Zusammenfassung
Die ersten Überlegungen der Linksterroristen, den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer zu entführen, reichen bis in das Jahr 1976 zurück.1339 Im Sommer jenes Jahres waren fast alle RAF-Angehörigen sowie Rolf Heißler und Verena Becker in einem Ausbildungslager der palästinensischen Terrororganisation PFLP im Süd-Jemen zu Gast.1340 „Der mehrmonatige Aufenthalt diente der Kampfausbildung sowie der Planung und Vorbereitung der Mordanschläge gegen Generalbundesanwalt Buback, Jürgen Ponto und Dr. Schleyer.“1341 Mit der Geiselnahme eines derart hohen Repräsentanten des „Systems“ wollten die Illegalen die Freilassung ihrer inhaftierten Gesinnungsgenossen erreichen. Sie legten sich eine Liste mit insgesamt fünfzehn Namen potentieller Opfer zurecht, die sie als prominent genug erachteten. „Herr Schleyer stand an erster Stelle.“1342
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Literatur
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 11.9.1990.
Becker stand der RAF politisch nahe, galt zu diesem Zeitpunkt aber nicht als Mitglied; Heißler trat erst wenige Monate später der Gruppe bei.
Urteil Boock/Klar 1992, a.a.O., S. 9.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 1.4.1992.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 3.4.1992.
Peters 1991a, a.a.O., S. 209. Sabine Schmitz, geb. am 13.8.1955 in Bonn, wurde später wegen des Verdachts von Vergehen nach ¡ì 129 StGB verhaftet.
Die Vermutung, daß auch die Entführung Pontos eigentlich der Geldbeschaffung hätte dienen sollen, wies Silke Maier-Witt zurück (vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.9.1990).
Der spätere Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im August 1977 war dagegen erst nach der mißglückten Entführung Jürgen Pontos konzipiert worden und aus den Haag-Papieren jedenfalls nicht ersichtlich (vgl. Aust 1986, a.a.0., S. 448).
Schon in den Jahren zuvor hatten die Stammheimer explizit auf stärkere Anstrengungen der Illegalen gedrängt (vgl. die Zitate aus verschiedenen Kassibern, in: Ministerium des Inneren Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Dokumentation “Baader-Meinhof-Bande” (herausgegeben nach Unterlagen des Bundeskriminalamtes Wiesbaden und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz), 0.0. 22.11.1974, 55 S., S. 27–28).
Protokoll der Vernehmung von Boock am 1.4.1992.
Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 1.4.1992.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 1.4.1992.
Hierzu wurde ein mit Unterlagen prallgefüllter Aktenordner so präpariert, daß in einem Hohlraum zwei zerlegte Pistolen versteckt und von den RAF-nahen Rechtsanwälten als Verteidigerpost in die Haftanstalt eingeschuggelt werden konnten (vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 17).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friederich am 21.5.1992; Boock 1992, a.a.O., S. 18; Protokoll der Vernehmung von Boock am 2.4.1992. Zum Vorgang des Einschmuggelns von Waffen, Sprengstoff und Minox-Kamera s.a. Protokoll der Vernehmung von Speitel am 4.1.1978.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 3.4.1992.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 2.4.1992.
Brigitte Mohnhaupt war im Sommer 1976 mit Rücksicht auf Gudrun Ensslin nach Stammheim verlegt worden, die dort nach dem Tod von Ulrike Meinhof die einzige weibliche Inhaftierte gewesen war.
Zitiert nach Peters 1991a, a.a.O., S. 216. Daß Brigitte Mohnhaupt mit dem Auftrag der Stammheimer entlassen wurde, umgehend für eine Freipressung der Inhaftierten zu sorgen, hat Werner Lotze bestritten. Die entsprechenden Schilderungen Volker Speitels (s.u.) seien unzutrffend (vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.).
Vgl. die rückblickende Wertung von Adelheid Schulz: “Das war einfach stark.” (Adelheid Schulz im Prozeß gegen Mohnhaupt und Klar (zitiert nach Urteil MohnhauptlKlar 1985, a.a.O., S. 189)). 1359 Urteil MohnhauptlKlar 1985, a.a.O., S. 31 (offensichtlich unter Bezugnahme auf verschiedene Aussagen Speitels).
Protokoll der Vernehmung von Speitel am 4.1.1978.1361 Speitel 1980, a.a.O., S. 34.
Brigitte Mohnhaupt verköpert damit in besonderer Weise den Typus der “nach Taten drängenden Nachahmer” (Backen/Jesse 1989b, a.a.O., S. 155) der Gründergeneration der RAFF. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß es die Stammheimer gewesen waren, die diesen Tatendurst eingefordert hatten - gerade über das Bindeglied Mohnhaupt.
Baader/Meinhof/Ensslin 1975, a.a.O., S. 54.
Knut Detlef Folkerts im Prozeß gegen Mohnhaupt und Klar, zitiert nach Urteil Mohnhaupt/Klar 1985, a.a.O., S. 185.
Susanne Albrecht beispielsweise erklärte, die Aktion gegen Schleyer sei von den Stammheimern abgesegnet worden (vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991). F. Neidhardt sprach sogar von “genauen Instruktionen von Baader und Ensslin” (Neidhart 1982, a.a.O., S. 332).
Diese Einschätzung teilte auch der BKA-Beamte Alfred Klaus, der die gesamte inhaftierte Führungsequipe der RAF (einschließlich deren Familienangehörige) persönlich kannte. Er berichtete nach einem Gespräch mit Andreas Baader am 13.9.1977 - eine Woche nach der Entführung Schleyers -: “Ich hatte den Eindruck, daß die Entführung Schleyers und die daran geknüpften Bedingungen mit den Gefangenen, zumindest im Detail, nicht abgestimmt worden waren.” (Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 68).
Vgl. Klaus 1983, a.a.O., S. 41.
Vgl. Der Spiegel Nr. 48/1978, S. 134.
Schon 1974 hatte Andreas Baader allgemein die obersten Vertreter der Justiz als ein mögliches Ziel von Anschlägen genannt (vgl. Meyer 1980, a.a.O., S. 160.)
Vgl. Gespräch mit Boock am 5.11.1993, a.a.O.
Vgl. Boock 1992, a.a.O., S. 18.
Rote Armee Fraktion, Kommando Ulrike Meinhof, o.T. (“Für ‘Akteure des Systems selbst’ wie Buback findet die Geschichte immer einen Weg [chwr(133)]” (Erklärung der RAF zur Ermordung Siegfried Bubacks)), o.O. o.Z. (7.4.1977), u.a. abgedruckt in: Urteil Mohnhaupt/Klar 1985, a.a.O., S. 51–54. 1373 Zu den Motiven s. Kapitel 4.3: “Zielsetzung in der ‘Offensive 77”.
Scheerer 1988b, a.a.O., S. 362.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 2.4.1992.
Boock 1994a, a.a.O.
Albrecht schilderte den Sachverhalt wie folgt: “Bei einem weiteren Treff wurde ich mit der Information konfrontiert, die Illegalen planten eine Aktion gegen Ponto. Man habe meine Informationen über Jürgen Ponto überprüft, er sei als Entführungsopfer geeignet. Man habe vor, die Entführung für eine Erpressung auszunützen, um die Gefangenen in Stammheim u.a. freizubekommen. Man sagte mir auch, man brauchte mich für diese Aktion, weil ich im Hause Ponto bekannt sei und Zugang zu der Familie Ponto hätte. Ich habe mich diesem Ansinnen widersetzt. Herr Ponto war für mich ‘Onkel Jürgen’. Ich möchte aber hier klarstellen, daß man mich nicht gezwungen hat, bei der Aktion Ponto mitzumachen. Entscheidend war vielmehr folgendes: Man sagte mir, es bestehe absolute Entschlossenheit, die Sache mit Ponto zu machen, egal ob ich mitmache oder nicht. Wenn ich mich nicht bereit erklären würde, der Gruppe Zugang zum Hause Ponto zu verschaffen, würde man die Aktion auf brutale Art und Weise auf der Straße machen. Mir gingen in diesem Zusammenhang sehr viele Gedanken durch den Kopf.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 16.7.1990). Boock schilderte die Lage wie folgt: “Sie [Albrecht] hat gesagt, sie könne nicht als Türöffner in einer solchen Sache dienen, die jemanden betrifft, für den sie emotional durchaus etwas empfinde. Gerade weil sie ihre Ablehnung so emotional begründete, hat ihr die Gruppe vorgeworfen, sie habe keine politische Identität und wolle auch nicht ernsthaft die Befreiung der Stammheimer. Damit hat man sie enorm unter Druck gesetzt.” (Peter-Jürgen Boock, Für jeden eine Nummer (Interview mit Boock), in: Der Spiegel Nr. 25/1990, S. 103–105, S. 105).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.9.1990.
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991. Ihr wurde seinerzeit auch attestiert: “Die kann man ja nicht mal mehr zum Brötchenholen schicken!” (zitiert nach Boock 1994a, a.a.O.).
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 16.7.1990.
So Albrecht in ihrem Prozeß am 26.4.1991 (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.4.1991, S. 3). Im Urteil gegen Mohnhaupt und Klar hieß es noch fälschlicherweise, Brigitte Mohnhaupt und nicht Christian Klar habe Ponto mit fünf Schüssen ermordet (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.4.1985).
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 6.11.1990.
Boock 1994a, a.a.O.
Vgl. Peter-Jürgen Boock, Einlassung zur Sache (unkorrigierte Abschrift des Tonbandes Nr. 23 vom 20. September 1983), in: Der Prozess 1985, S. 139–143, S. 140. Statt das Unverständnis der Bevölkerung gegenüber jeglichem Entgegenkommen an Pontos Mörder zu reflektieren, unterstellten die Terroristen dem Publikum, es verdränge, daß es nicht nur im Fall von Lorenz bereits einen Austausch von Terroristen gegeben habe (vgl. Schneider/Wackernagel 1980c, a.a.O., S. 34).
Ob die Gruppe darüber hinaus aus dem gescheiterten Überfall in Stockholm auch gelernt hatte, Täter und Geisel an einen der Polizei unbekannten Ort zu bringen (so wie u.a. Peters 199la, a.a.O., S. 248, vermutet), sei dahingestellt. In dieser Hinsicht gleicht die Entführung Hanns Martin Schleyers eher der von Peter Lorenz, der ebenfalls für die Polizei unerreichbar gewesen war und dann ausgetauscht wurde. Daß aus anderen Gründen im Jahre 1977 mit der Nachgiebigkeit der Bundesregierung nicht mehr zu rechnen war, hatte die Gruppe dabei nicht erkannt bzw. sich irrtümlich in der Sicherheit gewogen, die gesellschaftliche Stellung Schleyers werde in jedem Fall zur Erfüllung ihrer Forderung führen. Die Erkenntnis des strategischen Vorteils einer für die polizeiliche Fahndung räumlich nicht faßbaren Geiselnahme wurde mit der Flugzeug-Entführung wenig später wieder ad acta gelegt. Der Versuchung, die Zahl der freizulassenden Inhaftierten in die Höhe zu schrauben, ist übrigens auch die südamerikanische Stadtgueri la erlegen (vgl. Allemann 1978, a.a.O., S. 188).
