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Wohnungspolitische ‚demands‘ und wohnungswirtschaftliche Leitbilder von Interessenvertretungen/Stadtviertelvereinigungen/Bauträgern

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Book cover Wohnen und Wohnungspolitik in der Großstadt

Zusammenfassung

Nachdem zuvor die Wohnpräferenzen verschiedener Haushalte dargestellt worden sind, gilt es nun die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Wünsche und Leitbilder der Organisationen zu klären, die als Interessenvertretungen der verschiedenen Akteure des Wohnungsmarktes oder der Bewohner eines Stadtviertels auftreten und entsprechende Forderungen an Politik und Verwaltung artikulieren. Dazu gehören neben den klassischen Interessenvertretungen der Hausbesitzer und Mieter auch die in einem Stadtviertel tätigen Vereine und Initiativen, soweit sie sich mit den Themen Wohnen, Wohnumfeld oder der Entwicklung des Viertels befassen. In einem weiteren Sinne müssen zu den formierten Interessen ebenfalls die verschiedenen Formen von Bauträgern gerechnet werden, denen als Wohnungsanbieter eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Präferenzen zukommt.

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Literatur

  1. Die Zahl der im DMB bundesweit organisierten Mietervereine lag Anfang der 80er Jahre bei etwa 250 (WANDERS 1984, S.104). Nach einer DMB-Broschüre waren zu Beginn der 80er Jahre schon fast eine Million Familien Mitglied, die empirischen Daten weisen jedoch auf eine deutlich niedrigere Zahl hin. WANDERS 1984, S.103, gibt einen Wert von 600.000 an.

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  2. Beispielsweise sind einige Mitglieder des DMB-Bundesvorstandes in Vorständen oder Aufsichtsräten von gemeinnützig orientierten Wohnungsunternehmen vertreten, einige Mietervereine und der DMB unterhalten eigene gemeinnützig orientierte Wohnungsbaugesellschaften.

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  3. Der hier geschilderte Sachverhalt wird in der Literatur unter dem Stichwort der „Krise“ bzw. der „Transformation” von Interessenvertretungen diskutiert (vgl. dazu u.a. ALEMANN 1985, STREECK 1987; kritisch dazu: WEßELS 1992).

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  4. Rechtsberatung darf nur gegenüber Vereinsmitgliedern geleistet werden, um das Anwaltsmonopol nicht zu verletzen.

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  5. Unter anderem heißt es in dem Artikel zu dieser Problematik, das Zusammenleben von Mietern ohne Trauschein sorge immer wieder für Konflikte mit den Vermietern. Was die Rechtsprechung betrifft, so hätte sich diese „nach jahrelangem Grübeln spät zu der Erkenntnis durchgerungen, daß die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht länger sittenwidrig sei. Und durch entsprechende Urteile den Grundsatz geschaffen, daß in solchen Konflikten das Recht des Mieters, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, in der Regel mehr wiegt als das Moralempfinden des Vermieters“ (MIETER RAT & TAT 5, 1992, S.5–7).

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  6. Objekte waren bewohnt, 8 Anwesen waren vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes bereits gewerblich genutzt, 36 Objekte waren unbewohnbar, unvermietbar oder vom Abbruch bedroht.

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  7. Wanders kam bei seiner Untersuchung der im DMB organisierten Mietervereine zu dem Ergebnis, daß die individuelle Rechtsberatung den eindeutigen Schwerpunkt der Vereinsaktivitäten bildet und ebenfalls den mit Abstand wichtigsten Grund für den Eintritt von Mitgliedern in den Mieterverein darstellt (vgl. WANDERS 1984, S.91ff.; 95).

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  8. In einer Broschüre von „Mieter helfen Mietern“ heißt es: „Mieterinnen brauchen eine Interessenvertretung, die über die reine Dienstleistung für Mitglieder hinausgeht. Wir verfolgen daher aufmerksam die Entwicklung, die Mietrecht, Wohnungsmarkt, Stadtsanierung usw. betreffen, und informieren die Öffentlichkeit” (Broschüre: Mietprobleme). Zur Mobilisierung der Mieter wird besonders deutlich (auf der ersten Seite von Mieter Rat & Tat) auf die Mitgliederversammlungen hingewiesen, um die interne Willensbildung zu beleben und mehr Mitglieder zu erreichen.

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  9. So sollte ein neues, den gewachsenen Anforderungen entsprechendes Büro bezogen werden.

