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Zentrale Schlüsselbegriffe in den parlamentarischen Debatten

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Book cover Wer darf Mitglied werden?

Part of the book series: Politikwissenschaftliche Paperbacks ((POLWIPB,volume 32))

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Zusammenfassung

Auf den ersten Blick unterscheiden sich die deutschen und französischen Debatten grundlegend voneinander: In Deutschland stand thematisch die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit im Mittelpunkt, in Frankreich drehte sich alles um die manifestation de volonté der zweiten Generation. Die jeweiligen Argumente sollen im folgenden auf ihre systematische Plausibilität untersucht werden, um ggf. die dahinterstehenden Motive zu enthüllen. Da das Thema der doppelten Staatsangehörigkeit die deutschen Debatten dominierte, soll auf die einzelnen Begründungen etwas ausführlicher eingegangen werden.

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Literatur

  1. Martitz von, Friedrich: Das Recht der Staatsangehörigkeit im internationalen Verkehr. In: Annalen des Deutschen Reichs, 1875, S. 794, zitiert nach Löwer 1990, S. 149.

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  2. Bundesverfassungsgericht am 21. Mai 1974, S. 37, 217, 257.

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  3. Die ebenfalls häufig angeführten Probleme im internationalen Privatrecht und Unsicherheiten beim diplomatischen Schutz können zwar auftreten, spielen in der Realität aber nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vgl. dazu Dethloff 1999, S. 188–198 und Hailbronner 1993, S. 299–300.

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  4. Zu weiteren Einzelheiten vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer: Doppelstaatsangehörigkeit und Wehrpflicht. Bonn 1996.

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  5. Vgl. Convention européene sur la Nationalité et rapport explicatif. Straßburg, 14. Mai 1997. Direction Juridique, Straßburg 1997. Zur Rolle Europas für die Staatsbürgerschaftspolitik der Mitgliedsstaaten vgl. Killerby 1998, S. 21–38.

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  6. Vgl. „Sind es drei Millionen oder nur 300.000? Mehrstaater in Deutschland.“ In: F.A.Z. vom 30.10.1997.

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  7. Ein weiteres Beispiel für die Ambivalenz der konservativen Politik in bezug auf die doppelte Staatsangehörigkeit stellen die in Polen lebenden Oberschlesier dar. Schätzungsweise 700.000 von ihnen haben ein Recht auf den deutschen Paß, der ihnen vom jeweiligen Konsulat auf Antrag auch gegeben wird. Damit förderte die damalige konservative Bundesregierung die doppelte Staatsangehörigkeit, die sie im eigenen Land nicht dulden wollte und die auch in Polen unerwünscht ist. Vgl. Ther, Phillip: Bei Schlesiern macht Bonn eine Ausnahme. In: BERLINER ZEITUNG vom 04. 01. 1995.

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  8. Interview mit dem FOCUS zitiert nach: „Union macht gegen Bonn mobil.“ In: SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 04.01.1999.

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  9. Vgl. SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 27. 10. 1997.

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  10. Übersetzung: „freiwilliger Beitritt zur französischen Staatsangehörigkeit.“ In: Sénat, C.R vom 13. 01.1998, S. 51.

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  11. Übersetzung: „Der Beitritt zur Vereinigung,Frankreich` muß eine individuelle Geste sein, durch die man ausdrücklich erklärt, daß man die Werte, die Rechte und die Pflichten der französischen Gesellschaft vollständig respektieren wird. Dies ist das einzige Mittel um zu verhindern, daß die Staatsangehörigkeit auf Ausländer übertragen wird, die die Gesellschaft zurückweisen und manchmal Frankreich sogar hassen.“ Bernard Plaisait (Groupe des Républicains et Indépendants) in: Sénat, C.R. am 13.01.1998, S. 44.

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  12. Vgl. Manfrass 1991, S. 23–30 und Kelfaoui 1996, S. 130–155.

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  13. Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag: „Weil wir Deutschlands Kraft vertrauen…“. In: Presse-und Informationsamt der Bundesregierung: Bulletin, Nr. 74, S. 910.