So hieß es in einem Kassiber Baaders unter Einbeziehung des Vorwurfs, die RAF-Anschläge würden aus Stammheim heraus gesteuert: “Der Anfang eurer Aktionen soll nicht mit dem Anfang des Hungerstreiks zusammenfallen sonst knacken sie die Anwälte darüber.” (Andreas Baader, Hör ma, Vorschläge sind ‘n Dreck wertchwr(133) (Kassiber, sichergestellt am 4.2.1972), zitiert nach Klaus 1983, a.a.O., S. 42).
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.1388 An der Vorbereitung der Aktion waren Boock, Wisniewski, Klar, Mohnhaupt, Hofmann, Schulz, Helbing, Schneider, Kuby, Angelika Speitel und Susanne Albrecht von der konspirativen Wohnung Ihmepassage aus beteiligt. Die Durchführung oblag mit hoher Wahrscheinlichkeit Mohnhaupt, Klar und Boock.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Horchem 1988, a.a.O., S. 65.
Vgl. Urteil Maier-Witt 1991, a.a.O., S. 28–30.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 12.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.12.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 12.7.1990.
S.a. Horst Herold, o.T. (Diskussionsbeitrag), in: Eugen Kogon (Hrsg.), Terror und Gewaltkriminalität. Herausforderung für den Rechtsstaat (Podiumsdiskussion), Frankfurt a.M. 1975, 114 S., S. 88–90.
Vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 24.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 11.10.1990.
Peter-Jürgen Boock behauptete, die Diskussion um die Gruppenzugehörigkeit Helbings hätte erst während der Schleyer-Entführung eingesetzt und sei aus der Befürchtung erwachsen, Helbing könne den Aufenthaltsort der Geisel verraten. Aus diesem Grunde sei sie dann auch nach Bagdad geschickt worden.
Susanne Albrecht, Peter-Jürgen Boock, Elisabeth von Dyck, Knut Detlef Folkerts, Rolf Heißler, Monika Helbing, Sieglinde Hofmann, Christian Klar, Friederike Krabbe, Christine Kuby, Silke Maier-Witt, Brigitte Mohnhaupt, Gert Schneider, Adelheid Schulz, Angelika Speitel, Sigrid Sterne-beck, Willy-Peter Stoll, Christoph Wackernagel, Rolf Clemens Wagner und Stefan Wisniewski (vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 9).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Sternebeck vom 9.10.1990; s.a. das Kapitel 8.1: “Konspiration und Diskussion”.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 25.
Zitiert nach Pflieger 1997, a.a.O., S. 25.
Zitiert nach Urteil Boock 1984, a.a.O., S. 178. Den auch zum Zeitpunkt der Urteilsbegründung 1984 bekannten Widerspruch zwischen den wechselnden Routen und der angeblichen Fixierung des Überfalls auf “morgen” (Boock) löste das Gericht auf, in dem es “morgen” als allgemeine Beschreibung der nahen Zukunft wertete.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 7.4.1992.
Vgl. Boock 1994a, a.a.O.
Vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 25.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt vom 12.9.1990. S.a. Wolf Römmig, Peter-Jürgen Boock und die Entführung von Hanns-Martin Schleyer, in: Der Prozess 1985, S. 171–182, S. 179.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Das hierbei genutzte Code-Wort lautete nach Aussage Boocks “Mendecino”.
Vgl.: ‘Der revolutionäre Terror richtet sich ausschließlich gegen Exponenten des Ausbeutungssystems und gegen Funktionäre des Unterdrückungsapparates, gegen die zivilen und militärischen Führer und Hauptleute der Konterrevolution.“ (Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa 1971, a.a.O., S. 90).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992; Stuttgarter Zeitung vom 22.5.1992.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 26. Heißler stieß erst nach dem 5. September hinzu.
“Des weiteren ist mir bekannt, daß Herr Boock, Herr Klar und Herr Wisniewski ebenfalls direkt beteiligt waren. Ich weiß aber nicht, wer was gemacht hatte. Es spielte auch später keine Rolle. Es ist schon so gewesen, daß nur bestimmte Leute gewisse Dinge gemacht haben. Im einzelnen wurde jedoch darüber nicht gesprochen.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 12.7.1990). 1414 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 12.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990.
Vgl. Stuttgarter Zeitung vom 22.5.1992.
Vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 11, 14.
Vgl. Urteil Boock 1987, a.a.O..
Vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 17; s.o. Boock bezeichnete diese Zuordnung Wagners als unrichtig (vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 101); sie widerspricht auch der Aussage von Friedrich, er habe erfahren, daß die Ermordung Schleyers dem “Fußvolk” überlassen worden sei (vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990), wozu Wagner nicht gezählt werden kann. S.a. Süddeutsche Zeitung vom 27.9.1995, S. 2; Der Spiegel Nr. 35/1995, S. 78–79.
Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992 (zitiert nach Stuttgarter Zeitung vom 22.5.1992).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992; Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 7.
Abgedruckt in: Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 20.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 9.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 2.8.1990.
Die Botschaft der Entführer vom 26. September beispielsweise gelangte in 15 Exemplaren zur Post und war an Adressaten in der Bundesrepublik, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz von Paris aus aufgegeben worden; das Schreiben vom 13. Oktober 1977 wurde von Silke Maier-Witt sogar in fünfzig Ausfertigungen verschickt.
Vgl. Urteil Stemebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 52.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991; u.a. durch diese Aussage wurde Angelika Speitel, die zunächst nicht wegen der Beteiligung an der Aktion gegen Schleyer belangt worden war, erneut schwer belastet.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Deshalb wurde zunächst irrtümlicherweise angenommen, Schleyer werde in einem durch die Bun desrepublik fahrenden Möbelwagen gefangengehalten (vgl. Bild-Zeitung vom 19.9.1977, S. 1).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 9.10.1990.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 16.10.1990.
Ein Teil dieser Ausschnittssammlungen wurde später in Depots sichergestellt (vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991.
Dies behauptet Sigrid Sternebeck (vgl. Protokoll der Vernehmung vom 6.11.1990). Peter-Jürgen Boock hat diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992), Maier-Witt hält dies dagegen für abwegig. Auf jeden Fall schenkten Baader-Meinhofs Kinder dem Ministerratsgebäude der EG in Brüssel vor dem Herbst 1977 große Aufmerksamkeit. Diese Aktion erhielt den Decknamen “Bodo” (vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991). Allein Sigrid Sternebeck kundschaftete das Gebäude etwa drei Mal aus; ihr gelang es sogar, den Sitzungsraum zu photographieren. Als sie deshalb von einem Sicherheitsbeamten angehalten wurde, erklärte sie, sie sei österreichische Studentin und schreibe eine Seminararbeit über die EG (vgl. Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 9.10.1990). Karl-Heinz Dellwo beobachtete eine Außenministertagung im EG-Gebäude in Luxemburg (vgl. Der Spiegel Nr. 48/1978, S. 135. S.a. Urteil Hofmann 1982, a.a.O., S. 30; Urteil Mohnhaupt/Klar 1985, a.a.O., S. 34–35). Hier hätte man vom Dach eines Lastkraftwagens in den ersten Stock des Gebäudes gelangen können, wo die Tagungen zumeist stattfanden (vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991). Maier-Witt gab sich in Brüssel mehrmals als Journalistin aus, um in die Nähe von Hans-Dietrich Genscher, Josef Ertl und Otto Graf Lambsdorff (oder seinem Vorgänger Friedrichs) zu gelangen. Als vorgeblich arbeitssuchende Dolmetscherin konnte sie die Übersetzerkabinen im Ministerratsgebäude besichtigen (vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 5.9.1990). Zweifellos
elte es sich bei diesen Aktionen um terroristische Mimikry ersten Ranges. 1437 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Vgl. Peters 1991a, a.a.O., S. 278.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 9.10.1990. 1441 Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 23.6.1992, S. 6.
Vgl. Boock 1985b, a.a.O., S. 142.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 16.10.1990. 1444 Urteil Maier-Witt, a.a.O., S. 41.
Vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 67.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 18.4.1991.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Da die Gruppe davon ausging, die Geiselnahme würde sich noch einige Zeit hinziehen, dachte sie auch noch an eine Verlegung nach Lille. 1448 Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Vgl. Peters 1991a, a.a.O., S. 259.
So hatte Andreas Baader nach der Entführung Lorenz’ für die RAF explizit eine Analyse der Entscheidungsabläufe in den Bonner Krisenstäben gefordert; insbesondere die Dauer, bis ein Beschluß von allen beteiligten Institutionen abgesegnet war, wollte er in Erfahrung bringen (vgl. Herold 1975, a.a.O., S. 88).
S.a. Richard Clutterbuck, The media and political violence, London 1983, 191 S.
Vgl. Liberation vom 28.9.1977.
Vgl. den Wortlaut des Schreibens bei Pflieger 1997, a.a.O., S. 56–57.
Vgl. Urteil Maier-Witt 1991, a.a.O., S. 107;.=¨ªlieger 1997, a.a.O., S. 72.
Zitiert nach Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 35.
S. das Kapitel 6.6: “Hanns Martin Schleyer als Geisel der RAF”.
Am 15.10. wartete Hanns Eberhard Schleyer in einem Hotel des Frankfurter Flughafens mit den am Vortag geforderten 15 Millionen Dollar Lösegeld auf weitere Anweisungen der Entführer. Diese hatten für ihn Flugtickets nach Algier bereitgelegt. Die Übergabe des Lösegeldes (bzw. die Entgegennahme weiterer Anweisungen) scheiterte jedoch an einer gezielten Indiskretion des BKA-Präsidenten Horst Herold, infolgedessen mehrere Dutzend Journalisten an Ort und Stelle waren (s.a. Ruprecht Eser, Die Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer, ZDF, 19.10.1982, 85 Minuten). Zu Hanns Eberhard Schleyer s.a.: ders., Gnade für Terroristen? Was Angehörige der Opfer denken, in: Die neue Ordnung Nr. 2/1989, S. 106–112; ders., Über die ‘klammheimliche Freude’ an der Gewalt (Interview mit Schleyer), in: Süddeutsche Zeitung vom 17./18.10.1992, S. 11.
RAF 1982, a.a.O., S. 19.
Diese Hoffnung spricht aus den Worten Christian Klars: “Die Aktion konfrontierte die Bundesregierung mit diesem Legitimationsproblem weiter, weil die Lösung Verhandlungen erfordert hätte, mit denen ein System, das gegen die historische Reife zur Umwälzung politisch mit dem Rücken zur Wand steht, seinen Antagonisten offen anerkennen würde.” (Klar 1987, a.a.O., S. 118). Die Bonner Krisenstäbe ließen, um eben diesem Eindruck der “Anerkennung” des Verhandlungspartners zu entgehen, ihre Nachrichten an die Entführer durch die untergeordnete Behörde - das Bundeskriminalamt - verbreiten.