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  10. Der langjährige Vorsitzende des Nürnberger Grund-und Hausbesitzervereins verstarb im Frühjahr 1992. Das Interview, auf das im folgenden Bezug genommen wird, führten wir am 18.6.1991.

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  11. Der Vorsitzende des Grund-und Hausbesitzervereins sprach in diesem Zusammenhang von einer „Schnüffelpraxis der Behörden“ (Interview vom 18.6.91). Angesichts solcher Bewertungen einerseits und den Forderungen des Vereins „Mieter helfen Mietern” nach einer Ausweitung der Wohnungsbestandsüberwachung andererseits, beklagt der Leiter des Nürnberger Wohnungsamtes einen Zweifrontenkrieg, dem seine Behörde ausgesetzt sei (Interview mit dem Leiter des Wohnungsamtes vom 31.3.1992; vgl. auch Kap. 6.4.2.5).

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  12. Dies zeigt sich daran, daß einige Befragte, die den Mieterverein als mögliche Anlaufstelle im Konfliktfall genannt hatten, bei der Beurteilung des Mietervereins angeben, diesen nicht zu kennen.

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  13. Von den Mitgliedern der Initiative „Mieter helfen Mietern“ würden sich nur 20 Prozent an ihren Verein wenden, bei den Mitgliedern des Grund-und Hausbesitzervereins 28 Prozent.

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  14. Bei der Auswertung konnten nur die Eigentümer erfaßt werden, die selbst in einem Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen wohnten.

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  15. Wobei nicht auszuschließen ist, daß einige Eigenheim-bzw. Eigentumswohnungsbesitzer auch Eigentümer eines Mietshauses sind.

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  16. Ein Drittel ist zwischen 25 und 34 Jahre alt; beim Mieterverein sind die meisten Befragten zwischen 35 und 44 Jahre alt, beim Grund-und Hausbesitzerverein sind überwiegend Ältere über 45 Jahre organisiert.

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  17. Das Kreuzgassenviertel liegt nicht direkt in unserem Untersuchungsviertel, sondern in der südlichen Altstadt. Es schließt jedoch unmittelbar an die Wohnbebauung der nördlichen Altstadt an (vgl. dazu auch Kap. 5.3.3).

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  18. Einige Zitate verdeutlichen die scharfe Kritik an den Altstadtfreunden:,,historisierende Neuaufgüsse“, „Schnuckiputzi-Häuser” (zit. nach NN vom 23./24.4.1988), „Butzenscheibenmentalität“, „fränkelnd-historische Architektur” (zit. nach Plärrer 6/1988, S.31).

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  19. Als Kerngebiet sind die innerstädtischen Gebiete (City) ausgewiesen, wo nach dem Flächennutzungs-oder Bebauungsplan vorwiegend Geschäfte, Büros, Banken, Versicherungen und Verwaltungsgebäude angesiedelt sind. Wohnungen sind hier nur ausnahmsweise zulässig (§ 7 BauNV).

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  20. Der Aspekt der Verdrängung der Wohnbevölkerung spielt in dem von den Altstadtfreunden vorgelegten Gutachten zum Augustinerhof eine wichtige Rolle.

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  21. Die zahlreichen Funktionen, die der Vorsitzende des Bürgervereins Listenhof bekleidet, machen ihn zu einem wichtigen „Vorentscheider“ bei allen Fragen, die die Entwicklung der Altstadt berühren. Seine wichtigsten Funktionen sind: Vorsitzender des Bürgervereins Listenhof; Mitglied des SPD-Ortsvereins Altstadt; SPD-Stadtrat (Mitglied im AfS, im Bauausschuß und im Verkehrsausschuß; Vorsitzender in der AG-Verkehr der SPD); Mitglied bei den Altstadtfreunden (Mitglied des Beirats); Mitglied des Bürgerforums „Rettet die Sebalder Altstadt”; Mitglied des Preisgerichts für den Architektenwettbewerb Kreuzgassenviertel.

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  22. Dies ist auch der Grund dafür, daß der Verein am 1.1.1993 der Arbeitsgemeinschaft der Nürnberger Bürger-und Vorstadtvereine (AGBV) beigetreten ist (Interview mit dem Vereinsvorsitzenden vom 4.6.1993).

