziehung im Arbeitsdienst kommentiert und diesen als „Grundschule des nationalsozialistischen (!) Volkes“ (S. 223) charakterisiert. Sein Leitfaden einer Lagerpädagogik für den Arbeitsdienst übernimmt andererseits aber auch Inhalte und Stilelemente der NS-Bewegung.

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Anmerkungen Kapitel 6.3

  1. Zu Rosenstocks Bedeutung für die Weimarer Erwachsenenbildung im allgemeinen vgl. Jung, 1970.

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  2. Vgl. auch Axel Eggebrechts Rezension dieses „höllischen Berichtes“ über das soziale Elend der zwanziger Jahre in: Voßische Zeitung vom 15. 11. 1931.

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  3. Horst von Einsiedel (1905–1948), Jurastudium in Breslau und Kiel, zählte zum engsten Studentenkreis Rosenstocks und war mit Helmuth von Moltke befreundet. Teilnahme am studentischen Arbeitslager 1926 in Dassel; Mitarbeit in der Löwenberger Arbeitsgemeinschaft und den Lagern für Arbeiter, Bauern und Studenten. Seit 1930 Mitglied der SPD und dort dem Kreis der religiösen Sozialisten nahestehend. Während der NS-Herrschaft Mitglied des Kreisauer Kreises. 1948 im Lager Sachsenhausen an Hungertod gestorben. Nähere Einzelheiten bei Roon, 1967, S. 88ff..

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  4. Bericht über die Begegnung in Löwenberg vom 27.-30. Oktober 1927, Manuskript S. 1, Nachlaß Artur von Machui.

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  5. Vgl. auch die Darstellung von Wittig (o. J) zur Geschichte des ersten Arbeitslagers 1928. Wittig (1879–1949) lehrte bis zu seiner Exkommunikation 1925/26 kath. Theologie an der Universität Breslau und war Herausgeber der Zeitschrift „Die Kreatur“. Auszugsweise Kindt, 1974, S. 1524f..

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  6. Brief Georg Keil an den Verf. v. 14. 3. 1985

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  7. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß die Denkmuster der Aktivisten der Jugendbewegung wie die Rosenstocks stark männlichkeitsorientiert waren. Für Volk-Bildung waren Frauen offensichtlich nicht nötig. So überrascht es nicht, in der 1840 Seiten starken Dokumentation zur Jugendbewegung 1920 bis 1933 (Kindt, 1974) kein eigenes Kapitel zur Bedeutung der Frauen zu finden. Lediglich das Sachregister vermerkt lapidar das Stichwort „Mädchenfrage“: Unter den 258 vorgestellten Kurzbiographien sind nur 10 Frauen.

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  8. Frauen nahmen erstmals am dritten Arbeitslager 1930 im Boberhaus teil (Umbreit, 1932 a, S. 113). In Priesemanns Darstellung fehlen die für die Lager 1928–1930 typischen Morgenvorlesungen Rosenstocks und anderer, da Rosenstock an den späteren Lagern nicht mehr mitwirkte. Vgl. Kap. 6.4.

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  9. Im Gegensatz zum Terminus Rosenstocksche Arbeitslager (vgl. Kap. 6.2. Anm. 6) läßt sich von einer Rosenstockschen Lagerpädagogik im Sinne eines von ihm vertretenen pädagogischen Konzepts sehr wohl sprechen. Unter dem Idealtyp Rosenstockscher Lagerpädagogik verstehen wir die Konzeption, die die Arbeitslager für Arbeit, Bauern und Studenten 1928 bis 1930 im Boberhaus leitete. Mit Volkslagerbewegung ist jener Teil der Arbeitslagerbewegung gemeint, der mit volksbildnerischen Intentionen geschlossene Lager mit sozial und politisch heterogener Teilnehmerschaft favorisierte.

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  10. Auch Rosenstock stand dem Parteiensystem der Weimarer Republik reserviert gegenüber. Da „Volk“ für ihn das Moyens der Geschichte war, sei es auch seine Aufgabe, die Fehler der Politiker zu korrigieren, um das zerstörte „Gleichgewicht zwischen Staat und Volkskraft“ herzustellen. Das Volk „hat den Kriegsschluß erzwungen, als es um jeden deutschen Soldaten nur noch schade war. Es hat alle ideologischen Götzen entlarvt. Dies Volk hat Hindenburg gewählt, hat das Parlament 1930 in seine Schranken gewiesen, und 1931 hat es den Rückfall der deutschen Parteien in die Zeit vor Versailles verhindert. Die Nichtwähler, die Nichtparteiischen, die ruhende Menge — nicht die aufgeregte Masse — hat sich durchgesetzt.“ (Rosenstock/Trotha, 1931, S. 157) Zur Kritik an Rosenstocks Arbeitslagerkonzeption vgl. auch Paul Oestreichs Besprechung des Buches „Arbeitsdienst — Heeresdienst?“ (1932, S. 498 ff.) Über die Frage, ob und inwieweit die bürgerliche Jugendbewegung den Aufstieg der NSDAP zur Massenbewegung mitzuverantworten habe, ist über Jahrzehnte kontrovers gestritten worden. Einen wichtigen Bewertungsmaßstab bildete dabei stets die Demokratie-Akzeptanz der bündischen Jugend. Daß der Präfaschismus von alten Jugendbündlern vehement zurückgewiesen wurde, verwundert dabei nicht. Während Jovy (1984) und andere Autoren der Deutschen Freischar bescheinigten, sie sei der demokratischste Bund der Weimarer Republik gewesen und die Präfaschismus-These in toto zurückweisen (vgl. auch Seidelmann, 1975, S. 66ff.), kommt Kater (1977) zu einem wesentlich differenzierteren Schluß: Die Bünde seien überwiegend „antiliberal, antidemokratisch, antiparlamentarisch und daher strikt gegen den Staat von Weimar“ gewesen.“ (S. 133) Daraus folge zwar nicht automatisch eine pro-nationalsozialistische Einstellung, aber die Bünde hätten im Frühjahr 1933 in einer Mischung aus Opportunismus und echter Überzeugung „ihr Möglichstes getan…, um sich bei den neuen Machthabern anzubiedern.“ (S. 163) Jedenfalls sei der Kontakt mit demokratischen Politikern — wie im Falle der Deutschen Freischar — noch kein Indiz für Demokratie-Akzeptanz. Beispielsweise charakterisierte Hans Dehmel 1932 die politische Position der SJ gegenüber Peter Martin Lampel: Es sei „die mittlere Linie, die bestimmt keine demokratische ist, (sie) ist die Volkslinie, und sie ist uns auch gemäß. Andere, die weiter nach links gerückt sind, sind dann ausgeschieden. Wir sind uns konsequent geblieben: Es ist dieselbe Linie, die uns damals freiwillig in den Grenzschutz einrücken ließ, und der gemäß wir nachher alle Verheißungen mit unserer freiwilligen Formationsauflösung beantwortet haben.“ (Lampel, 1932 a, S. 261 f.). Dagegen die Charakteristik Lampels durch Raupach: „Die Mitteilungen bei Lampel (ein Phantast) sind durchweg Unsinn.“ (Brief an den Verf. v. 31. 3. 1985) Zum Verhältnis von Jugendbewegung und Nationalsozialismus vgl. auch die „Zwischenbilanz“ von Mogge (1981).

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  11. So polemisierte auch Locator (i. e. Hans Richter) gegen das von Rosenstock/Trotha (1931) herausgegebene Buch. In ihm werde die Leistung der jungen Generation verharmlost und Rosenstock schmücke sich mit fremden Federn. „Das Arbeitslager als politisch-pädagogische Form ist von der jungen Generation erfunden worden.“ (Der Zwiespruch Bl. 2/1932, S. 18) In ähnlichem Tenor ist auch die Rezension von K. E. (Karl Erdmann 7) verfasst (Deutsche Freischar, H 8/1932, S. 236). Zum generationalen Aspekt, nämlich der Auffassung, der Arbeitsdienst sei eine „Lösung von der Jugend her“ vgl. das Gespräch Raupachs mit Lampel, in: Lampel, 1932 a, S. 8f.; vgl. auch Kap. 6.5.; aber auch Raupach, 1931.

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  12. Die Volksgruppe. Beiträge zum Schlesischen Volksbildungswerk, Heft 3/4, 1929, S. 57 (Nachlaß Artur von Machui).