Dies ist auch dem Maipapier von 1982 zu entnehmen, in dem es heißt: “An Schleyers Anstrengungen, doch noch den Austausch zu erreichen, hatten wir gesehen, dass seine Connections und sein Einfluss einen Dreck wert waren gegen die Macht der geschlossenen imperialistischen Strategie.” (RAF 1982, a.a.O., S. 19).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Rolf Heißler/Sieglinde Hofmann/Christian Klar/Brigitte Mohnhaupt/Adelheid Schulz/Rolf-Clemens Wagner, Wir alle waren in der RAF und kennen Monikas Geschichte, in: Frankfurter Rundschau vom 24.11.1995, S. 12.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Zu den Verbindungen der PFLP s.a. Rolf Tophoven, Süd-Jemen - die Drehscheibe des Terrorismus, in: Die Welt vom 26.9.1977, S. 4.
“Wo Boock auftauchte, gab es Schwierigke,,en. Er war ein’Aktionisf, der z.B. auch in Bagdad den Plan hatte, ein Flugzeug zu entführen und über Bonn abstürzen zu lassen. Ich kann mich noch erinnern, daß er damals jedes Gruppenmitglied hat kommen lassen, um es von diesem Plan zu überzeugen.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 20.7.1990).
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.9.1990.
Vgl. Horchern 1988, a.a.O., S. 73.
Das Maipapier der RAF (1982) sprach zwar von einer Entscheidung des palästinensischen “Kommandos Martyr Halimeh” für die Aktion, jedoch übernahm die RAF die Verantwortung für das Scheiterns dieses Unterfangens (vgl. RAF 1982, a.a.O., S. 19–20). S.a. Christian Lochte, Terroristisches Umfeld des deutschen Terrorismus, in: BMI 1979, a.a.O., S. 15–20, S. 19.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Boock 1994a, a.a.O.
Vgl. Peter-Jürgen Boock, zitiert nach Die Welt vom 7.9.1995, S. 2.
Werner Lotze hat die Jahre 1978/79 betreffend erklärt: “Aus meiner Sicht war hauptsächlich Frau Mohnhaupt die Kontaktperson zu den Palästinensern.” (Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.17.1990).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992; Giovanni di Lorenzo, Überraschende Hilfsdienste im heißen Herbst, in: Süddeutsche Zeitung vom 16.6.1992, S. 3.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 24.3.1992.
“Die Palästinenser waren der Ansicht, daß zumindest Geld bei der ganzen Aktion hereinkommen müßte.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992). Den Protokollen von Alfred Klaus zufolge beabsichtigten die Stammheimer erst nach ihrer Freilassung darüber zu entscheiden, ob sie das Lösegeld überhaupt annehmen wollten. Zu dem Aufenthalt in Algier s.a. Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992.
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 137.
Scheerer 1988b, a.a.O., S. 363.
S.a. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 39–40.
Vgl. Peters 1991, a.a.o., S. 259.
S.a. Bassam Abu Sharif, “Die BRD schert sich einen Dreck um die Genfer Konvention” (Interview mit Abu Sharif), in: Tageszeitung (taz) vom 13.1.1985, S. 4.
In diese Richtung argumentierte G. Boeden (vgl. Boeden 1978, a.a.O., S. 30).
Vgl. Der Spiegel Nr. 10/1992, S. 124–126. Auch Volker Speitel sprach von dem “Söldnercharakter” der Aktion - weswegen nach der Verhaftung von Thomas Reuter und Brigitte Schulz die Bemühungen der deutschen Gefangenenhilfsorganisationen um die Freilassung der Inhaftierten auf Wunsch der Stammheimer auch nicht mit dem Namen der RAF in Verbindung gebracht werden sollten (vgl. Protokoll der Vernehmung von Speitel am 4.1.1978).
Vgl. Lochte 1979, a.a.O., S. 19. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Salewski, der als psychologischer Berater mehrere Stunden mit den palästinensischen Entführern verhandelt hatte (vgl. Salewski 1978, a.a.O., S. 50).
Horst Herold, zitiert nach Eser 1982, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 24.3.1992; Lorenzo 1992b, a.a.O.
Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O.
Vgl. Der Spiegel Nr. 4/1992, S. 77; Die Zeit Nr. 8/1992, S. 22. Haas wurde an 29.12.1948 in Stuttgart geboren.
Vgl. Neues Deutschland vom 8.3.1996, S. 5.
Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 49; die Verläßlichkeit ihrer Angaben läßt sich nicht überprüfen, Belege fehlen.
Vgl. Spiegel-TV vom 1.3.1992.
Von den DDR-Aussteigern wird die “schöne Frau” allerdings erst im Zusammenhang mit dem Aden-Aufenthalt rund ein Jahr später erwähnt. Sie hatten für die Kinder der “schönen Frau” Kleidung aus Deutschland mitzubringen (vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990).
Vgl. Neue Juristische Wochenschrift Nr. 31/1992, S. 1975–1976.
Die Herkunft dieser Informationen liegt in Akten des MfS, die sich seit 1990 in den Händen des Bundeskriminalamts befinden. Das MfS bediente sich in diesem Fall als Quelle des 1979 aus der Haft entlassenen Werner Hoppe, den Haas ab 1980 nichtsahnend (was dessen Tätigkeit für den ostdeutschen Staatssicherheitsdienst betrifft) in Hamburg aufgesucht und mit ihm über ihre Vergangenheit gesprochen hatte (vgl. Tageszeitung (taz) vom 13.2.1996, S. 2; Hans Holzhaider, Aus der Trickkiste von Hase und Wolf, in: Süddeutsche Zeitung vom 24.7.1996, S. 3). Für seine Berichte hat Werner Hoppe vom MfS dann über 20.000 DM erhalten. Über den Ort der Waffenübergabe an das palästinensische Kommando durch Haas haben Werner Hoppe und Johannes Weinrich, ein ehemaliger Angehörige der Revolutionären Zellen, gegenüber dem MIS im übrigen unterschiedliche Angaben gemacht (vgl. Neue Juristische Wochenschrift Nr. 31/1992, S. 19751976).
Vgl. Spiegel-TV vom 1.3.1992. Und noch im Juni des gleichen Jahres erreichte Monika Haas ein Drohbrief, in dem sie der direkten Beteiligung an der “Landshut”-Entführung beschuldigt wurde. Unter der Überschrift “Big Alameh Amal” hieß es darin: “Wir erinnern an unseren gemeinsamen Aufenthalt in P. (Hotel Java), Frau Verni, wo Sie [sich] mit ihrer Tochter Nic und Savatic sowie ‘schwerem’ Gepäck aufgehalten haben.” Im Hotel Java in Palma de Mallorca (“P.”) waren im Oktober 1977 die Entführer der “Landshut” vor Beginn ihrer Aktion untergekommen. Monika Haas soll ihnen dabei die benötigten Waffen (“’schwerem Gepäck”) übergeben haben (vgl. Tageszeitung (taz) vom 27.3.1992, S. 6). Haas selbst vermutet hinter dem Schreiben eine Intrige - und in den Jemen habe sie schon vor Boocks Festnahme fahren wollen.
Vgl. Die Welt vom 29.11.1976; NDR, Panorama Nr. 314 vom 9.11.1979; Der Spiegel Nr. 4/1980, S. 39–45.
Vgl. Giovanni di Lorenzo, Verstrickt ins weltweite Netz des Terrors, in: Süddeutsche Zeitung vom 17.3.1992, S. 3; Der Spiegel Nr. 10/1992, S. 124–126.
Vgl. BStU, ZA, HA XXII 953, S. 153. S.a. Fritz Schmaldienst/Klaus-Dieter Matschke, Carlos-Komplize Weinrich. Die internationale Karriere eines deutschen Top-Terroristen, Frankfurt a.M. 1995, 317 S., S. 95–99.
Vgl. Thomas Scheuer, BKA fahndet in Spanien nach der RAF-Geschichte, in: Tageszeitung (taz) vom 20.11.1993, S. 15.
Vgl. Tageszeitung (taz) vom 4.3.1992, S. 6.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 24.3.1992; Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992.
Vgl. Monika Haas, “Solche Konstruktionen sind einfach infam” (Interview mit Haas), in: Tageszeitung (taz) vom 24.1.1992, S. 3; Tageszeitung (taz) vom 4.3.1992, S. 6; Tageszeitung (taz) vom 27.3.1992, S. 6. Haas klagte erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt auf die Unterlassung der Behauptung, sie sei bei der Entführung der “Landshut” “mittendrin” gewesen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 16.9.1994, S. 6). Tatsächlich fehlen, wie unten ausgeführt, für alle denkbaren Versionen unumstößliche Beweise. Zu den vielfältigen Spekulationen s.a. den nicht minder spekulativen Aufsatz von Heide Platen, Die Stasi, das Gemüse und Luxusdessous, in: Tageszeitung (taz) vom 15.2.1996, S. 11.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Heißler u.a. 1995, a.a.O. S.a. Tageszeitung (taz) vom 10./11.6.1995, S. B.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vor einem Kontakt mit westlichen Geheimdiensten ist Haas jedenfalls nicht prinzipiell zurückgeschreckt. So hat sie sich nach dem Erhalt des o.g. Drohbriefes im Juni 1981 mit der Bitte um Personenschutz an die Sicherheitsbehörden der Hansestadt Hamburg gewandt - ein in dieser Szene keineswegs üblicher Vorgang. Zu den Spekulationen über Monika Haas s.a. eine Information, die von Seiten des MfS auf Bitten der PLO an die PLO-Sicherheit übergeben worden war (MfS, Information (betr. Monika Haas), Berlin 18.8.1981, in: BStU, ZA, HA XXII 18613, S. 80–82; Abteilung XXII, Leiter Oberstleutnant Horst Franz, o.T. (Begleitschreiben zur Information über Haas an Neiber), Berlin 18.8.1981, in: BStU, ZA, HA XXII 18613, S. 83). Das MfS hatte erst im Juni 1980 eine Einreisesperre gegen Haas verhängt (vgl. Abteilung XXIUAIG, o.T. (Schreiben an den Leiter der ZAIG/5), Berlin 23.6.1980, in: BStU, ZA, HA XXII 456, S. 31).
Belastende Unterlagen des MfS in Form des Operativvorgangs “Wolf’ (ein umfangreiches Dossier über die ”schöne Frau“) liegen dem Bundeskriminalamt seit dem Sommer 1990 vor, jedoch konnte zunächst - nach Angaben der Bundesanwaltschaft - die wahre Identität der belasteten Person nicht geklärt werden. Weitere Akten wurden dem Bundeskriminalamt von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes am 20. Februar 1992 übergeben und am 25. Februar an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet. Daraufhin wurde am 4. März 1992 ein Ermittlungsverfahren eröffnet und Haas am 20. März 1992 verhaftet (vgl. Tageszeitung (taz) vom 23.3.1992, S. 5.). Am 5. Mai entschied der 3. Strafsenat des BGH, den Haftbefehl gegen Haas aufzuheben, da die Aufgabenstellung und Arbeitsweise des MfS den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung in keiner Weise entsprochen habe und folglich deren Berichte (die, sich auf Aussagen inoffizieller Mitarbeiter in der RAF-Szene stützend, als Grundlage des Haftbefehls gegen sie dienten) ”grundsätzlich nicht geeignet“ seien, einen dringenden Tatverdacht zu belegen. Vielmehr bedürften entsprechende Informationen ”strenger und besonders kritischer Überprüfung“ (zitiert nach Süddeutscher Zeitung vom 6.5.1992, S. 2; Aktenzeichen StB 9/92). Im November 1994 wurde sie erneut festgenommen, weil unterdessen die einzig Überlebende des seinerzeitigen PFLP-Kommandos, Andrawes, festgenommen worden war und sie belastet hatte. Nachdem ein Strafprozeß am 9. Mai 1996 eröffnet worden war, wurde Haas im März 1997 abermals auf freien Fuß gesetzt, weil nach Auffassung des Gerichts das zu erwartende Strafmaß im Falle eines Schuldspruchs deutlich unter der zwölfjährigen Freiheitsstrafe liegen werde, die Andrawes als unmittelbar an der Entführung Beteiligte erhalten hatte.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 24.3.1992.
