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Das Geschlechterverhältnis und die zeitliche Strukturierung von Arbeit

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Part of the book series: Politik und Geschlecht ((POLUG))

Zusammenfassung

In entwickelten kapitalistischen Gesellschaften, zu denen die Bundesrepublik Deutschland gehört, ist Arbeit geschlechtsspezifisch verteilt und hierarchisch angeordnet. Hierin zeigt sich — neben dem ethnischen — eines der größten Demokratiedefizite gegenwärtiger westlicher Gesellschaften (vgl. Sauer 1994: 7). Die Ursprünge der heutigen geschlechtlichen Zuschreibungen in bezug auf den Arbeitsort und den Arbeitsinhalt, die sich im historischen Verlauf sowohl gewandelt als auch verfestigt haben, liegen in den Anfangen des industriekapitalistischen Zeitalters.

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Literatur

  1. In der Feudalgesellschaft war der Stand das entscheidende Kriterium für die soziale Stellung und das entsprechende weibliche Verhalten, was auch bedeutete, daß Frauen je nach Stand unterschiedliche Eigenschaften zugewiesen bekamen.

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  2. Trotzdem sorgte das Thema Frauenarbeit für viel Aufruhr in der Arbeiterbewegung, denn ein Großteil der Arbeiter bekämpfte die Frauenarbeit zunächst mit der Begründung, daß die weibliche Konkurrenz die Löhne der Männer drücke. Darüber hinaus war auch in der Arbeiterbewegung die These von spezifischen Geschlechtscharakteren nicht unbeliebt. Erst seit den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die Frauenarbeit in der Arbeiterbewegung anerkannt und die Frauen in die Bewegung einbezogen (vgl. Hervé 1995: 19 ff.).

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  3. Ein Vergleich kapitalistischer mit real-sozialistischen Ländern zeigt die klassenspezifischen Ausprägungen der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung (vgl. Gottschall 1995: 126 f).

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  4. Mit dem Begriff Arbeitszeit-Arrangement wird angdeutet, daß die Arbeitszeitregelungen als Ergebnis konfliktorischer Verhandlungen ein Element der Unfreiwilligkeit enthalten und daß es sich um einen zeitlich befristeten Kompromiß handelt (vgl. Zühlke-Robinet 1997: 7).

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  5. tJnter dem Stichwort,Neue Arbeitszeitpolitik’ wurde die Flexibilisierung von Arbeitszeiten jenseits des Normalarbeitsverhältnisses propagiert. Dies bezog sich auf’Feilzeitarbeit, Jobsharing, Gleitzeitarbeit etc. und wurde mit dem Hinweis auf mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten und die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs-und Nichterwerbsarbeit angepriesen. Die ökonomische Rechtsnormenanalyse wird allerdings nicht aus einer Perspektive des Wandels durchgeführt und auch die Ausdifferenzierung staatlicher Akteure sowie der Policy-Prozeß stehen nicht im Mittelpunkt.

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  6. In Anlehnung an Gottschall (1995: 149) verwende ich hier einen soziologischen Begriff von Segregation, der sich sowohl auf das Moment der Trennung als auch auf die damit einhergehende soziale Spaltung bzw. Hierarchisierung bezieht.

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  7. Das Schema ist grob vereinfacht, denn streng genommen müßte noch zwischen sozialen Schichten, einzelnen Berufsgruppen, historischem Kontext und nationalen Spezifika unterschieden werden.

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  8. Die Defizite dieses Ansatzes liegen darin, daß nicht alle typischen Frauenberufe familienbezogene Fertigkeiten und Eigenschaften erfordern (z. B. Büroberufe) und daß mit dem Konzept der Geschlechtswechsel von Tätigkeiten und Berufen nicht erklärt werden kann (z. B. vom Sekretär zur Sekretärin oder von der Putzfrau zum Gebäudereiniger). Und auch mit diesem Konzept kann die Arbeitsmarktbenachteiligung von Frauen bei gleicher Qualifikation und Berufspraxis nicht erklärt werden. Das Konzept wurde vor allem deshalb kritisiert, weil es einen weit gefaßten Erklärungsanspruch, einen hohen Generalisierungsgrad sowie eine differenztheoretische und positive Bezugnahme auf das „weibliche Arbeitsvermögen“ aufweist. Die Gemeinsamkeiten von Frauen werden betont, wohingegen die Brüche im weiblichen Lebenszusammenhang und die Differenzen zwischen Frauen vernachlässigt werden. Daß die beruflichen Anforderungen an Frauenarbeitsplätze häufig mit Frauen zugeschriebenen Eigenschaften korrespondieren, könnte statt der Ursache auch die Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktsegregation bzw. ein Legitimationsmuster sein (vgl. Willms-Herget 1985: 61 ff.: Gottschall 1995: 137 ff.).