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  14. Vgl. z.B. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 01.02. 1996, BT-Drs. 13/3657. „Sie [die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft] hätte besonders für einen Teil der ersten und zweiten Generation von Einwanderinnen und Einwanderern eine wichtige emotionale Brückenfunktion. Konflikte mit dem familiären Umfeld würden vermindert und das Bekenntnis zur neuen Zugehörigkeit erleichtert. Manche Staaten benutzen die Verweigerung der Ausbürgerung zudem als gezielte Schikane gegen Oppositionelle, für die oft schon der Gang zum Konsulat ihres Herkunftslandes zum Spießrutenlauf wird. Bei an-deren Ländern dauert die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit oft zwei Jahre und länger.“

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  15. Im oath of allegiance schwört man: “to absolutely and entirely renounce and abjure all allegiance and fidelity of any foreign prince, potentate, state, or sovereignty, of whom or which 1 have heretofore been a subject or citizen.” Zitiert nach: Pickus 1998, S. 31.

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  16. Als Beispiel nennt Peter Spiro die Unterstützung der Demokratisierungsbestrebungen in der Dominikanischen Republik durch Dominican-Americans in New York und die Wahl eines in den USA aufgewachsenen Präsidenten. Vgl. Spiro 1998.

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  17. Übersetzung: „Diese Deklarationsverpflichtung, die vorgibt, eine Aufnahme in die franzö-sische Gesellschaft darzustellen, kennzeichnet in Wirklichkeit denjenigen, der als Ausländer um Aufnahme bettelt. [...] Die Schlußfolgerung drängt sich auf, daß das System von 1993 in sich den Samen der Ungleichheit und der Ausgrenzung enthält. […] Wenn ein in Frankreich geborenes Kind ausländischer Eltern seine Schulpflicht auf französischem Boden erfüllt, wo es geboren ist und täglich Seite an Seite mit seinen Schulkameraden zusammenlebt, mit ihnen seine Hausaufgaben und seine Freizeit teilt, ist es dann nicht französisch in seinem Kopf wie in seinen Handlungen? Bekennt es nicht täglich seinen Willen, sich in unsere Republik zu integrieren?“ Elisabeth Guigou (PS), Justizministerin, in: Assemblée Nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6404–5.

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  18. So lautet auch die Einschätzung Sayads, Integration und Assimilation seien „nichts als unterschiedliche Begriffe zu unterschiedlichen Zeiten 1…] für die gleiche soziale Realität, den gleichen soziologischen Prozeß“. Sayad 1994, S. 9. Auf die Unterschiede zwischen dem deutschen Integrations-und dem französischen Assimilationskonzept wird in dieser Arbeit nicht eingegangen, da sie für die Einbürgerung weitgehend irrelevant sind. Entscheidend sind die in den rechtlichen Grundlagen definierten Vorgaben. Die Definitionen der deutschen bzw. französischen Integrationskonzepte sind nachzulesen in: Deutscher Bundestag 1998, S. 729; Commission de la Nationalité 1988, S. 85 und Haut Conseil à l’Intégration 1991. Zur Kritik am Begriff des Multikulturalismus und der Bevorzugung eines Kulturpluralismus vgl. Tibi 1996, S. 27–36.

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  19. Vgl. Brubaker 1994, S. 111–112. Zum deutschen Diskurs vgl. auch Behr 1998, S. 163–165. Zur Problematik der kulturellen Erwartungen bei der Einbürgerung vgl. Fehér 1994, S. 135148.

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  20. Übersetzung: „Sie [die manifestation de volonté] erlaubt es ihm, starker über den tiefen Sinn der Zugehörigkeit zur nationalen Gemeinschaft und über die Gründe, die ihn dazu veranlassen, sich als Franzose zu betrachten und als Franzose zu leben nachzudenken. Dann entspricht die Einbürgerung einer tatsächlichen Zustimmung zu den Werten der französischen Gesellschaft und einem Engagement, die Gesetze der Republik zu achten. Die jungen Ausländer, die die Pflichten aller französischer Bürger akzeptieren, haben dadurch auch Zugang zu den gesamten Rechten, die unsere Gesetzgebung gewährt. Es handelt sich im gewissen Sinne um einen moralischen Vertrag zwischen der französischen Nation und jenen, die sie willkommen heißt.“ Henri de Raincourt (Fraktionssprecher der Groupe des Républicains et Indépendants) in: Sénat, C.R. am 13.1.1998, S. 31.

