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Zusammenfassung

In den Modellen demokratischer Transition, die als Transplacement (Huntington), ausgehandelter Systemwechsel (von Beyme 1994) oder Konfrontation (Offe 1994) bezeichnet wurden, waren die Wahlsysteme in der Regel Ausdruck des Kompromisses zwischen alten und neuen politischen Eliten. Transplacement entstand als eine Kombination der Aktionen des alten Regimes und der neu sich artikulierenden politischen Opposition, die zu Verhandlungen zwischen diesen politischen Kräften führte. Dem ausgehandelten Systemwechsel ging eine, so von Beyme (1994), lange Erosion des Sozialismus voraus, welche die Verhandlungen zwischen alten und neuen Eliten vorbereitete. Diese Verhandlungen und der daraus resultierende Kompromiß fanden eine breite Unterstützung bei den Bürgern. Konflikte und Verhandlungen zwischen alten und neuen Eliten (wie in Ungarn) oder zwischen alten Eliten und einer Sozialbewegung (wie in Polen) mündeten in einem Pakt oder Abkommen (vgl. Offe 1994). Politische Institutionen wurden als Ausdruck des politischen Kompromisses gebildet.

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Referenzen

  1. Bereits im ersten Wahlgang hatten 160 Sejmkandidaten und 92 Senatskandidaten des Bürgerkomitees die absolute Mehrheit erhalten; dagegen wurden zunächst nur drei Bewerber der Regierungskoalition für die reservierten Sitze mit mehr als 50% in den Sejm gewählt.

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  2. Daß in dieser Regierung noch vier Kommunisten Schlüsselressors besetzten, ist weniger auf die parlamentarische Stärke der PZPR zurückzuführen als auf außenpolitische Determinanten — hatte sich doch beispielsweise der rumänische Staats- und Parteichef Ce-ausescu noch im August 1989 für eine militärische Intervention der Warschauer-Pakt-Staaten in Polen ausgeprochen (vgl. Bingen 1990:42).

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  3. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Walesa und der Parlamentsmehrheit hinsichtlich des Wahlsystems betrafen insbesondere folgende Punkte: Die Mehrheit des Sejm hielt an einer reinen Personalstimmgebung und an der Verrechnungsmethode Hare-Niemeyer auf Wahlkreisebene (gegenüber der Methode Sainte Lague bei den landesweiten Listen) fest; das Staatsoberhaupt war dagegen für fakultative Präferenzstimmgebung bzw. für die Methode Sainte Laguë, die kleinere Parteien tendenziell benachteiligt, auch auf Wahlkreisebene (vgl. Macków 1992:90).

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  4. Erinnert sei auch beiläufig daran, daß in Polen bereits 1956 in Mehrpersonenwahlkreisen im System der absoluten Mehrheitswahl die Auswahl der Kandidaten ermöglicht wurde. Der Wähler konnte Bewerber auf der Einheitsliste streichen, wenn der Vorschlag mehr Namen enthielt, als Abgeordnete im Wahlkreis zu wählen waren. Zulässig war ein Überhang von bis zu 50% gegenüber der Mandatszahl.

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  5. Aus dieser Regelung ergaben sich zum Teil gravierende Unterschiede in den Stimmenanteilen, die die einzelnen gewählten Kandidaten einer Partei erhielten: So bekam beispielsweise bei der Wahl 1993 die ehemalige Premierministerin Suchocka 108872 Stimmen in ihrem Wahlkreis, während ein für dieselbe Partei im selben Wahlkreis gewählter Kandidat lediglich auf 640 Stimmen kam (vgl. Ziemer 1995:10).

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  6. Parteien nationaler Minderheiten mußten statt 5000 nur 3000 Unterschriften erbringen; angesichts der regionalen Konzentration der ethnischen Minderheiten stellte diese Zulassungsvoraussetzung in der Realität keine besondere Erschwernis für die betroffenen Gruppen dar (vgl. Ziemer 1995:8).

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  7. Jerzy Stepien (1995:59) stellt beispielsweise die wenig überzeugende These auf, daß die Wahlen von 1989 und 1993 „das Kriterium der Willensäußerung der Wähler“ nicht erfüllt haben, weil „die Parteien der kommunistischen Epoche (Bündnis der Demokratischen Linken und die Bauernpartei) sowohl 1989 als auch 1993 auf ähnliche Stimmenanteile kamen, d.h. ca. 35 Prozent. In beiden Fällen hat ihnen die Wahlordnung dazu ver-holfen, 65% der Mandate zu bekommen“. Die Wahlen von 1991 reflektierten hingegen den Willen der Wähler und „die politische Vielfalt der in Polen agierenden Parteien“.