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Anmerkungen Kapitel 6.4

  1. sprachen zum Thema „Siedlung und Landwirtschaft verschiedene Vertreter der Siedlungsbewegung über konkrete Projekte. Unter den Referenten befand sich auch der Regierungsrat im preußischen Ministerium für Landwirtschaft. Domänen und Forsten, Dr. Karutz, sowie ein Vertreter des schlesischen Landesarbeitsamtes. 1930 referierte neben Professoren der Universität Breslau auch die Oberschulrätin und sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Hildegard Wegscheider-Ziegler (Berlin).

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  2. „Diese Jugend nimmt sich das Recht — wie jede frühere mehr oder weniger — mit dem Idealismus, der,stümperhaft die Realitäten mißachtet`, die Älteren durch naive Fragen in Verlegenheit zu bringen. Und umgekehrt: wenn in der Aussprache sachkundige, im Beruf bewährte Männer mit guten Gründen gegensätzliche Standpunkte verfechten, dann wird es den Jungen deutlich, daß mit dem bekannten,guten Willen’ allein nichts getan ist, daß hart im Raume sich die Sachen stoßen, daß vielleicht der Landwirt, der Arbeiterführer, der Beamte, der Lehrer, ein jeder verordnet ist, gerade diese Stellung im Gebilde so und nicht anders zu vertreten.“ (Die Volksgruppe, Heft 3/4, 1929, S. 55)

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  3. Auf den engen personellen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Löwenberger Arbeitsgemeinschaft, den Volkslagern und der Arbeit der Widerstandsgruppe des Kreisauer Kreises während des Dritten Reiches hat zuerst Roon (1967) aufmerksam gemacht. Die Kerngruppe des Kreisauer Kreises war unter den Teilnehmern der Volkslager: York von Wartenburg, Helmuth James von Moltke, Horst von Einsiedel, Carl Dietrich von Trotha, Adolf Reichwein, Hans Peters, Fritz Christiansen-Weniger. Theodor Steltzer arbeitete in der schleswig-holsteinischen Arbeitslagerbewegung an führender Stelle. (Zur konzeptionellen Affinität vgl. Roon, 1979, S. 156ff.).

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  4. Aus der Sicht der Nationalsozialisten kritisierte durchaus konsequent Hase, die Lager für Arbeiter, Bauern und Studenten „sind reichlich unvollkommen in Einrichtung und Leitung — von einem wirklichen Führer kann überhaupt noch nicht gesprochen werden —, sie sind eigentlich nur allerdings geistig sehr angeregte Debattierklubs zur Ausbildung der Einzelpersönlichkeit.“ (Hase, 1940, S. 23)

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  5. In sehr verklärter und geschönter Weise schildert Umbreit das Leben in den Lagern und ihr Selbstverwaltungsprinzip (Umbreit, 1932 b). Wie stark das Lagerleben vom Habitus der bündischen Jugend geprägt war, zeigt sich u. a. im Alkohol-und Nikotinverbot und im asketischen Lebensstil, der dort gepflegt wurde.

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  6. Einzelne Stimmungsberichte sind abgedruckt in: Rosenstock/Trotha, 1931, S. 112ff..

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  7. Berichte der SAJ-Bezirke Mittel-und Niederschlesiens an den Hauptvorstand befinden sich in: ABI, N 280 (Kopie auch in ABk). Sie dienten als Informationsgrundlage für eine angestrebte Entscheidung des Hauptvorstandes zur Einstellung der SAJ gegenüber der Löwen-berger Arbeitsgemeinschaft. Auf der SAJ-Vorstandssitzung vom 17. 4. 1930 wurde der Punkt jedoch vertagt und später nicht mehr aufgenommen. Der vermutlich von dem Sekretär und SAJ-Vorstandsmitglied des Bezirks Niederschlesien Fritz Skurnia verfaßte Bericht dokumentiert die kontroverse Position der SAJ gegenüber den „Volkslagern“. Speziell in den Leitungsgremien stieß das Engagement von SAJ-Mitgliedern wie Skurnia weitgehend auf Ablehnung. So heißt es in dem Bericht: „Schon vor einem Jahr haben wir uns über die Beteiligung an den sogenannten Löwenberger Arbeitslagern unterhalten. Damals ist mir vom Genossen 011enhauer gesagt worden, ich solle die Geschichte nicht wieder aufrühren, um kein böses Blut zu machen. Diesem Wunsch des Genossen 011enhauer bin ich nachgekommen und die S. A. J. als Organisation hat es stets abgelehnt, sich irgendwie bei der Beschickung der Löwenberger Arbeitslager zu beteiligen oder festzulegen. Dessen ungeachtet haben Mitglieder der S. A. J. an diesen Arbeitslagern teilgenommen, ohne Schaden an Leib und Seele zu nehmen. Es ist uns im Gegenteil möglich gewesen, das letzte Arbeitslager (1929; P. D.) ganz entscheidend zu beeinflussen.“

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  8. Die sexuelle Problematik wurde offen nur von zwei Autoren thematisiert. Walter Fabian warnte schon 1924 davor, die sexuelle Frage bei der Kasernierung Jugendlicher zu verdrängen (Fabian, 1924, S. 20). Wilhelm Reich kritisierte in seiner „Massenpsychologie des Faschismus“ die Kasernierung Jugendlicher in Arbeitslagern als psychologische Grundvoraussetzung für eine asketische, sexualverneinende Erziehung hinter der Fassade von Kameradschaft, Ehre und freiwillige Disziplin. (Reich, 1933, S. 259ff.)

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Anmerkungen Kapitel 6.5

  1. Vgl. hierzu andeutungsweise Bühler, 1975, S. 63; nach Keil ist die Sezession „wohl im wesentlichen auf Zweifel zurückzuführen… die im charakterlichen Bereich liegen.“ (Brief Keil an den Verf. vom 11. 3. 85) Aus Sicht der SJ vgl. Neumann, 1977.

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  2. Denkschrift „Zur Lage des Boberhauses“ in: ABk; die folgenden Zitate entstammen der Denkschrift.

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  3. Der Aufsatz ist eine vorzügliche geschriebene Kritik des Generationsdenkens. Dem „einaltrigen“, d. h. nur auf die eigene Generation bezogenen Jugendführer wird der „mehraltrige“ Lehrer entgegengestellt, dem „geistlosen“ Führerkult die in der Lehre verkörperte historische Wahrheit. „Die Jugend ist keineswegs, weil sie astronomisch später kommt, auch Träger echter Zukunft. Sie ist zunächst geschichtslos und kann absinken in Zufallszeitalter. Sie kann die,Zukunft` verfehlen!“ (Rosenstock, 1926, S. 61)

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  4. A. von Trotha, zit. n. Kindt, 1974, S. 1164; vgl. auch Brief Rosenstock an Machui v. 16. 7. 1930 (AERH).

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  5. Die Befürchtungen der Fünfergruppe waren damals keineswegs unberechtigt, denn innerhalb des GB und Jungnationalen Bundes gab es einen militant nationalistischen und antisemitischen Flügel, der am 14. 9. 30 zur Bildung eines „nationalistischen Blocks“ in der DF aufrief. In seinem 6 Punkte umfassenden „Bekenntnis“ heißt es u. a.: „Wir bekennen uns zum Kampf gegen die Feinde des deutschen Volkstums, wie Judentum und Marxismus, Internationalismus und Pazifismus. Wir bekennen uns zum Prinzip des verantwortlichen Führertums und der Gefolgschaft.“ (AdJb, A 2–22/2) Zwar löste von Trotha den Block mit Verfügung vom 26. 9.30 wieder auf; seine Mitglieder wurden jedoch nicht — wie z. B. Kindt und Pohl wegen ihres Wahlaufrufes für die Staatspartei 1930 — aus dem Bund ausgeschlossen. Die Befürchtungen einer „Rechtsschwenkung“ durch den Zusammenschluß wurden auch geteilt von Borinski (1930, S. 279f.).

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  6. Zur Situation des Boberhauses nach den Reichstagswahlen vom 14. 9. 1930 schreibt Raupach: „Der Rechtsruck der Reichstagswahlen vom September 1930 brachte dem Boberhaus aus Mitteln der großen Stützungsmaßnahmen für die preußischen Ostprovinzen (,Osthilfe`) Unterstützung durch Referenten der schlesischen Provinzialregierung, bei denen das als,systemtreu` nur unwillig tolerierte Boberhaus durch die bis zu ihnen vorgebrachten Angriffe von links gleichsam als national rehabilitiert erschien.“ (Kindt, 1974, S. 1436)

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  7. Brief Rosenstock an Kaufhold v. 6. 6. 1964, in: Archiv der Eugen Rosenstock-Huessy-Gesellschaft (AERH).