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  23. Dies war auch auf eine Intervention des Bayerischen Innenministers zurückzuführen, der in diesem Sinne bei der Stadt Nürnberg vorstellig geworden war (AfS vom 26.10.1992; Beilage 2.11).

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  24. Die Verfasserin hat Ortsbezogenheit und bürgerschaftliche Anteilnahme in Johannis sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern des Bürgervereins durch schriftliche Umfragen untersucht. Befragt wurden 200 Bürger in Johannis. Die Erhebung diente auch als Pretest für die empirische Untersuchung dieses Forschungsprojektes (vgl. Kap. 4). Zusätzlich wurden 100 Mitglieder des Bürgervereins Johannis befragt.

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  25. Meist bei Fragen der Verkehrsführung, des Denkmalschutzes oder der Anlage von Freiflächen. Die Tendenz der Vorschläge des Bürgervereins weist auch hier in Richtung einer Aufwertung des Viertels.

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  26. Allgemein läßt sich die Tendenz feststellen, daß die Mitgliederzahlen von Bürgervereinen in peripheren Stadtteilen wesentlich höher sind als die der innenstadtnahen Bürgervereine.

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  27. Zwischen Stadt und Bürgerverein haben sich feste und nach Meinung des Vereinsvorstandes durchaus effiziente Kooperationsstrukturen herausgebildet. Der Bürgerverein führt mit der Stadt regelmäßig Gespräche durch. Positiv wurde vor allem die Kooperation mit dem Bau-und Sozialreferat vermerkt (Interview mit dem Vorsitzenden des Bürgervereins vom 16.1 1.1992).

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  28. Diese Planung reicht bis 1980 zurück und war nicht unumstritten (vgl. LANGWASSER-KURIER April 1984, S.43). Eine geforderte Verlegung ist damals gescheitert. Der Bürgerverein setzte aber eine Menge zusätzlicher Umweltschutzmaßnahmen durch (vgl. LANGWASSER-KURIER Dezember 1990, S.1).

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  29. Diesen Eindruck erweckt die Altstadtplanung. Einerseits soll die Wohnfunktion geschützt werden, wobei mit Instrumenten der Erhaltungssatzung und der Ausweisung als „besondere Wohngebiete“ Entwicklungen kontrolliert werden sollen, andererseits wird durch ein Großprojekt wie die Augustinerhofbebauung zumindest die Gefahr einer Cityerweiterung in Kauf genommen.

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  30. Die Gespräche fanden meist mit den Geschäftsführern der Unternehmen statt. Gelegentlich waren auch andere Mitarbeiter (z.B. die Verkaufsleiter) beteiligt. In einem Fall wurde die Befragung schriftlich durchgeführt.

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  31. Außer den im folgenden vorgestellten Unternehmen gehören größere Bestände an Sozialwohnungen im Bereich der „Freifinanzierten“ in Nürnberg der „Neuen Heimat” und dem Grund-und Hausbesitzerverband. Ferner verfügen vor allem Versicherungsgesellschaften über umfangreiche Sozialwohnungsbestände.

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  32. Eines der nicht mehr im sozialen Wohnungsbau tätigen Unternehmen begründete seinen Rückzug unter anderem mit der Nichtanhebung der Einkommensgrenzen (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.2.1993). Das Unternehmen hatte bis Anfang der 80er Jahre überwiegend im sozialen Wohnungsbau investiert und bis dahin eher eine den gemeinnützigen Gesellschaften vergleichbare Geschäftspolitk betrieben.

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  33. Ein weiteres Unternehmen verweist zudem auf die bei sozialen Problemgruppen häufig auftretenden Mietrückstände (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.2.1993).

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  34. Ein Unternehmen, das noch größere belegungsgebundene Bestände in Nürnberg besitzt, betont ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit dem Amt. So bestehe die Möglichkeit, neue Listen anzufordern, falls die ursprünglichen Bewerber alle unzumutbar erscheinen (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.2.1993).

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  35. Die befragten Unternehmenssprecher können diese Haushalte nur schwer einordnen. Es seien keine bestimmten Gruppen unter den Sozialwohnungsberechtigten, die besonders häufig negativ in Erscheinung treten würden (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.2.1993).

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  36. Daß letztlich nur eine kleine Minderheit von Mietern in den öffentlich geförderten Wohnungen als sozial auffällig bezeichnet werden kann, bestätigen auch andere Geschäftsführer von Wohnungsunternehmen.