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  21. Übersetzung: „Die derzeitigen Einwanderer in Frankreich stammen immer häufiger aus nichteuropäischen Ländern und sind offensichtlich von der französischen Kultur und Identität sehr weit entfernt. Ihre Integration und ihre Assimilation ist deswegen schwieriger und dauert möglicherweise länger. Dieses Phänomen wird dadurch verschärft, daß die ökonomischen und sozialen Bedingungen in unserem Land nicht vorteilhaft sind und die entscheidenden Faktoren, wie Schule und Armee, die traditionellerweise die Integration garantierten, ihre Rolle nicht mehr in der gleichen Weise wie vorher erfüllen können.“ Henri de Raincourt (Fraktionssprecher der Groupe des Républicains et Indépendants) in: Sénat, C.R. am 13.1.1998, S. 31.

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  22. Vgl. Brubaker 1994, S. 33–36. „Auch wenn dieses ethnisch-kulturelle Verständnis des Nationalen niemals allein das Feld beherrschte, so faßte es doch im frühen 19. Jahrhundert in Deutschland Fuß und stand einer politischen Ausbeutung seither in hohem Maße zur Verfügung. In Frankreich hat sich keine vergleichbare ethnisch-kulturelle Konzeption des Nationalen durchsetzen können; dort wurde die kulturell bestimmte Nationalität als Ingrediens, nicht als Konkurrenz der politisch bestimmten Nationalität begriffen.“ (Brubaker 1994, S. 35 ) Zur Verbindung zwischen Ethnizität und Republikanismus vgl. Geisser 1997.

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  23. Vgl. Huntington 1996. Zur Parallelität der Abgrenzung in Europa und den USA vgl. Dittgen 1998, S. 128–129.

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  24. Schmid, Josef: Die dritte Generation. In: FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG vom 20.I 1. 1997.

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  25. Übersetzung: „Das Ziel angesichts der aktuellen Situation ist also, die nationale Identität zu stärken und zu einem besseren sozialen Zusammenhalt zu gelangen. Denn ein einfacherer und direkterer Zugang zur französischen Staatsangehörigkeit wird dazu beitragen, da sindwir uns sicher, die Ausgrenzungen und Zerissenheit, an denen unsere Gesellschaft leidet, zurückzudrängen.“ Louis Mermaz (PS) in: Assemblée nationale, C.R. vom 26.11.1997, S. 6410.

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  26. Übersetzung: „Diese [die Einbürgerung] ist nicht nur die Bestätigung einer vollendeten Integration, sondern auch ein machtvolles Integrationsinstrument. Die jungen Menschen, die man zwang, ihre Intention, Franzose zu werden, zu deklarieren, erleben schon häufig genug ein Gefühl der Ausgrenzung. Es ist daher überflüssig, von ihnen eine Anstrengung zu verlangen, damit sie werden, was sie im Grunde schon längst sind.“ Elisabeth Guigou (PS), Justizministerin, in: Assemblée nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6409.

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  27. Ùberset7nng- „Ein Staatsangehörigkeitsgesetz ist besonders wertvoll für diejenigen, die schon zusammen eine Nation formen. Zu ihnen sagt man: eure Nation. Das ist etwas würdevolles, großes, eure Nation. Es ist wichtig und verdient eine Anstrengung dort einzutreten. Aus dieser gemeinsamen Perspektive ist es schockierend und demütigend, wenn man vermittelt, daß der Zugang zur französischen Nation nicht einmal einen Antrag wert ist. […] lm Zentrum der Debatte geht es um den Stolz, Franzose zu sein oder zu werden. Sie haben für die automatische Verleihung dessen plädiert, was wir als ein wertvolles Gut ansehen und das wir mit viel Stolz teilen sollten: unsere Staatsangehörigkeit.“ In: Assemblée Nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6420, 6422.

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  28. Übersetzung- „Eine verschleuderte Staatsbürgerschaft ist eine entwertete Staatsbürgerschaft. Deswegen sind wir gegen die automatische Einbürgerung. Franzose zu sein ist eine Ehre. Das bedeutet Rechte aber auch Pflichten gegenüber Frankreich zu haben und die erste dieser Pflichten ist es zu sagen, daß man Franzose sein will. Die Regierung ist dabei, unsere Staatsangehörigkeit zu vergeuden, unser schönstes gemeinsames Erbe.“ Didier Quentin (RPR) in: Assemblée Nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6447.