Möglicherweise hat der Staatssicherheitsdienst der DDR über den von ihm aufgebauten jemenitischen Geheimdienst, seinerseits ein enger Verbündeter der PFLP, Informationen über die unzureichende Bewaffnung des Kommandos erhalten, während der Zwischenlandung der “Landshut” in Aden Einfluß genommen und zum Vorteil der innerdeutschen Beziehungen Bonn mit diesen wichtigen Informationen versorgt. Doch selbst wenn die Bonner Krisenstäbe über die Details der Flugzeug-Entführung von vornherein informiert gewesen wären, müßte dies nicht bedeuten, daß sie diese Aktion - wie verschiedentlich suggeriert (vgl. Tageszeitung (taz) vom 4.3.1992, S. 6) - bewußt in Kauf nahmen, um sich später als Sieger über die terroristische Gewalt feiern zu lassen. Denn auf die überaus glücklichen Befreiungsaktion in Mogadischu (s.u.) konnten sie keinesfalls vertrauen, da nicht sicher war, ob die südjemenitische Regierung nicht doch noch den Austausch der Kommando-Mitglieder in Aden gestattet hätte. Vielmehr waren sich die Bonner Krisenstäbe immer der Möglichkeit einer weiteren Entführung bewußt und nahmen dies als Risiko ihrer Verzögerungstaktik in Kauf. Dabei konnten sie absehen, daß sie im Falle einer zusätzlichen Gefährdung - etwa von einfachen Bürgern - würden nachgeben müssen.
Akten wurden dem Bundeskriminalamt von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes am 20. Februar 1992 übergeben und am 25. Februar an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet. Daraufhin wurde am 4. März 1992 ein Ermittlungsverfahren eröffnet und Haas am 20. März 1992 verhaftet (vgl. Tageszeitung (taz) vom 23.3.1992, S. 5.). Am 5. Mai entschied der 3. Strafsenat des BGH, den Haftbefehl gegen Haas aufzuheben, da die Aufgabenstellung und Arbeitsweise des MfS den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung in keiner Weise entsprochen habe und folglich deren Berichte
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 16.10.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990; s.a. Stemebeck 1990, a.a.O., S. 62. 1513 Stemebeck 1990, a.a.O., S. 62; Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 21.6.1990.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Friedrich Zimmermann, Kabinettstücke. Politik mit Strauß und Kohl 1976–1991, München 1991, 347 S., S. 203.
“Koffre Kaddum” war der Name eines Dorfes im Westjordanland, auf das sowohl Israel als auch die Palästinenser Ansprüche erhoben.
Zitiert nach Urteil Boock 1984, a.a.O., S. 440.
Vgl. auch Boock 1985b, a.a.O., S. 142.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990; s.a. Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. An der Entscheidung der Republik Südfemen, die am 16. Oktober in Aden zwischengelandete “Landshut” zum Weiterflug zu bewegen und den palästinensischen Kommando-Wechsel zu verhindern, war möglicherweise auch die DDR beteiligt (vgl. Lorenzo 1992b,a.a.O.), die im Jemen umfangreiche “Entwicklungshilfe” - gerade auf dem geheimdienstlichen Sektor - geleistet hatte. Die Bundesregierung hat eine mehrfache Kontakt aufnahme mit Ost-Berlin wenige Stunden vor dem Weiterflug der “Landshut” nie geleugnet. Obwohl sie keine Angaben über den Inhalt und die Ebene, auf der die Kontakte stattfanden, gemacht hat (vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 168), hat die DDR ihre positive Rolle in diesem Geiseldrama stets betont. So hieß es in einer Erklärung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR: “Die DDR hat in einem Telefongespräch zwischen dem Außenminister der DDR, Oskar Fischer, und dem Außenminister der BRD, Hans-Dietrich Genscher, ihre guten Dienste zur Verfügung gestellt, um die sich zu dieser Zeit in der Hauptstadt der Volksdemokratischen Republik Jemen befindlichen Passagiere der von Terroristen entführten Lufthansamaschine zu retten. Das entspricht der konstruktiven Haltung der DDR in dieser Angelegenheit und ihrer Bereitschaft, alles zu unternehmen, um Menschenleben zu retten. Die Regierung der DDR hat ihrem Botschafter in Aden entsprechende Aufträge erteilt.” (zitiert nach Unsere Zeit vom 20.10.1977, S. 2). Der Umstand, daß die Regierung in Aden bereits die Landung der “Landshut” mit allen Mitteln hatte verhindern wollen, läßt auf ein frühes Einwirken von außen, etwa von Seiten der DDR, schließen. Wahrscheinlich aber ließ die südjemenitische Regierung den Austausch der Kommandos schon deswegen nicht zu, weil sie, als sie die bei der Lorenz-Entführung freigepreßten Terroristen aufgenommen hatte (und dies als “humanitär” deklarierte), heftige internationale Kritik hatte einstecken müssen.
Soraya Andrawes (damals 22 Jahre alt), wurde während des Feuergefechts schwer verletzt. Angeblich wäre sie unmittelbar nach der Lebernahme der Maschine beinahe von einem Angehörigen des GSG 9-Kommandos getötet worden, wenn nicht Dritte eingeschritten wären (vgl. Hans-Jürgen Wischnewski, “Ich hatte keine Zeit für Tränen” (Interview mit Wischnewski), in: Süddeutsche Zeitung-Magazin Nr. 33/1992, S. 13–21; Süddeutsche Zeitung vom 21.8.1996, S. 8); dem widerspricht der seinerzeitige Kommandant der GSG 9, Ulrich Wegener, entschieden (vgl. ebenda.). Andrawes wurde dann in Somalia zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, konnte jedoch nach zwei Jahren im Austausch für irakische Öllieferungen an Somalia ausreisen, an der Universität Beirut studieren und sich 1991 mit Mann und Kind in Norwegen niederlassen. Im Oktober 1994 wurde sie dort festgenommen und im November 1995 nach langem Rechtsstreit über ein Auslieferungsersuchen der Bundesregierung an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Im November 1996 erhielt sie, weil entgegen ihren Intentionen die Kronzeugenregelung Anwendung fand, eine zwölfjährige Freiheitsstrafe.
“Am 17.10.1977 fand die Stürmung der Lufthansa-Maschine in Mogadischu statt. Dies hörte ich nachts im Radio. Für mich stand fest, daß die Schleyer-Aktion nicht mehr zum Erfolg führen konnte. Ich habe die halbe Nacht geweint.” (Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990).
Becker 1978, a.a.O., S. 243.
S.a. Gerhard Spörl, “Nichts zu versäumen, nichts zu verschulden”. Bonn in den 43 Tagen der Schleyer-Krise, in: Die Zeit Nr. 42/1987, S. 17–19, S. 19. Zur Begründung der Aktion zur Geiselbefreiung hatte Klaus Bölling ausgeführt: “Die Bundesregierung hatte in diesem Fall nur scheinbar eine Wahl.” (Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 180). Ob die Mitglieder der RAF in Stammheim, Westeuropa und Bagdad diese Erklärung, die sie in ihrer Einschätzung der Lage bestärkt hätte, noch zur Kenntnis nahmen, ist nicht bekannt.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992.
Nachricht der Entführer, abgedruckt in: Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 190.
Gert Schneider im Prozeß gegen Boock, zitiert nach Urteil Boock 1987, a.a.0.
Sternebeck 1990, a.a.O., S. 62.
Vgl. Schut 1986, a.a.O.; Karl-Heinz Weidenhammer, Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren Baader/Ensslin/Raspe, Kiel 1988, 504 S.; Der Spiegel Nr. 11/1980, S. 88–112; Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 378–380. S.a. Irmgard Möller, Chronologie, in: Jutta BahrJendges/Alexandra Goy/Heinz Heldmann/Rainer Frommann (Hrsg.), Irmgard Möller berichtet. Dokumentation (maschinenschriftliche Broschüre), Berlin 1978, 59 S., S. 3–13.
Ernesto Che Guevara, Guerilla - Theorie und Methode (gesammelte Schriften aus den Jahren 1959 bis 1967, Rotbuch Nr. 9), Berlin 1968, 158 S., S. 29.
So berichtete etwa der ebenfalls von der Kontaktsperre betroffene Horst Mahler: “Bei mir hat die Kontaktsperre überhaupt nicht gegriffen. Ich hatte einen Mini-Empfänger, der mir während der Sperre zugespielt worden ist, und ich konnte ein Manuskript mit Thesen zu Mogadischu aus der Zelle schmuggeln.” (Mahler 1980a, a.a.O., S. 78).
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 134.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 176.
Von Gudrun Ensslin verlesene schriftliche Erklärung, abgegeben am 9.10.1977 (Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 123).
Bericht von Alfred Klaus über sein Gespräch mit Raspe am 27.9.1977, abgedruckt in: Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 106.
Vgl. Alfred Klaus: “Die Gefangenen waren in einem verzweifelten Zustand und drohten am Ende ganz massiv mit Selbstmord.” (zitiert nach Paul Mautner, Der Anschlag. Nach 10 Jahren: Rückblick auf den Fall Schleyer, Bayerischer Rundfunk, 18.10.1987, 55 Minuten).
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 121.
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 121.
Zitiert nach Landtag von Baden-Württemberg 1978, a.a.O., S. 10.
So nannte Klaus als Hindernis ihrer Freilassung den Vorwand, daß die Bundesrepublik nicht in allen genannten Aufnahmeländern Landerechte für ein entsprechendes Passagierflugzeug besitze (vgl. Möller 1978a, a.a.O., S. 7).
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 66–67. Mit diesem Angebot sind Diskrepanzen zu den Absichten der Illegalen feststellbar. Christian Klar hat in seiner Analyse der Ereignisse im Herbst 1977 die von den Stammheimern genannte Möglichkeit praktisch ausgeschlossen. Er schrieb “Entwicklungen zusammen mit diesen Gefangenen [chwr(133)] in den Jahren danach” (Klar 1987, a.a.O., S. 119). Mit “Entwicklungen zusammen mit diesen Gefangenen” dürfte kaum eine gemeinsame “Kapitulation” gemeint gewesen sein.