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  8. Den hohen Stellenwert, den die Unantastbarkeit des Führers innerhalb der SJ hatte, macht Raupach in einem nachträglichen Kommentar zu der Denkschrift vom Mai 1982 deutlich. „Der Tenor dieser kritischen Beurteilung (in der Denkschrift; P. D.) erscheint mir heute als zutreffend und hätte mich wohl auch damals… überzeugt, wenn nicht die gegen H. Dehmel als Heimleiter gerichtete Spitze die Struktur der das Haus tragenden Gruppe betroffen hätte.“ (ABk)

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  9. Im Gegensatz zu der „jungen Generation“ in der Arbeitslagerbewegung war Rosenstock gegenüber der Praxis des FAD wesentlich kritischer. Seinem Volk-Bildungskonzept angemessen wollte er den Arbeitsdienst dem noch fehlenden Reichskultusministerium unterstellt wissen, um ihn „von allem politischen und militärischen und ökonomischen Afterkult und von aller Unkultur“ fernzuhalten (Rosenstock, 1932 c).

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  10. Rosenstock selbst hielt auch nach dem Bruch noch Vorträge auf sog. Volkslagern, z. B. vor Teilnehmern des vom studentischen Amtes für Arbeitskolonnen in Baden organisierten Lagers in Lörrach im August 1931 (Studentenwerk, H 6/1931, S. 264).

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Anmerkungen Kapitel 6.6

  1. Vgl. hier z. B. Gothe u. a. (1931), Gothe (1931 a; 1931 b) sowie die durch Gothe in der Zeitschrift „Neue Blätter für den Sozialismus“ ausgelöste Kontroverse: Gothe, 1931 c; 1931 d) und die Repliken von Krüger H. (1931) und Hirche (1931). So sieht Heinz Krüger in Gothes Begründung des Arbeitslagergedankens „eine ungeheure Gefahr sozialistischer Einstellung: sie ist, wenn auch ungewollt, der erste Schritt zu der zumindest ideellen Anerkennung des Arbeitsdienstgedankens, der von unserer Seite auf jede Konsequenz hin total negiert werden sollte… Denn in derartiger Bejahung des Arbeitslagergedankens, wie sie Gothe formuliert, werden wir Opfer einer bereits nicht mehr zu leugnenden Demagogie der bürgerlichen Arbeitsdienstpropagandisten.“ (Krüger, H., 1931, S. 300) Kurt Hirche reagiert auf Gothes emphatisches Plädoyer für die Volkslagerbewegung mit dem Fazit: „Diese heutige Arbeitslagerbewegung ist nicht Sache der Jugend! Sie ist Sache politischer Drahtzieher, die die Jugend nur für ihre Zwecke benutzen wollen! Soll die Arbeiterschaft und die Jugend die Rechnung derartiger Experimente bezahlen? Widerstand tut not!“ (Hirche, 1931, S. 356) Gothe selbst antwortet in seiner Stellungnahme den Kritikern noch: „Wir lehnen nach wie vor die Arbeitsdienstpflicht wie den freiwilligen Arbeitsdienst ab. Die Notverordnung kann an dieser Tatsache nichts ändern, denn was sie fördern will, ist das gerade Gegenteil der Arbeitslager.“ (Gothe, 1931 d, S. 577) Mit diesem Zugeständnis stand er auf Seiten der Volkslagerbewegung allerdings allein auf weiter Flur.

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  2. AdJb, SALA

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  3. Zur Person Theodor Steltzers vgl. Kap. 6.4. Anm. 3.

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  4. Bund der Freunde… (Anm. 2), S. 3.

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  5. Studentenwerk, H 6/1931, S. 263.

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  6. Über politische Agitation und Störversuche oppositioneller Gruppen in den Lagern des Heimatwerkes berichtet Dölker, 1932.

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  7. Einen umfassenden Überblick über Neugründungen, Stellungnahmen, gesetzliche Veränderungen und Arbeitslagererfahrungen der Jahre 1931/32 bieten die Zeitschriften „Studentenwerk. Zeitschrift der studentischen Selbsthilfearbeit“ und „Das junge Deutschland“. Das Engagement studentischer Selbsthilfeorganisationen für den Arbeitsdienst entsprach dabei auch der offiziellen Politik des „Deutschen Studententages“, dessen 13. Vollversammlung im Juli 1930 in Breslau die sofortige Einführung eines Pflichtjahres für die 19jährigen männlichen Jugendlichen forderte. (Deutsche Zeitung Nr. 175 a v. 29. 7. 1930)

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  8. In ähnlicher Diktion vgl. Nohl, 1932 a; 1932 b.

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  9. Schon im Mai 1930 hatte das Deutsche Studentenwerk zu einem Aufsatzwettbewerb zum Thema „Wo findet die deutsche Jugend neuen Lebensraum?“ (Eschmann, 1932) aufgerufen, der nach Lösungen „der entscheidenden Zukunftsfragen der Nation“ (S. VII) suchte. Den ersten Preis erhielt der Politikstudent und Siedler G. Köppers, der in der genossenschaftlichen Siedlung den Ausweg aus der Wirtschaftskrise und Akademikerarbeitslosigkeit sah. Wie wenig im übrigen auch hier der proklamierte Generationsbezug der Realität entsprach, macht die Liste der 35 Preisträger deutlich. Unter ihnen befanden sich nur 7 Studenten, dafür 8 Promovierte, 9 Diplom-Ingenieure und Volkswirte sowie Regierungsbeamte und Professoren. Zu den Preisträgern zählten u. a. Rudolf Böhmer und der Hamburger Kaufmann Roderich Schlubach, beides führende Repräsentanten des „Reichsbundes für Arbeitsdienst“ (vgl. Kap. 4.2.) und P. Skawran, Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Pretoria.

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Anmerkungen Kapitel 7.1

  1. BAR 43I, Bd. 1447.

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  2. Als Experten nahmen an der Sitzung u. a. teil die Professoren Eduard Spranger und Theodor Brauer, der Vorsitzende der „Gesellschaft für soziale Reform“ (vgl. auch Preller, 1949, S. 204f.), Gertrud Bäumer (Staatspartei), die später entschieden den FAD für Mädchen propagierte, der Dienstpflichtbefürworter Sachsenberg (Wirtschaftspartei), der stellvertretende ADGB-Vorsitzende und Reichstagsabgeordnete Peter Graßmann, die Präsidenten der Landesarbeitsämter von Niedersachsen und Südwestdeutschland, Link und Kälin, der Geschäftsführer des Reichsausschusses der Deutschen Jugendverbände Hermann Maaß (SAJ).

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  3. Vgl. im folgenden Köhler, 1967, S. 77 ff., der die Niederschrift der Sitzung eines christlichen Gewerkschafters zitiert.

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  4. Vgl. Protokoll der Ministerbesprechung v. 27. 3. 1931, BAR 431, Bd. 1449

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  5. H. Croon datiert in seinem, für den Archivar des RAD erstaunlich fehlerhaften, Beitrag das Treffen fälschlicherweise auf den 7. 5. (vgl. Croon, 1973, S. 70f.).

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  6. Das erste Teilgutachten der Kommission, das Ende März 1931 veröffentlicht wurde, behandelte die Fragen der Arbeitszeitverkürzung und das Problem des Doppelverdienertums. Das dritte Teilgutachten von Anfang Juni nahm Stellung zur unterstützenden Arbeitslosenhilfe und plädierte für den verstärkten Ausbau der Krisenfürsorge durch Verschärfung der individuellen Bedürftigkeitsprüfung. Nach ihrem Arbeitsauftrag durch das Reichsarbeitsministerium sollte die Kommission allerdings weniger Einzelvorschläge zur Änderung des AVAVG vorlegen, sondern grundsätzlich Strategien zur Überwindung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung ausarbeiten. Diesen hochgesteckten Erwartungen wurde sie jedoch in keiner Weise gerecht.