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  29. Obersetzung. Statt die französische Staatsangehörigkeit in ein Formular zu verwandeln, das man heimlich zwischen einer Stromrechnung und einem Supermarktkatalog erhält, haben Sie die Gelegenheit verpaßt, die französische Staatsangehörigkeit aufzuwerten. Man hätte ganz im Gegenteil die Feierlichkeit vergrößern müssen. Man hätte daraus eine wichtige Handlung im Leben dieser jungen Leute machen müssen, einen Schritt, an den man sich sein ganzes Leben lang erinnert.“ Rudy Salles (UDF) in: Assemblée Nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6425.

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  30. ulbersetzung: „A. Die jahrhundertealten Modalitäten des Erwerbs der französischen Staatsangehörigkeit — durch Geburt und Aufenthalt — wurden ohne Gewinn umgestürzt.B. Das Gesetzesprojekt knüpft wieder an die republikanische Tradition an: der automatische Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit bei Erreichen der Volljährigkeit für in Frankreich geborene und dort lebende Jugendliche.“ In: Assemblée Nationale, Rapport sur le projet de loi relatif à la nationalité par Luis Mermaz vom 20.11.1997, Dokument Nr. 443, S. 8, 11.

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  31. Übersetzung: „Die französische Konzeption der Staatsbürgerschaft ist nicht nur eine reine Loyalitätserklärung. Sie ist eine Synthese aus dem Gefühl der Zugehörigkeit, verankert in der Erziehung und der Fähigkeit, am Leben der Nation aktiv teilzunehmen, indem man seine Bürgerpflichten erfüllt.“ Monique Cerisier-ben Guiga (PS) in: Sénat, C.R. am 13.01.1998, S. 49.

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  32. Obersetzung.,Für uns ist die Nation nicht nur eine Sache, die man infolge einer zufälligen Geburt übernimmt. Sie ist viel mehr als das: sie ist eine Kultur, eine Sprache, eine Geschichte, Institutionen. […] Ich beziehe mich auf den Geist der Aufklärung, der die französische Nationenkonzeption, die sich auf die freiwillige Zugehörigkeit der Personen gründet, inspirierte. Das Territorialprinzip ist im Grunde genommen ein feudales Recht, welches das Individuum eng an das Territorium seiner Geburt bindet und verhindert, daß es der Autorität seines Herrn entkommt. Es ist erstaunlich zu sehen, daß die Linke sich an das Bodenrecht klammert, statt diesen Jugendlichen eine Wahl zu geben zwischen einerseits der Kultur und der Sprache ihrer Eltern, in die sie hinein geboren wurden und andererseits der Gesellschaft, den Institutionen, der französischen Kultur und Sprache, die sie entdecken und zu schätzen lernen, bis zu dem Moment, in dem sie in der Lage sind sich zu entscheiden. Beinhaltet das nicht viel Arroganz und sogar einen neokolonialen Hauch, von vorneherein zu glauben, diese Jugendlichen könnten sich nur für die französische Staatsangehörigkeit entscheiden? Bedeutet das nicht ihre Geschichte, ihre Traditionen und ihre Muttersprache, die allesamt ihre Größe haben, abzuwerten?“ Henri Plagnol (RPR) in: Assemblée nationale, C.R. am 10. 02.1998, S. 1393.

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  33. Übersetzung: „Unser Integrationsprozeß funktioniert nicht wie er sollte. Unsere Integrationskapazität ist seit einigen Jahren stark überfordert. Es stimmt, wir sind nicht mehr im Jahr 1973. Diese Integration, die im Lauf der Geschichte insgesamt gut funktionierte, vor allem zwischen den beiden Weltkriegen, wird heute mit zwei Schwierigkeiten konfrontiert: die Anzahl und die kulturelle Distanz. […] Zu einem Zeitpunkt, zu dem wir immer stärker in die Europäisierung eintreten, ist es besonders schwerwiegend, Nationalität und Nation leichtfertig zu verlieren. […] Da wir die Ausländer, die sich friedlich in unsere Gemeinschaft integrieren, respektieren, da wir an die Ehre, Franzose zu sein, glauben, da wir schließlich eine gewisse Idee Frankreichs teilen, stimmen wir gegen dieses Gesetzesprojekt.“ Michel Caldaguès (RPR) in: Sénat, C.R. am 13.01.1998, S. 51–53.

