Zusammenfassung
Die Untersuchung der Einbürgerungsergebnisse hat neben den generellen Entwicklungen auch noch etwas anderes zutage gefördert: Trotz der national einheitlichen Gesetzgebung kommt es zu großen regionalen Unterschieden. Diese regionalen Disparitäten weisen auf Implementationserfolge bzw. Implementationsdefizite hin, die im Rahmen der policy-Analyse sehr aufschlußreich sind. Wie groß diese Differenzen sind und wie sie sich erklären lassen ist Thema des folgenden Abschnitts.
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Literatur
Dieser Feststellung bedurfte es allerdings dann nicht, wenn ehemalige Angehörige des Bundesstaates, deren Kinder oder Enkelkinder oder Ausländer, die bei Vollendung ihres 21. Lebensjahres ihren Aufenthalt im Bundesstaat hatten, eingebürgert wurden.
Vgl. Anmerkungen zum Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 sieht zwar noch eine bayerische Staatsangehörigkeit vor, die aber nie realisiert wurde.
Einen Sonderfall bildet die Einbürgerung von Iranern. Wie bereits dargelegt, verlangt das Zusatzprotokolls des deutsch-persischen Abkommens von 1929, welches noch immer in Kraft ist, die Autorisierung der Einbürgerung durch den jeweils anderen Staat. Da der Iran es regelmäßig versäumt, sein Einverständnis zu geben, genauso wie er sich weigert, Iraner aus ihrer Staatsangehörigkeit zu entlassen, wird zumindest bei Ermessenseinbürgerungen eine Sondergenehmigung des Bundesinnenministers eingeholt.
Vgl. Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, BT-Drs. 14/533, Art. 4. Staatsrechtler wie Helmut Rittstieg hatten das Zustimmungserfordernis des Bundesinnenministers schon länger als unzulässig beurteilt, da es zu einer mit dem Grundgesetz unvereinbaren Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern führte. Vgl. Rittstieg 1990b, S. 136.
Statt dessen begnügte man sich mit den - unvollständigen - Ausführungshinweisen des Bundesinnenministeriums und diversen Absprachen mit demselben. Auskunft des Bundesinnenministeriums, Referat für Einbürgerung, Interview am 21. 3. 1997 in Bonn.
Vgl. Gruppengesetzentwurf vom 16.03. 1999, BT-Drs. 14/533 Punkt 10 (§ 39 StAG) und die Begründungen S. 25.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (Stand: 10. Dezember 2000), Ziffer 86.1.1 und 87.1.2.3.3
Vgl. Pressemitteilung von Associated Press: Ausländerbeauftragte erwartet eine Million Einbürgerungen. Abgerufen im Internet unter www.de.news.yahoo.com/991125/dy30. html am 25.11.1999; Jack, Michael: Geteiltes Recht. In: FOCUS 47/1999 vom 22.11.1999, S. 66–69 und o.Verf.: Wer Deutscher wird, muss Zeitung lesen. In: SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 16.12.1999.
Auskunft des Bayerischen Ministerium des Innern, Referat Einbürgerung. Telefonisches Interview am 25. 02. 1998.
Auskunft der Berliner Ausländerbeauftragten Barbara John, Interview am 23. 06. 1998 in London.
Auskunft des Hamburger Ausländerbeauftragtenbüros, telefonisches Interview am 05.02.1998 und 15.06.1998.
Auskunft des Bayerischen Ministerium des Innern, Referat Einbürgerung, telefonisches Interview am 25. 02. 1998.
Peter Bultmann versucht die Einstellungen der Bundesländer anhand einer komplizierten Inhaltsanalyse zu erfassen. Methodisch ist die Arbeit aber in einigen Punkten bedenklich, z.B. in der Berechnung der Einbürgerungsraten, den Gruppierungen und den unscharfen Zuordnungskriterien der Argumente. Außerdem ist meiner Einschätzung nach die restriktive Haltung als Ursache für regionale Disparitäten zu eindimensional gesehen. Vgl. Bultmann 1999.
Vgl. Ministère de la Justice 1999, S. 5, 28. Ein ähnliches Beispiel betrifft den Antragsstau bei den manifestations de volonté in der Bretagne: Von 1995 bis 1996 erhöhte sich die Zahl der unbearbeiteten Antrage um 78%, obwohl in dem ganzen Zeitraum nur 127 Anträge entschieden wurden.
Vgl. die Dekrete N° 93–1360 und N° 93–1361 vom 30. Dezember 1993, die die zuständigen Tribuneaux d’Instance festlegen und das Dekret N° 93–13692 vom 30. Dezember 1993, welches die Ausführungshinweise zum Gesetz enthalt. Alle abgedruckt in Ministère de la Justice 1996, Dokument 5–7.
Das Ministère des Affaires sociales besitzt mit der Direction des Populations et Migrations (DPM) die einzige auf Einbürgerung spezialisierte Abteilung.
Vgl. Dekret N° 94–698. Abgedruckt in Ministère de la Justice 1996, Dokument Nr. 8.
Übersetzung: „Franzose werden — es ist an mir zu wählen.“; „Die französische Staatsbürgerschaft — eine persönliche Wahl.”; „Die französische Staatsbürgerschaft anzunehmen beinhaltet einen neuen, einen tieferen Sinn.“ Info Nationalité, September 1994, S. 1.
Vgl. „Un bus pour informer sur les nouvelles lois“ in LE MONDE vom 11.1.1994.
Übersetzung:. „Indem man von den Jugendlichen erwartet, einen freiwilligen Schritt zu unternehmen, riskiert man, eine gewisse Anzahl von ihnen wegen fehlender Information, falscher Einschätzung, Passivität oder, noch schlimmer, infolge von Druck, insbesondere familiärem Druck, auszuschließen. Nach der empirischen Auswertung bleiben 10 bis 15% der betroffenen Bevölkerung aufgrund ihrer Unwissenheit vom Verfahren ausgeschlossen. [...] Darf die Staatsangehörigkeit aus einer solchen Diskriminierung resultieren? Der Gleichheitsgrundsatz muß auf dem Territorium der Republik einheitlich angewendet werden.“ Elisabeth Guigou (PS) in: Sénat, C.R. am 17.12.1997, o.S.
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Hagedorn, H. (2001). Regionale Disparitäten in der Einbürgerungspolitik. In: Wer darf Mitglied werden?. Politikwissenschaftliche Paperbacks, vol 32. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11833-6_11
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