S.a. die Eindrücke Angelika Speitels in der Haftsituation: “chwr(133) da hab ich mir gesagt, ich will lieber tot sein. Also lieber will ich tot sein, das empfand ich wirklich als eine Erleichterung zuerstmal.” (zitieçt nach Overath 1991, a.a.O., S. 46).
Vgl. Hofstätter 1978, a.a.O., S. 173.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 162. Trotz grundsätzlicher Ablehnung von Flugzeugentführungen durch die Stammheimer (vgl. Boock 1992, a.a.O., S. 18) gibt es keinen Hinweis darauf, daß diese Aktion zu ihrem Suizid-Entschluß beigetragen hat.
Wolfgang Beer/Helmut Pohl/Werner Hoppe, o.T. (“Am 18.10.77 hat die Politik zur Kulmination [chwr(133)]” (Erklärung zum Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe)), o.O. November 1977, S. 2. So schrieb beispielsweise auch Bernd Rößner über den Tod Ulrike Meinhofs: “Und in dieser Strategie Ulrikes Hinrichtung. Damit wird auch der Zweck des Mordes klar: weil der Staatsschutz schon seit 5 Jahren versucht, die raf für tot zu erklären, was nicht hinhaute, jetzt die Eskalation in sthm [Stammheim]. [chwr(133)] Deshalb jetzt der Mord, um den ‘ideologischen Kopf abzuschlagen’ und darüber die symbolische Vernichtung der raf, den bewaffneten Kampf in der brd zu propagieren [chwr(133)]” (o.A. (Bernd Rößner), o.T. (“info” vom 30.5.1976), abgedruckt in: Schut 1987, a.a.O., S. 282–284, S. 283).
Vgl. Beer/Pohl/Hoppe 1977, a.a.O.
Baader/Meinhof/Ensslin 1975, a.a.O., S. 54.
Dies haben die Aussagen Boocks abermals bestätigt. Ihm wurden die Vorgänge durch Kassiber bekannt, die aus dem “siebten Stock” herausgeschmuggelt worden waren und die er dann zu entschlüsseln hatte: “Ich kann mich hauptsächlich an eine besonders zynische Stelle eines Kassibers erinnern, der sich mit ihrem Tod befaßt. Dort hieß es sinngemäß: ‘Es war das Beste, was sie mit ihrem verkorksten Leben noch machen konnte.’ Im inneren Kreis der RAF war klar, daß Ulrike Meinhof Selbstmord verübt hatte. Nach außen hin, insbesondere den Legalen gegenüber, wurde aber die Mordthese aufrecht erhalten.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 1.4.1992).
Protokoll der Vernehmung von Speitel am 4.1.1978.
Für längerfristige propagandistische Absichten spricht auch, daß Ensslin noch nach der Entführung Schleyers an der Herausgabe der “Texte der RAF” (1977, a.a.O.) weiterarbeitete (vgl. Klaus 1983, a.a.O., S. 99).
Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990. Im Prozeß gegen Silke Maier-Witt jedoch widersprach Albrecht ihrer eigenen Einschätzung, die sie in ihrem Prozeß sogar noch bestätigt hatte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 27./28.4.1991, S. 6): Mohnhaupt, mit den Stammheimern persönlich bekannt, hätte deren Tod so sehr mitgenommen, daß sie sich ganz spontan in dieser Weise geäußert habe. Der Selbstmord der Inhaftierten sei aber kein lang gehegter Plan der RAF gewesen; ihre dahingehenden Äußerungen seien, so Susanne Albrecht, in der Presse mißverstanden worden (vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991).
Vgl. Der Spiegel Nr. 50/1990, S. 62–70.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.12.1990.
Auf Vorhalt der Aussage Albrechts, die Inhaftierten hätten geplant Selbstmord zu begehen, falls die Freipressung nicht gelingen sollte, antwortete Monika Helbing: “Im Ergebnis deckt sich diese Aussage mit meiner gerade geschilderten Erinnerung über die Unterhaltung mit Brigitte Mohnhaupt, allerdings mit dem Unterschied, daß sich dieser Satz von Frau Mohnhaupt erkennbar auf die Zeit vor den Ereignissen in Stammheim bezog, während mein Erlebnis mit Frau Mohnhaupt unmittelbar danach war.” (Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990)
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Unklar ist hierbei jedoch, in welchem Kreis diese Offenbarung erfolgt sein soll. Alle Ex-Tenoristen, die zur Klärung dieser Zusammenhänge etwas beizutragen hatten, haben entsprechende Informationen von Mohnhaupt in vertraulichen Augenblicken erhalten, während sich niemand an eine Offenbarung in derart großer Runde erinnern konnte.
Boock 1992, a.a.O., S. 18.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Wie oben bereits zitiert, hatte zu einem früheren Zeitpunkt Baader in dem ihm eigenen blinden Fanatismus sogar den Tod von Mitstreitern einkalkuliert: “Ich denke, wir werden den Hungerstreik diesmal nicht abbrechen. Das heißt es werden Typen dabei kaputtgehen” (Baader, Hör ma, Vorschläge sind ‘n Dreck wertchwr(133) (Kassiber, sichergestellt am 4.2.1972) zitiert nach Klaus 1983, a.a.O., S. 139).
Vgl. Helbing im Prozeß gegen Maier-Witt am 26.9.1991.
Speitel 1981, a.a.O., S. 136.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Gespräch mit Boock am 8.11.1993, a.a.O.
Im baden-württembergischen Untersuchungsaussschuß, der sich mit den Ereignissen in Stuttgart-Stammheim befaßte, war Irmgard Möller von einem Abgeordneten gefragt worden: “Unterstellt man, daß Sie so lange hungern, bis Sie zu Tode kommen, nennen Sie so etwas Selbstmord?”. Ihre Antwort lautete: “Das ist Mord, eindeutig.” (zitiert nach Aust 1986, a.a.O., S. 582).
Lotze 1990, a.a.O. Ganz ähnlich schätzte Peter-Jürgen Boock die Verantwortlichkeit des Staates ein: “Ich bin davon ausgegangen, daß es Selbstmord war. Ich habe damals allerdings auch geglaubt, der Staat würde sie so oder so umbringen. Wenn nicht in dieser Situation, in der sie aus meiner Sicht durch die Isolationshaft in den Selbstmord getrieben wurden, dann bei einem Hungerstreik oder unter einem anderen Vorwand.” (Boock 1992, a.a.O., S. 18).
S. das Kapitel 4.4: “Entwicklungen in Zielsetzung, Strategie und Ideologie 1977–79”. 1569 S. das Kapitel 5.1: “Biographien einzelner Mitglieder”.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Topitsch 1978, a.a.O., S. 89.
Peters 1991a, a.a.O., S. 270.
Zitiert nach Landtag von Baden-Württemberg 1978, a.a.O., S. 85. Mit ungewöhnlicher Kaltschnäuzigkeit demonstrierten die inhaftierten RAF-Angehörigen dem Gefängnispersonal noch ein weiteres Mal die Unzulänglichkeit der Sicherheitsvorkehrungen. Andreas Baader, der wie die anderen der Kontaktsperre unterliegen sollte, gab am 16. September kurz vor 22 Uhr dem Wachpersonal gegenüber zu Protokoll, man möge doch das Radio leiser machen (vgl. Aust 1986, a.a.O., S. 500). Wollte er den Gegner reizen, wissen, wie die Bundesregierung hierauf reagieren würde? Eine zuverlässige Beantwortung dieser Frage wird wohl niemals möglich sein.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte im übrigen schon drei Jahre zuvor die Absicht und die Chancen der Stammheimer, Sprengstoff einzuschmuggeln, dokumentiert (vgl. Dokumentation “Baader-Meinhof-Bande” 1974, a.a.O., S. 28–29).
G. Schmidtchen sieht in der Existenz der Waffen in Stammheim einen Ausdruck der “Identität” der RAF-Mitglieder: “Die mit allen Mitteln aufrechterhaltene Kommunikation der Inhaftierten mit der Gruppe, die Pistole in der Zellenwand, sind eine gleichsam spirituelle Garantie für den Fortbestand des Bewußtseins, das allein die Wahrheit bewahren kann.” (Schmidtchen 1978, a.a.O., S. 49).
S. das Kapitel 6.1: “Planung und Vorbereitung der Schleyer-Entführung”.
Vgl. Brock 1992, a.a.O., S. 18. Auch zu Bubacks Nachfolger, Kurt Rebmann, hatte Andreas Baader schon einmal persönlich Kontakt gehabt, als dieser noch Ministerialdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg war.
So die Aussage des Anstaltsdirektors vor dem Baden-Württembergischen Untersuchungsausschuß (vgl. Landtag von Baden-Württemberg 1978, a.a.O., S. 84).
Vgl. Meyer 1980, a.a.O., S. 187; Spörl 1987a, a.a.O., S. 19. Anfang Oktober 1977, als die Freilassung der Stammheimer bereits unmittelbar bevorzustehen schien, sollte der Kontakt mit Schüler allerdings vornehmlich dazu dienen, die bindende Zusage der Bundesregierung zu erlangen, daß diese später nicht ihre Auslieferung betreiben werde.
S.a. Ezzat A. Fattah, Some reflections on the victimology of terrorism, in: Terrorism Nr. 1/1979, S. 81–108; Edith Elisabeth Flynn, Victims of terrorism. Dimensions of the victim experience, in: Paul Wilkinson/Alasdair M. Stewart (Hrsg.), Contemporary research on terrorism, Aberdeen 1987, 634 S., S. 337–356; Kent Layne Oots/Thomas C. Wiegele, Terrorist and victim. Psychatric and psychological approaches from a social science perspective, in: Terrorism Nr. 1/1985, S. 1–32; Hans Joachim Schneider, Opfer des Terrorismus, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 63. Jg. (1980), S. 407–412; Crenshaw 1990a, a.a.O., S. 20–24.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 2.8.1990; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.8.1990; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.7.1990.
In dem nach seinem Fundort benannten “Depot” Heusenstamm wurde ein Tonband des Gesprächs eines Gruppenmitglieds mit Hanns Martin Schleyer gefunden, dessen beiliegender Zettel den Satz “Spindy-Gespräch vermutlich Charly” trug (vgl. Römmig 1985, a.a.O., S. 178); Susanne Albrecht sagte aus, daß der Deckname “Charly” Peter-Jürgen Boock gehörte (vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 27.7.1990). Nach eigner Aussage wurde Boock wegen seines Drogenkonsums sowie eines weiteren Zwischenfalls von der Bewachung Schleyers bald ausgeschlossen: “Der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte, war, daß ein Gruppenmitglied eines Morgens in das Zimmer kam, wo Dr. Schleyer und ich, mit der Maschinenpistole im Arm, schliefen. Ich hätte in dieser Nacht Dr. Schleyer natürlich bewachen sollen. Daraufhin schien es der Gruppe zu gefährlich, mir weiterhin die Bewachung zu übertragen.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 2.8.1990; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.8.1990; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1994.
Vgl. Tageszeitung (taz) vom 27.9.1995.