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  7. Unisono kritisierten die Gewerkschaften die Gefahr des Lohndrucks und die Verknappung der ohnehin geringen Mittel für Notstandsarbeiten. „Der freiwillige Arbeitsdienst bleibt entweder eine auf unrentable und volkswirtschaftlich unwichtige Arbeiten beschränkte, für eine kleine Minderheit von erwerbslosen Jugendlichen bestimmte Einrichtung, oder aber er wird, auf breiterer Grundlage durchgeführt, zum Instrument des Lohndrucks, gegen den sich die Gewerkschaften mit großer Entschiedenheit wenden müssen.“ (Spliedt, 1931, S. 404)

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  8. Im folgenden wird die Rechtsgestalt des FAD und seine organisatorische Struktur nur knapp dargestellt, da dies in der einschlägigen Literatur zur Genüge geleistet wurde (vgl. etwa Köhler, 1967; Bartz/Mor, 1979; aus NS-Sicht Sattelmair, 1937 sowie Wersing, 1933). Eine Übersicht über die einschlägigen Erlasse und Verordnungen geben Engelhardt, 1932; Boening, 1933; Gräf, 1933 sowie zugeschnitten auf die FAD-Praxis Herrnstadt, 1932). Zur Rechtsstellung der Träger der Arbeit und der Träger des Dienstes vgl. Flake, 1935, S. 14ff., ähnlich Volmer, 1932.

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  9. Übersichten zur Entwicklung des FAD 1931/32 nach Ausmaß und Arten der Arbeiten landes-und reichsweit sowie nach den Trägern der Arbeit und des Dienstes — aufgeschlüsselt nach der Verteilung auf die 13 Landesarbeitsämter — finden sich u. a. bei Funcke, 1932b; Naumann, 1934, S. 130 ff. und Syrup, 1932.

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  10. Schellenbergs bei Walter Norden und Emil Lederer eingereichte Dissertation beruht auf einer Erhebung des kommunalwissenschaftlichen Instituts über sämtliche (?) bis zum 15. 1. 1932 anerkannten FAD-Maßnahmen (n = 529), von denen über 89% (n = 471) genaueres Material erlangt werden konnte. Ausdrücklich weist Schellenberg jedoch darauf hin, daß die Ergebnisse der Erhebung auch für die zweite FAD-Phase eine „zuverlässige Erfahrungsquelle“ bieten, da die „Struktur der Arbeiten eine Änderung nicht erfahren hat.“ (Schellenberg, 1932, S. 16)

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  11. Vgl. im folgenden auch „Der freiwillige Arbeitsdienst. Bericht über erste Erfahrungen im Bezirk des Landesarbeitsamts Niedersachsen“, Januar 1932, BAR 77/1.

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  12. An anderer Stelle der Denkschrift wird die notwendige jugendpflegerische Betreuung bejaht, jedoch mit der Einschränkung, sie dürfe nicht dazu führen, „die praktische Arbeit zu verringern… Vorträge über Land und Leute, Lichtbildervorträge, Vermittlung guter Lektüre, Spaziergänge tragen dazu bei, daß die Arbeitsdienstwilligen sich in den Arbeitslagern heimisch fühlen. Es muß jedoch vermieden werden, die Betreuung zu überspannen. Die jungen Leute, die den ganzen Tag im Freien gearbeitet haben, werden an langen theoretischen Auseinandersetzungen nur noch geringes Interesse haben; sie sind abends müde und brauchen ausreichend Schlaf.“ (S. 15) Als erzieherisch positiv wird dagegen der „Milieuwechsel“ für die Großstadtjugend, wenn sie in geschlossenen Lagern auf dem Land arbeitet, betont. Fast folgerichtig hebt denn auch die Denkschrift die Lager des Jungdeutschen Ordens (vgl. Kap. 4.2.) als besonders vorbildhaft hervor.

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  13. vgl. hierzu Funcke, 1932b, S. 362

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Anmerkungen Kapitel 7.2

  1. Fachgruppe Bauindustrie des Reichsverbandes der Deutschen Industrie: Betrifft: Freiwilliger Arbeitsdienst, v. 20. 4. 1932, in: SALA, AdJb.

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  2. BAR 43I, Bd. 2045

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  3. So versuchte beispielsweise Hans Raupach den Reichsbanner-Führer Höltermann in einem persönlichen Gespräch zur Teilnahme des Reichsbanners am FAD zu gewinnen (Mitteilung H. Neumann v. 7. 9. 1985). Vgl. auch die Denkschrift „Vorschläge aus der jungen Generation zum freiwilligen Arbeitsdienst“ (BAR 43I, Bd. 2085); zum politischen Kontext der Denkschrift vgl. Kap. 1 (Anm. 4)

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  4. Deutsche Freischar Nr. 7 v. 15. 6. 1932.

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  5. So schrieb Leopold Locator (i. e. Hans Richter) von der DF am 29. 5. 1932: „Wenn die heutige Regierung Hunderte von Millionen für die Sanierung privater Banken und Kreditgesellschaften ohne Zögern zur Verfügung gestellt hat, so ist es selbst den verantwortungsbewußten Führern der jungen Generation nicht mehr möglich, ihren Gefolgschaften das monatelange Zögern der Regierung verständlich zu machen. Es reicht nicht aus, wenn der Reichskanzler im Reichstage den Ausbau des FAD zwar verkündet, sonst aber die Ausführung dem üblichen Mechanismus der einzelnen Ressorts überläßt. Der Einbau der ausgesperrten Jugend in die Arbeits-und Lebenszusammenhänge des Volkes ist eine volkspolitische Notwendigkeit, deren Meisterung ebenso unerläßlich ist wie jene Bankenunterstützungsaktion, soll die Zukunft der Nation nicht zerstört werden.“ (Locator, 1932 b, S. 193) In ähnlicher Diktion an gleicher Stelle auch Uhde, 1932.

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  6. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Forderungen nach Einführung eines weiblichen FAD (vgl. Kap. 7.5.).

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  7. Zum Aufgabenfeld des Reichskommissars und seiner rechtlichen Stellung vgl. Grafenstein, 1934, S. 29ff., dessen Dissertation eine juristische Würdigung der VO vom 16. 7. 1932 vornimmt. Zur Neugestaltung aus der Sicht der Arbeitsverwaltung vgl. Jaerisch, 1932.

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  8. Vgl. die Berichte zum Heilsberger Lager, in: BAZSg 145/3.

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  9. Bericht Ralf Holtz, Einsatzleiter 1932/33: BAZSg 145/3; dort auch Bericht Walter Steinweg: „Erziehung und Unterricht im FAD 1932–1934 in Ostpreußen.

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  10. Schreiben vom 23. 12. 1932, BAR 36/1942.

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  11. Schreiben vom 16. 12. 1932 an den Deutschen Städtetag, BAR 36/1942

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  12. Das Junge Deutschland, H 12/1932, S. 415f.

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  13. Schreiben des Reichskommissars an den Deutschen Städtetag v. 24. 11. 1932, BAR 36/1940.

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  14. Die Struktur und Entwicklung des FAD im Bereich des LAA Sachsen untersucht detailliert Naumann, 1934, S. 150ff., der für diese Region nachweist, wie sehr die Häufigkeit bestimmter Dienstträger und das Verhältnis von offenen und geschlossenen Lagern abhängig war von den politischen Verhältnissen in den Städten und Gemeinden.

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  15. Allerdings ließ Art. 3 der VO v. 16. 7. 1932 die Einschaltung von Privatunternehmern in den Arbeitsdienst durchaus zu. Entsprechend heißt es in Volmers Kommentar: „Die Nutzbarmachung der großen Erfahrungen und Erkenntnisse des Unternehmertums ist auch im FAD nicht ausgeschlossen, wenn die Interessen und der Charakter des FAD gewahrt bleiben und die Einschaltung eines Unternehmers technisch und wirtschaftlich einen Vorteil darstellt.“ (Volmer, 1932, S. 33) Vgl. auch die VO v. 15. 10. 1932 in: RABI. I, 1932, S. 220–222.

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  16. Vermerk v. 5. 10. 1932, BAR 36/2013.

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  17. Zit. nach: Das Junge Deutschland, H 9/1932, S. 300.

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  18. So heißt es in der Darstellung eines Kyffhäuser-Arbeitslagers vom April 1932 in Greifenhagen: „Der Trupp ist einheitlich gekleidet, jeder trägt hohe schwarze Stiefel, graue Drillichjacke und Feldmütze mit Schern. Die Kleidung wird nach 12 Wochen Eigentum der Arbeitsfreiwilligen… Die Durchführung eines Lagerlebens ist nur unter Verhältnissen denkbar, die von Zucht und Ordnung bestimmt sind. Unter straffer Führung hat sich in diesem Lager in wenigen Tagen eine Arbeitsgemeinschaft im schönsten Sinne des Wortes herangebildet.… Der Geist, der in diesem Lager herrscht, ist vaterländisch. Über dem Heim weht die Flagge des Kyffhäuserbundes…“ (BA R 77/133). Dazu kommentierte die kommunistische „Volkswacht“ Stettin: „Bis in die Nacht hinein wird mit Trommeln und Pfeifen die nächtliche Ruhe gestört… Alte Kamellen werden diesen jungen Leuten aufgewärmt. Wenn es zum Sportplatz oder Schießstand geht, werden alte, teils ziemlich gemeine Soldaten-und Militärlieder gesungen, die ja zu den Gewehren, die die Jünglinge umhängen haben, wenn sie durch die Stadt marschieren, besser passen, als unsere Volkslieder. Das Hissen der Kyffhäuserfahne wird als eine Herausforderung der Greifenhagener Bevölkerung betrachtet. Oder sollte das die neue Reichsfahne der jetzigen Regierung sein?“ (ebda.)