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  34. Übersetzung: „Frankreich, das ein traditionsreiches Land der republikanischen Integration ist, setzte sich aus Ablagerungen zusammen, ein Schmelztiegel, der Legierungen hervorgebracht hat, die um so stärker wurden als seine Komponenten unterschiedlich und zahlreich waren. Deswegen ist das ius soli wesensgleich mit der französischen Nation. Wir werden es wieder herstellen. Nichts ist Frankreich fremder als ein xenophober und rassistischer Diskurs. Frankreich muß eine würdige und standhafte Einwanderungspolitik definieren, ohne seine Werte zu leugnen, ohne das soziale Gleichgewicht zu gefährden.“ Jospin: Déclaration de la politique génerale, 19.06.1997. Abgerufen im Internet unter www.premierministre.gouv.fr/Discours/ I90697.htm am 25.06.1997.

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  35. Vgl. Jospin: Déclaration de la politique génerale, 19.06.1997. Abgerufen im Internet unter www.premier-ministre.gouv.fr/Discours/190697.htm am 25.06.1997.

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  36. Rousseau, Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze staatlichen Handelns. Abgedruckt in: Hoerster 1989, S. 197.

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  37. Was ist eine Nation? […] Die Existenz eines täglichen Plebizits, wie die Existenz des Individuums eine sich ständig wiederholende Bestätigung des Lebens ist.“ Ernest Renan: Qu’est-ce qu’une Nation et autres écrits politiques. Abgedruckt in: Girardet 1996, S. 223249. Ernest Renan hielt den Vortrag am 11. März 1882 in der Sorbonne.

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  38. Übersetzung: „Was bedeutet Staatsbürgerschaft? Auf diese Frage antworten wir alle, unabhängig von unseren politischen Präferenzen, mit dem gleichen Begriff: Zugehörigkeit. […] Wenn Renan von Nation spricht, verweist er nicht auf ein Plebiszit? […] Aber was ist das effizienteste Plebiszit, das authentischste, welches am meisten einbindet? Ist es eine punktuelle Handlung in den Büros der Administration, ist es die Unterschrift unter ein Papier oder ist es nicht vielmehr die Praxis einer Sprache, die Teilhabe an einer Kultur, das Netz der Freundschaften, das Engagement in der Arbeit?“ Elisabeth Guigou (PS), Justizministerin, in: Assemblée nationale, C.R. am 26.11.1997, S. 6401.

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  39. Übersetzung: „Frankreich war immer schon ein Einwanderungsland. […] Es hat nicht aufgehört, seine Werte mit universalem Anspruch zu schmieden, aus Respekt der Menschen-und Bürgerrechte, die unser Land zu dem gemacht haben, was es heute ist. Es gab in unserer Geschichte, wie in der Geschichte aller Nationen, Höhen und Tiefen, glorreiche Perioden und andere, aber es existiert und existierte immer ein vorgezeichneter Weg. Man muß ihm folgen, ihn wiederfinden, wenn das Risiko besteht, daß er umgelenkt wird oder zusammenbricht.“ Louis Mermaz (PS) in: Assemblée nationale, C.R. vom 26.11.1997, S. 6411.

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  40. La caractéristique de la France est, pour reprendre l’expression d’Alain Finkelkraut, d’être `un pays dont les plus hautes valeurs éthiques ou spirituelles sont proposées à l’adhésion consciente de ses membres’. Plusieurs auditions ont d’ailleurs montré que l’attraction encore exercée par la France en tant que nation tenait à sa place dans l’histoire des droits et des libertés (1789 est un épisode de la vie nationale), à l’existence permanente d’un projet politique commun de portée universelle.“

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  41. Platz in der Geschichte der Rechte und Freiheiten (1789 ist eine Episode im nationalen Leben) und von der Existenz eines dauerhaften gemeinsamen politischen Projektes von universaler Tragweite ausgeht.“ Commission de la Nationalité 1988, S. 438.

    Google Scholar 

  42. Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag: „Weil wir Deutschlands Kraft vertrauen.“ In: Presse-und Informationsamt der Bundesregierung: Bulletin, Nr. 74, S. 910.

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Hagedorn, H. (2001). Zentrale Schlüsselbegriffe in den parlamentarischen Debatten. In: Wer darf Mitglied werden?. Politikwissenschaftliche Paperbacks, vol 32. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11833-6_14

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