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  9. Ähnliche Argumente lassen sich auch anführen, wenn es um die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt mittels der Okonomisierung privater Familien-und Haushaltsdienstleistungen geht (vgl. Behning 1997).

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  10. Er wählte folgende Variablen aus: Niveau und Struktur der Erwerbstätigkeit (BSP-Wachstumsraten, sektorale Beschäftigungsstruktur, Teilzeitanteil), angebotsseitige Charakteristika, demographische Trends und Entlohnungsunterschiede (Geburtenrate, Integration der Frauen in den tertiären Bildungssektor, Entlohnungsunterschiede, Altersstruktur der weiblichen Bevölkerung), Veränderungen der Staatstätigkeit (Beschäftigung im öffentlichen Sektor, Bildungsausgaben, Steuerpolitik, Kinderbetreuung, Gleichstellungspolitik) sowie politisch-institutionelle und politisch-kulturelle Faktoren (Regierungszusammensetzung, gewerkschaftlicher Organisationsgrad, Einführung des Frauenwahlrechts, Zahl weiblicher Parlamentsabgeordneter, religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung, Einstellungen zur Rolle der Frauen) (vgl. Schmidt 1993: 32 f.; Maier 1996: 186 f.).

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  11. Die Bezeichnung „Sekundärpatriarchalismus“ geht auf die Abgrenzung des bürgerlichen vom traditionellen, ständischen Patriarchalismus zurück.

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  12. Die lohnarbeitszentrierten Vorbehalte beziehen sich auf die ihrem Umfang nach wichtigsten Sozialleistungen (vgl. Vobruba 1990: 28 ff.; Nullmeier, Vobruba, 1995: 12).

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  13. Eine Ausnahme vom Äquivalenzprinzip bilden die gesetzliche Kranken-und die gesetzliche Pflegeversicherung. Hier werden zwar die Beitrage einkommensabhängig erhoben, aber die Leistungen richten sich nach dem medizinischen Bedarf.

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  14. Beamtlnncn und Selbstândige sind nicht pflichtversichert. Diese beiden sowie weitere Erwerbstätigengruppen sind entweder durch gruppenspezifische Versicherungen abgesichert (z. B. Alterssicherung für Landwirtinnen, für Handwerkerinnen und für Freiberuflerinnen), oder sie können sich freiwillig — privat oder gesetzlich — versichern.

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  15. Das ursprünglich aus der katholischen Soziallehre stammende Subsidiaritätsprinzip gehört neben dem Solidar(itäts)prinzip, das zum Teil dem Versicherungsprinzip zugrunde liegt, zu den grundlegenden Gestaltungsprinzipien des deutschen Sozialsystems. Allerdings werden unter dem Prinzip der Subsidiarität zwei unterschiedliche, fast gegensätzliche Auffassungen vertreten. Einmal wird unter Subsidiarität der generelle Vorrang der Selbstvorsorge gegenüber der Fremdhilfe verstanden. Die jeweils kleinstmögliche Einheit (der/die einzelne, die Familie, die Gemeinde etc.) soll aktiv werden. Diese,Rangordnung der Sozialkörper setzt aber gemäß der zweiten Interpretationsvariante sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Vorleistungen voraus, auf deren Basis Selbstvorsorge überhaupt erst möglich wird, wie beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen, öffentlicher Wohnungsbau und Ausbildungsförderung (vgl. Huster 1985: 371 ff.).

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  16. In den führen Studien wurden Policies im Ländervergleich untersucht. Dabei wurden zwar Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt, nicht aber im Entwicklungsverlauf. Erst neuere Studien vergleichen Policies im Zeitverlauf (vgl. Crouch 1993; Kulawik 1999).