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  8. Auch dabei ergaben sich historische Anknüpfungspunkte: 1938 war (freilich im Rahmen beschränkt demokratischer Verhältnisse) in 135 Einerwahlkreisen nach der Mehrheit (40% der Stimmen oder Stichwahl) gewählt. 125 Mandate standen in Mehrpersonenwahlkreisen nach Verhältniswahl zur Disposition. Der Wähler hatte zwei Stimmen.

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  9. Für Arend Lijphart (1992:221) ist es „far too complex to be described here“. Ihm ist aber zuzustimmen, daß das ungarische Wahlsystem „much more complicated than almost all of the electoral laws in the established western democracies“ ist.

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  10. De facto wurde eine übergroße Koalition gebildet. Zu den Gründen hierfür vgl. Körösenyi (1995).

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  11. Allerdings sollte die Kompliziertheit des Systems nicht für die geringe Partizipationsrate verantwortlich gemacht werden (so jedoch Babst 1992).

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  12. Da die Stimmenergebnisse für die Einerwahlkreise nicht vorliegen, benützen wir für den Vergleich ausschließlich die Stimmenergebnisse nach Verhältniswahl.

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  13. In 81 von den insgesamt 200 Einerwahlkreisen kam es am 17. Juni 1990 zur Stichwahl, da hier kein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit auf sich hatte vereinigen können. Obwohl bei diesem Wahlgang die Beteiligung erheblich geringer war, wurde doch in keinem Wahlkreis die erforderliche Mindestpartizipationsrate von 50% unterschritten (vgl. Ashley 1990:315).

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  14. „Im Jahre 1912 wurde die Verhältniswahl lose gebundener Listen eingeführt. Die Verrechnung der Stimmen erfolgte auf Wahlbezirksebene (Verwaltungsbezirk)... Die Sitze sowie die Restmandate wurden nach der Methode Hagenbach-Bischoff vergeben“ (Schultze, R.O., in: Stemberger/Vogel 1969:133). Auch die ersten Wahlen nach 1945 fanden nach Verhätniswahl in Wahlkreisen statt. Erst mit der kommunistischen Machtübernahme wurde die absolute Mehrheitswahl eingeführt.

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  15. Im Gegensatz zu dem Wahlgesetz von 1990 wurden nun die zwei bevölkerungsreichsten Verwaltungseinheiten Sofia und Plovdiv in mehrere Wahlkreise unterteilt (vgl. Crampton 1995:236).

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  16. Laut Verfassung ist Bulgarien eine parlamentarische Republik mit präsidialen Elementen. „Die Initiative zur Regierungsbildung ist dual zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Vorsitzenden des Ministerrates aufgeteilt. Nach Konsultationen mit den Parlamentsfraktionen erteilt der Präsident dem Anwärter auf das Amt des Ministerpräsidenten, der von der zahlenmäßig stärksten Parlamentsfraktion vorgeschlagen wird, den Auftrag, die Regierung zu bilden. Gelingt es dem Anwärter auf das Amt des Ministerpräsidenten nicht, innerhalb von sieben Tagen die Zusammensetzung der Regierung vorzuschlagen, beauftragt der Präsident die zahlenmäßig zweitstärkste Parlamentsfraktion, einen Anwärter für das Amt des Ministerpräsidenten zu benennen. Sollte auch in diesem Fall innerhalb der entsprechenden Frist keine Regierung vorgeschlagen werden, beauftragt der Präsident ‘irgendeine andere Parlamentsfraktion’, einen Kandidaten zu benennen. Welche Parlamentsfraktion das ist, bestimmt der Präsident“ (Petkov 1994:117).

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  17. Auch für die bulgarischen Wahlen werden mitunter verschiedene bzw. falsche Daten angegeben. So führt Richard J. Crampton bei der Analyse der Wahlen von 1994 die Mandatsanteile als Stimmenanteile der Parteien und Wahlbüdnisse an. Auf diese Weise kam er zu dem absurden Ergebnis, daß auf die Parlamentsparteien sämtliche Wählerstimmen entfielen, obwohl außerhalb des Parlaments viele Parteien verblieben, welche die Vier-Prozent-Hürde nicht überspringen konnten (1995:238).

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  18. Trotz ihrer absoluten Mehrheit suchte die BSP einen Koalitionspartner zu finden, der mit ihr die Regierungsverantwortung teilt, was aber ein erfolgloses Unterfangen war (vgl. Brahm 1995:176).

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Nohlen, D., Kasapovic, M. (1996). Transplacement und Wahlsysteme. In: Wahlsysteme und Systemwechsel in Osteuropa. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11804-6_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11804-6_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-1586-0

  • Online ISBN: 978-3-663-11804-6

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