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  19. Sitzung des Vorstandes des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen v. 25. 2. 1933, BAR 36/2013.

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  20. Schreiben Neufville an den Dt. Gemeindetag v. 23. B. 1932, BAR 36/2013)

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  21. Die Vorarbeiten zum Notwerk-Erlaß gehen auf entsprechende Überlegungen der Wehrmachtsabteilung des Reichswehrministerium vom Spätsommer 1932 zurück, die in einer umfassenden Denkschrift zur Jugendpolitik enthalten sind. BAR 43I1, Bd. 519, Schreiben Schleicher an Papen v. 17. 10. 1932, hier: Anlage.

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  22. Hierzu zählten in der Regel neben dem Arbeitsamt und den Gemeinden Jugend-und Berufsverbände, Wohlfahrtsorganisationen, aber auch Pfarrer und Lehrer. Eine ähnliche Zusammensetzung weisen auch die freiwilligen Kameradschaften auf. Im Bezirk des Arbeitsamtes Niederlahnstein z. B. waren bis zum 9. 2. 1933 40 Kameradschaften gebildet, davon 16 von katholischen Jugendvereinen, 10 von Gemeinden, 4 von Zusammenschlüssen verschiedener Jugendverbände, 3 von Sportvereinen, 2 von evangelischen Jugendgruppen und 1 vom Stahlhelm. Vgl. HHStA, Abt. 479/88. Bis zum B. 2. 1933 waren hier im Notwerk 968 männliche und 178 weibliche Teilnehmer registriert. Ebda.: Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses für das Notwerk der deutschen Jugend v. 9. 2. 1933.

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  23. Zum Notwerk und FAD im Bereich Offenbach vgl. Offenbach-Nachrichten v. 18. 2. 1933; Pressesammlung zum Notwerk im Rhein-Main-Gebiet, HHStA, Abt. 479/92.

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  24. Das Junge Deutschland H 6/1933, S. 169.

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  25. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 4. 1. 1933, BA R 36/2031.

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  26. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 12. 1. 1933, BA R 36/2031.

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  27. Schreiben vom 26. 1. 1933, BAR 36/2031.

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  28. Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 31. 12. 1932, BAR 36/2031.

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  29. Schreiben an den Präsidenten des LAA Hessen v. 14. 2. 1933, HHStA Abt. 479/88.

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  30. Walter Friedländer (1933, S. 391) schreibt für Ende Februar: „Die nicht organisierten, bisher nicht in die Hilfsaktionen einbezogenen Jugendlichen, haben sich keineswegs zum Notwerk gedrängt. So sind in Berlin von etwa 120000 arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren durch das Notwerk ungefähr 12000, also nur 10% erfaßt worden, von denen aber weit mehr als die Hälfte schon in den Gruppen der Sport-und Jugendverbände, den Kursen der Arbeitsämter und Berufsschulen, den Werkheimen der Jugendämter und im freiwilligen Arbeitsdienst zusammengerufen worden waren.“

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  31. Schreiben OB Berlin an den Dt. Städtetag v. 3. 2. 1933, BAR 36/2031.

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  32. Schreiben an das LAA Hessen v. 20. 1. 1933. In einem weiteren Bericht v. 9. 2.1933 heißt es: „Der im Aufruf erwartete Erfolg der Beteiligung von Arbeitgeberorganisationen in Bezug auf Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien usw., ist hier nicht zu verzeichnen gewesen. Ausser der Firma Opel hat sich keine Firma zur kostenlosen Bereitstellung von Werkstätten und Handwerkszeugen erklärt… Erfreulich ist die Beteiligung der Lehrerschaft an den geistigen Bildungsmaßnahmen, vor allem auf dem Lande, zu verzeichnen.“… Die Schwierigkeiten in den Städten sollen „durch Einflechtung von stellungslosen Junglehrern nach Möglichkeit gesteuert werden.“ (HHStA Abt. 479/90.

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  33. Vgl. hierzu die zahlreichen Antragsformulare und beigefügten Lehrpläne in: HHStA Abt. 479/88–91.

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  34. Neben Dehmel und Stratenwerth wurde auch Herbert Schmeidler in das Reichskommissariat berufen. Stratenwerth hatte sich in der Arbeitsdienstbewegung durch die Leitung eines 500 Mann starken Arbeitslagers einen Namen gemacht, das auf einem Truppenübungsplatz in der Senne ab Herbst 1931 mit Aufforstungsarbeiten beschäftigt war. Stratenwerth galt als ein Gegner der Dienstpflicht und verband den Arbeitsdienstgedanken mit weitgespannten Siedlungserwartungen (Stratenwerth, 1932, S. 11ff.).

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  35. Syrup wurde im Kabinett Schleicher Arbeitsminister. An der Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft der Dienstträgerverbände war er ebenfalls beteiligt. Angeschlossen waren der Arbeitsgemeinschaft: Katholisches Reichswerk für Arbeitsdienst, Evangelische Zentrale für Arbeitsdienst, Stahlhelm, Verein für Umschulung (NSDAP), Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband, Jungdeutscher Orden, Deutsche Studentenschaft, Deutsche Turnerschaft, Studentenwerk, Technische Nothilfe, Sozialer Dienst, Reichsbund für Arbeitsdienst, Mittelstelle für Arbeitsdienst in Volkslagern.

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  36. Den Kontroversen zwischen der Stahlhelm-Führung und Hierl lagen unterschiedliche Einschätzungen über den Weg zur Arbeitsdienstpflicht zugrunde. Im Gegensatz zu Hierl wollte Seldte die Pluralität der Dienstträgerorganisationen weitgehend erhalten und den Arbeitsdienst stärker paramilitärisch ausrichten. Obwohl Hierl jeden Anschein vermeiden wollte, der RAD sei eine vormilitärische Institution, wurden mit der Dienstvorschrift Nr. 10 militärische Exerzierrituale nach dem Vorbild des Heeres vorgeschrieben. „Die vollständige Durchführung dieser Dienstvorschrift wurde allen Führern im Außendienst zur Pflicht gemacht, sie erlernten ihre Beherrschung im täglichen Dienstbetrieb und während der allgemeinen Unterführer-und Zugführerlehrgänge… Vorausgegangen waren dieser Entwicklung Differenzen im Stab Konstantin Hierls zwischen Lancelle und Surén. Lancelle war der Vertreter des absoluten Vorrangs eines straff geführten Ordnungsdienstes, Surén vertrat den Vorrang der Leibeserziehung für die körperliche und charakterliche Ertüchtigung. Lancelle konnte sich durchsetzen, Surén schied aus dem Arbeitsdienst aus…“(Bericht Böhmfeld, B ZSg 145/3, IIe) Major a. D. Hans Surén war zu dieser Zeit Leiter des Amtes für Leibeserziehung in der Reichsleitung des Deutschen Arbeitsdienstes. Zu seinen erziehungstheoretischen und leibeserzieherischen Vorstellungen im Sinne einer „Erziehung zur wahren Massendisziplin“ vgl. Surén, 1934, S. 47ff.. Ähnliche Vorstellungen wie Surén propagierte 1921 schon der Generalsekretär des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen Carl Diem, der in einem Arbeitsdienstjahr die Gelegenheit zu einer planmäßigen Körperschulung sah und der Überzeugung war, daß sich deren hygienischer und pädagogischer Vorteil in wirtschaftliche Werte umsetzen werde. (Diem, 1921, S. 85)

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  37. Schreiben v. 29. 4. 1933, BAR 77/77.

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  38. Der Zusatz „freiwillig“ wurde nach dem 30. 1. 1933 fallengelassen. In einem Erlaß v. 15. 5. 1933 sprechen Hierl und Seldte sogar schon von der durch die „Regierung der nationalen Revolution geschaffene(n) Arbeitsdienstpflicht“. zit. n. Das Junge Deutschland H 6/1933, S. 161.