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  17. Esping-Andersen gehört ebenso wie Korpi (1984) zu den Vertretern des Machtressourcen-Ansatzes, der auf die Gestaltungsmöglichkeiten politischer Akteure eingeht und demzufolge vor allem die Stärke der Arbeiterbewegung Ursache der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung und nationalspezifischer Unterschiede ist.45

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  18. s, wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen, in der Regel eine Teilzeitbeschäftigung. Der männliche Ernährer fängt die Einbußen an Erwerbseinkommen und sozialer Sicherung seiner Partnerin auf; ihre Sicherung ist also eher abgeleitet als eigenständig. Dieses Arrangement erübrigt dann auch ein größeres Engagement des Staates für die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger.“ (Ostner 1995: 9)

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  19. Für die Auseinandersetzung mit Prozessen des Wandels von Policies („historical specification”) und mit nationalspezifischen Differenzen plädierte bereits sehr früh Jenson (1986).

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  20. Bei den,Geschlechterkulturen’ handelt es sich um kulturelle und ideologische Konstruktionen in bezug auf das Geschlechterverhältnis. Die geschlechter-kulturellen Vorstellungen können zwischen Regionen, sozialen Gruppen etc. variieren.

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  21. Die Beschreibung des Wandels anhand von Geschlechter-Arrangements erscheint mir auch deswegen sinnvoll zu sein, weil der Patriarchatsbegriff als Analysekategorie zu wenig Spielraum für die Beschreibung ambivalenter Erwicklungen läßt (vgl. Teil A, Kap. 1.3).

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  22. Hierbei möchte ich anmerken, daß die Unterscheidung zwischen kulturellen Einflüssen und strukturellen Bedingungen immer nur eine analytische sein kann, denn in der Realität wirken diese Faktoren zusammen. Kulturelle Einstellungen zu geschlechterrelevanten Fragen werden beispielsweise mitgeprägt durch strukturelle Bedingungen des Arbeitsmarktes und des Wohlfahrtsstaates und vice versa.

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  23. Die rot-grüne Regierung hat im Jahr 2000 das Gender-Mainstreaming-Konzept als Leitprinzip für die Bundesministerien beschlossen. Fortan wird die Gleichstellung von Männern und Frauen „bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien“ gefördert. Rechtsetzungsvorhaben sollen auf ihre gleichstellungspolitischen Auswirkungen hin überprüft und geschlechtsspezifische Belange in allen Politikfeldern berücksichtigt werden (vgl. Presseinformation des BMFSFJ vom 26.7.2000).

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  24. Wenn ich hier von der Förderung flexibler Arbeitszeiten spreche, beziehe ich mich auf eine Arbeitszeitpolitik, die sich nicht einseitig an den Flexibilisierunginteressen von Unternehmen orientiert, sondern auch die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten erhöht.

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  25. Korporative Takteure sind handlungsfähige, formal organisierte Personen-Einheiten, die über zentralisierte Handlungsressourcen verfügen, über deren Einsatz hierarchisch oder majoritar entschieden wird (Beispiele sind Unternehmen, Behörden, Parteien oder Verbände) (vgl. Mayntz, Scharpf 1995: 49 f.).

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  26. Die Autorinnen sprechen von Governance (Regelung), um deutlich zu machen, daß es vielfältige Möglichkeiten der Steuerung und Selbstorganisation gibt, von denen die einseitige Steuerung durch den Staat nur eine ist (vgl. Mayntz, Scharpf 1995: 16).

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  27. Mit dem Arenakonzept versuchen die Autoren ein noch nicht bestehendes Politikfeldlokale Aktivitäten gegen Arbeitslosigkeit — zu erfassen (vgl. Blanke, Benzler, Heinelt 1989: 533 f.).

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  28. Die Halbiertheit des Staates bezieht sich auch darauf, daß der liberale Staat auf einem männlichen Individuum beruht, daß das Konzept von Staatsbürgerlichkeit im Prozeß der Nationalstaatenbildung partikular ist und auf männlichen Projekten und Projektionen beruht und daß der Staatsapparat und die staatliche Bürokratie männlich bzw. männerbündisch verfaßt ist (vgl. Kulawik, Sauer 1996: 11 f.).