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  37. So seien die Durchschnittsgrößen der Eigentumswohnungen von 70–75 qm auf 60–65 qm zurückgegangen (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.3.1993); nach Angaben eines anderen Unternehmens von 65 qm auf 58 qm (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 1.3.1993).

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  38. Laut Bauordnungsbehörde sollten (unter Berufung auf § 34 BauGB) Hinterhofgebäude abgerissen und Stockwerke reduziert werden, was dann vom Wohnungsamt als Zweckentfremdung von Wohnraum eingestuft wurde.

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  39. Zu den „wirtschaftsferne[n] Werthaltungen der Verwaltung“ vgl. BANNER 1984, S.62f.

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  40. Grenzen und Möglichkeiten einer verbesserten Verfahrensabwicklung im administrativen Bereich werden ausführlich in den Kapiteln 6, 8 und 9 angesprochen.

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  41. Unter „gemeinnützig ausgerichtet“ oder „gemeinnützig orientiert” sollen im folgenden alle Unternehmen bezeichnet werden, die bis 1989 als gemeinnützig anerkannt waren und sich auch danach noch an die Grundsätze der Gemeinnützigkeit gebunden sehen.

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  42. Vgl. zu den Leistungen im einzelnen: GRÜNER u.a. 1985, S.357–363.

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  43. Rein rechtlich sind Genossenschaftsmitglieder nicht Mieter, sondern „Nutzer“ ihrer Wohnung.

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  44. Das gilt sowohl bezogen auf die alten Bundesländer als auch bezogen auf Nürnberg. Der durchschnittliche Wohnungsbestand einer Genossenschaft lag 1986 bei etwa 870 WE (1992: 894 WE), in Nürnberg 1987 bei rund 1.100 WE (Angaben für das Bundesgebiet nach WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHES JAHRBUCH 1987/88, S.118f. sowie Auskunft des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft vom 9.6.1993; für Nürnberg: Verwaltungsvorlage zur Stadtratssitzung vom 9.12.1987, 4a., Beilage 3).

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  45. Eine der größten in Nürnberg tätigen Genossenschaften verzichtete daher auf diesen Schritt.

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  46. Nach Angaben von Verbandsvertretern liegen sogar 90 Prozent der Mitglieder von Genossenschaften über den Einkommensgrenzen („Einkommensgrenzen bremsen Wohnungsbau“, FAZ vom 22.5.1992). In der Gesamtbevölkerung waren dagegen 1992 noch knapp 30 Prozent aller Haushalte zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt.

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  47. Mit ähnlichen Argumenten fordern die Genossenschaften auch eine Anpassung des MHG an ihre spezifischen Erfordernisse (vgl. „Genossenschaften wehren sich gegen Miethöhegesetz“, Handelsblatt vom 22./23.5.1992).

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  48. lag der durchschnittliche Wohnungsbestand einer Kapitalgesellschaft bei ca. 3.800 Wohnungen, das Grund-bzw. Stammkapital betrug ca. 10,3 Mio. DM (das durchschnittliche Geschäftsguthaben einer Genossenschaft lag bei nur ca. 2 Mio. DM). Angaben nach Auskunft des GdW vom 3.6.1993.

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  49. Nicht mitgerechnet ist ein Wohnungsunternehmen, das in den amtlichen Statistiken der Stadt gelegentlich als „gemeinnützig“ geführt wird, da es Mitglied der „Vereinigung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen Nürnberg, Fürth und Mittelfranken” ist und in den 70er Jahren einen Schwerpunkt seiner Bautätigkeit beim sozialen Mietwohnungsbau hatte. Die Geschäftspolitik des Unternehmens wurde jedoch hier unter den „Freifinanzierten“ behandelt, vor allem auch deshalb, weil sich die Wohnungsbaugesellschaft seit Mitte der 80er Jahre völlig aus dem sozialen Wohnungsbau zurückgezogen hat.

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  50. Die LWS ist eine Wohnungs-und Städtebaugesellschaft des Freistaates Bayern. Sie bietet Dienstleistungen im Wohnungs-und Städtebau für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften und private Bauherrn an. Sie betreibt auch eigene Bauprogramme und übernimmt Sanierungsträgerschaften.

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  51. Ein Geschäftsführer legte Wert auf die Feststellung, daß das Unternehmen den Zusatz gemeinnützig nach wie vor im Namen führt.