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  39. „Denkschrift über die Verhältnisse im Arbeitsdienst“, BAR 36/1915; die weiteren Zitate stammen aus der Denkschrift.

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  40. Vgl. dagegen die literarische Darstellung des Arbeitsdienstlebens bei Nebe (1934 im Georg Westermann-Verlag) mit den zahlreichen sexuellen Anspielungen, die Frauen die Rollen der Hure oder des „anständigen“ Naturwesens vom Lande zuschreiben.

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  41. Schreiben des Bayerischen Gemeindetages v. 12. 4. 1934, BAR 36/1915.

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  42. Nach dem RAD-Gesetz wurden erstmals am 1. 10. 1935 200000 Jugendliche zum Arbeitsdienst zwangsverpflichtet.

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  43. Die Forderung nach einem „Werkjahr“ für Abiturienten und einem „Freijahr“ für Altakademiker wurde am 14. 12. 1932 vom Kabinett Schleicher noch abgelehnt. Vom 19. 4. 1933 bis 30. 9. 1933 organisierten Reichskommissar und Reichsinnenminister gemeinsam ein studentisches Werkhalbjahr, an dem ca. 10000 Abiturienten teilnahmen. Nach den Richtlinien sollte das freiwillige Werkhalbjahr in geschlossenen Lagern durchgeführt und eine sechswöchige Teilnahme an den Geländesportkursen des Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung einschließen. (Vgl. Das Junge Deutschland H 2/1933, S. 52f.) Am 16. 6. 1933 verkündete zudem Rust eine zehnwöchige Arbeitsdienstpflicht für Studenten der ersten vier Semester (Seipp, 1935, S. 23).

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  44. Personalakten von Arbeitsdienstführem befinden sich unvollständig im HHStA und zwar vom Arbeitsgau XXIV (Abt. 483/2960 b), vom Gau XXV (Abt. 483/3093) und vom Arbeitsgau XXXI (Hessen) in Abt. 483/1998; 2917; 2918; 2933; 2960 a; 3030; 2961.

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  45. Bericht Wittke, BAZSg 145/6 („Erinnerungen an meine AD-Zeit“).

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  46. Bericht Raether, BAZSg 145/6 („Geburtsstunde des Ostpreußischen Arbeitsdienstes“).

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  47. Zur Führerschulung und -ausbildung im RAD vgl. Tsay, 1940, S. 124ff..

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  48. Bericht Max Boldt, BAZSg 145/7 („Mein Weg zum AD“).

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  49. Anfang Januar 1933 sollen es insgesamt 13000 Mann in 465 Lagern gewesen sein (Fischer, 1936, S. 156)

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Anmerkungen Kapitel 7.3

  1. Denkschrift: „Vorschläge aus der jungen Generation zum Freiwilligen Arbeitsdienst, BAR 43I, Bd. 2085.

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  2. Erlaß zur Führerschulung v. 5. 9.1932, Nachdruck in: Das Junge Deutschland H 9/1932, S. 306 ff.

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  3. Entsprechend dieser curricularen Vorgaben erstellten Dienstträger und im FAD engagierte Personen Handreichungen und Schulungsmaterialien, die das pädagogische Wissen um die Führung von Arbeitslagern in lehrplanartiger Form zusammenfassten und didaktisch aufbereiteten. Vgl. etwa den Leitfaden des Gießener Arbeitsamtsdirektors Herrmann Bues mit praxeologischen Anleitungen zu Fragen des Gruppenlebens, der Freizeitgestaltung, der Arbeitspsychologie und der Lagerverwaltung (Bues, 1933). Als Beispiel einer didaktisch und methodisch geleiteten Arbeit zur pädagogischen Gestaltung des Tagesablaufs, zur Freizeitgestaltung und zur Organisation von Feiern und Festen im Arbeitsdienst vgl. Raupach, 1934b, S. 224ff. Diese Typik der Produktion von pädagogischem Wissen erwies sich in der Praxis wegen ihrer Gebrauchswertorientierung als besonders hilfreich, weil sie das „Betriebswissen“ der Führerschaft komplettierte und Lagerpraxis gestalten helfen konnte.

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  4. Vgl. BAR 77/133 (Sammlung Wrissenberg): Führerschule-Grensinghof. Heinz (1933, S. 45ff.) berichtet über die soziale Zusammensetzung der Führeranwärter, daß auffallend stark nationalsozialistische und sozialdemokratische Teilnehmer vertreten waren. „Die Sozialdemokraten haben sich an die kasernenexakte Hausordnung mit Stubendienst, Ordnungsstrafen, Revierreinigen ebenso zu gewöhnen wie die Nationalsozialisten daran, daß beim gemeinsamen Kartoffelschälen keine politischen Aufklärungsvorträge gehalten werden dürfen.“ (Heinz, 1933, S. 46.)

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  5. Nachdruck in: Das Junge Deutschland H 10/1932, S. 351f..

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  6. Die dem Pressechef der Reichsregierung unterstellte „Reichszentrale für Heimatdienst“ belieferte ab Herbst 1932 die einzelnen Führerschulen mit didaktischen Materialien (Literatur, Bildreihen für Lichtbildervorträge) und stellte Referenten und Schulungsleiter zur Verfügung. Nach einer Mitteilung des Stahlhelm-Blattes „Der Arbeitsdienst. Verordnungsblatt…“ (Nr. 1) vom 1. 11. 1932 soll darüber hinaus an der Universität Marburg ein Lehrstuhl für Arbeitsdienst eingerichtet und mit dem Privatdozenten Dr. Wiskemann besetzt worden sein. (Schlicker, 1968, S. 389, Anm. 191) Tatsächlich handelte es sich um einen Lehrauftrag für Fragen der Arbeitsbeschaffung, des Arbeitsdienstes und der Siedlung, den der Assistent und spätere Lehrstuhlvertreter von Walter Troeltsch am Staatswissenschaftlichen Seminar, Erwin Wiskemann, im WS 1932/33 erhielt. (Auerbach, 1979, S. 148)

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  7. Vgl. die Berichte Wittke (BAZSg 145/6) und Steinweg (BAZSg 145/3).

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  8. Zu den Einrichtungen der NS-Führerschulung vgl. auch die von Carl Schmitt geförderte Arbeit von Peter Hußmann (1935, S. 76ff.).

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  9. Schon im Dezember 1932 forderte die NSDAP, daß alle im FAD bewährten Führer, „von deren Wert der Wert der ganzen Einrichtung abhängt, durch Gewährung einer der Notlage unseres Volkes angepaßten, aber auskömmlichen Besoldung dem Arbeitsdienst erhalten bleiben. Die Möglichkeit, ein ausreichendes Auskommen im Arbeitsdienst zu finden, muß auch für verheiratete Führer geschaffen werden.“ (Völkischer Beobachter v. 5. 12.1932)

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Anmerkungen Kapitel 7.4

  1. Die herrschende pädagogische Argumentationsfigur hat 1933 Heinz Beutler von der Schlesischen Jungmannschaft in der Zeitschrift „Die Erziehung“ auf den Begriff gebracht: „Nach wie vor wird die Persönlichkeitsbildung das hohe Ziel der Pädagogik bleiben. Aber die junge Generation ist so an dialektisches Denken gewohnt, daß Persönlichkeitsbildung als isolierter Vorgang nahezu zu einer Denkunmöglichkeit wird. Am gesundesten und vielseitigsten wird die Persönlichkeit in einer Gruppe von Kameraden gebildet. Dadurch ist auch die Gewähr geboten, daß die Bildung auf die Gemeinschaft ausgerichtet wird. Das humanistische Bildungsideal bleibt erhalten, dafür garantiert die ganze Lebensweise der jungen Generation, aber der Grad der Verwirklichung wird von den Bedürfnissen der Gemeinschaft abhängig gemacht.“ (Beutler, 1933, S. 422; vgl. auch Kap. 5.1.)

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  2. Vgl. hierzu den Bericht von Erxleben (1932) über das Arbeitslager des Vereins „Kinderschutz und Jugendhilfe Frankfurt a. M.“ auf der Wegscheide, das eng an die Pädagogik der Volkslagerbewegung angelehnt war.

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  3. Laack bezog sich hier auf Angriffe der Presse, die Volksbildungsbewegung wolle den FAD majorisieren und den Reichskommissar durch einen ihr genehmen Mann (Bäuerle, Goerdeler) ersetzen. Gegen den Einfluß der politischen Parteien und Konfessionen setzte Laack auf die bildungspolitische Neutralität der „gestaltenden Volksbildung“. (Laack, 1932 c, S. 433)

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Anmerkungen Kapitel 7.5

  1. Die Denkschrift ist nachgedruckt bei Bäumer, 1933 und Kallsperger, 1939; kritisch kommentiert von Büttner, 1932, die die Führung der Mädchengruppe „von gelernten sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Kräften“ fordert.