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  29. Auch Ostendorf (1999: 161) hält den Ansatz von Sabatier (1993) für einen vielversprechenden Zugang für die policy-analytische Untersuchung des Geschlechterverhältnisses, vor allem weil mit diesem Ansatz neben der überschaubaren und handhabbaren Darstellung der Akteurinnen in den Politiknetzwerken auch die handlungsleitenden Wertorientierungen der verschiedenen Akteurinnen sichtbar gemacht werden können.

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  30. Auch der wissenspolitologische Ansatz bietet Anknüpfungspunkte für eine geschlechtersensible Policy-Analyse. Diesen verwendet beispielsweise Behning (1999), wenn sie die Entstehung der Pflegeversicherung in Deutschland und Osterreich vergleichend untersucht. Der wissenspolitologische Ansatz wurde von Nuilmeiner und Rüb (1993) entwickelt und bei ihrer Analyse der jüngsten Rentenreformen in Deutschland angewandt.

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  31. Aber nicht alle Abweichungen von der Normalarbeitszeit führen automatisch zu Sicherungsdefiziten. Anderungen der Lage der Arbeitszeit (z.B. aufgrund von Gleitzeitregelungen, Nacht-, Schicht-oder Wochenendarbeit) sowie einige Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit (durch Schicht-und Gleitzeitsysteme) haben nur geringen Einfluß auf die geschlechtliche Arbeitszeitverteilung und bleiben im folgenden weitgehend unberücksichtigt.

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  32. Fine kurze Zusammenfassung der wichtigsten empirischen Ergebnisse findet sich in Teil A, Kap. 5.7.

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  33. Den Mikrozensus gibt es seit 1957 für Westdeutschland. Seit 1991 wird die Stichprobenerhebung auch in Ostdeutschland durchgeführt.

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  34. Die meist in zweijährigem Abstand erscheinenden Berechnungen des IAB (Autorengemeinschaft) zum,Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland’ sind zwar nach Ost-und Westdeutschland aufgeschlüsselt, nicht jedoch nach Geschlecht.

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  35. Werden die Mikrozensus-Ergebnisse in diesem Kontext benutzt, ergeben sich (geringfügige) Veränderungen aufgrund von Struktureffekten (Männer-Frauen-Konstellation) und aufgrund der Umrechnung auf jahresdurchschnittliche Werte, da die Mikrozensus-Befragung immer im April eines Jahres durchgeführt wird.

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  36. Daneben existieren regionale Studien, wie die Berliner Arbeitszeitstudie des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg e. V. (SFZ), die im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen durchgeführt wurde (vgl. Kurz-Scherf I995a), sowie gruppenspezifische Befragungen, wie die Ende 1995 durchgeführte Frauenbefragung des IAB, die Unterschiede zwischen ost-und westdeutschen Frauen in den Mittelpunkt stellte (vgl. Beckmann 1997; Endler, Beckmann 1997).

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  37. Da der Mikrozensus auch nach den,normalerweise pro Woche geleisteten Arbeitsstunden’ fragt, ist es möglich, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hieraus abzuleiten. Es zeigt sich, daß sich die Daten kaum unterscheiden (Selbsteinschätzung Teilzeitbeschäftigte und normalerweise geleistete Arbeitszeit zwischen I-36 Wochenstunden).

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  38. Das Arbeitsvolumen ist die Summe der in allen Wirtschaftssektoren geleisteten jährlichen Arbeitsstunden. Um dies zu berechnen, werden die Arbeitszeitdaten mit den Erwerbstatigenzahlen verknüpft. Die Arbeitszeitdaten wiederum ergeben sich aus der Zahl der Arbeitstage pro Jahr, den tariflichen Wochenarbeitszeiten, der Jahresurlaubsdauer, dem Krankenstand, den Überstunden, den Ausfallzeiten durch Kurzarbeit, Schlechtwetter und Arbeitskampf sowie der Reduzierung der Jahresarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten durch den Umfang der Teilzeitarbeit. Diese effektive Arbeitszeit wird anhand der vom Mikrozensus erhobenen tatsächlichen Jahresarbeitszeiten überprüft (vgl. Reyher, Kohler 1988).

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  39. Die tarifliche Wochenarbeitszeit wird im Tarifarchiv des Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) registriert. Das IAB arbeitet meist mit den Daten aus dem BMA-Tarifregister.