Zitiert nach Urteil Boock 1984, a.a.O., S. 122–123.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 36.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 24–25. “Ich bin im übrigen nach wie vor davon überzeugt, daß die Entführer sich an die Bedingungen halten werden, wenn die Bundesregierung ihrerseits den Forderungen nachkommt.” Und am 12. September erklärte Schleyer: “Ich meinerseits weiß, daß ich etwa dreißig Minuten nach meiner Freilassung über Telefon meine Familie in Stuttgart unterrichten kann.” (Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 37, 55).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.7.1990. Gleichwohl machte sich Schleyer, was die Kompromißmöglichkeiten der Krisenstäbe betrifft, keine Illusionen: “Dr. Schleyer machte keinen Hehl daraus, daß er nicht glaubte, die Bundesregierung werde sich erpressen lassen und die Gefangenen freilassen, obwohl er sich ja ausrechnen konnte, was dies für sein persönliches Schicksal bedeutete.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992). “Er hatte aber die Hoffnung, daß ein Kompromiß möglich sei oder die Bundesregierung einen irgendwie gearteten Weg finden würde. Er versuchte auch selbst, Lösungen aufzuzeigen.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992).
Vgl. die Aussage Schleyers: “Meine Entführer kennen diesen Brief natürlich, aber er entstammt meiner Überlegung + ist das Produkt der letzten Nacht.” (Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 61). Boock hat dies im wesentlichen bestätigt: “Der Text, den Dr. Schleyer verlas, war mit ihm abgesprochen. Nachdem er sich bei manchen vorgesehen Textstellen gesträubt hatte, suchten wir gemeinsam einen Kompromiß, den er dann auch vorlas. Er weigerte sich z.B. auch, in den typischen RAF-Duktus zu verfallen.” (Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992).
Von Brauchitsch hat den veränderten Tenor der Botschaften Schleyers wie folgt beschrieben: “Diese Briefe und Tonbänder hatten eine veränderte Tendenz: Zu Anfang das große Vertrauen von Schleyer in die Richtigkeit von Entscheidungen und Handlungen der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden, später zunehmend Kritik, Sorge über das zögerliche Verhalten der Bundesregierung (wie er meinte) und die Fehleinschätzung der Terroristen, von denen er glaubte, daß sie viel ernsthafter und konsequenter arbeiten als die Bundesregierung geglaubt hat. Schleyer meinte: ‘Die lassen sich doch nicht verschaukeln!”’ (zitiert nach Mautner 1987, a.a.O.). Zur Übergabe der Botschaft s.a. Urteil Wisniewski 1981, a.a.O., S. 36–40.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 45.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 57–59.
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 119. Hanns Martin Schleyer als Geisel der RAF
Dokumentation der Bundesregierung 1977, a.a.O., S. 154. Beachtenswert an diesem Zitat ist die Formulierung “Haft”. Schleyer selbst hätte wohl eher von “in den Händen von” oder “in der Gefangenschaft der” gesprochen. Seine zunehmende Kritik an der Bundesregierung wurde zum Ansatzpunkt von Unterstellungen, die Bundesregierung habe im Verlauf der Entführung das Interesse an seiner Freilassung verloren. Daß einem unglücklichen Ausgang der Schleyer-Krise vermutlich der Rücktritt des Kanzlers oder gar der Bruch der gesamten sozialliberalen Koalition gefolgt wäre, gerät hierbei außer acht. Vergleichbare Vorwürfe sind auch im Fall der Entführung Aldo Moros durch die Roten Brigaden 1978 erhoben worden und wollten dort nie verstummen. 1993 gestand der vormalige Staatspräsident Francesco Cossiga ein, Aldo Moro wäre im Falle seiner Freilassung vorübergehend interniert worden, um ihn von vorschnellen kritischen Äußerungen über die italienische Regierung abzuhalten (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 1.12.1993, S. 8). Zur Affaire Moro s.a. Klaus Brill, Führt da irgendwer Regie? Ungereimtheiten in der Affaire Aldo Moro, in: Süddeutsche Zeitung vom 30.10.1993, S. 12.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Richard Clutterbuck, Kidnap and ransom: the response, London 1978, 192 S., S. 108. S.a. Abraham H. Miller, Terrorism and hostage negotiations (Westview Special Studies in National and International Terrorism), Boulder 1980, 134 S.
Schleyer habe sich vielmehr in einem entlegenen Zimmer der konspirativen Wohnung ErftstadtLiblar aufgehalten (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992.
Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, Freiburg vom 20. und 31.10.1977 betreffend die Leiche von Hanns Martin Schleyer (verlesen im Prozeß gegen Maier-Witt am 6. Verhandlungstag). Boock hat ausgesagt, Schleyer habe während seiner gesamten Gefangenschaft nach einem anfangs gespritztem Narkotikum keine weiteren Medikamente erhalten (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Seit einem Überfall auf die Schwedische Kreditbank in Stockholm am 23.8.1973 wird dieses Phänomen der “Täter-Opfer-Nähe” auch “Stockholm-Syndrom” genannt. S. hierzu: Thomas Strentz, The Stockholm Syndrom, in: Frank M. Ochberg/David A. Soskis (Hrsg.), Victims of terrorism (Westview Special Studies in National and International Terrorism), Boulder 1982, 201 S., S. 149–164.
Hingegen wurden die Bewacher Aldo Moros regelmäßig ersetzt, um einer anderen Gefahr - Ermüdungserscheinungen - vorzubeugen (vgl. Clive C. Aston, Political Hostage-Taking in Western Europe (Conflict Studies Nr. 157), London 1984, 21 S., S. 9).
Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
“Aus den Gesprächen und Gesprächsinhalten war zu entnehmen, daß eine gewisse Beziehung zwischen Schleyer und seinen Bewachern entstanden war. Es war kein Verhör, sondern mehr eine Unterhaltung. Mir ist noch genau in Erinnerung, daß es u.a. um das Thema der Mercedes-Niederlassungen in Südamerika ging. Ich habe kürzlich im Spiegel gelesen, daß Herr Lotze gesagt haben soll, daß Herr Schleyer seine Bewacher mit Namen angeredet haben soll. Das habe ich auf den Bändern nicht gehört. Es ist jedoch ein Zeichen der Beziehung in den Gesprächen, daß Herr Schleyer die Mitglieder unserer Gruppe nicht siezte, sondern mit ‘ihr’ bzw. ‘Euch’ anredete.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1991).
Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992. Möglicherweise handelt es sich hierbei aber auch um eine Fehlperzeption der Linksterroristen, ausgelöst durch Schleyers vermutlich verzeifeltes Bemühen, durch einen freundschaftlichen Umgang mit den Entführern die eigenen Überlebenschancen zu erhöhen.
Vgl. Clutterbuck 1978, a.a.O., S. 107; Ronald D. Crelinsten, Terrorist victimization: the interface between research and policy, in: Ronald D. Crelinsten/Denis Szabo (Hrsg.), Hostage-Taking, Lexington 1979, 160 S., S. 127–147, S. 134–136.
Müller/Kanonenberg, a.a.O., S. 35.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1990.
Demgegenüber gingen bereits drei Monate nach der Entführung Schleyers bei mehreren Journalisten anonym - vermeintliche - Gesprächsprotokolle ein, in denen Schleyer die Bundesregierung schwer belastete. Einige Jahre später veröffentlichte die Zeitschrift Konkret angeblich diese Papiere (vgl. Jürgen Saupe, Was hat Schleyer der RAF erzählt?, in: Konkret Nr. 3/1984, S. 16–19). Die Authentizität der Dokumente wurde jedoch schon damals zu Recht bezweifelt, da die “Aussagen” Schleyers eher einem Wunschdenken politisch interessierter Kreise denn der Wirklichkeit entsprachen. Basierend auf Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR geht die Bundesanwaltschaft heute davon aus, daß die Abteilung X der HVA, zuständig für “aktive Maßnahmen”, diese Desinformation seinerzeit in Umlauf gebracht hat (vgl. Wolfgang Gast, Das Schleyer-Protokoll, in: Tageszeitung (taz) vom 27.3.1993, S. 3.).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Boock hatte den Eindruck, daß die Palästinenser ihre Fragen möglicherweise aus Ostblockstaaten, etwa aus Ost-Berlin, bezogen.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1990. “Schockiert war ich über den Inhalt der Tonbänder auch deshalb, weil sich die Fragen recht konzeptionslos anhörten und deshalb die ganze Befragung eher unbeholfen klang. Ich hatte das Gefühl, als wäre versucht worden, Herrn Schleyer mit Fragen Äußerungen zu entlocken, die in das gängige Bild vom Imperialisten paßten. Ich war auch verwundert, daß ich ausgerechnet die Stimme von Frau Speitel unter den Befragern hörte. Zum einen sprach Frau Speitel ja deutlich mit Dialekt, zum anderen ging sie ziemlich naiv an die Sache heran.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1991).
Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 8.4.1992.
Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992. Die Bewegung 2. Juni war bei der ähnlich motivierten Befragung ihrer Geisel Peter Lorenz genauso gescheitert (vgl. Meyer 1996, a.a.O., S. 30).
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1991; schließlich wurde der Plan fallengelassen und die bereits getippten Seiten wanderten zusammen mit den Tonbändern wieder in ein Depot. 1620 RAF 1982, a.a.O., S. 19.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991; vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 17.
Zitiert nach Der Spiegel Nr. 37/1979, S. 88.
Brigitte Mohnhaupt laut Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Der einerzeitige Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, erklärte: “Wer der Guerilla folgt, der wird belohnt; die Guerilla ist hart, aber sie hält Wort.” (Herold 1975, a.a.O., S. 49).
Werner Lotze war indes zu Ohren gekommen, daß die Geisel in jedem Fall erschossen worden wäre. Als Grund nannte er die von Schleyer im Verlauf seiner Gefangenschaft gewonnenen Kenntnisse über die RAF und ihre Mitglieder: “Von Friedrich habe ich bei unserer letzten Unterhaltung im Jahre 1990 gehört, daß Schleyer ermordet werden mußte, weil er während seiner Gefangenschaft viele Einzelheiten über die Gruppe mitbekommen hatte, insbesondere auch seine Gesprächspartner an ihrer jeweiligen Mundart erkennen konnte, obwohl er eine Augenbinde trug. Es bestand daher die Gefahr - so Friedrich -, daß diese Gruppenmitglieder im Falle der Freilassung Schleyers identifiziert worden wären und die ganze Gruppe aufgeflogen wäre.” (Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990). Susanne Albrecht hat der Darstellung Lotzes heftig widersprochen: “Im Zusammenhang mit der Aktion Schleyer möchte ich noch folgendes sagen: Es ist Quatsch, was Lotze laut Spiegel Nr. 36, Jg. 1990 gesagt hat, Schleyer wäre auf jeden Fall erschossen worden, weil er während der Zeit seiner Gefangenschaft zu viel erfahren habe. Aus meiner Sicht ist klar, daß Schleyer nach der Erfüllung der Forderungen freigelassen worden wäre. Das hat sich für mich aus dem politischen Selbstverständnis der RAF, aber auch aus Gesprächen, möglicherweise in Bagdad, ergeben.” (Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 26.10.1990). Die laufende Rechtsprechung ist dagegen stets davon ausgegangen, daß Schleyer - aus Sicht der Gruppe - getötet werden mußte, weil andernfalls seine Entführer enttarnt worden wären (vgl. u.a. Urteil Mohnhaupt/Klar 1985, a.a.O., S. 271).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 18.9.1990.