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  2. Ähnlich bestätigt Büttner (1932, S. 312): Als beste Form der Unterbringung habe sich „nicht das Lager, sondern das Heim herausgestellt, und zwar sowohl das Wohnheim als auch das,offene` oder Tagesheim.“

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  3. Dabei betrug die Arbeitslosenrate der jungen Frauen unter 25 Jahren an der Gesamtzahl der Frauenarbeitslosigkeit 40%, während diese Zahl sich bei den Männern auf 25% belief.

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  4. Weitere Beispiele aus dem weiblichen FAD vor 1933 bei Marawske-Birkner, 1942, S. 210ff., Klose-Stiller, 1978.

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  5. Die Arbeitsdienstpflicht für 17- bis 25jährige junge Mädchen wurde durch eine Verordnung des Ministerrates für Reichsverteidigung am 4. 9. 1939 eingeführt. Befreit werden konnten voll Berufstätige, Mädchen, die in der beruflichen Ausbildung standen oder als helfende Familienangehörige in der Landwirtschaft benötigt wurden. Ab 29. 7. 1941 wurden die „Arbeitsmaiden“ nach Beendigung des RAD für weitere 6 Monate zum Kriegshilfsdienst verpflichtet. (Scheibe, 1942, S. 38f.)

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Anmerkungen Kapitel 8.1

  1. Zur innerparteilichen Kontroverse um Jugendfrage und Generationsproblem im Vorfeld des Leipziger Parteitages und zur parteiinternen Kritik an der SAJ vgl. Kloodt (1930) und die Repliken in „Das Freie Wort“ H 24/1930 sowie Herklotz (1931) und Groß (1931) und die Beiträge der Zeitschrift „Neue Blätter für den Sozialismus“ H 3/1931.

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  2. Zur parteiinternen Resonanz auf die Einbrüche der Volkslagerbewegung in die SAJ vgl. Kap. 6.6. Anm. 1.

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  3. In diesem Zusammenhang verweist Berlepsch auf das für die zeitgenössische Pädagogik wichtige „Massenproblem“ und die Herausbildung sozialistischer Führungskräfte. Die äußere Organisation „hängt stark von der Größe der zu bewältigenden Masse ab. Große Massen werden sich immer irgendwelcher militärähnlicher Maßnahmen bedienen, ohne daß diese darum Ausdruck militärischen Geistes zu sein brauchen. Wichtiger ist es, daß der aus Proletariern formierte FAD von Vertrauensleuten des Proletariats geleitet wird, und daß er in sich, ungeachtet der notwendigen inneren Disziplin, lebendige demokratische Formen wahrt.“ (Berlepsch, 1932, S. 318)

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  4. Schreiben des Sozialen Dienstes Frankfurt an die angeschlossenen Verbände v. 6. 10. 1932, Dokument in: Neuland/Werner-Cordt, 1980, S. 101. Vgl. Satzung „Sozialer Dienst“, BAR 36/1933.

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  5. Ähnliche Bemühungen wurden auch vom Sozialistischen Kulturbund und dem SAJ-Vorsitzenden Erich 011enhauer forciert.

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  6. Neue Blätter für den Sozialismus, H 9/1932, S. 503.

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  7. hatte Maschke sich noch skeptisch gegenüber dem Projekt „FAD“ geäußert und befürchtet, daß die Ergebnisse „in keinem Verhältnis stehen zu dem Umfang, den die Erörterung darüber in der Öffentlichkeit während der letzten Monate angenommen hatte.“ (Maschke, 1931, S. 408) Ähnlich revidierte auch der Allgemeine Turn-und Sportbund (ATSB) seine ursprüngliche Position. Hatte er noch am 31. 10. 1931 eine Entschließung angenommen, die den Arbeitsdienst als Maßnahme zur Faschisierung der Jugend bezeichnete, so ließ der ATSB einen Monat später durch seinen Sekretär verlautbaren, man sei zwar weiterhin gegen den FAD, da er aber nun Gesetz sei, wolle man sich nicht verschließen und eigene Arbeitslager gründen. (Internationaler Arbeitersport, H 5/1932, S. 133f.)

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  8. Nicht nur von Seiten der KPD wurde das Engagement im FAD scharf kritisiert. Auch die „Sozialistische Arbeiter Zeitung“ der SAPD (Nr. 168 v. 29. 7. 1932) griff die SPD vehement an: „Zwangsarbeit ist es, für Bettlerpfennige, unter militärischer Bewachung, von Offizieren geführt, aus Gulaschkanonen gefüttert, produktive Arbeit zu leisten. Aber ADGB und SPD setzen sich für den Freiwilligen Arbeitsdienst ein, Reichsbanner und Sportler bilden selbst Arbeitslager. Die Sozialistische Arbeiterjugend hat ihren Mitgliedern die Teilnahme am Freiwilligen Arbeitsdienst freigestellt und erleichtert damit der Reaktion den Versuch, die proletarische Jugend für ihre kapitalistischen und militaristischen Ziele einzuspannen.“

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  9. Die Idee eines „sozialistischen Arbeitsdienstes“ relativiert sich jedoch schon durch die Tatsache, daß Reichsbanner und Sozialer Dienst ihre Unterkünfte mit Arbeitsdienstangehörigen rechtsextremer Verbände teilten. So berichtet der FAD-Lagerführer Haake (Wehrwolf) von einem Bremer Lager, in dem 28 Wehrwölfe, 45 Mitglieder des Deutsch-Nationalen Handlungsgehilfenverbandes, 12 Jungdo-Mitglieder mit 70 Reichsbanner-Angehörigen „Wand an Wand“ wohnten. Nach anfänglicher Kritik und gegenseitigem Mißtrauen schien man sich zu arrangieren. „Die Tagesordnung, die bisher bei jeder Gruppe verschieden gewesen war, wurde für alle gemeinsam festgelegt und somit auch den Einzelnen Gelegenheit gegeben, sich in der Freizeit kennen zu lernen.“ (BAR 77/81, Bericht Haake)

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Anmerkungen Kapitel 8.2

  1. So kritisiert Braunert SPD- und ADGB-Vorstand, die es versäumt hätten, auf die Einführung des FAD mit klaren Stellungnahmen zu reagieren. Die Arbeiterbewegung biete das Bild „völliger Uneinheitlichkeit“. (Braunert, 1931, S. 8) Ähnlich bemängelte Schwenk die abwartende Haltung der Arbeiterbewegung und fordert auf, „ihren Einfluß auf die Gestaltung des freiwilligen Arbeitsdienstes geltend zu machen.“ (Schwenk, 1931, S. 23)

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  2. Ähnliche Einwände wurden von gewerkschaftlicher Seite gegen die Auslegung des Begriffs der Gemeinschaftlichkeit erhoben. So fragte Pahl: „Wo bleibt der öffentliche Nutzen, wenn der Motorradclub des Städtchen Teterow einen Rennbahnparkplatz im FAD herstellt, wenn die Stadt Rostock durch den FAD eine Eisarena erhält, wenn ein Verein in Köln eine Radrennbahn im FAD baut?“ (Pahl, 1932 a, S. 716)

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  3. zit. n. Das Junge Deutschland H 10/1932, S. 340.

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  4. Im November 1932 waren ca. 16000 Arbeitsdienstwillige in den Lagern der christlichen Gewerkschaften beschäftigt. „Dabei ist zu bemerken, daß 70 bis 80% der Anmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten.“ (Das Junge Deutschland H 1/1933, S. 25.)

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Anmerkungen Kapitel 8.3

  1. BAR 77/81

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  2. Dagegen zeichnet Rasche ein Bild der Politik von KPD/KJVD, das durch Erfolge in der Erwerbslosenpolitik und durch Erfolge der Einheitsfronttaktik bestimmt ist.

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  3. Die Junge Garde v. 17. 6. 1931.

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  4. Die Junge Garde v. 13. 9. 1931.

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  5. Verhandlungen des Reichstags, Stenographische Berichte, VI. Wahlperiode 1932, Bd. 454, Antrag 44; ebenso Verhandlungen des Reichstags…, VII. Wahlperiode, 1932, Bd. 456, Antrag 259.

