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Bestandsanalyse des niederländischen und deutschen Gesundheitswesens

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Zwischen Differenzierung und Integration

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 138))

  • 105 Accesses

Zusammenfassung

Gesundheit ist ein superiores, d.h. lebensnotwendiges Gut, welches nicht nur die Spitze der individuellen Bedürfnisskalen anführt, sondern auch die Leistungsfähigkeit von Gesellschaften entscheidend beeinflußt. Gemäß dieser exklusiven Bedeutung haben moderne Gesundheitssysteme ein vielfältiges Aufgabenspektrum zu bearbeiten. Unter funktionalen Gesichtspunkten läßt sich das Gesundheitssystem beschreiben als Planung und Bereitstellung, Durchführung und Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Programmen, die folgenden Zielen dienen (Bauer 1992, BMBF 1997, Schwartz u.a. 1995: 3):

  • Prävention: Minderung von Erkrankungsrisiken der Bevölkerung und Verbesserung des gesundheitlichen Wohlbefindens

  • Kuration: Erkennung und Therapie von Krankheiten durch professionelle Dienste

  • Rehabilitation: Wiederherstellung beeinträchtigter funktionaler, somatischer, kognitiver, emotionaler und sozialer Fähigkeiten

  • Pflege dauerhaft Erkrankter bzw. Behinderter.

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Literatur

  1. Diese duale Funktion wird auch in dem Begriff der intermediären Organisation deutlich, der Verbände als soziale Gebilde beschreibt, die in einem Spannungsverhältnis stehen: Einerseits unterliegen sie einer Mitgliedschaftslogik, die sich auf die Interessenrepräsentation der Mitglieder bezieht, andererseits einer Einflußlogik, die sich auf die Mitsprache und Durchführung von politischen Entscheidungen bezieht. Verbände verknüpfen diese Logiken, indem sie die aus der politisch-institutionellen Umwelt erhaltenen Ressourcen zur Lösung ihrer Mitgliedschaftsprobleme einsetzen (Streeck 1994).

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  2. Lehmbruch macht zu Recht darauf aufmerksam, daß der Neokorporatismus des deutschen Gesundheitswesens von dieser der idealtypischen Definition abweicht: So ist das Gesundheitssystem eher durch ein pluralistisches Nebeneinander freier Verbände gekennzeichnet, die zudem in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Dies gilt für die Ärzte-und Pharmaverbände, insbesondere aber für die fragmentierte und föderative Struktur der Kassenverbände. Lehmbruch spricht daher von einem staatlich privilegierten „interorganisatorischem Verhandlungssystem“ statt von einem zentralisierten Verbandssystem (Lehmbruch 1988: 22 ).

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  3. Entscheidende Stationen auf dem Weg zu dieser Arbeitsteilung waren der Subsidiaritätsstreit in Deutschland (Backhaus-Maul/Olk 1994: 105ff.) und der Schulstreit in den Niederlanden (Schmid 1995b: 243). Ersterer bezog sich auf die gesellschaftlich-staatliche Arbeitsteilung im Sozial-und Gesundheitswesen (60er Jahre), letzterer auf die im Bildungswesen (1917). In beiden Feldern gelang es der gesellschaftlichen Seite, die öffentlichen Akteure zur Zusammenarbeit und zu finanziellen Zuschüssen zu verpflichten und die sog. Funktionssperre zu erstreiten, die besagt, daß staatliche Akteure erst bei Versorgungsdefiziten auf gesellschaftlicher Seite tätig werden dürfen.

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  4. Unter Säulen sind segmentäre blockartige Gebilde zu verstehen, die ideologisch und religiös geprägte Lebens-und Funktionsbereiche sicherstellen sollen (Dunk 1998: 44, Nokielski 1987: 110f ). In den Niederlanden existierten vier Säulen - zwei konfessionell geprägte sowie ein liberale und eine konservative. Die Säulen übernahmen existentielle Versorgungsfunktionen in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen (Bildung, Gesundheit, Medien), stellten also für ihre jeweiligen sozialen Milieus geschlossene Lebenswelten dar.

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  5. Jeder Einwohner der Niederlande muß sich bei einem Hausarzt registrieren lassen und darf sich im Bedarfsfall ausschließlich an ihn wenden. Ohne die (zeitlich befristete) Überweisung des Hausarztes darf der Patient keine fachärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen (Bos 1999: 145).

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  6. Allerdings sind nur 10% der Fachärzte als Angestellte der Kliniken beschäftigt; die meisten arbeiten dort auf selbständiger Basis und vergüten die Klinik für die Inanspruchnahme der Infrastruktur (Bos 1999: 145).

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  7. Dies sind: Deutscher Caritasverband (DCV), Diakonisches Werk (DW), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (ZWStdJ) (Schmid 1995b:2).

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  8. So werden z.B. in NRW knapp 65% aller Pflegebedürftigen von Angehörigen und Verwandten im Haushalt versorgt (Bäcker u.a. 1995: 81).

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  9. Diverse Organisationen sind mit den Bewertungsverfahren betraut. Hierzu gehört z.B. der Fonds Ontwikkelingsgeneeskunde, der dem ziekenfondsraad untersteht, der Raad voor de Gezondheitsonderzoek (RGO - eine weitere Beratungskommission der Regierung) und das ZorgOnderzoek Nederland (ZON - eine intermediäre Organisation zwischen dem Gesundheitsministerium und der Wissenschaft) (Oortwijn u.a. 1999 ).