Vgl. Gisela Friedrichsen, An die Mörder unseres Bruders, in: Der Spiegel Nr. 22/1992, S. 93–95, S. 95.
Vgl. Boock 1985b, a.a.O., S. 142–143; Boock 1992, a.a.O.
Protokoll der Vernehmung von Boock am 27.4.1992.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Vgl. Boock 1994a, a.a.O. Dagegen sah das Oberlandesgericht Düsseldorf das Risiko, das die Täter durch den Transport von Schleyers Leicher in einem Pkw auf sich nahmen, und die “überlegte und nüchterne Art”, in der die Erklärung zu seiner Ermordung Hanns Martin Schleyer abgefaßt war, als Beweis dafür an, “daß auf die Tötung Dr Schleyers Gefühlsregungen der Entführer keinen maßgebenden Einfluß genommen haben.” (Urteil Wisniewski 1981, a.a.O., S. 103).
Rote Armee Fraktion, o.T. (“Wir haben nach 43 Tagen [chwr(133)]” (mündliche Erklärung zur Ermordung Hanns Martin Schleyers)), o.O. 19.10.1977, abgedruckt in: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Dokumentation zu den Ereignissen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und der Lufthansa-Maschine,Landshut’, Bonn 1977, 384 S., S. 190.
Vgl. Erklärung der Bundesanwaltschaft 1992, a.a.O., S. 17; s.o. Boock bezeichnete diese Zuordnung Wagners als unrichtig (vgl. Pflieger 1997, a.a.O., S. 101); sie widerspricht auch der Aussage von Friedrich, er habe erfahren, daß die Ermordung Schleyers dem “Fußvolk” überlassen worden sei (vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 20.7.1990), wozu Wagner nicht gezählt werden kann. S.a. Süddeutsche Zeitung vom 27.9.1995, S. 2; Der Spiegel Nr. 35/1995, S. 78–79.
Vgl. Urteil Maier-Witt 1991, a.a.O., S. 53.
Zu den Dimensionen dieser Niederlage s. das Kapitel 4.4: “Entwicklungen in Zielsetzung, Strategie und Ideologie 1977–79”.
Schon im Winter 1976/77 hatte Peter-Jürgen Boock mit dem Konsum des Schmerzmittels Dolantin begonnen (vgl. Urteil Boock/Klar 1992, a.a.O., S. 9.), im Herbst 1977 war Boock nach eigener Aussage bereits abhängig. Grundsätzlich hatte die Gruppe jedoch stets darauf geachtet, daß keines ihrer Mitglieder Drogen oder Alkohol konsumierte (vgl. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 368). Zum Drogenkonsum in der Illegalität s.a. Süllwold 1981, a.a.O., S. 102.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 28.4.1992.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 52.
S.a. Gert Schneider/Christoph Wackernagel, Der Prozeß gegen Christoph und Gert ist ein Prozess gegen die RAF. Dokumentation zum Düsseldorfer RAF-Prozess gegen Gert Schneider und Christoph Wackernagel (Teil I: Anträge zur Einstellung des Prozesses, Festnahme von Gert und Christoph, hrsg. v. Jan van Dennen), Amsterdam 1980, 40 S.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992. a.a.O., S. 53.
“Es mußte für Boock also ein Arzt gefunden werden. Es kam in Paris auch einmal ein Arzt in die Wohnung. Er stellte fest, daß er Boock nur in der Klinik richtig untersuchen könnte. Es kam dann nicht zu einer ambulanten Untersuchung Boocks in der Klinik, weil dies zu gefarlich war. Boock fiel öfter in Ohnmacht. Das hätte auch in der Klinik passieren können, und er hätte etwas ausplaudern können.” (Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990). S.a. Urteil Boock 1987, a.a.O.
Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
S.a. Der Spiegel Nr. 49/1978, S. 67.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Frühere Überlegungen, Peter-Jürgen Boock in einem algerischen Militärkrankenhaus behandeln zu lasssen, blieben im Planungsstadium stecken, da der gleichzeitige Aufenthalt mehrerer Ausländer in diesem Land als zu auffällig galt (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992). 1650 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 28.4.1992.
Für ihren Zwischenaufenthalt wählten die RAF-Mitglieder nicht zufällig Jugoslawien. Dieser Staat hatte spätestens in der ersten Hälfte der achtziger Jahre gute Kontakte zu mehreren palästinensischen Terrororganisationen entwickelt. Folglich galt er im terroristischen Milieu als halbwegs sicheres Zufluchtsland und es war w erwarten, daß im Falle von Festnahmen die jeweiligen Gruppen mit Belgrad einen “Deal” würden aushandeln können (vgl. Patrick Seale, Abu Nidal - Der Händler des Todes. Die Wahrheit über den palästinensischen Terror, München 1992, 408 S., S. 341). Deswegen wollten die festgenommenen RAF-Mitglieder die jugoslawischen Behörden auch sofort auf ihre Kontakte zur PFLP hinweisen (vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992).
Vgl. Boock im Prozeß gegen Friedrich am 21.5.1992.
Der “harte Kern” der inhaftierten RAF-Mitglieder schilderte die damalige Entwicklung so: “Es war zwingend und logisch und niemand dachte daran, daß seine Geschichte einfach erfunden ist. Schließlich war alles organisiert. Boock wolüe die Lüge nicht auflösen, also mußte er die Reise dahin mitmachen. Auf dem Weg lief die Verhaftung der vier in j. [Jugoslawien] und noch eine Verhaftung, die des Genossen, der nachkommen mußte. Die in j. verhafteten machten den Behörden sofort dringend, daß Boock schwer krank sei und ärztliche Versorgung braucht. Jetzt gab’s keinen Weg mehr an der Untersuchung vorbei. Das Ergebnis war, Boock ist völlig gesund.” (Folkerts u.a. 1988, a.a.O., S. 16). S.a. Der Spiegel Nr. 9/1981, S. 116.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.11.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.11.1990.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990. S.a. Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Über einen ähnlichen Vorfall berichtete Peter-Jürgen Boock (ohne Namen zu nennen). Seinen Worten zufolge hatte ein Gruppenmitglied vergessen, beim Verlassen einer konspirativen Wohnung den Küchenherd auszuschalten. Das zufällig entdeckte Versehen führte dazu, daß dem entsprechenden Mitglied in scharfer Form mangelhafte Überzeugungen attestiert wurden, die sich in Freudscher Manier in einer Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben der anderen Mitglieder geäußert hätten. (Peter-Jürgen Boock, Schlußwort im Prozeß zu Stammheim, in: Der Prozess 1985, S. 277–290, S. 281).
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990.
S.a. Der Spiegel Nr. 23/1978, S. 26–27.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 16.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990.
Maier-Witt zitiert nach Bortfeldt 1994, a.a.O.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991. Weil Heißler der einzige Experte hierfür war, drohte der Gruppe nun der Ausfall eines gan.n “Funktionsbereichs” (s.a. Neidhardt 1982a, a.a.O., S. 363).
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 56.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.11.1990.
S.a. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Gespräch mit Maier-Witt am 3.10.1994, a.a.O.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 16.7.1990.
Vgl. Urteil Stemebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 30.
Urteil Maier-Witt 1991, a.a.O., S. 58.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 12.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Vgl. Stemebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Urteil Stemebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 31.
Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991. Die stets losen Kontakte zwischen RAF und Zweitem Juni mußten allerdings schon vor dem Treffen in Ostende intensiviert worden sein, denn Stefan Wisniewski trug bei seiner Verhaftung am 12. Mai 1978 Papiere bei sich, die auf die Pläne zur Befreiung von Till Meyer, Mitglied der Bewegung 2. Juni, hindeuteten.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 16.10.1990.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991. 1679 Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 27.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 29.8.1991. 1681 Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 29.8.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990. 1683 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 9.10.1990.
Vgl. u.a. Peters 1991a, a.a.O., S. 277–278.
Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 28.
S. das Kapitel 5: “Biographie und Psychologie”.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990. Das vorherige Attentat auf Buback beweist, daß dies keineswegs “das erste Mal war, daß die RAF so etwas plante”.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.11.1990.
Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990.
Werner Lotze erklärte hierzu: “Im Zusammenhang mit der Erschießung von Willy-Peter Stoll möchte ich erwähnen, daß es in diesem Zusammenhang zu erheblichen Spannungen und Aggressionen innerhalb der Gruppe kam. Stoll war nämlich kurz vor seinem Tod für zwei Tage verschwunden, was in der Gruppe außergewöhnlich war. Als er sich nach diesen zwei Tagen telefonisch meldete, sagte er, er habe wegen des desolaten Zustandes Abstand gewinnen müssen. Dies war m.E. darauf zurückzuführen, daß es in der Gruppe wegen des Verhaltens von Albrecht zu Auseinandersetzungen gekommen war. Die übrigen Illegalen warfen ihr vor, den erforderlichen Schritt von der Trennung vom Bürgerlichen hin zur vollständigen Eingliederung in die Gruppe nicht vollständig vollzogen zu haben und damit gleichzeitig die Gruppe geschwächt zu haben. Letztlich war aber diese Aggression gegenüber Frau Albrecht nur eine Situationsbeschreibung der Gruppe selbst. Nach dem Tod vom Willy-Peter Stoll warfen ihr vor allem Angelika Speitel und Schulz voen Tod Stolls mittelbar verursacht zu haben. Indirekt wurde zum Ausdruck gebracht, daß Stoll möglicherweise bei seiner Erschießung in Düsseldorf anders reagiert hätte und so eine Fluchtmöglichkeit gehabt hätte. Vor allem die in der Presse veröffentlichten Bilder des toten Willy-Peter Stoll haben diese Reaktionen innerhalb der Gruppe noch intensiviert. Zu Susanne Albrecht ist in diesem Zusammenhang zu sagen, daß sie einerseits an allen Aktionen dabei sein wollte, andererseits durch ihr vorgenanntes Verhalten die Gruppe belastete.” (Protokoll der Vernehmung von Lotze am 16.7.1990). Demgegenüber hat Monika Helbing ausgesagt: “Mir ist nichts davon bekannt, daß Willy-Peter Stoll unmittelbar vor seinem Tod Probleme in der Gruppe gehabt haben soll und sich deshalb für wenige Tage von der Gruppe getrennt haben soll. Auch der Umstand, daß er alleine unterwegs war, läßt hierfür keine Rückschlüsse zu.” (Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990).
Vgl. Urteil Albrecht 1991, a.a.O., S. 24.
Monika Helbing: “Es gab kein konkretes Ziel, auf das wir in der Folgezeit hingearbeitet hätten. Wir befanden uns in der Defensive, man kann sagen auf der Flucht. Alles war sehr chaotisch.” (Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990).
Zum genauen Ablauf vgl. etwa Der Spiegel Nr. 37/1978, S. 86; Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 63–65; Overath 1991, a.a.O., S. 179.