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  6. Vgl. hierzu die zahlreichen Belege bei Rasche, 1968, S. 130 ff. Literarisch verarbeitet bei Stuebs (1946, S. 137ff.).

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  7. Unklar ist, worauf sich die Aktionen gegen Lohnkürzungen bezogen, da es bei FAD-Maßnahmen nur Unterstützungssätze gab, aber keine Löhne gezahlt wurden.

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  8. Zit. n. Rasche, 1968, S. 134.

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  9. Zit. n. Die Rote Fahne v. 19. 1. 1933.

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  10. Zit. n. Rasche, 1968, S. 143. Der Führer eines NSDAP-Lagers in Bremen berichtet über Auseinandersetzungen mit Arbeitern der „kommunistisch verseuchten Hüttenstraße“, für die sich die Nationalsozialisten durch „mit Sand gefüllte Gummischläuche, Vorschlaghämmer und Spaten“ wappneten. (BAR 77/81)

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Anmerkungen Kapitel 9.1

  1. In der Praxis waren geschlossene Lager sehr häufig jedoch in Nähe der Städte und Dörfer angesiedelt und die einzelnen Dienstträgerverbände legten Wert auf Kontakte mit der ortsansässigen Bevölkerung, um das Bild des FAD als „vorbildliche Einrichtung“ zu unterstreichen.

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  2. Typisch für das in der Trivialliteratur kolportierte Deutungsmuster von Führertum und Kameradschaftsideologie ist folgende Szene bei Nebe (1934, S. 181): „Der Feldmeister tritt vor das Lager, sieht jedem Einzelnen ins verstaubte, verschwitzte Gesicht. Er weiß, daß sie zu ihm gehören, wie er zu ihnen. Sie sind seine Kameraden. Er schwört in ihre stolzen, kämpferischen Gesichter hinein, den Besten aus Deutschlands Jugend schwört er, seine Pflicht und noch mehr zu tun. Er wird ihr Führer sein.“

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  3. Von den Nationalsozialisten wurde damit ein weiteres Kriterium zur „Ausmerze“ geschaffen. Wer sich dieser Zwangskameradschaft nicht unterwarf, galt als „kameradschaftsfremd“. Dazu zählten jene, „denen die genannten allgemeinen Eigenschaften fehlen, und die etwas Sonderbares an sich haben.“ (Petersen, 1938, S. 53) Studenten, Abiturienten, berufliche und politische Aufsteiger waren in diesem Sinne besondere Adressaten der Umerziehung durch den Arbeitsdienst.

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  4. Vgl. hierzu die Schilderungen von Stratenwerth über Aufbau, Gestaltung und Alltag des Arbeitslagers Staumühle. Von Süden „tönt jetzt in den sinkenden Abend frischer Gesang. Bald übernimmt das Ohr den Gleichschritt einer marschierenden Kolonne. Und nun, Punkt fünf Uhr rücken sie ein, die draußen bei der Arbeit gewesen sind. Noch einmal fangen sich hell und schmetternd die Töne des Liedes zwischen den Baracken. Dann ertönt das Halt!, und eine Sekunde darauf, nämlich nach dem Wegtreten, ist das bis dahin so stille Lager erfüllt von brausendem Leben.“ (Stratenwerth, 1932, S. 37)

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  5. Allerdings muß darauf verwiesen werden, daß die meisten zeitgenössischen Alltagsschilderungen von Verbandsführern stammen und ein im Sinne der offiziellen Verbandsideologie verzerrtes Bild zeichnen. Vgl. hierzu auch die sechs Berichte aus verschiedenen FAD-Lagern bei Heinz, 1933, S. 85ff..

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  6. Vgl. hierzu Kap. 6 sowie den detaillierten Erinnerungsbericht von Klaus Stelling, der das FAD-Lager der Schlesischen Jungmannschaft in Pilchowitz leitete (Stelling, 1982).

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  7. Vgl. hierzu den Bericht über das Lager Altstorkow der ev. sozialen Schule Spandau. BAR 77/133.

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  8. Die ev. soziale Schule übergab im Mai 1933 ihre Lager dem Stahlhelm und der NSDAP. Schon mit Schreiben vom 31. 3. 1933 teilte der Landerführer Pommerns der Schule allen Arbeitsdienstlagern mit: „Durch das Wollen und die Tat der jetzigen Regierung hoffen wir auf eine Genugtuung unserer bisherigen Arbeit. Wir wollen dies freudig begrüßen und insofern sichtbar gestalten, daß in Zukunft neben unserem Zeichen der Bewegung die schwarz-weiß-rote Fahne (das Zeichen der alten Stärke und Einigkeit) gehißt wird… Als äußeres Zeichen der Dankbarkeit wird in Zukunft neben unserem Wimpel das Hakenkreuz am Auto der Landesführung geführt.“ (BAR 77/134)

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  9. Anfang 1933 waren 18795 katholische Jugendliche an ca. 1000 Arbeitsmaßnahmen des „Katholischen Reichswerks für Arbeitsdienst“ beteiligt. (Degen, 1933, o. S.) Bis Juli 1932 hatte das Reichswerk 900 Maßnahmen mit insgesamt 26000 Jugendlichen durchgeführt. (Das Junge Deutschland, H 10/1932) Zur Position der Christlichen Pfadfinder zum FAD vgl. Das Junge Deutschland H 12/1932. Dem Reichswerk gehörten an der Katholische Jungmännerverband, der Katholische Gesellenverein, der Verband kath. kaufm. Vereinigungen Deutschlands und sein Jugendverband, der Katholische Jungfrauenverband und der Deutsche Caritasverband. (Wille und Werk, Nr. 28/1932)

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  10. Zur Funktion der paramilitärischen Ausbildung im RAD vgl. Petersen, 1938, S. 80 ff.

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  11. In Bremen beispielsweise schufen die in der „Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsdienst und Siedlung“ zusammengeschlossenen Dienstträgerverbände schon im September 1932 für die Dienstwilligen eine einheitliche Uniform und führten ein eigenes Arbeitsdienstabzeichen ein. Auch die evangelischen Dienstträgerverbände hatten sich eine eigene Arbeitsdienstfahne zugelegt. (BAR 77/81)

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  12. Wie stark die von Raupach vorgelegte Analyse der Lagerpädagogik auf Erfahrungen aus der Volkslagerbewegung fußt, zeigt der Bericht von Kurt Hüttenrauch über das „Volkslager“ Cismar (Ostholstein), abgedruckt in Heinz, 1933, S. 97ff.. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sie noch die ursprüngliche Intention der Volkslagerbewegung 1928 bis 1930 erfaßt, nämlich: Das „Streben nach einer möglichst weitgehenden Identität von Erleben und Erkennen durch Schaffung eines inneren Zusammenhangs der Arbeitsmethoden mit den sachlichen Arbeitsaufgaben.“ (Keil, 1932 b, S. 63)

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Anmerkungen Kapitel 9.2

  1. Berichte über ähnliche Karrieren finden sich in BA ZSg 145/5 und ZSg 145/7 sowie BA R 77/81; vgl. auch die Lebenslaufberichte von RAD-Führern und Arbeitsdienstangehörigen der Gruppe 257 des Gaus XXV (Wiesbaden) in: HHStA Abt. 483/3093.

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  2. Der Gießener Arbeitsamtbezirk führte in Hessen und Hessen-Nassau die meisten FAD-Maßnahmen durch. Vom 30. 10. 1931 bis 30. 4. 1932 nahmen 2603 Arbeitsdienstwillige an 107 Maßnahmen teil (Gießener Anzeiger v. 30. 4. 1932), die das Arbeitsamt Gießen bewilligte.

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  3. Die Quellen sind: Selbstdarstellungen von Abiturienten, Materialien der Deutschen Studentenschaft und des NS-Studentenbundes, der Dienststellen des Arbeitsdienstes, Selbstdarstellungen von Arbeitsdienstangehörigen ohne Abitur und Bewertungen von Rektoren der deutschen Hochschulen über Kenntnisstand und Studienprobleme der AD-Angehörigen. Die letzte Quelle ist insofern von übergreifender Bedeutung, da sie ein Legitimationsproblem des Arbeitsdienstes anspricht, das seiner Leistungsfähigkeit. Im FAD bezieht das sich auf die Arbeitsleistung, hier auf den befürchteten Wissensverlust der Abiturienten.

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  4. Die basalen erziehungstheoretischen Grundbegriffe Seipps lauten: Zuchtziel, Zuchtvorgang, Zuchtzeit und Formung.

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Dudek, P. (1988). Anmerkungen. In: Erziehung durch Arbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-12096-4_11

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