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  52. Im Grundsatz besteht dabei Einigkeit zwischen den Parteien. Entsprechende Vorschläge sind in einer vom Bundesbauministerium geplanten Baurechtsänderung enthalten (vgl. „Eigenheimbau ohne Genehmigung“, FAZ vom 22.5.1992).

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  53. Beim Tochterunternehmen der LWS lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit zwar beim Neubau, doch wurden auch umfangreiche Investitionen im Bereich der Modernisierung, Instandhaltung und beim Umbau alter Bestände vorgenommen (schriftliche Befragung im April 1993).

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  54. Häufige Klagen der Unternehmen über bürokratische Genehmigungsverfahren bestätigten auch von uns befragte Stadträte, allerdings betonten sie, daß es hierzu keine zuverlässigen Vergleichsdaten gebe (Interviews mit der wohnungspolitischen Sprecherin der SPD vom 3.4.1992 und einem weiteren Stadtrat der SPD vom 8.4.1992). Vertreter der Verwaltung behaupten dagegen, daß die Verfahren in Nürnberg im Vergleich mit anderen Großstädten überdurchschnittlich schnell durchgeführt würden: „Wir sind vorn dran, was die Dauer der Baugenehmigungsverfahren angeht, und das soll auch so bleiben“ (Interview mit dem Baureferenten vom 17.2.1992).

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  55. Hier wurde uns zumindest ein konkreter Fall genannt, in dem die Verwaltung versuchte, Aufgaben des Bebauungsplanverfahrens (Umlegung und Erschließung) auf das interessierte Unternehmen abzuwälzen.

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  56. Vgl. dazu GRÜNER u.a. 1985, S.372–380. Die Studie verweist darauf, daß die Bindung kommunaler Wohnungsunternehmen an den städtischen Träger unterschiedlich eng ist. Eine so umfassende Bindung wie im Nürnberger Rahmenplan von 1985 an die Gesamtheit der Ziele der kommunalen Wohnungspolitik ist ungewöhnlich.

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  57. Lediglich ein größerer Wohnhochhauskomplex der WBG entstand in Langwasser. Anfang der 70er Jahre wurde ein projektiertes 33-stöckiges Hochhaus vom Aufsichtsrat abgelehnt.

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  58. Von der Geschäftsführung wurde dies mit einer besonderen Anspruchshaltung von Mietern und Käufern der WBG gegenüber begründet (Interview mit dem sty. Geschäftsführer der WBG vom 24.2.1993). Dadurch reduzieren sich aber auch die Möglichkeiten kostensparenden Bauens. Die Vernachlässigung des Kostenaspekts wird der WBG von freien Wohnungsunternehmen vorgehalten (Interview mit dem Geschäftsführer eines freifinanzierten Wohnungsunternehmens vom 11.3.1993).

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  59. Zunächst blieb die Bauleistung des Unternehmens jedoch auf den Eigentumssektor konzentriert: 1989 wurden 98 Eigentumswohnungen und 17 Mietwohnungen begonnen, 31 Eigenheime fertiggestellt (WBG GESCHÄFTSBERICHT 1989, S.11).

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  60. begann das Unternehmen mit dem Bau von 218 Mietwohnungen (ein Jahr zuvor waren es nur 17 Mietwohneinheiten gewesen). 1992 befanden sich bereits 707 Mietwohnungen im Bau oder in der Planung (143 wurden noch im selben Jahr fertiggestellt), ferner 358 Eigentumswohnungen und 75 Familienheime (Pressemitteilung der WBG vom 29.1.1993). Die Gesamtzahl der Neubauvorhaben für die Jahre 1992 (264 WE) und 1993 (204 WE) war rund doppelt so hoch wie das Bauvolumen des Jahres 1988 (damals waren es 117 WE).

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  61. Vgl. auch die Aussagen des Geschäftsführers der WBG in FLEISCHMANN 1989, S.80. Die Argumente der Geschäftsführung zielen auf die Diskrepanz zwischen den Kosten des Neubaus und der am Markt durchsetzbaren Miete, die eine Kostendekkung nicht denkbar erscheinen lasse.

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  62. Kleinere Meinungsverschiedenheiten dürften in solchen Fällen immer im Vorfeld der Entscheidungsfindung auf informellen Weg gelöst werden, ohne schriftlich festgehalten zu werden (vgl. GRÜNER u.a. 1985, S.378ff.).