Vgl. Lotze in seinem Prozeß am 9.3.1992.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 16.7.1990. Silke Maier-Witt hatte die Diskussionen so geschildert: “Zu Hem Lotze muß ich in diesem Zusammenhang sagen, daß er damals wie gelähmt war. Er erzählte uns, daß er selbst nicht geschossen hat. Er wollte dann auch weg aus der Gruppe. Der Grund dafür war, daß er sich nicht so verhalten hatte, wie die Erwartungen der Gruppe waren. Und zwar hätten wir uns zur Wehr gesetzt, falls eine Festnahme drohte. Das hatte Herr Lotze ja nicht getan. Es stand zu diesem Zeitpunkt zur Diskussion, ihn nach Albanien zu schicken. Meines Wissens sollte das über die KPD/ML erfolgen. Das wurde dann aber nicht durchgeführt.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990).
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 87–88.
Vgl. Lotze in seinem Prozeß am 9.3.1992.
Vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 88.
Vgl. die Aussage von Boock: “Ich habe in der Zeit, in der ich in der RAF war, selber miterlebt, daß Freunde, Genossen von mir, erschossen worden sind, tot waren. Und ich habe damals eigentlich nur mit Haß reagiert. Mit einem unbändigen Haß. Daß daraus keine Taten geworden sind, das war mehr eine Sache des Zufalls.” (zitiert nach Marion Gräfin Dönhoff, Gnade statt Rache, in: Die Zeit Nr. 26/1988, S. 14).
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.12.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990. S.a. Boock 1981, a.a.O., S. 121. 1703 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 24.10.1990; Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Helbing am 17.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 13.11.1990.
Vermutlich handelte es sich um Rolf Heißler und Adelheid Schulz (vgl. Süddeutsche Zeitung vorn 17.8.1994, S. 6; Tageszeitung (taz) vom 6.9.1994, S. 4).
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 8.8.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990; Protokoll der Vernehmung von Sterne-beck am 10.10.1990.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Maier-Witt: “Auf Aden wäre ich von mir aus nicht gekommen.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990).
Durch den Aufenthalt auf der arabischen Halbinsel wurde sicher auch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR über den desolaten Zustand der Gruppe informiert (s.u. das Kapitel 9.4: “Das Ministerium für Staatssicherheit”). Noch machte die RAF sich diesbezüglich Illusionen: Als ein im Jemen stationierter ostdeutscher Arzt in das Lager kam, um die erkrankte Maier-Witt ni behandeln, erhielt sie zuvor die Anweisung, mit ihm ausschließlich Englisch zu sprechen, um nicht ihre Herkunft zu verraten (vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.12.1990).
Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa 1971, a.a.O., S. 120.
Maier-Witt: “Die Ausbildung war jedoch für mich kein richtiges Motiv für die Reise.” (Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990).
Vgl. Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 33.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 18.7.1990. Die Beweggründe der Palästinenser, die Gäste aus Westeuropa aufzunehmen, sind nicht ganz eindeutig. Anders als M. Müller und A. Kanonenberg behaupten (vgl. Müller/Kanonenberg 1992, a.a.O., S. 95), kann für die fanatische Terrororganisation PFLP die gemeinsame Sache im antiimperialistischen Kampf sehr wohl ein wichtiger Grund gewesen sein.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vgl. Gespräch mit Lotze am 5.9.1992, a.a.O.
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1).
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991; Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Maier-Witt: “Heute weiß ich, daß ich damals enttäuscht war, daß ich erleben mußte, daß die ganze Gruppe weit entfernt war, was zumindest ich mir unter kämpfender, unter einer revolutionären Gruppe vorgestellt hatte, wie es die Stammheimer, zumindest als Anspruch, formuliert oder gelebt? hatten: die Gruppe als kollektiver Wille, Überwindung von Schwäche, von persönlichen Schwierigkeiten für das gemeinsame Ziel, die als richtig erkannte Aktion.” (Schriftliche Erklärung von Maier-Witt ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1)).
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1). 1728 Protokoll der Vernehmung von Boock am 28.4.1992.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990. Boock bezeichnete seine damalige Lage als eine Art “Haft” innerhalb der RAF.
Vgl. Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
So Albrecht (vgl. Protokoll der Vernehmung von Albrecht am 18.7.1990), dagegen Sigrid Sterne-beck (vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991).
S.a. Klein 1978b, a.a.O., S. 82.
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1). Daß die RAF das von Silke Maier-Witt genannte Ideal auch 1979 bzw. 1988 aufrecht erhielt, zeigt sich u.a. an: Folkerts u.a. 1988, a.a.O., S. 16.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28.8.1991.
Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.12.1990.
Vgl. Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 33; Urteil Albrecht 1991, a.a.O., S. 25.
Vgl. Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1); Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.7.1990.
Vgl. Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 34.
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1). 1743 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 28.11.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 17.17.1990. Tatsächlich war Rolf Heißler ja derjenige gewesen, der bereits während der “Offensive 77” die Beziehungen zu dem palästinensischen Kommando aufrecht erhalten hatte - offensichtlich lag ihm das Verhältnis zur PFLP besonders am Herzen. Nur so ist es zu erklären, daß er, als er auf seiner Fahrt im Transitraum des Flughafens Christian Klar und Adelheid Schulz traf, sie mit erhobener Faust verabschiedete - ein im Sinne der Gruppe höchst leichtsinniger Akt, der gegen alle Regeln der Konspiration verstieß.
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1).
Schriftliche Erklärung von Maier-Witt zu ihrer Vernehmung am 6.12.1990 (Anlage 1). Auch unter den in Europa Zurückgebliebenen begannen heftige Diskussionen über die Rolle von Peter-Jürgen Boock; Sigrid Stemebeck bezeichnete dies als “eine Nabelschau von Gruppendynamik” (Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991).
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 23.9.1992, S. 7.
Vgl. Urteil Lotze 1991, a.a.O., S. 32.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990. 1751 Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 18.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990. 1753 S.a. Der Spiegel Nr. 27/1979, S. 32–33.
Protokoll der Vernehmung von Sternebeck am 10.10.1990.
Protokoll der Vernehmung von Stemebeck am 10.10.1990; Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 84.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.7.1990.
Vgl. Urteil Viett 1992, a.a.O., S. 49.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Henning Beer am 1.8.1990.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 6.12.1990; Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.12.1990; Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 33.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Lotze am 12.10.1990.
Vgl. Boock im Prozeß gegen Fiedrich am 21.5.1992.
Vgl. Urteil Stemebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 38; Urteil Albrecht 1991, a.a.O., S. 27–28, 47. Zur unterschiedlichen Wertung des Zeitpunktes, zu dem ein solcher Transport stattfand, s. Süddeutsche Zeitung vom 3.4.1992, S. 6; Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 110–126. Auch Klein hatte über die besagte Botschaft im Rom drei Jahre zuvor Waffen erhalten (vgl. Der Spiegel Nr. 32/1978, S. 73).
Vgl. Urteil Henning Beer 1991, a.a.O.; Urteil Sternebeck/Friedrich 1992, a.a.O., S. 38.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 18.7.1990.
Vgl. Urteil Albrecht 1991, a.a.O., S. 31.
Vgl. Henning Beer im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991. 1770 Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Vgl. Albrecht im Prozeß gegen Maier-Witt am 3.9.1991.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 19.12.1990. 1773 Vgl. u.a. Peters 1991a, a.a.O., S. 281.
Ob in erster Linie die “geringe” Menge oder der möglicherweise verrottete Zustand des Sprengstoffs den Mordanschlag vereitelte, ist nicht sicher geklärt. Auch der genaue Weg, den er bis Belgien genommen hatte, steht nicht eindeutig fest.
Karl-Heinz DelIwo, “An uns liegt es also nichtchwr(133)” (Kassiber vom 2.4.1978, zitiert nach Urteil Wisniewski 1981, a.a.O., S. 200–201). Bei der Diskussion eines “Zielobjekts” kam er offensichtich zu einem anders gelagerten Schluß als die Illegalen: die RAF habe “über die Wahl der Objekte den offenen Bruch zwischen den beiden Herrschaftsfraktionen hier zu provozieren und die Union so unter Druck zu setzen, daß sie Schmidt keine Wahl gelassen hätte als nachzugeben [chwr(133)]” (ebenda.).
Bundesministerium des Inneren, Referat Öffentlichkeitsarbeit, “betrifft: Verfassungsschutz ‘79” (Verfassungsschutzbericht 1979), Bonn 1980, 140 S., S. 104.
S. das Kapitel 9.2. und 9.4: “Die Bewegung 2. Juni” und “Das Ministerium für Staatssicherheit”. 1778 Folkerts u.a. 1988, a.a.O., S. 16.
Vgl. Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4.9.1991.
Folkerts u.a. 1988, a.a.O., S. 16.
Protokoll der Vernehmung von Lotze am 19.7.1990. Peter-Jürgen Boock erklärte: “Sie hatten dieses merkwürdige Attentat gegen Alexander Haig versucht und sich dabei mit dem Sprengstoff vertan, mit der Menge vertan und mit der Installation vertan. Also meinten sie, ich solle doch zurückkommen.” (Boock 1988b, a.a.O., S. 12).
Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992. Nicht geklärt ist, ob die Delegation zwei oder drei RAF-Terroristen umfaßte.
Vgl. Protokoll der Vernehmung von Boock am 11.5.1992.
So bezeichnete Albrecht gegenüber Lotze die Rückkehr von Boock als einen weiteren Grund für ihren Ausstieg (vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991).
Vgl. Lotze im Prozeß gegen Maier-Witt am 11.9.1991.
Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 30.8.1990.
S. das Kapitel 7.1.2: “Werner Lotze”.
Urteil Henning Beer 1991, a.a.O., S. 47–48.
Nach Aussage von Peter-Jürgen Boock kam es zu einer erbitterten Auseinandersetzung zwischen ihm und einem der Schützen, dem er vorwarf, bei jeder Aktion “die große Knallerei” zu provozieren. Schließlich sei dafür plädiert worden, Boock selbst “unter die Erde zu bringen” (zitiert nach Gert Rosenkranz, Der Abgang eines “Sicherheitsrisikos”, in: Tageszeitung (taz) vom 9.9.1992, S. 4). Diese Darstellung wiederspricht der Aussage von Maier-Witt, derzufolge der Tod der Passantin überhaupt nicht problematisiert worden sei (s.u. das Kapitel 7.1.3: “Silke Maier-Witt”). Klar nthematisierte erst Jahre später den Tod der Unbeteiligten, vergaß aber nicht festzustellen: “Daß für die Bedürfnisse revolutionärer Bewegungen das Geld aus den Tresoren des Kapitals herausgeholt wird, ist natürlich gerechtfertigt” (Christian Klar, o.T. (“Anfang des Jahres kam die Koordinierungsgruppe [chwr(133)1”), Stammheim 7.9.1992, in: “Wir haben mehr Fragen als Antworten” 1995, a.a.O., S. 159–161).
Maier-Witt hatte sich im Radio über den Ausgang der “Aktion” informiert.
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Wunschik, T. (1997). Das Vorgehen der RAF 1977–79. In: Baader-Meinhofs Kinder. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11970-8_6
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