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  10. Die Qualität der Ärzte wird durch ein zentrales und fünf regionale,disciplinary tribunals’ überwacht. Die Hälfte der Mitglieder werden durch Ausbildungseinrichtungen berufen, die andere Hälfte von Berufsverbänden; ein Vetreter wird durch die Regierung gestellt (Jackson 1996). Auf nationaler Ebene spielt insbesondere die Inspectie voor de Gezondheitszorg (IGZ) eine wichtige Rolle bei der Qualitätsüberprüfung in Gesundheitseinrichtungen (Royal Netherlands Embassy 1998 ).

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  11. Das integrierte Modell wird hingegen in Großbritannien und in den USA praktiziert. Dagegen spricht u.a., daß eine Versicherung als unabhängige Instanz die Sicherstellung der Versorgungsqualität eher gewährleisten kann, auch wenn dies mit höherem bürokratischen Aufwand einhergeht (Veen/Limberger 1996: 161).

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  12. Die Höhe dieses Pauschalbetrags wird durch die einzelnen Kassen festgesetzt und schwankte 1999 zwischen 296 und 356 Gulden. Der Pauschalbetrag soll das Defizit zwischen Ausgaben und Beiträgen schließen, das durchschnittlich etwa 10% beträgt (Bos 1999 ).

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  13. Entsprechend höher ist der Beitragssatz, der 1999 10,25% des besteuerbaren Einkommens betrug.

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  14. Analog zum deutschen Pflegegeld besteht auch in den Niederlanden seit einigen Jahren die Möglichkeit, die häusliche Pflege Ober ein persönliches Pflegebudget finanzieren zu lassen. Bislang wird dies jedoch kaum in Anspruch genommen.

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  15. Als Folge sind die Beitragssätze des privaten Versicherungen nicht annähernd so hoch wie in Deutschland (der Durchschnittsbeitrag belief sich 1997 auf 849$ vs. 2.718$ in der BRD). Die maximale Prämie der Standardpolice wird gesetzlich festgelegt und liegt derzeit bei jährlich 2.880 Gulden pro Erwachsener (Bos 1999: 147).

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  16. Die 1997 eingeführte Regelung, daß medizinische Leistungen bis zu 200 Gulden jährlich privat mitzufinanzieren sind, wurde 1999 aufgrund technischer Probleme wieder abgeschafft. Seitdem gelten folgende Regelungen (Bos 1999 ): Für häusliche Krankenpflege wird dem Patienten eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt, die auf 10 Gulden/Stunde begrenzt ist. Für die ambulante Versorgung mit Arzneimitteln zahlt der Patient die Kosten, die den Richtpreis überschreiten. Für Pflegeleistungen in Heimen wird unterschieden zwischen der niedrigen Zuzahlungsregelung (210 Gulden/Monat unter der Einkommensgrenze von 28.196 Gulden) und der hohen Zuzahlungsregelung (im Höchstfall 3.520 Gulden/Monat).

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  17. Der ZVR wurde vor einigen Jahren umstrukturiert. Ursprünglich von Mitgliedern der Kassen besetzt, besteht er nun aus von der Krone ernannten Mitgliedern und bildet als unabhängige Administrative eine Erweiterung der staatlichen Verwaltung (Grinten 1996 ).

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  18. m Rahmen des AWBZ handeln gesetzliche Träger, nämlich die regionalen Versorgungsämter, die Verträge mit den Leistungserbringern ihes Einzugsgebietes aus. Im Rahmen des ZFW obliegt der Abschluß der Verträge den einzelnen Versicherungen. Hierfür schließt der ZN mit den Leistungserbringern zunächst einen Mustervertrag ab, dessen Bestimmungen wiederum maßgeblich sind für die Gestaltung der Einzelverträge (Bos 1999 ).

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  19. Formal handelt es sich um einen unabhängigen Ausschuß, der von den Mitgliedern der Kassen und Leistungsverbände sowie von Vertretern der Krone besetzt ist.

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  20. Einige Argumente sprechen für diese Argumentation. So ist nach Schätzungen des US-Centers for Disease Control der Einfluß der sozialen Umwelt und der Lebensweisen auf die Sterblichkeit etwa doppelt so groß wie die Einflüsse der biologischen Umwelt und der genetischen Prädispositionen, und diese wiederum sind als doppelt so stark einzustufen wie der Einfluß des Gesundheitswesens (BMBF 1997). Daher resultiert der Anstieg der Lebenserwartung und die sinkende Sterberate seit Anfang dieses Jahrhunderts auch eher aus den Verbesserungen der Lebensbedingungen (Hygiene, Ernährung, Seuchenbekämpfung) als aus der Einführung der ersten Krankenversicherungssysteme. In dieser Arbeit wird jedoch davon ausgegangen, daß Gesundheitssystem und -zustand miteinander verknüpft sind, denn schließlich läßt sich im internationalen Vergleich ein eindeutiger statistischer Zusammenhang zwischen Lebenserwartung/Sterblichkeit und der Existenz eines institutionalisierten, auf Inklusion angelegten Gesundheitswesens aufzeigen.

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© 2002 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Hartmann, A.K. (2002). Bestandsanalyse des niederländischen und deutschen Gesundheitswesens. In: Zwischen Differenzierung und Integration. Forschung Politikwissenschaft , vol 138. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11925-8_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11925-8_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-11926-5

  • Online ISBN: 978-3-663-11925-8

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