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  63. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß die CSU teilweise die Position der Geschäftsführung unterstützte. Im Stadtentwicklungsausschuß bezeichnete ein CSU-Stadtrat den Kauf des Dianawohnblocks als schweren Fehler und behauptete zudem, beim Kauf sei ein zu hoher Verkehrswert zugrunde gelegt worden (AfS vom 24.7.1986; vgl. auch FLEISCHMANN 1989, S.97f.).

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  64. Schreiben der WBG-Geschäftsführung an das Amt für Wohnen und Stadterneuerung vom 16.5.1990. Gemeint war damit, daß die Mieter an die WBG hohe Erwartungen hinsichtlich Renovierung und Instandhaltung stellen (Interview mit dem sty. Geschäftsführer der WBG vom 24.2.1993).

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  65. Gespräch mit dem stellvertretenden Geschäftsführer der WBG am 17.6.1991. Die Aussage bezog sich auf eine Frage, ob die WBG der Rolle als Instrument städtischer Wohnungspolitik, wie im Rahmenplan Wohnen von 1985 vorgesehen, gerecht werden könne.

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  66. Ob die erhöhte Dringlichkeit zu einer tatsächlichen Verfahrensbeschleunigung führte, war bei Abschluß der Projektarbeiten noch nicht absehbar.

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  67. Zwischen Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der WBG finden regelmäßige Treffen statt, die jedoch nach Auskunft von Beteiligten selten konkrete Ergebnisse zeitigen.

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  68. Dies relativiert die Aussagen bei Grüner u.a., „daß bei Konflikten zwischen kommunalen Trägern und Unternehmensleitung über den Kurs kommunaler Wohnungsunternehmen formelle Wege… kaum eine Rolle spielen“ (GRONER u.a. 1985, S.380).

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  69. Der sty. Geschäftsführer der WBG verwies darauf, daß die WBG aus „moralischen“ bzw. Imagegründen vor gewissen Investitionen zurückschrecke, auch wenn diese sich Ansätze für einen effektiveren Einsatz des städtischen Wohnungsunternehmens als Instrument kommunaler Wohnungspolitik, wie sie im Rahmenplan Wohnen gefordert war (RAHMENPLAN WOHNEN 1985, Kap. 5, S.3). Allerdings sollte man die Erwartungen an die Möglichkeiten einer verbesserten Koordination zwischen Verwaltung und WBG nicht zu hoch ansetzen, da die konservative Verwaltungsstruktur enge Grenzen setzt (die auch, wie noch zu zeigen sein wird, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung behindern; vgl. Kap. 6). Strukturen, die auch bei der WBG selbst stärker als bei anderen Unternehmen vorherrschen26’.

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  70. Der ehemalige Referent für Stadtentwicklung, Wohnen und Wirtschaft bezeichnete die WBG als „Appendix der Bürokratie“. Sie sei an „bürokratische Vollzugskriterien gebunden” und weniger effizient wie andere gemeinnützig orientierte Unternehmen (Interview vom 27.2.1992).

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  71. Ein von uns befragter Geschäftsführer meinte allerdings, die Einschätzung des Bundesbauministeriums Mitte der 80er Jahre, der Wohnungsmarkt sei weitgehend gesättigt, sei von der Bauwirtschaft nie geteilt worden (Interview mit dem Geschäftsführer einer Wohnungsbaugenossenschaft vom 23.3.1992). Dies trifft aber für die meisten der von uns befragten Unternehmen nicht zu.

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  72. Von den Haushalten mit Kindern gaben jeweils 66 Prozent mit niedrigem ökonomischen Potential bzw. 64 Prozent mit mittlerem ökonomischen Potential diese Wohnungsgröße als Wunsch an.

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  73. Auch wenn ihr Risiko gegenüber freifinanzierten Wohnungsunternehmen im Rahmen des WGG geringer war, ist gerade bei vielen gemeinnützigen Unternehmen ein eher vorsichtiges Investitionsverhalten zu beobachten — die „Neue Heimat“ ist eine Ausnahme, allerdings wurde in diesem Fall nicht nur gegen den Geist, sondern auch eindeutig gegen den Buchstaben des WGG verstoßen.

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Holtmann, E., Schaefer, R. (1996). Wohnungspolitische ‚demands‘ und wohnungswirtschaftliche Leitbilder von Interessenvertretungen/Stadtviertelvereinigungen/Bauträgern. In: Wohnen und Wohnungspolitik in der Großstadt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11883-1_5

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