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  40. Unter der Frauenerwerbstätigenquote versteht man den Anteil der weiblichen Erwerbstätigen (ohne Arbeitslose) an allen Frauen zwischen 15 und 65.fahren.

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  41. Unter,Normalfamilie’ wird ein verheiratetes Paar mit eigenen Kindern verstanden, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt (vgl. Garhammer 1995: 60).

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  42. Für die Zahl der Eheschließungen können neben der Anderung des Heiratsverhaltens auch die allgemeine demographische Entwicklung und der Altersaufbau der Bevölkerung als Erklärungsvariablen herangezogen werden.

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  43. Generell lassen sich folgende Tendenzen der Ausdifferenzierung und Plu48 Das bedeutet nicht, daß die Zahl der Alleinerziehenden konstant geblieben ist. Die Zahl der alleinerziehenden Frauen mit Kindern unter 18 Jahren ist zwischen 1972 und 1998 von 614.000 auf 1.075.000 angestiegen (vgl. Stat. Bundesamt 1999: 40).

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  44. Kaufmann (1995: I I I) kommt in einer Längsschnittsstudie zu dem Ergebnis, daß nichteheliche Lebensgemeinschaften ein Durchgangsstadium darstellen, das entweder mit dem Eheschluß oder mit der Trennung endet. 56% der 1981 befragten nichtehelichen Lebensgemeinschaften bekundeten ihren Heiratswillen, 37% sahen die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Prüfstadium vor der Ehe an und nur 6,4% aller Fälle sahen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein funktionales Äquivalent zur Ehe und wollten nicht heiraten. Das tatsächliche Heiratsverhalten entsprach weitgehend den bekundeten Absichten.

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  45. Unter der Teilzeitquote versteht man den Anteil der weiblichen bzw. männlichen Teilzeitbeschäftigten an allen abhängig beschäftigten Frauen bzw. Männern.

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  46. Unter der Erwerbsquote versteht man den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und

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  47. beitslose) an der Bevölkerung in dieser Altersgruppe.

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  48. Gezählt wurden abhängig beschäftigte Arbeiterinnen, Angestellte, Beamtinnen, Soldaten und Auszubildende.

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  49. Hoffmann und Walwei (1998: 414 ff.) kommen zu ähnlichen Ergebnissen, wenn sie die Entwicklung von Normalarbeitsverhältnissen (Arbeiterinnen und Angestellte mit einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung) untersuchen. Haben 1985 noch 66,3% der abhängig beschäftigten Männer (Arbeiter und Angestellte) in einem Normalarbeitsverhältnis gestanden, sind dies 1995 nur noch 59,8% (-6,5%). Bei den Frauen ist der Anteil der abhängig beschäftigten Arbeiterinnen und Angestellten von 48,5% (1985) auf 41,5% (1996) (-7%) gesunken.

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  50. Arbeitszeit aller Vollzeit-und Teilzeitbeschäftigten plus Überstunden, Rust-und Vorbereitungszeiten, aber keine Pausen.

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  51. Tarif-, dienst-oder arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit.

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  52. Einkommen verändert sich bei kürzerer Arbeitszeit (Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich).

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  53. Das größte Reduktionspotential besteht bei alleinstehenden Männern (4 Stunden).

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  54. Die Frage lautet: „Wenn Sie den Umfang Ihrer Arbeitszeit selbst wählen könnten und dabei berücksichtigen, daß sich Ihr Verdienst entsprechend der Arbeitszeit verändern würde: Wie viele Stunden in der Woche würden Sie dann am liebsten arbeiten?“

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  55. Die Hochzeit der internationalen Debatte zum Verhältnis von Kapitalismus und Patriarchat war Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre (vgl. Knapp 1992: 298).

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  56. Nachdem sich die Frauenforschung lange Zeit mit den Auswirkungen von Politik und Gesetzen auf Frauen auseinandergesetzt hat, legen neuere Untersuchungen den Fokus auf beide Geschlechter, auf die Analyse der sozialen Konstruktion von Zweigeschlechtlichkeit (vgl. Ostendorf 1999: 150).

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Auth, D. (2002). Das Geschlechterverhältnis und die zeitliche Strukturierung von Arbeit. In: Wandel im Schneckentempo. Politik und Geschlecht. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11809-1_2

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